Forderungstitel an die Haustür im Mehrfamilienhaus des Schuldners heften 184
20.02.2012
Original von tnt
Warum trittst Du dann die Forderung nicht an ein Inkassobuero ab?
Hmm, die zahlen mir nur einen Bruchteil des Betrages aus dem Titel
#102Report
20.02.2012
Original von cash - just ask for... Ab in die Heimat!
Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe, warum Du nicht einfach pfänden lässt? Der Gerichtsvollzieher darf doch die Wohnung oder das Haus öffnen lassen und da werde sich doch sicher auch Wertgegenstände finden - oder!?
Was ist mit einer Lohn- oder Gahaltspfändung, Kontopfänung o.ä. ?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da keine Wege gibt.
Um Kosten zu sparen wurde bisher darauf verzichtet, denn ein Schlüsseldienst kostet Geld.
Solche Dinge werden nun natürlich folgen, denn wenn die bisherigen Dinge keinen Erfolg brachten, werde ich nun immer einen Schritt weiter gehen.
Natürlich kann sich der Schuldner mir schlecht entziehen, aber ich möchte erstmal so wenig Geld ausgeben, wie nötig, denn es kann immer passieren, dass sich der Schuldner mir doch noch entzieht.
#103Report
20.02.2012
genau das verstehe ich auch nicht. Irgend etwas stimmt hier nicht an der Sachverhaltsschilderung
Wenn Du einen Titel hast, dann gibt es neben der Festnahme zur Erzwingung der EV die Pfändung, die dem eigentlich vorausgehen sollte. Wenn Du weißt, dass nichts zu holen ist, hast Du mit einem Titel 30 Jahre Zeit, Dein Gemüt zu kühlen.
Fakt ist aber auch, dass nach einem Titel ein Inkassobüro nichts mehr zu melden hat. Dessen Tätigkeit liegt VOR einem gerichtlichen Verfahren.
Wenn Du einen Titel hast, dann gibt es neben der Festnahme zur Erzwingung der EV die Pfändung, die dem eigentlich vorausgehen sollte. Wenn Du weißt, dass nichts zu holen ist, hast Du mit einem Titel 30 Jahre Zeit, Dein Gemüt zu kühlen.
Fakt ist aber auch, dass nach einem Titel ein Inkassobüro nichts mehr zu melden hat. Dessen Tätigkeit liegt VOR einem gerichtlichen Verfahren.
#104Report
20.02.2012
Original von Micaschi
Fakt ist aber auch, dass nach einem Titel ein Inkassobüro nichts mehr zu melden hat. Dessen Tätigkeit liegt VOR einem gerichtlichen Verfahren.
Ich glaube die Frage bezüglich des Inkassobüros war mehr in Richtung "Verkaufen meines Titels" gemeint.
Aber wenni ch den Titel verkaufe, bekomme ich nur einen Bruchteil davon vom Inkassobüro.
Du hast Recht, ein Inkassobüro zum Eintreiben MEINER Forderung bringt jetzt nichts mehr.
#105Report
[gone] User_6449
20.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Hast Du schon ein Urteil eines ordentlichen Gerichts gefunden, dass jemand wegen Verstoßes gegen ein GR verurteilt hat?
Ja ...
Ich habe mal Google bemüht und bin gleich im ersten Anlauf auf über 7000 Fälle
gestoßen. Man müßte jetzt mal genauer recherchieren, welche davon für Deine
geplante "Prangeraktion" relevant wären.
Viele Grüße
Peter
#106Report
20.02.2012
Original von Micaschi
Wenn Du einen Titel hast, dann gibt es neben der Festnahme zur Erzwingung der EV die Pfändung, die dem eigentlich vorausgehen sollte.
Der Gerichtsvollzieher hat zweimal den Schuldner aufgesucht und hat ihm mehrmals einen Termin für ein Treffen in seinem Büro schriftlich zukommen lassen.
Es hat sich niemals jemand gemeldet.
Gewaltsames Öffnen der Tür, käme nun. Da ich aber sofort einen Haftbefehl beantragt habe, habe ich den auch erhalten.
#107Report
20.02.2012
Original von Peter Herhold
Ich habe mal Google bemüht und bin gleich im ersten Anlauf auf über 7000 Fälle
gestoßen.
