Ärger mit Model Trotz TfP-Vertrag 57

Liebe MK-Gemeinde,
Ich suche hier nach einem Rat bezüglich einer Streitigkeit mit einem ehemaligen Model und hoffe, das ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich will hier keine Schlauen Ratschläge das man sowas niieee auf TfP machen darf und Ähnliches, da ich inzwischen selbst darauf gekommen bin. Aber das Kind liegt jetzt schon im Brunnen...
Viel mehr suche ich konkrete Hilfe in der Frage, was ich nun mit den Bildern noch machen darf und was nicht.

Es handelt sich um folgenden Sachverhalt:
August 2011: Im Rahmen einer Reitbeteiligung sind Bilder eines Pferdes entstanden, nach mündlicher Absprache mit der Besitzerin. Die Bilder ließ ich ihr am gleichen Abend zukommen, mit der bitte, diese Bilder ebenfalls veröffentlichen zu dürfen. Die Veröffentlichung wurde an selbsten Tag mündlich genehmigt.
Oktober 2011: Selbige Pferdebesitzerin heiratet, fragt mich, ob ich ihr Hochzeitsfotograf sein könnte. Bilder vom Shooting mit dem Brautpaar, Bilder von vor der Kirche und von der anschließenden Feier wurden 2 Wochen nach der Hochzeit an das Brautpaar übergeben. Eine Bezahlung ist nicht erfolgt, da schon zu diesem Zeitpunkt eine Mitbenutzung zu Eigenwerbung mündlich zugesagt wurde.
21. Januar 2012: Ich fragte die Dame, ob sie mir den TfP-Vertrag unterschreiben würde, und schickte ihn ihr zur Voransicht
22.Januar 2012: Da ich in ihrer Gegend war, fuhr ich kurz bei ihr vorbei um den Vertrag unterschreiben zu lassen. In Ihrem Vertrag ist das Pferd unter zusätzliche Vereinbarungen Aufgeführt. Sie und ihr Gatte unterschrieben den Vertrag.
Durch eine Sportverletzung musste ich den Reitbeteiligungsvertrag leider am 26. Januar 2012 auflösen, worauf sie mir am 30.1.12 untersagte die Bilder zu verwenden und vom Vertrag zurücktrat.
Jeglicher Versuch mit ihr zu Sprechen scheiterte.
Sie beruft sich nun auf das Recht am eigenen Bild und Auf ihr Recht vom Vertrag zurückzutreten.

Da sie keinen müden Euro in meine Arbeit investiert hat, mir keine Veröffentlichungsrechte mehr zugesteht aber alle Bilder hat und frei Verwendet stellt sich mir die Frage, ob das was sie Fordert (Löschung aller Pferdebilder und die Bilder von ihr auf sämtlichen Seiten) so überhaupt Rechtens ist.
Wenn das jedes Model so machen würde würde keiner mehr auf TfP-Basis arbeiten.

Da dies eine Retourkutsche von ihr ist wegen dem gelösten Reitbeteiligungsvertrag,
Brauche ich dringend eure Hilfe.

Was darf ich mit diesen Bildern noch machen? Darf ich sie nun gar nicht mehr Veröffentlichen oder ist ihr Versuch den Vertrag zu lösen in irgendeiner Form nichtig?

Danke schon im Vorraus für eure Hilfe.
22.02.2012
Original von ---Einfach_Ich---

22.Januar 2012: Da ich in ihrer Gegend war, fuhr ich kurz bei ihr vorbei um den Vertrag unterschreiben zu lassen. In Ihrem Vertrag ist das Pferd unter zusätzliche Vereinbarungen Aufgeführt. Sie und ihr Gatte unterschrieben den Vertrag.
.


Wie kommst Du eigentlich dazu, Dir über einen unterschriebenen Vertrag Sorgen zu machen ?
Original von Fotocowboy
[quote]Original von ---Einfach_Ich---

Wie kommst Du eigentlich dazu, Dir über einen unterschriebenen Vertrag Sorgen zu machen ?



Sie hat ihn für sich und ihren Gatten widerrufen.
Deshalb wollte ich einfach mal hören ob andere mit dieser Situation bereits Erfahrung haben und ob sie damit tatsächlich durchkommen kann.

LG
22.02.2012
Original von ---Einfach_Ich---

Sie hat ihn für sich und ihren Gatten widerrufen.
Deshalb wollte ich einfach mal hören ob andere mit dieser Situation bereits Erfahrung haben und ob sie damit tatsächlich durchkommen kann.

LG


Widerrufe Du einfach mal Deinen Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Handyvertrag.
Dann bekommst Du schnell eine Antwort.

