Forderungstitel an die Haustür im Mehrfamilienhaus des Schuldners heften 184

21.02.2012
Das Finden von Konten dürfte nun wirklich nciht so schwer sein, Anfrage bei SCHUFA oder Kreditreform, entweder selber anfragen oder notfalls über Anwalt.
#121Report
wenn Du Polizist bist, dann verhafte ihn doch selbst. Das sollte doch kein Problem sein, sonst seid ihr doch auch nicht zimnperlich.

Ansonsten: Du möchtest einen privaten Rachefeldzug starten, aber nix dafür zahlen!? Tja, von nix kommt nix. Anwalt nehmen (und bezahlen), evtl. andere Hilfe in Anspruch nehmen (und bezahlen). usw.

Wir leben in einem Rechtsstaat, der privaten Gläubigern die Arschkarte zeigt, u.a. auch um unsere Beamten zu bezahlen und auch aus anderen Gründen. Da siehst Du jetzt mal, wie das geht.

Mein Tip: Freue Dich an Deiner Beamtenstelle und an Deiner Pension, und schreib Deine Forderungen ab
#122Report
21.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Meine Frage:
Eurer Meinung nach, stellt es einen Straftatbestand dar, wenn ich eine Kopie dieses Haftbefehl und des Vollstreckungsbescheides an die

1. Wohnungstür des Schuldners im Mehrfamilienhaus hefte
2. Haustür des Mehrfamilienhauses hefte.


nein.... gegenargument aus 203 stgb....


Würde mein o.a. Verhalten einer zivilrechtlichen Norm zuwider laufen?

Habt Ihr eine Idee, ob ich da etwas verbotenes tun würde?
Mir selber fällt nichts ein aber vielleicht hat ja einer von Euch eine Idee und kommt auf etwas, was ich nciht bedacht hatte.


ja... 823 bgb... das zieht unterlassungprobelmatiken nach sich... durft ich am eigenen leib zu spüren bekommen^^... man sollte sich halt selbst drann halten...

du kannst das unter "weitergabe von daten" googeln, da kommen auch einige entscheidungen rund um den problemkreis...
#123Report
21.02.2012
du schreibst, dass du bisher 23,00€ gerichtskosten bezahlt hast.

das bedeutet im umkehrschluss, dass deine forderung zw. 1,00 und 900,00€ liegt.

für diese peanuts machst du solch einen aufriss?

natürlich ist es ärgerlich geld zu verlieren, aber die paar kröten sind den aufwand nicht wert und wenn ich an die zeit denke, die du damit und hier schon verpulvert hast...

ich habe noch außenstände in 6-stelliger höhe und es hat mich viel gutes geld gekostet um ein paar zettel mit stempel zu haben, mit denen ich meine wohnung tapezieren kann. sauteure tapete kann ich da nur sagen. :-//

ein kollege deiner zunft (kriminalbeamter) sagte zu meinen forderungen mal zu mir:
wenn du in deutschland auch nur an einen teil deines geldes kommen möchtest, dann suchst du dir am besten 2 typen, wo es dunkel wird im saal wenn die in der tür stehen. haben die beiden noch narben im gesicht und sprechen deutsch mit russischem akzent,
dann kannst du sicher sein, wenigstens einen teil zu bekommen.


nachtrag:
ach ja, ich hab meine paar talers natürlich immer noch nicht.
#124Report
21.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Bevor nun gesagt wird, "dann lass den Schuldner doch festnehmen", dem muss ich sagen, dass diese Festnahme sehr, sehr teuer für mich wird, denn ich muss in Vorleistung treten.
Leider wird der Gerichtsvollzieher bei dieser Festnahme nicht von der Polizei unterstützt, sondern er muss sich einen privaten Dienst hierfür holen und diese Privatfirma ist sehr teuer.

Du bist doch angeblich Polizeibeamter - dann solltest Du wissen, daß diese Aussage nicht richtig ist, sondern daß der Gerichtsvollzieher selbstverständlich mit Hilfe der Polizei - und nur mit Hilfe der Polizei! - einen Haftbefehl vollstreckt.