7000 Fälle und Du hast nicht einen einziges hier verlinkt???
Ich möchte Dich bitten, mir den Such-Link von Google zu senden und/oder mir einen Link eines der 7000 Urteile zu senden.
Ob per PN oder hier, ist egal
#108Report
20.02.2012
Original von Micaschi
Wenn Du weißt, dass nichts zu holen ist, hast Du mit einem Titel 30 Jahre Zeit, Dein Gemüt zu kühlen.
Wie ich bereits sagte, ist etwas zu holen
#109Report
20.02.2012
Um beim Thema zu bleiben, § 192 StGB scheint mir "im Weg zu stehen", ansonsten scheint es keine Norm zu geben, die mir das verbietet.
Außer ich bekomme noch die 7000 Urteile wegen Verstoßes gegen das GG, aber der Kollege irrt sich wohl, ansonsten hätte er doch schon längst einen Link geschickt.
Außer ich bekomme noch die 7000 Urteile wegen Verstoßes gegen das GG, aber der Kollege irrt sich wohl, ansonsten hätte er doch schon längst einen Link geschickt.
#110Report
20.02.2012
Mir ist nicht klar was du mit dem "an den Pranger stellen" erreichen willst!
Die Fronten verhärten sich (was wahrscheinlich nix macht) aber warum sollte dein Schuldner deswegen zahlen??? ..und du hast das Risiko irgendwelchen zusätzlichen Ärger zu bekommen (Recht haben und vor Gericht Recht bekommen....).
Ich würde nochmal nachhaken was die Festnahme wirklich kostet. Wenn der Schulner wirklich Geld hat, dann hättest du ja eine gute Chance das Geld wieder zu bekommen.
Ansonsten kannst du ja noch einen Privatermittler anstellen, damit er den Arbeitgeber und die Bank ermitteln kann..
Wie auch immer: viel Erfolg!
Die Fronten verhärten sich (was wahrscheinlich nix macht) aber warum sollte dein Schuldner deswegen zahlen??? ..und du hast das Risiko irgendwelchen zusätzlichen Ärger zu bekommen (Recht haben und vor Gericht Recht bekommen....).
Ich würde nochmal nachhaken was die Festnahme wirklich kostet. Wenn der Schulner wirklich Geld hat, dann hättest du ja eine gute Chance das Geld wieder zu bekommen.
Ansonsten kannst du ja noch einen Privatermittler anstellen, damit er den Arbeitgeber und die Bank ermitteln kann..
Wie auch immer: viel Erfolg!
#111Report
20.02.2012
Original von Peter Herhold
Man müßte jetzt mal genauer recherchieren, welche davon für Deine
geplante "Prangeraktion" relevant wären.
Nein, mir reicht JEDES Urteil, indem eine Privatperson von einem ordentlichen Gericht wegen eines Verstoßes gegen das GG verurteilt wurde. Mach Dir bitte nicht die Mühe, zu suchen, ob es da um eine paralle Sache wie hier geht.
Du verstehst die ganze Sache nicht, aber ich habe hier etwas bei Wikipedia gefunden und hoffe, dass Du es verstehen WILLST (Wikipedia bringt das recht verständlich rüber):
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_(Deutschland)
Insbesondere der Teil "Drittwirkung von Grundrechten"
Auch bei dem dort genannten "Lüth-Urteil" hat Erich Lüth gegen ein Gerichtsurteil an das BVerfG gewandt. und nicht wegen einer Handlung einer Person.
Wenn sich privates Verhalten nicht nach dem GG richtet (und auch unter keine Strafnorm o.ä. fällt), ist das gar nichts.
Tut der Staat so etwas, kann man zum BVerfG gehen, auch wenn der Staat mit seinem Handeln gegen gar keine sonstige Rechtsnorm verstoßen hat.
So etwas gibt es grundsätzlich nicht, im Miteinander der Bürger.
Wie Du auf 7000 Urteile kommst, ist mir schleierhaft, aber Du weigerst Dich ja strikt, den Link Deiner Google Suche zu posten.
Das sind Grundprinzipien des Staatsrechts und das solltest auch Du einmal in der Schule gehabt haben, oder später einmal gelernt haben.
