Forderungstitel an die Haustür im Mehrfamilienhaus des Schuldners heften 184

Original von VisualPursuit
Klar. Rufschädigung, Kreditschädigung.

Meinst Du Verleumdung, § 187 StGB???
Bei der Verleumdung muss es sich um eine erwiesene Unwahrheit handeln.
Hier habe ich aber einen einredefreien Anspruch und den Haftbefehl.
Ich mache sozusagen die Wahrheit öffentlich.


Original von VisualPursuit
Und natürlich ist Datenschutz ein Thema, seine Nachbarn wissen nämlich nicht dass er Schulden hat.

Zum Datenschutz hatte ich bereits das BDSG gepostet und gezeigt, dass das hier nicht anwendbar ist.



Original von VisualPursuit Versuch Dich mit dem GV abzusprechen und dann legst Du Dich eben im Auto vor der Tür auf die Lauer und wartest bis Licht angeht. Dann ist er da.
Vielleicht schafft der GV es dann nach Anruf ja rechtzeitig (falls er sich
darauf einlässt).

Darauf scheint es hinauszulaufen.

Original von VisualPursuitWer den Kopf in den Sand steckt hat ja in aller Regel nichts.
Deine Chance liegt darin dass er auch auf die Lohnpfändung/Kontopfändung nicht rechtzeitig reagiert und es durch Fristversäumnis Peng macht.

Um zu wissen, wo der Schuldner arbeitet, brauche ich ja die Angaben in der Eidesstattlichen Versicherung und der entzieht er sich immer.
Original von Herwig
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Ich möchte Dich bitten, die Postings hier zu lesen, bevor Du etwas schreibst.
Genau das was Du sagst, sagen hier auch andere.

Aber es bleibt dabei, dass ein Missachten des GG "per se" (das per se ist WICHTIG und hat eine bedeutung) ist nicht verboten.

Und meine Frage war lediglich, ob ich gegen Strafnormen oder zivilrechtliche Normen verstoße.

Da Verstöße von Privatpersonen gegen das GG nicht gahndet werden, ist es mir egal, ob ich die Menschenwürde verletze.

Solange ich gegen keine Strafnorm oder zivilrechtliche Normen verstoße ist es mir egal, was das GG sagt.


1. ich werde deiner bitte NICHT nachkommen und ICH entscheide, was ich inwieweit in einem thread lese! ich bitte dich, mir diese freiheit zu belassen. wenn es dir persönlich zu viel ist, wenn dinge sich wiederholen, steht es dir frei drüber hinwegzulesen.

2. dein sackhaargespalte in bezug auf das gg, was zudem sowohl rechtlich als auch moralisch fragwürdig ist, geht mir aufn sack.

3. die einschlägigen stichworte des stgb, gegen dass du verstossen würdest, wurden im thread bereits genannt. ich bitte dich also das selbst zu tun, um was du mich bittest. im gegensatz zu dir kann ich mir hingegen als threadteilnehmer die freiheit herauszunehmen, zu lesen, was ich will. als to sollte man hingegen alle beiträge lesen. sonst könnte leicht der verdacht aufkommen und sich sehr erhärten, dass es dir gar nicht um die sache geht, sondern du irgendwas anderes ausleben willst.

und damit aber endgültig over and out in dem thread hier.

h[/quote]


Einzelkind?
Auch noch Foren-Noob oder wozu das Fullquote?
20.02.2012
Um mal wieder fast zum Thema zu kommen:
Auf den Vorschlag mit Truppen wie "Moskau-Inkasso" habe ich ja nur gewartet *g*
Selbst MIT Titel und Haftbefehl darf die Truppe nicht mehr als ohne. Der einzige, der da was darf ist der GV.

Würde die Truppe bei mir aufmarschieren - mit oder ohne Titel - würde ich sie freundlich auffordern den Hof zu verlassen, anschließend die Polizei rufen wegen Hausfriedensbruchs. Moskau-Inkasso und Co. funktionieren nur da, wo der Schuldner sich nicht traut die Polizei zu rufen, weil die ihn vielleicht gleich einkassieren, weil er noch irgendwo in der Fahnungsliste steht *g*
Habe jetzt nicht alles gelesen ...

Statt Verhaften geht auch Kontenpfändung - dazu muss man allerdings die Bankverbindung kennen ....

Gruß
Christian
Original von Christian Lautz Fotografie Bonn
Habe jetzt nicht alles gelesen ...



Dann hast was verpasst, beste Realsatire. :P
Original von Peter Herhold
Aber das es Dir egal ist die Menschenwürde zu verletzen, ist natürlich
auch ohne Rechtsfolgen und rein moralisch sehr bedauernswert ...


Peter,

natürlich ist es mir grundsätzlich nicht egal, ob ich gegen die Menschenwürde verstoße. Ich möchte mich immer an unsere Regeln in diesem Staat halten.

Nur halte ich es für verhältnismäßig, wenn ich die Menschenwürde des Schuldners insoweit verletze, als dass ich den Vollstreckungsbescheid und den Haftbefehl an seine Wohnungstür hefte.
Meinem Empfinden nach hat er sich das selber eingebrockt. Er hätte sich ja mal melden können bei mir.
Ich rufe ihn immer noch regelmäßig an und sage, dass er mir eine Ratenzahlung anbieten möchte.
Auch schreibe ich ihm Mails und Briefe.