Meine Frage:
Eurer Meinung nach, stellt es einen Straftatbestand dar, wenn ich eine Kopie dieses Haftbefehl und des Vollstreckungsbescheides an die

1. Wohnungstür des Schuldners im Mehrfamilienhaus hefte
2. Haustür des Mehrfamilienhauses hefte.

Für einen angeblichen Polizeibeamten eine mehr als merkwürdige Frage.
Mir selber fällt nichts ein aber vielleicht hat ja einer von Euch eine Idee und kommt auf etwas, was ich nciht bedacht hatte.

Frag doch einfach mal Deinen Dienststellenleiter. Oder einen Juristen in der Polizeidirektion, zu der Du als Polizeibeamter ja gehören wirst...
#125Report
21.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von Peter Herhold
Gleich im ersten Atikel des ersten Absatzes im Grundgesetz:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und
zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Viele Grüße
Peter


Hallo Peter,

da ich gegen den Schuldner als Privatperson auftrete, muss ich auch das GG nicht beachten.
Das GG beinhaltet primär Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.[/quote]
Da hast Du gewaltig was nicht verstanden, aber das ist nichts neues.

Also das GG wird mir in diesem Fall keinen Strich durch die Rechnung machen.

Ein Verstoß einer Privatperson gegen ein GR wird ja nicht verfolgt. Wer sollte das auch tun?

Grundrechte binden alle nachfolgende staatliche Gewalt, und selbstverständlich ist auch ein Amtsgericht bei der Rechtsfindung an das Grundgesetz gebunden. Auch der "kleinste" Amtsrichter kann sich jederzeit bei der Urteilsbegründung auf das Grundgesetz berufen, er könnte z.B. befinden, daß ein Tatbestand "sittenwidrig" ist, weil er der vom GG Art.1 garantierten Menschenwürde zuwiderläuft.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Monopol, ein Gesetz oder eine Verordnung für verfassungswidrig zu erklären (was sich übrigens nicht nur auf die Auslegung der Grundrechte bezieht, sondern genauso auch auf staatsrechtliche Formalien, z.B. der Zuständigkeit). Das Grundgesetz anwenden kann und muß jedes Gericht.
#126Report
21.02.2012
also wenn eine privatperson ein grundrecht verletzt, dann wird sie nicht verfolgt?! wenn du polizist bist, dann wüsstest du, dass das nicht so ist...

brich mal in ne wohnung ein und lass mal was mitgehen... grob getippt ist des art. 13 u. 14 GG...

als polizeibeamter verfolgst du das nicht? welches bundesland war das nochmal? könnt ich glatt umziehen...
#127Report
21.02.2012
Original von VisualPursuit
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Hat sonst irgendeiner eine Idee, wogegen ich verstoßen könnte, wenn ich dem den Haftbefehl und den Titel an die Tür hefte?


Klar. Rufschädigung, Kreditschädigung.[/quote]
Nein. Greift beides nicht, weil die behauptete Tatsache nicht "unwahr" ist, und das müsste sie sein, um den Tatbestand der Üblen Nachrede oder Verleumdung zu erfüllen.

[color=f1ce48]§ 186 StGB Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 StGB Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[/quote]

Die Tatsache des Haftbefehls kann übrigens jeder im öffentlichen Schuldnerregister nachlesen, das beim Amtsgericht geführt wird...

Wenn der Schuldner daraufhin die Wohnung verliert weil der Hausbesitzer das
durch Deinen Anschlag mitbekommt, dann kann er Dir den Umzug ggf in Rechnung
stellen.

Nein, kann er nicht. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Und natürlich ist Datenschutz ein Thema, seine Nachbarn wissen nämlich
nicht dass er Schulden hat.

