Ärger mit Model Trotz TfP-Vertrag 57
22.02.2012
Original von Thal-Project
Oh je, oh je, ... wieder ganz viel Experten unterwegs... die MK ist eine Hobby-Plattform, hier wirst Du im allgemeinen nur Meinungen und Vermutungen zu lesen bekommen, selten einen proffessionellen Rat ^^
Wenn Du Rechtssicherheit wünscht, wende dich an einen Rechtsanwalt aus diesem Fachgebiet. Auskunft erteilt Dir da ggf die entsprechende Kammer für deinen Wohnort... ansonsten würde ich mich an das Statement vorn Argus orienteren...
Wurde denn nach etwas anderem gefragt als nach Meinungen?
Was treibt nen Troll eigentlich dazu, ne normale, vernünftige Frage und den sich daraus ergebenden Thread zu shreddern? Dass sich Einfach_Ich im Zweifelsfall an einen Anwalt wenden sollte, wurde bereits mehrfach gesagt.
Zum Thema:
Ich würde mir darüber auch keine Sorgen machen. Vertrag ist da, sittenwidrig und damit nichtig dürfte er wohl kaum sein und vertragswidrig verhalten hast Du Dich wohl auch nicht?
Dann würde ich ihr tatsächlich anbieten, die Bildrechte gegen Honorar zu erwerben - natürlich ortsübliches Honorar für Hochzeitsfotografie - und da sie das vermutlich nicht bezahlen wollen wird, lehne ich mich zurück, nutze die Bilder weiterhin fleißig und lass sie toben.
#22Report
[gone] *** Tini-S ***
22.02.2012
http://www.pieconka.de/html/fotorecht_und_bildrecht.html
Hier ist alles zum Thema sehr gut erklärt ;)
LG
Hier ist alles zum Thema sehr gut erklärt ;)
LG
#23Report
22.02.2012
Was mir noch dazu einfällt ist das Tiere im juristischen Sinn als Sache gelten und somit auch kein Recht am eigenen Bild geltend machen können.
#24Report
22.02.2012
Original von ---Einfach_Ich---
Viel mehr suche ich konkrete Hilfe in der Frage, was ich nun mit den Bildern noch machen darf und was nicht.
Das (die Frage "Was darf ich tun und was nicht?") fällt übrigens sowas von eindeutig in den Bereich "Rechtsberatung im Einzelfall", eindeutiger geht's wirklich nicht mehr, und ist hierzulande zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten...
#25Report
22.02.2012
Original von Image Worx
Meine Meinung:
Vertrag ist Vertrag. Davon kann man nicht zurücktreten. Manche (Laufzeit)-Verträge kann man binnen bestimmter Fristen kündigen, aber NUR dann, wenn das von vornherein im Vertrag festgeschrieben wurde.
Unbefristete Verträge können immer "aus wichtigem Grund" gekündigt werden. (§314 BGB)
Ich denke mal nicht, dass du in deinem Vertrag stehen hast, dass dieser Einseitig gekündigt werden kann, daher kann man das eben auch nicht.
Man kann schon, grundsätzlich.
#26Report
22.02.2012
Original von Fotocowboy
[quote]Original von ---Einfach_Ich---
Sie hat ihn für sich und ihren Gatten widerrufen.
Deshalb wollte ich einfach mal hören ob andere mit dieser Situation bereits Erfahrung haben und ob sie damit tatsächlich durchkommen kann.
LG
Widerrufe Du einfach mal Deinen Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Handyvertrag.
Dann bekommst Du schnell eine Antwort.
[/quote]
Alle drei genannten Vertragsarten kann man kündigen... Wäre auch komisch, wenn Du Dein Leben lang an einen Arbeitgeber, einen Vermieter oder einen Telefonanbieter gebunden wärest.