;-)
Kann ich das also beruhigt Ignorieren und die Pferdebilder online lassen sowie die Brautbilder verwenden?
Ich will keine gigantische Schadensersatzforderung in 2 Wochen im Briefkasten haben...
22.02.2012
hat sich die dame inzwischen wieder kurzfirstig von ihrem gatten getrennt? das wäre aus meiner spontanen sicht die einzige wichtige änderung der lebensumstände, die es ihr ermöglichen würden, so mir-nichts-dir-nichts vom vertrag zurückzutreten.

dazu kommt, dass eine solche aufkündigung sich immer nur auf zukünftige veröffentlichungen beziehen kann ^^
22.02.2012
Meine Meinung:
Vertrag ist Vertrag. Davon kann man nicht zurücktreten. Manche (Laufzeit)-Verträge kann man binnen bestimmter Fristen kündigen, aber NUR dann, wenn das von vornherein im Vertrag festgeschrieben wurde.
Ich denke mal nicht, dass du in deinem Vertrag stehen hast, dass dieser Einseitig gekündigt werden kann, daher kann man das eben auch nicht.

Ich will keine gigantische Schadensersatzforderung in 2 Wochen im Briefkasten haben...

Das wirst du ganz bestimmt nicht!
Denn was für ein SCHADEN (!!!) kann denn entstehen, wenn du diese Bilder online stellst.
KEINER!
Dein Model könnte eben höchstens das Recht am eigenen Bild einfordern, aber nur dann, wenn du keinen vertrag hättest. Den hast du aber. Daher kann das Model nichts tun und jeder Anwalt würde ihr warscheinlich dringendst raten das auch nicht zu tun, wenn er von dem Vertrag weiss.
22.02.2012
Original von Henning Zachow *neues Portrait* ;)
hat sich die dame inzwischen wieder kurzfirstig von ihrem gatten getrennt? das wäre aus meiner spontanen sicht die einzige wichtige änderung der lebensumstände, die es ihr ermöglichen würden, so mir-nichts-dir-nichts vom vertrag zurückzutreten.

dazu kommt, dass eine solche aufkündigung sich immer nur auf zukünftige veröffentlichungen beziehen kann ^^

Um einen Vertag widerrufen zu können braucht es schon SEHR driftige Gründe!
Eine simple Trennung von einem Lebenspartner könnte ich mir nicht als ausreichend vorstellen
Original von Fotocowboy
Widerrufe Du einfach mal Deinen Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Handyvertrag.
Dann bekommst Du schnell eine Antwort.

;-)


Gibt es kein 14-tägiges Widerrufsrecht/Rückttrittsrecht? Auch für Handyverträge etc.?
Nur mal so in den Raum geworfen ;)
22.02.2012
Gibt es. Aber die 14 Tage wurden hier ja überschritten...
Von daher: Gar kein Problem. Die kann rufen was sie will...du mußt ihr aber nicht zuhören. ;)
22.02.2012
Original von photoshopper (Kevin Bergt)
[quote]Original von Fotocowboy
Widerrufe Du einfach mal Deinen Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Handyvertrag.
Dann bekommst Du schnell eine Antwort.

;-)


Gibt es kein 14-tägiges Widerrufsrecht/Rückttrittsrecht? Auch für Handyverträge etc.?
Nur mal so in den Raum geworfen ;)[/quote]

NEIN
Nur, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, heisst in der Regel NUR bei Fernabsatz, also wenn du etwas per Telefon/Internet etc. kaufst oder bei "Haustür-Geschäften"
Ansonsten ist es eine freiwillige Sache des Vertragspartners, wenn er dir ein Widerrufs-Recht einräumt.
Wenn du etwas kaufst, dann ist es gekauft, Vertrag ist Vertrag. Wenn der Händler umtauscht, dann ist es, bis auf sehr wenige gesetztlich geregelte Ausnahmen, IMMER Kulanz. Wenn der Händler nicht umtauschen will, dann hast du Pech gehabt.
Ob Handy-Verträge im Speziellen jetzt vom Gesetz ein Rücktrittsrecht haben entzieht sich meiner Kenntnis. Haben sie das nicht, kannst du nicht einfach davon zurücktreten, auch nicht in den ersten 14 Tagen. Du kannst dann frühestens zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen, eine solche müssen sie Gesetzlich normalerweise haben.
22.02.2012
Du hast glaube ich zwei Optionen. Entweder berufst du dich auf den Vertrag und veröffentlichst weiter die Bilder.

Oder du nimmst ihr Verbot, die Bilder zu nutzen, und klagst dein Geld für die Hochzeit ein. Denn laut §32 UrhG hast du ein Recht auf eine angemessene Vergütung.

Beide Fälle würde ich mit dem Anwalt klären.
Genau... entweder garnicht drum kümmern oder anbieten die Bildrechte zu erwerben.
22.02.2012
Alles hier geschriebene hört sich für mich sinnvoll an.

Wirklich sicher sein kannst du nur wenn du dich an einen Fachanwalt wendest.
Zu den ganzen Rechtsthemen ist Daniel Kötz hier in der MK aktiv. Wende dich einfach an ihn.
Er ist sehr nett und wie auch auf seiner SC beschriben, bekommst du vorher eine Info ab wann es für dich kostenpflichtig wird.