Nein, auch der "Datenschutz" greift hier nicht. Das Bundesdatenschutzgesetz regelt die Speicherung und maschinelle Verarbeitung von Daten, nicht mehr, nicht weniger. Beides findet aber durch einen solchen "Anschlag" nicht statt. (Ihr müsst Euch alle mal von der irrigen Vorstellung lösen, der "Datenschutz" oder das BDSG würden sämtlichen Umgang mit "Personendaten" regeln... Das BDSG regel nur einen ganz kleinen Teil davon. Wenn auch einen wichtigen. Und es enthält obendrein immer Ausnahmen bei Vorliegen eines "berechtigten Grundes".)

Das an die Tür zu pappen ist eine gaaaaanz schlechte Idee.

Es ist eine dusselige und überflüssige Idee, denn es bringt nichts.

Wer so verschuldet ist, dem ist das in der Regel auch längst egal.

Bei der ganzen Angelegenheit wurde schon viel früher ein gravierender Grundfehler gemacht...

Vor jedem Schritt der Eintreibung von Forderungen sollte ein vernunftbegagter Gläubiger zwei Dinge tun:

1. den Kosten- und sonstigen Aufwand der Eintreibungsmaßnahme überprüfen
und
2. die praktischen Erfolgsaussichten der Eintrreibungsmaßnahme überprüfen.

Beides scheint hier nicht gemacht worden zu sein.

Es hat mal ein Kunde der Deutschen Telekom nach einem gewonnenen Zivilprozess gegen die Telekom eine gerichtlich festgestellte Forderung von ungefähr 1500 Euro gegen die Telekom gehabt. Aufgrund der typischen bürokratischen Bummelei bei der Telekom hat diese es nicht geschafft, das Geld binnen einiger Monate zu bezahlen. Der Anwalt des Prozess-Siegers mahnte an, mahnte noch mal, wurde vertröstet, wieder vertröstet, und irgendwann platzte ihm der Kragen. In dem klaren Wissen, daß die Deutsche Telekom AG definitiv ausreichend solvent war, holte er einen Gerichtsvollzieher, marschierte mit dem in eine Zweigniederlassung der Deutschen Telekom AG und pfändete dort mehrere Drucker, Fotokopierer und anderes hochwertiges technisches Gerät.

Daraufhin endlich schaffte es die Telekom, binnen kürzester Zeit das Geld zu überweisen. Nicht aber ohne vorher mit diesem Fall noch bundesweit in allen Zeitungen zu landen...

Wenn ich eine 50 Euro-Forderung gegen einen mit Sicherheit solventen Schuldner habe, dann kann ich das bis zum Haftbefehl durchziehen. Ich sollte mich allerdings erstmal fragen, warum jemand das nicht bezahlt, obwohl er kann, wenn der erste Ärger (Mahnbescheid) losgeht. Es mag sein, daß das aus Prinzip geschieht, weil ein Knallkopp einfach mal Michael Kohlhaas spielen will. Dann kann es tatsächlich geschehen, daß erst der Haftbefehl zu einer eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse führt.

Im Regelfall ist es anders. Im Regelfall kann der Betreffende einfach nicht zahlen, und ich stehe mit meiner Forderung in einer langen Schlange von anderen Gläubigern.

Nach Handels- und Steuerrecht bilanzierende Unternehmen schreiben uneinbringliche Forderungen ab und buchen sie aus. Müssen sie. Offene Forderungen müssen realistisch bewertet werden, und manchmal ist diese Bewertung realistisch dann schlicht: 0 Euro.

Privatleute und Kleinunternehmer täten nicht selten gut daran, sich ein Beispiel daran zu nehmen.

Ein Haftbefehl zur Erzwingung der Offenlegung der Vermögensverhältnisse ist nur dann sinnvoll, wenn ich der Ansicht bin, hier wären tatsächlich Vermögenswerte oder Einkommen vorhanden, die verborgen werden. Ansonsten ist das eine ziemlich teure Rachemaßnahme, die die Kreditwürdigkeit des Schuldners aber meistens auch nicht mehr wirklich trifft, denn die ist vorher schon dahin. Und wenn man mal recherchiert, wird man oft feststellen, daß es vorher schon einen Haftbefehl eines anderen Gläubigers gegeben hat, der auch zu nichts sinnvollen führte.