#27Report
22.02.2012
Original von Thal-Project
Oh je, oh je, ... wieder ganz viel Experten unterwegs... die MK ist eine Hobby-Plattform, hier wirst Du im allgemeinen nur Meinungen und Vermutungen zu lesen bekommen, selten einen proffessionellen Rat ^^
Wenn Du Rechtssicherheit wünscht, wende dich an einen Rechtsanwalt aus diesem Fachgebiet. Auskunft erteilt Dir da ggf die entsprechende Kammer für deinen Wohnort... ansonsten würde ich mich an das Statement vorn Argus orienteren...
Bei diesem Thread kommt man in der Tat nicht umhin, das Rechtsberatungs-Monopol für Rechtsanwälte für eine der besseren Ideen des deutschen Gesetzgebers zu halten...
#28Report
Nicht immer tut es weh hier im Forum mitzulesen.
Aber immer öfter ...
Aber immer öfter ...
#29Report
22.02.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von Image Worx
Ich denke mal nicht, dass du in deinem Vertrag stehen hast, dass dieser Einseitig gekündigt werden kann, daher kann man das eben auch nicht.
Man kann schon, grundsätzlich.[/quote]
schon prallen 2 meinungen aufeinander
tom rohwer sagt: man kann.
anwalt dr kötz sagt: man kann nicht!
wer gab jetzt die kompetentere antwort?
egal wie lang die einleitung des TO war, der tenor lautete:
kann man einen vertrag einseitig kündigen?
nein und ist jemand anderer meinung, wie hier z.b. die pferdetante,
dann soll sie ihr vermeintliches recht doch einklagen.
ich hatte mal einen ähnlichen fall, hielt mich an die aussage vön dr. kötz,
schrieb das meiner gegnerin und fortan war ruhe im karton und das bis heute.
#30Report
23.02.2012
Welcher lügt?
Wohl Beide, ausser sie haben das ganze Dossier durchstudiert.
Heiner
Wohl Beide, ausser sie haben das ganze Dossier durchstudiert.
Heiner
#31Report
23.02.2012
Original von Satyr [GothicModels.net]
Wenn er den Vertrag auch mit "Einfach Ich" unterschrieben hat, siehts wohl beschissen aus. *lol* ;D
der hat doch mit "Satyr" unterschrieben
#32Report
23.02.2012
Schau mal hier und insbesondere unter "Anfechtung/Widerruf der Einwilligung":
http://www.rechtambild.de/2010/06/rechtliche-fragen-rund-um-das-model-property-release/
Ein Aspekt könnte noch interessant sein: Tiere haben kein Recht am eigenen Bild.
Mehr Infos hier:
http://www.rechtambild.de/2010/08/tierfotos-ein-recht-am-bild-des-eigenen-tieres/
Eine Reitbeteiligung könnte ich mir juristisch aber knackig vorstellen ;-)
http://www.rechtambild.de/2010/06/rechtliche-fragen-rund-um-das-model-property-release/
Ein Aspekt könnte noch interessant sein: Tiere haben kein Recht am eigenen Bild.
Mehr Infos hier:
http://www.rechtambild.de/2010/08/tierfotos-ein-recht-am-bild-des-eigenen-tieres/
Eine Reitbeteiligung könnte ich mir juristisch aber knackig vorstellen ;-)
#33Report
[gone] Nicole Braun Professional Photographer *New Job*
23.02.2012
Genau auf den Punkt gebracht und mehr gibt es dazu nicht zu sagen!
Original von netAction
Du hast glaube ich zwei Optionen. Entweder berufst du dich auf den Vertrag und veröffentlichst weiter die Bilder.
Oder du nimmst ihr Verbot, die Bilder zu nutzen, und klagst dein Geld für die Hochzeit ein. Denn laut §32 UrhG hast du ein Recht auf eine angemessene Vergütung.
Beide Fälle würde ich mit dem Anwalt klären.
#34Report
23.02.2012
Ich habe jetzt nicht alle Antworten gelesen, aber die hier zu klärenden Fragen sind:
- War der Widerruf des Vertrages wirksam?