#112Report
20.02.2012
immer wieder interessant was in solchen threads für konstrukte aufgebaut werden.
situation:
- du hast titel
- gv erreicht schuldner nicht
du hast völlig richtig hb zur abgabe des offenbarungseides beantragt, der ist erteilt worden.
privates unternehmen zur vollstreckung des haftbefehls: blödsinn, sorry.
ruf deinen gv an und frag ob er dich für blöd verkaufen will.
Eine Amtshandlung darf auch nur durch Amtsträger (Beamte, in welcher Form auch immer) durchgeführt werden. Der GV kann sich Hilfe holen, ist aber auch im Sinne des Schuldners zur Kostenminderung verpflichtet -> Also Polizei.
Zu deiner Frage:
Dünnes Eis! Mir würden als Schuldner ad-hoc mehrere Straftatbestände einfallen welche du damit verletzt. Seis Verstoß gegen den Datenschutz, sei es Schadensersatz (ja, es kann ein Schaden entstehen wenn er durch deine verbotene handlung zB seine Wohnung verliert weil er anscheinend zahlungsunfähig ist), sei es sonst was.
Der Rest wegen Grundgesetz etc ist doch absoluter Blödsinn. Ihr wisst schon welches Gericht für Verstöße gegens Grundgesetz zuständig ist? ;-)
Du hast dich doch in die Materie eingelesen und wirst wissen was du für Möglichkeiten nach ZPO hast. Halte dich daran -> So bitter das in deiner Situation auch ist.
Bleib im offiziellem Rahmen welcher dir gegeben ist und schau nicht nach Schlupflöchern die dir erlauben einen persönlichen Rachefeldzug auszuüben.
Tipp: Du weisst wo er wohnt? Prima! Finde den Vermieter heraus und pfände die Kaution. Bei Auszug muss der Vermieter / die Hausverwaltung die Kaution an dich zahlen -> Toll, oder?
Tipp2: Hey, du weisst in welchem Ort er wohnt? Mach Blindpfändungen bei Ortsansässigen banken -> Vielleicht landest du einen Treffer.
situation:
- du hast titel
- gv erreicht schuldner nicht
du hast völlig richtig hb zur abgabe des offenbarungseides beantragt, der ist erteilt worden.
privates unternehmen zur vollstreckung des haftbefehls: blödsinn, sorry.
ruf deinen gv an und frag ob er dich für blöd verkaufen will.
Eine Amtshandlung darf auch nur durch Amtsträger (Beamte, in welcher Form auch immer) durchgeführt werden. Der GV kann sich Hilfe holen, ist aber auch im Sinne des Schuldners zur Kostenminderung verpflichtet -> Also Polizei.
Zu deiner Frage:
Dünnes Eis! Mir würden als Schuldner ad-hoc mehrere Straftatbestände einfallen welche du damit verletzt. Seis Verstoß gegen den Datenschutz, sei es Schadensersatz (ja, es kann ein Schaden entstehen wenn er durch deine verbotene handlung zB seine Wohnung verliert weil er anscheinend zahlungsunfähig ist), sei es sonst was.
Der Rest wegen Grundgesetz etc ist doch absoluter Blödsinn. Ihr wisst schon welches Gericht für Verstöße gegens Grundgesetz zuständig ist? ;-)
Du hast dich doch in die Materie eingelesen und wirst wissen was du für Möglichkeiten nach ZPO hast. Halte dich daran -> So bitter das in deiner Situation auch ist.
Bleib im offiziellem Rahmen welcher dir gegeben ist und schau nicht nach Schlupflöchern die dir erlauben einen persönlichen Rachefeldzug auszuüben.
Tipp: Du weisst wo er wohnt? Prima! Finde den Vermieter heraus und pfände die Kaution. Bei Auszug muss der Vermieter / die Hausverwaltung die Kaution an dich zahlen -> Toll, oder?
Tipp2: Hey, du weisst in welchem Ort er wohnt? Mach Blindpfändungen bei Ortsansässigen banken -> Vielleicht landest du einen Treffer.
#113Report
20.02.2012
Original von FastEddy06 - kommentiert gerne gute Bilder!
Mir ist nicht klar was du mit dem "an den Pranger stellen" erreichen willst!
Ich hatte zu Beginn bereits gesagt, dass ich es dem Schuldner auch ein wenig heimzahlen möchte (verständlich, oder?)
Ich möchte ihm auf legale Weise soviel Ärger bereiten, wie möglich.