Was hat man eigentlich davon, durch eine eV festzustellen, daß da nichts zu holen ist?

Beim normalen Privatverbraucher kann man getrost davon ausgehen, daß der völlig pleite ist, wenn Zahlungsbefehle und ggf. Gehalts- und Kontopfändung nichts gebracht haben.

Wirklich "Werte versteckt" haben höchstens windige Bauunternehmer oder Immobilienentwickler o.ä. Und die haben sie meistens besser versteckt, als daß man sie mit einer eV aufspüren würde.

Der erste Knackpunkt ist immer die Prüfung der Kreditwürdigkeit vor Leistungserbringung, und der zweite Knackpunkt ist immer die Prüfung der Eintreibbarkeit vor Versuch der Eintreibung.

Wenn ich weiß, daß jemand irgendwo arbeitet, dann kann ich abschätzen, wieviel er ungefähr verdienen mag. Und dann kann ich dort zugreifen, Gehalts- oder Kontopfändung. Beides wirksame Maßnahmen, beides auch bei gescheitertem Versuch kostenmäßig noch im Rahmen. Wenn ich dabei feststelle "Ups, Konto ist ja schon gepfändet", oder "Nee, da ist nix zu holen" - dann kann ich den ganzen Vorgang beenden und die Forderung abschreiben.

Anderenfalls werfe ich schlechtem Geld nur noch immer weiter gutes hinterher.

Ich weiß - das ist ein weitverbreitetes Hobby. Ob's um Griechenland geht oder Otto Krawuttke. Dämlich ist es trotzem.
#128Report
21.02.2012
Original von FraRi-Art
Sorry wenn ich hier so reinplatze ..... aber ......

Es liegt ein Haftbefehl gegen jemanden vor und die Polizei schreitet nicht zur Verhaftung?
Hä?
Ich gebe zu, ich bin so ein unheimlich netter Mensch das ich damit bisher nichts zu tun hatte ... weder Polizei noch Gerichtsvollzieher....

Aber bisher dachte ich immer wenn es einen Haftbefehl gibt, maschiert die Polizei los und verhaftet den bösen Buben....?.....

Nein. Da wirfst Du zwei verschiedene Ebenen durcheinander.

Das eine ist die strafprozessuale, das andere die zivilprozessuale.

Vereinfacht gesagt: ein Gläubiger kann einen Schuldner gerichtlich zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisse zwingen. Folgt der Schuldner dieser Aufforderung nicht, dann kann der Gläubiger einen Haftbefehl erwirken und sich einen Gerichtsvollzieher suchen, der diesen vollstreckt. Der Schuldner sitzt dann solange, maximal aber 6 Monate, in Erzwingungshaft, bis er die eV abgelegt hat.

Im ganzen Mahn- und Vollstreckungsverfahren muß der Gläubiger jeden einzelnen Schritt immer wieder aktiv selbst anstoßen - weil er jeden Schritt ja auch erstmal bezahlen muß. (Die Kosten kann er sich dann vom Schuldner wiederholen.)
#129Report
21.02.2012
Original von Peter Herhold
Was würdest Du tun, wenn ich hier in der MK öffentlich schreiben würde, daß Du Schulden bei mir hast?

Wenn wahr ist - gar nichts. Denn es würde keine Rechtsvorschrift verletzen. Wenn's wahr ist. Solltest Du meine Bank sein, würde ich Dich zivilrechtlich belangen, weil das "Bankgeheimnis" ein Teil des Vertrages zwischen Dir und mir ist. Solltest Du eine Bank sein, aber nicht meine, wäre es ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (es sei denn, es wäre durch eine der dort vorhandenen Ausnahmeregelungen gedeckt).

Solltest Du Rechtsanwalt sein, und meine Schulden bei Dir resultierten aus einer offenen Rechnung aus einem Mandatsverhältnis, käme §203 StGB infrage.