- Weshalb sollte es verboten sein, Bilder von einer Sache - einem Pferd - zu veröffentlichen? Ein Recht am Bild der eigenen Sache gibt es in der Regel nicht (steht auch in "Fotografie und Recht" von Jens Brüggemann und mir).
Gruß,
Daniel Kötz
- War der Widerruf des Vertrages wirksam?
- Weshalb sollte es verboten sein, Bilder von einer Sache - einem Pferd - zu veröffentlichen? Ein Recht am Bild der eigenen Sache gibt es in der Regel nicht (steht auch in "Fotografie und Recht" von Jens Brüggemann und mir).
Gruß,
Daniel Kötz
#35Report
23.02.2012
Original von phototraum | im Krkhs - auch die 9. OP überstanden
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Image Worx
Ich denke mal nicht, dass du in deinem Vertrag stehen hast, dass dieser Einseitig gekündigt werden kann, daher kann man das eben auch nicht.
Man kann schon, grundsätzlich.[/quote]
schon prallen 2 meinungen aufeinander
tom rohwer sagt: man kann.
anwalt dr kötz sagt: man kann nicht!
wer gab jetzt die kompetentere antwort?
[/quote]
Beide... theoretisch zumindest
Man kann Verträge theoretisch und grundsätzlich betrachtet schon kündigen, aber, und das ist der Knackpunkt, nicht "einfach so", aus einer Lust oder Laune heraus. Auch nicht, wenn man meint, dass man einen Grund dazu hat. Da bedarf es nämlich schon sehr sehr sehr sehr schwerwiegende Gründe, die man auch erst einmal hinreichend darlegen müsste!
Daher gilt in der Praxis eben, dass man 99,9% der Verträge eben NICHT so einfach kündigen kann und mir würde beim aktuellen Thema kein Grund einfallen, der in meinen Augen ausreichen würde, um einen solchen Vertrag einseitig zu kündigen.
#36Report
23.02.2012
RICHTIG! Lass bitte UNBEDINGT prüfen ob der TFP Vertrag überhaupt GÜLTIG ist.
An Verträge muss man sich halten, das ist das andere Blatt, nur wenn der Vertrag von vornherein gar keine Wirksamkeit entfaltet, gilt das Recht als würde der Vertrag gar nicht geschlossen sein: Dann darf sie die Bilder nicht nutzen (Verstoß gegen Urheberrecht) und du auch nicht (Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild).
Tipp: Dokumentiere wo SIE die Bilder nutzt! Facebook? Oder sonst wo im Netz? Screenshot machen (Zeugen dabei haben!).
DANN würde ich einem Rechtsstreit SEHR gelassen entgegen sehen. Nutzt NUR du die Bilder im Netz, dann sieht es schon schlechter aus für dich, denke ich.
Viele Grüße,
Frank
An Verträge muss man sich halten, das ist das andere Blatt, nur wenn der Vertrag von vornherein gar keine Wirksamkeit entfaltet, gilt das Recht als würde der Vertrag gar nicht geschlossen sein: Dann darf sie die Bilder nicht nutzen (Verstoß gegen Urheberrecht) und du auch nicht (Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild).
Tipp: Dokumentiere wo SIE die Bilder nutzt! Facebook? Oder sonst wo im Netz? Screenshot machen (Zeugen dabei haben!).
DANN würde ich einem Rechtsstreit SEHR gelassen entgegen sehen. Nutzt NUR du die Bilder im Netz, dann sieht es schon schlechter aus für dich, denke ich.
Viele Grüße,
Frank
Original von bilderLEBEN
1.) Kinners, einigt euch vernünftig.
2.) Nicht alle geschlossenen Verträge sind auch rechtsgültig- kommt halt auch drauf an, was so drinsteht.