Parallel dazu werde ich alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausnutzen.
Ich habe gerade heraus bekommen, dass er Grundeigentum besitzt und werde nun schauen, was es mich kostet, mich ins Grundbuch eintragen zu lassen und was es kostet, eine Zwangsversteigerung des Grundstücks zu beantragen und durchführen zu lassen.
Auch werde ich in Erfahrung bringen, was die Festnahme und Verbringung in die JVA kostet.
Das ist alles bereits in Gang, ich wollte halt nur wissen, ob es Ideen bezüglich einer strafbaren Handlung gibt und der § 192 StGB scheint der einzige zu sein.
#114Report
20.02.2012
Du liest die gutgemeinten Ratschläge auch schon nicht und willst keine Meinungen, sondern nur Bestätigung.
Also tu was du möchtest.
Also tu was du möchtest.
#115Report
20.02.2012
Original von regensburg82
Tipp: Du weisst wo er wohnt? Prima! Finde den Vermieter heraus und pfände die Kaution. Bei Auszug muss der Vermieter / die Hausverwaltung die Kaution an dich zahlen -> Toll, oder?
Sehr gute Idee, danke Dir.
Leider (oder glücklicherweise) ist der Schuldner Eigentümer seiner Wohnung. Bezüglich etwaiger Zwnagsversteigerung der Wohnung hatte ich eben schon was geschrieben.
Original von regensburg82Tipp2: Hey, du weisst in welchem Ort er wohnt? Mach Blindpfändungen bei Ortsansässigen banken -> Vielleicht landest du einen Treffer.
Auch eine super Idee.
Das werd eich auch tun. Leider darf ich nur höchsten drei Banken "blind" benennen, die vom AG einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bekommen:
Der Formularantrag eines Gläubigers, näher bezeichnete Ansprüche des Schuldners gegen nicht mehr als drei bestimmte Geldinstitute am Wohnort des Schuldners zu pfänden, ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich.
BGH, Beschluß vom 19. 3. 2004 - IX a ZB 229/03 (LG Chemnitz)
#116Report
20.02.2012
Na das macht die Sache doch einfacher. Leider schreibst du nirgendwo über welchen Betrag wir reden!?
#117Report
20.02.2012
irgendwie fasse ich es einfach nicht... das publikum des forums, dass hier öfter mal mitliest, weiß seit einiger zeit, dass du polizist in der pi stade bist. dass ein polizeikommissar in einem laienforum tipps sucht, wie er einem gläubiger eins auswischen kann, und dabei teilweise noch nicht einmal die gesetzeslage kennt, geht ein bisschen über meinen begriffshorizont.
meine persönliche einschätzung dazu: der vorbildfunktion eines landesbediensteten wirst du damit sicher nicht gerecht. und dass du meinen eher ironisch gemeinten hinweis auf die sachbeschädigung beim annageln der dokumente offenbar *ernst genommen* hast, lässt mich wirklich an dir zweifeln...
meine persönliche einschätzung dazu: der vorbildfunktion eines landesbediensteten wirst du damit sicher nicht gerecht. und dass du meinen eher ironisch gemeinten hinweis auf die sachbeschädigung beim annageln der dokumente offenbar *ernst genommen* hast, lässt mich wirklich an dir zweifeln...
#118Report
20.02.2012
Original von Henning Zachow *was in rot* ;)
irgendwie fasse ich es einfach nicht... das publikum des forums, dass hier öfter mal mitliest, weiß seit einiger zeit, dass du polizist in der pi stade bist. dass ein polizeikommissar in einem laienforum tipps sucht, wie er einem gläubiger eins auswischen kann, und dabei teilweise noch nicht einmal die gesetzeslage kennt, geht ein bisschen über meinen begriffshorizont.
Es freut mich sehr zu lesen, dass Du denkst, dass Polizisten sämtliche Gesetze kennen. Sehr löblich von Dir.
Wenn Du Dir dieses Thema hier durchgelesen hast, wird Dir aufgefallen sein, dass ich alle vorgeschlagenen Verstöße ablehnen konnte, also hatte ich doch ein klein wenig Ahnung von dem.
Auf den § 192 StGB bin ich nicht gekommen, das stimmt. Der ist sehr abwegig und kommt in der Praxis sehr sehr selten vor.