Solange Du aber nur der Herhold Peter bist und ich privat bei Dir Schulden habe, dürftest Du das sagen.

Denn es wäre weder unwahr, noch würde es mich verächtlich machen oder herabwürdigen, und meinen Kredit würde es auch nicht gefährden.
#130Report
21.02.2012
Original von TomRohwer
Nein, auch der "Datenschutz" greift hier nicht. Das Bundesdatenschutzgesetz regelt die Speicherung und maschinelle Verarbeitung von Daten, nicht mehr, nicht weniger. Beides findet aber durch einen solchen "Anschlag" nicht statt. (Ihr müsst Euch alle mal von der irrigen Vorstellung lösen, der "Datenschutz" oder das BDSG würden sämtlichen Umgang mit "Personendaten" regeln... Das BDSG regel nur einen ganz kleinen Teil davon. Wenn auch einen wichtigen. Und es enthält obendrein immer Ausnahmen bei Vorliegen eines "berechtigten Grundes".)


wobei der TO hier aufpassen sollte.... BDSG mal dahingestellt, ist stade wohl in niedersachsen und da gibt es ein NDSG... der anwendungsbereich ist für öffentliche stellen.... unmittelbar passiert vielleicht nichts, aber als polizeibeamter könnte das disziplinarrechtliche probleme nach sich ziehen... scheint auf den ersten blick weit hergeholt, aber ich würd es im hinterkopf behalten... wäre zumindest ein unnötiges risiko.
#131Report
21.02.2012
Original von Für April im Raum Flensburg wird Visa gesucht Pay
Du hast nur eine Chance - nämlich zu "ermitteln" wo was zu holen ist. Und manchmal ist es erstaunlich was dabei heraus kommt. Da nützt dem Schuldner dann auch dioe EV nichts.

Was ich jetzt schreibe, habe ich nie gesagt... ;-)))

Wenn Du wirklich Polizeibeamter bist (was ich ja immer noch stark bezweifle, aufgrund zahlreicher Äußerungen hier im Forum, die das mehr als zweifelhaft erscheinen lassen), dann solltest Du wissen, wie man ermittelt, wo jemand arbeitet. Und wenn man das weiß, kann man sich weiterhangeln. Als Privatmann natürlich, der durchaus allen Menschen viele Fragen stellen darf, die sie nicht beantworten müssen, aber erstaunlich oft beantworten.


Weiter darfst Du den Schuldner nicht öffnetl. denunzieren.

Den brauche ich gar nicht "öffentlich denunzieren", der steht nämlich schon lange im öffentlichen Schuldnerregister beim Amtsgericht...
Du machst Dich strafbar u. gibst sogar dem Schuldner die Möglichkeit, DICH i.d. Knast zu bringen - um es mal scharf auszudrücken...

Wenn es unwahr wäre - ja. Wenn es wahr ist - nein. Lies mal die einschlägigen §§.
Du dfarfst den Schuildner nicht mal öffentl. auf seine Schulden ansprechen.

Doch. Darf ich. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die mir das verbieten würde.

Schon gar nicht etwas an Türen hängen.

Du wirst lachen: man darf sowas sogar an die Tür hängen.

Was mir gerade dazu wieder einfällt: vor ein paar Wochen ging ich mit meiner Liebsten spazieren. Wir sind kürzlich umgezogen. Einfamilienhausgegend.

An einem etwas heruntergekommenen Häuschen hing ein violettroter Zettel an der Haustür. Okay, ich bin neugierig. Und violettrot macht mich noch neugieriger, das ist nämlich z.B. die Farbe von Haftbefehlen.

Es war die "öffentlich zugestellte Aufforderung" der Wohnungsbaugesellschaft, innerhalb einer bestimmten Frist Zugang zum Haus zu gewähren, wegen irgendwelcher Schornsteinfegersachen. Bei Fristverstreichung, werde ein Gerichtsbeschluss erwirkt, und die Wohnung zwangsweise geöffnet...