Es gibt einfach Situationen, wo es besser ist mal mit einem Anwalt über das Problem zu reden.
22.02.2012
Hallo erstmal,

1.)
Original von ---Einfach_Ich---
Ich will hier keine Schlauen Ratschläge das man sowas niieee auf TfP machen darf und Ähnliches, da ich inzwischen selbst darauf gekommen bin. Aber das Kind liegt jetzt schon im Brunnen....


Grundsätzlich ist nichts dagegen zu sagen, so etwas auf TfP-basis zu machen, wichtig ist nämlich

2.)
Original von ---Einfach_Ich---
22.Januar 2012: Da ich in ihrer Gegend war, fuhr ich kurz bei ihr vorbei um den Vertrag unterschreiben zu lassen. In Ihrem Vertrag ist das Pferd unter zusätzliche Vereinbarungen Aufgeführt. Sie und ihr Gatte unterschrieben den Vertrag.


Du kannst dich also entspannt zurücklehnen...


Lg Christian

Ps.:
Wenn dich jetzt noch interessiert, warum du dich so entspannt zurücklehnen kannst, kannst du hier weiterlesen.

Ich weiß nicht genau, wie dein TfP-Vertrag aussieht, aber im Normalfall handelt es sich dabei nicht um ein Dauerschuldverhältnis.

Zur Verdeutlichung eine kleine Geschichte (für die Nichtjuristen):
Du mietest eine kleine Wohnung. Und um diir die Wohnung schöner zu gestalten, kaufst du im nächstbesten Geschäft ein Poster für die Wand.

Damit hast du 2 Verträge geschlossen: einen Mietvertrag für die Wohnung und einen Kaufvertrag für das Poster.

Beim Aufhängen stellst du fest, dass dein Poster farblich überhaupt nicht zu den Wänden passt. Du kannst jetzt zu deinem Mieter gehen und den Mietvertrag für die Wohnung fristgerecht kündigen. Ist möglich, wird aber kein Mensch wegen einem Poster machen.

Du kannst aber nicht hingehen und den Kaufvertrag kündigen. In dem Moment, da Geld und Ware den Besitzer wechseln ist der Vertrag erfüllt. Ein erfüllter Vertrag kann nicht gekündigt werden. Man kann ihn anfechten oder von Ihm zurücktreten, dann braucht man aber echt gute Gründe (Täuschung, Irrtum, usw.)

Zurück zu deiner Situation:
Beim TfP-Vertrag handelt es sich um einen Tauschvertrag, der einem Kaufvertrag gleichzusetzen ist. d.h. sie hat dir das Recht am eigenen Bild gegeben, du hast Ihr das Recht zur Nutzung der Bilder, welches dir als Urheber zusteht gegeben. Vertrag abgeschlossen. Punkt !
Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten will, dann nur wenn Sie dies vor Gericht einklagt (wie geschrieben, mit guter Begründung) oder wenn du dich kulant zeigst.
Du kannst Ihr ihre Rechte am eigenen Bild natürlich auch wieder zurück verkaufen.
[gone] xxxxxx
22.02.2012
1.) Kinners, einigt euch vernünftig.

2.) Nicht alle geschlossenen Verträge sind auch rechtsgültig- kommt halt auch drauf an, was so drinsteht.

3.) Das Forum kann dir nur sehr eingeschränkt helfen, die Situation zu prüfen. Wenn's ernst wird ---> Anwalt.
Wenn er den Vertrag auch mit "Einfach Ich" unterschrieben hat, siehts wohl beschissen aus. *lol* ;D
Original von Satyr [GothicModels.net]
Wenn er den Vertrag auch mit "Einfach Ich" unterschrieben hat, siehts wohl beschissen aus. *lol* ;D


Nein, ich habe durchaus auch einen Richtigen Namen.



Vielen Dank für die Vielen Zuschriften und Kommentare.
22.02.2012
Original von photoshopper (Kevin Bergt)
Gibt es kein 14-tägiges Widerrufsrecht/Rückttrittsrecht? Auch für Handyverträge etc.?
Nur mal so in den Raum geworfen ;)


Nein, das gibt es in diesem Fall nicht, zumal die entsprechende Leistung bereits erbracht und von ihr auch entsprechend weiter genutzt wird.

Ich würde mir an Deiner Stelle da ger keine Sorgen machen. Du als Urheber der Bilder, bist da eh in der stärkeren Position. Wenn sie den Vertrag widerrufen will, dann biete ihr doch an, die Nutzungsrechte an den Bildern käuflich zu erwerben.
22.02.2012
Oh je, oh je, ... wieder ganz viel Experten unterwegs... die MK ist eine Hobby-Plattform, hier wirst Du im allgemeinen nur Meinungen und Vermutungen zu lesen bekommen, selten einen proffessionellen Rat ^^
Wenn Du Rechtssicherheit wünscht, wende dich an einen Rechtsanwalt aus diesem Fachgebiet. Auskunft erteilt Dir da ggf die entsprechende Kammer für deinen Wohnort... ansonsten würde ich mich an das Statement vorn Argus orienteren...

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