Bin kein Volljurist, da kann ich es mir erlauben, einen Straf-Paragraphen nich zu kennen.
Es ging mir aber ebenfalls um die zivilrechtlichen Normen (dafür müsste man aber den ursprungsbeitrag lesen) und zivilrecht hat fast gar nichts mit meinem beruf zu tun.
das hat jeder, der eine kaufmännische ausbildung hat, mehr ahnung als ich.
Original von Henning Zachow *was in rot* ;)meine persönliche einschätzung dazu: der vorbildfunktion eines landesbediensteten wirst du damit sicher nicht gerecht.
deine persönliche Einschätzung, wie du selber sagst.
Hmm, ein beamter ist also ein schlechtes vorbild, wenn er sich vorher überall erkundigt, ob er nicht vielleicht doch etwas verbotenes tut, um wirklich sicher zu gehen, dass er nichts illegales tut.
Finde es im gegenteil sehr umsichtig von diesem beamten.
und wenn du und ein weiterer hier nicht so damit angeben würdet, dass ihr meinen beruf kennt, dann würde da auch kein hahn nach krähen.
aber es ist wie im kinderkarten: "ich weis was, ich weiß was!" und es muss sofort jedem erzählt werden.
und dann auch noch dieses halbwissen: habe ich gesagt, ich sei polizeikommissar? ich glaube nicht.
es sind immer die selben scheinheiligen hier.
ich glaube, dass ich bei dem verein bin kam heraus, als ich bei einem thread bezüglich einer betrügerin hier den geschädigten mitteilte, an wen sie sich konkret wenden könnten, um die ganze sache zu beschleunigen.
oder du hast es erst sehr viel später mitbekommen, als es um die fotos in uniform ging.
also ich halte mich nicht für ein schlechtes vorbild.
du kannst mir glauben, dass die verlockung für mich häufig sehr groß war, einfach in eine datenbank zu schauen, welche konten der schuldner hat oder einfach bei einer zuständigen behörde dienstlich anzufragen, wo der schuldner denn arbeitet.
wenn ich das getan hätte, dann hätte ich einen teil meiner kohle schon.
aber da du dir ja diese postings hier durchliest, wirst du ja auch gelesen haben, dass ich vor einigen stunden bereits schrieb, dass ich diese datenbanken nicht benutzen möchte, weil es unmoralisch wäre.
und sag mir nicht, dass du an meiner stelle nicht auch überlegen würdest (nur überlegen, nicht tun), ob du einfach mal das programm öffnest und schaust, welche konten die person hat. es würde niemand heraus bekommen.
(bevor jetzt jemand wissen will, warum die polizei solche datenbanken hat, hat sie nicht, ich müsste bei einer anderen behörde anfragen, aber es ist genauso einfach.)
Original von Henning Zachow *was in rot* ;)und dass du meinen eher ironisch gemeinten hinweis auf die sachbeschädigung beim annageln der dokumente offenbar *ernst genommen* hast, lässt mich wirklich an dir zweifeln...
Wenn Du denkst, dass ich deine Ironie nicht bemerkt habe und selber nicht bemerkt hast, dass mein dank für deinen tipp ebenfalls ironisch gemeint war, dann lässt mich dies an dir zweifeln.
Du gehörst zu den menschen hier, die immer alles extra falsch verstehen WOLLEN, nur um ihre gegenmeinung kund zu tun.
Wenn ich mir deine postings in der vergangenheit so anschaue, dann ist es dein ziel, anderer meinung zu sein.
nichts konstruktives mitteilen, aber hautsache sagen, dass alles falsch und blöd ist.
dass ich den schuldner gerne ein wenig auf legale weise "bestrafen" möchte, ist dir nicht in den sinn gekommen und ist für dich auch völlig abwegig, oder?
Oh mann, es muss toll sein, solch ein arg beschränktes weltbild zu haben.
#119Report
20.02.2012
Original von Henning Zachow *was in rot* ;)
geht ein bisschen über meinen begriffshorizont.
das kann aber auch an deinem begriffshorizont liegen.
wäre er etwas weiter, würdest du es verstehen.
#120Report
Topic has been closed
Was ist mit einer Lohn- oder Gahaltspfändung, Kontopfänung o.ä. ?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da keine Wege gibt.