Gerichte können übrigens auch eine "öffentliche Zustellung" machen, wenn der Empfänger anders partout nicht erreichbar ist. Da wird dann mittels Zeitungsanzeige aufgefordert, sich in der "Erbsache Maria Meier" oder im "Insolvenzverfahren Schröder GmbH" bis dann und dann an einer bestimmten Stelle zu melden, anderenfalls gelte das Schriftstück X oder der Beschluss Y als wirksam zugestellt.
#132Report
21.02.2012
Original von Paul Poleski
...ist stade wohl in niedersachsen und da gibt es ein NDSG... der anwendungsbereich ist für öffentliche stellen.... unmittelbar passiert vielleicht nichts, aber als polizeibeamter könnte das disziplinarrechtliche probleme nach sich ziehen... scheint auf den ersten blick weit hergeholt, aber ich würd es im hinterkopf behalten... wäre zumindest ein unnötiges risiko.


was soll in niedersachsen nach wulff noch zu befürchten sein? :-))
#133Report
21.02.2012
Original von Marc Stephan
Um mal wieder fast zum Thema zu kommen:
Auf den Vorschlag mit Truppen wie "Moskau-Inkasso" habe ich ja nur gewartet *g*
Selbst MIT Titel und Haftbefehl darf die Truppe nicht mehr als ohne. Der einzige, der da was darf ist der GV.

Würde die Truppe bei mir aufmarschieren - mit oder ohne Titel - würde ich sie freundlich auffordern den Hof zu verlassen, anschließend die Polizei rufen wegen Hausfriedensbruchs. Moskau-Inkasso und Co. funktionieren nur da, wo der Schuldner sich nicht traut die Polizei zu rufen, weil die ihn vielleicht gleich einkassieren, weil er noch irgendwo in der Fahnungsliste steht *g*

Die Truppe "Moskau-Inkasso" kann schnell dazu führen, daß plötzlich der Gläubiger mehr Schulden beim Schuldner hat als umgekehrt...

Ich darf selbstverständlich jemanden öffentlich darauf ansprechen, wann er denn endlich meine gerichtlich bestätigte Forderung gegen ihn zu begleichen gedenkt. Damit darf ich sogar den Herrn Honorarkonsul Suppenlatz mitten beim Empfang beim Bürgermeister in höchste Peinlichkeit bringen.

Wenn ich aber z.B. tagelang den berühmten "Schwarzen Mann" hinter ihm herlaufen lasse, dann überschreitet das die Grenze zur Nötigung (§240 StGB). Weil ich zwar rechtmäßig mit angemessenen Drohungen mit einem empfindlichen Übel (Androhung der Kontopfändung z.B.) zur Handlung der Bezahlung nötigen darf. Nicht aber mit einem Mittel, das als verwerflich anzusehen ist. ("Wenn Du nicht zahlst, dann erzähle ich in der Schule Deiner Tochter mal rum, was für ein Gauner Du bist, weil Du Deine Schulden nicht bezahlst!")

Das wäre übrigens auch der Punkt mit dem "Aushang im Treppenhaus". Da wäre zu prüfen, ob das Mittel "verwerflich" ist.

Könnte spannend werden. Denn der Hinweis "Pass auf - wenn Du nicht endlich reagierst, dann lasse ich Dich verhaften und zur eV zwingen!", den kann ich dem Schuldner auch in den Briefkasten werfen, den muß ich nicht im Treppenhaus aushängen.
#134Report
21.02.2012
Original von Fotofuxx
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von VisualPursuit
Kreditschädigung.

Meinst Du Verleumdung, § 187 StGB???
[/quote]

§824 BGB Kreditgefährdung

setzt aber auch die Unwahrheit der verbreiteten Behauptung voraus.[/quote]
Ebend.
#135Report
21.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von Peter Herhold
Da hast Du Dich leider nicht ausreichend informiert, denn Urteile gegen
Privatpersonen, welche gegen das Grundgesetz verstoßen gibt es jede
Menge.