3.) Das Forum kann dir nur sehr eingeschränkt helfen, die Situation zu prüfen. Wenn's ernst wird ---> Anwalt.
#37Report
[gone] Hermann Klecker
23.02.2012
Original von photoshopper (Kevin Bergt)
[quote]Original von Fotocowboy
Widerrufe Du einfach mal Deinen Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Handyvertrag.
Dann bekommst Du schnell eine Antwort.
;-)
Gibt es kein 14-tägiges Widerrufsrecht/Rückttrittsrecht? Auch für Handyverträge etc.?
Nur mal so in den Raum geworfen ;)[/quote]
Nein, das gibt es nicht. Ist ja kein Haustürgeschäft und kein Internet-Vertrag.
#38Report
[gone] Hermann Klecker
23.02.2012
Original von netAction
Du hast glaube ich zwei Optionen. Entweder berufst du dich auf den Vertrag und veröffentlichst weiter die Bilder.
Oder du nimmst ihr Verbot, die Bilder zu nutzen, und klagst dein Geld für die Hochzeit ein. Denn laut §32 UrhG hast du ein Recht auf eine angemessene Vergütung.
Schau noch einmal genau ins UrhG und überlege, worauf sich die Vergütung bezieht. Aufs Familienalbum imho nicht.
#39Report
[gone] Hermann Klecker
23.02.2012
Original von Image Worx
[quote]Original von Satyr [GothicModels.net]
Wenn er den Vertrag auch mit "Einfach Ich" unterschrieben hat, siehts wohl beschissen aus. *lol* ;D
Nein, man kann den Vertrag unterschreiben wie man will, das hat keinen EInfluss auf die Gültigkeit. Man kann theoretisch auch mit "Superman" oder "Kaiser Napoleon" unterschreiben.
Die Unterschrift ist im Prinzip nur eine symbolische Handlung. Ein Vertrag bedarf (bis auf sehr wenige Ausnahmen) nicht einmal der Schriftform um Gültigkeit zu haben, mündliche Verträge sind ebenfalls bindend, lediglich sind halt schriftliche Verträge einfacher zu beweisen und man kann bei schriftlich verfassten Verträgen nachher auch nochmal nachlesen, was genau vereinbart wurde.
siehe auch hier
Hast Du gelesen, was Du da verlinkt hast?
Ob eine Unterschrift mit einem Phantasienamen zu einem gültigen Vertrag führt, hängt von Bedingungen ab. "Sobald klar ist, welche Person den Vertrag abgeschlossen hat und diese Person auch gewillt ist, den Vertrag abzuschließen, wird er auch gültig." Aus dem Dokument muß also hervor gehen, wer mit wem einen Vertrag schließt.
Zugegeben, das dürfte selbst bei den meisten unter den schlechtesten TfP-Verträgen der Fall sein. Wobei ich auch schon welche gesehen habe, die dann mit einem Pseudonym und einer Postfach-Anschrift ausgefüllt wurden. Da ist die Eindeutigkeit der Personenzuordnung etwas schwieriger.
Ansonsten stimme ich Dir zu. Die Frage nach dem falschen Namen ist ähnlich zu bewerten wie die nach einer lesbaren Unterschrift.
#40Report
Topic has been closed
Nein, man kann den Vertrag unterschreiben wie man will, das hat keinen EInfluss auf die Gültigkeit. Man kann theoretisch auch mit "Superman" oder "Kaiser Napoleon" unterschreiben.
Die Unterschrift ist im Prinzip nur eine symbolische Handlung. Ein Vertrag bedarf (bis auf sehr wenige Ausnahmen) nicht einmal der Schriftform um Gültigkeit zu haben, mündliche Verträge sind ebenfalls bindend, lediglich sind halt schriftliche Verträge einfacher zu beweisen und man kann bei schriftlich verfassten Verträgen nachher auch nochmal nachlesen, was genau vereinbart wurde.
siehe auch hier
P.S.:
"Er" ist eine "Sie"...