Nenne mir ein einziges Urteil, bei dem eine Privatperson aufgrund der Verletzung eines Grundrechts verurteilt wurde.
Welches Gericht sollte das denn tun? BVerfG?[/quote]
Jedes Amtsgericht, daß sich bei seinem Urteil darauf bezieht, daß eine bestimmte Tat oder ein bestimmtes Vorgehen gegen Grundrechte verstößt.

Sowas gibt es regelmäßig im Mietrecht. Wenn z.B. ein Mieter eine Satelliten-Antenne auf dem Balkon anschrauben will und der Vermieter das verbietet, dann kommt das Amtsgericht und sagt: "Das Grundrecht des Mieters aus Art.5 GG wird durch ein Verbot, eine Satelliten-Antenne anzubauen, nicht unzumutbar eingeschränkt. Die dem Mieter zur Verfügung stehenden Mittel, sich aus 'allgemein zugänglichen Quellen frei und ungehindert zu informieren', was ein Grundrecht ist, werden nicht unzumutbar dadurch eingeschränkt, daß er nicht über Satellit den Sender XYZ aus Bahrain empfangen kann."

Das gilt übrigens laut höhergerichtlicher Rechtsprechung sogar dann, wenn der Mieter aus Bahrein stammt...

Für die alltägliche Rechtsprechung werden die Grundrechte des GG mittels StGB, BGB und anderer Gesetze umgesetzt.

Wenn also z.B. der Meier dem Schulze gewaltsam den Mund zuhält, um den daran zu hindern zu rufen "Ich will, daß Wulff Bundespräsident bleibt!" - dann wird Meier nicht wegen Verletzung von Art.5 GG belangt, sondern wegen Nötigung, Körperverletzung, was auch immer im einzelnen. Und wenn der Schulze gewaltsam in die Wohnung des Meier eindringt, dann wird er nicht wegen Verletzung von Art.13 GG belangt, sondern wegen Hausfriedensbruchs und ggf. Sachbeschädigung.

Wenn sich aber z.B. bei einer Entscheidung zum StGB oder BGB die Frage stellt "Was ist in diesem konkreten Fall eigentlich als 'sittenwidrig' anzusehen, als 'verwerflich', oder ähnliches mehr?" - dann kommen ganz schnell mal ganz direkt und unmittelbar Grundrechte ins Spiel. Sogar vor'm Amtsgericht in Tutenhausen.
#136Report
21.02.2012
Original von Jörg N.
Ich habe ja zum Glück keine Erfahrungen in diesem Bereich, aber wenn ich das richtig sehe:
1. Es gibt einen Titel
2. Es gibt einen Gerichtsvollzieher

Dazu gibt es den von Marc Stephan zitierten Paragraphen

[quote]Original von Marc Stephan
§ 758 Durchsuchung; Gewaltanwendung

(1) Der Gerichtsvollzieher ist befugt, die Wohnung und die Behältnisse des Schuldners zu durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies erfordert.

(2) Er ist befugt, die verschlossenen Haustüren, Zimmertüren und Behältnisse öffnen zu lassen.

(3) Er ist, wenn er Widerstand findet, zur Anwendung von Gewalt befugt und kann zu diesem Zweck die Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane nachsuchen.


Also warum durchsucht der GV dann die Wohnung nicht nach Pfändbarem, nach Kontodaten und Daten des Arbeitgebers? Dabei braucht der Schuldner doch wohl nicht anwesend sein, oder?[/quote]
Der GV kann die Wohnung öffnen lassen und nach Pfändbarem durchsuchen, dabei muß der Schuldner nicht anwesend sein. Das wird üblicherweise vorher angekündigt, und wenn der Schuldner dann nicht anwesend ist, dann hat er Pech gehabt.

Rein formal problematisch wird es allerdings bei Abwesenheit des Schuldners, wenn der nicht allein wohnt und nicht eindeutig klar ist, was ihm gehört und was Dritten. Deshalb ist das eine eher unpraktische Methode.
#137Report
21.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Hat denn noch einer eine Idee bezüglich meiner Ursprungsfrage?

Verleumdung, Kreditgefährdung, Nötigung, Erpressung sind es alle nicht.

Nötigung (§240 StGB) ist absolut denkbar.

Ich würde sogar dazu tendieren, denn es liegt auf der Hand, daß hier Druck durch "Ansehensverlust" bei den Nachbarn ausgeübt werden soll, und das könnte durchaus "Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist" erfüllen.

Ob das so eingestuft wird, weiß man erst, wenn ein Gericht was dazu gesagt hat.

Ich würd's nicht machen, denn das Risiko steht in keinem vernünftigen Verhältnis zur Aussicht auf den gewünschten Erfolg.

Es sei denn, der gewünschte Erfolg wäre die Bloßstellung und Demütigung des Schuldners vor seinen Nachbarn. Das fände ich dann aber wiederum recht fragwürdig.
#138Report
21.02.2012
Original von cash - just ask for... Ab in die Heimat!
Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe, warum Du nicht einfach pfänden lässt? Der Gerichtsvollzieher darf doch die Wohnung oder das Haus öffnen lassen und da werde sich doch sicher auch Wertgegenstände finden - oder!?

Dann schau Dir mal an, was alles nicht pfändbar ist...

Was ist mit einer Lohn- oder Gahaltspfändung, Kontopfänung o.ä. ?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da keine Wege gibt.

Manchmal sind Menschen einfach bankrott. Pleite. Und können ihre Schulden einfach nicht bezahlen.

Das wird übrigens durch umfangreiche Eintreibungsversuche nicht besser, denn die blähen die Schulden nur immer weiter auf.

Was in Deutschland fehlt ist m.E. übrigens ein deutlich vereinfachtes Verfahren der Privatinsolvenz. Es müsste dem Insolvenzrecht für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) vergleichbar sein.

Das würde dann vermutlich dazu führen, daß viele Menschen (eigentlich fast alle) nicht mehr ganz so leicht Kredit bekämen, nicht mehr ganz so leicht auf Kredit Sachen kaufen oder Leistungen bestellen können. Aber das wäre vielleicht gar nicht so schlecht.

Wenn ich - zumal als Unternehmer - einen Kunden habe, der nicht zahlungsfähig ist, ich ihn aber schon beliefert habe, dann habe auch ich etwas falsch gemacht.
#139Report
21.02.2012
Ich habe diesen Beitrag ne Weile verfolgt und muss jetzt auch mal meinen Senf dazugeben:

Eins steht mal fest: Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland zweierlei und leider steht der "Täterschutz" sehr oft vor allem.

Schlussendlich ist es wie beim Pokern: Welche Karten hab ich in der Hand? wie Hoch ist der Pott, den es zu holen gibt? Bis zu welchem Einsatz bin ich bereit, mitzugehen?

Wenn die Forderung 100 Euro beträgt, naja, dann würde ich mir überlegen, die Sache nicht zu vergessen.
Wenn die Forderung 2000 Euro beträgt, würde ich die Sache bis zum Ende verfolgen.

Wenn der TO sich sicher ist, dass der werte Herr arbeitet, dann sollte es doch nicht ganz so schwer sein, das herauszubekommen. Entweder man legt sich mal 24 Stunden auf die Lauer und folgt dem Herren bei seinem Weg zur arbeit.
Oder man bittet einen Bekannten, mal an der Haustür des Herren zu klingeln mit dem Vorwand, eine Umfrage zum Thema Leiharbeit zu machen. So kann man Ihm auch etwas entlocken. Da gibt es verschiedene Dinge, man muss nur kreativ sein.
Von illegalen Sachen würde ich abraten, denn das Recht ist ja auf deiner Seite.

Allerdings finde ich es auch äusserst komisch, das der GV nicht die Polizei zum verhaften mitnehmen darf. Für was sind diese Herren denn da? Strafzettel ausstellen usw.?
#140Report

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