Ich weiß, dass der Schuldner arbeitet und dass er Konten hat (kein P Konto). Ich weiß auch, dass dem Schuldner die Wohnung gehört, in der er wohnt, aber eine Eintragung ins Grundbuch und eine Beantragung einer Zwangsversteigerung seiner Wohnung hab eich bisher nicht gemacht.
Das müsste ich dann auch in Vorleistung treten.

Wir haben da also einen Menschen, der Geld hat, der Grundeigentum hat und der arbeitet (weiß nur nicht wo und ich möchte es legal tun, denn wenn ich will kann ich sehr schnell herausfinden, wo er Konten hat und wo er arbeitet, aber das wäre nicht legal (soviel zu meiner von Dir erwähnten Moral ;-)).
Und dieser Typ weigert sich einfach, zu zahlen.
Nach so langer Zeit
Original von Satyr [GothicModels.net]
Auch noch Foren-Noob

nein

Original von Satyr [GothicModels.net]
oder wozu das Fullquote?


geht schneller, faulheit
20.02.2012
@christian:
Nochmal zur Klarstellung:
"Statt Verhaftung geht auch Kontenpfändung" ist die falsche Feststellung. Denn gerade die Verhaftung soll ja zur Kontenpfändung oder ähnlichem führen. Denn von der Verhaftung hat der Gläubiger ja kein Geld und so was wie den Schuldturm gibt's nicht mehr. Die Verhaftung soll den Schuldner zwingen, die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Diese ist kein Vollstreckungsschutz wie viele denken (Hö? Wieso soll ich zahlen, ich hab doch die EV abgegeben ...). Sondern die EV "sollte" ein brauchbares Vermögensverzeichnis des Schuldners bringen, aus dem der Gläubiger dann Arbeitgeber, Bankverbindung usw. erkennen kann und sich dann weitere Schritte überlegen kann.
Also wenn ich weiß, wo er arbeitet, wo er ein Konto hat usw. kann ich mir den ganzen anderen Zirkus sparen ...
20.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von VisualPursuit
Kreditschädigung.

Meinst Du Verleumdung, § 187 StGB???
[/quote]

§824 BGB Kreditgefährdung

setzt aber auch die Unwahrheit der verbreiteten Behauptung voraus.
Original von Satyr [GothicModels.net]
Dann hast was verpasst, beste Realsatire. :P


Hey, das ist todernst hier ;-)
[gone] VisualPursuit
20.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Ich mache sozusagen die Wahrheit öffentlich.


Und wenn dem Schuldner aus dieser Handlung ein Schaden erwächst
bist Du schadenersatzpflichtig.


[quote]Original von VisualPursuit
Und natürlich ist Datenschutz ein Thema, seine Nachbarn wissen nämlich
nicht dass er Schulden hat.

Zum Datenschutz hatte ich bereits das BDSG gepostet und gezeigt, dass
das hier nicht anwendbar ist.
[/quote]

Siehe oben - wenn aus Deiner Veröffentlichung ein Schaden erwächst.......


Um zu wissen, wo der Schuldner arbeitet, brauche ich ja die Angaben in der Eidesstattlichen Versicherung und der entzieht er sich immer.


Wenn Du eh schon vor der Hütte kampierst, kannst Du ihm
auch zur Arbeit folgen, oder?
Original von Fotofuxx
§824 BGB Kreditgefährdung
setzt aber auch die Unwahrheit der verbreiteten Behauptung voraus.


Danke dir.

also weder verleumdung nach dem StGB noch Kreditgefährdung nach dem BGB
Original von Peter Herhold
Da hast Du Dich leider nicht ausreichend informiert, denn Urteile gegen
Privatpersonen, welche gegen das Grundgesetz verstoßen gibt es jede
Menge.

Nenne mir ein einziges Urteil, bei dem eine Privatperson aufgrund der Verletzung eines Grundrechts verurteilt wurde.
Welches Gericht sollte das denn tun? BVerfG?

Die wurden alle wegen Verstöße gegen das StGB, OWiG, BGB oder sonstwas verurteilt.

Ich wäre sogar bereit, mit Dir zu wetten.

;-)
Original von VisualPursuit

Und wenn dem Schuldner aus dieser Handlung ein Schaden erwächst
bist Du schadenersatzpflichtig.


Der § 823 BGB spricht aber von "widerrechtlich"

Ohne widerrechtlich kein Schadensersatz
[gone] User_6449
20.02.2012
@ F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit


Da Dir offensichtlich einfachste Regeln und Verhaltensweisen
unangenehm sind oder leider nicht einleuchten, hier mein Tip:


Kleb Deine Zettel an die Haustür und wenn Dein Schuldner nicht
gerade auf dem Baum schläft, dreht er Dir eine Klage rein, an
der Du lange was zu kauen hast.


Und ich hoffe Du wirst dafür ordentlich viel Geld los, denn wir
sind zum Glück nicht mehr im Mittelalter, wo man Leute an den
Pranger stellen durfte.


Viele Grüße
Peter
[gone] xxxxxx
20.02.2012
Vielleicht bin ich ja naiv, aber wenn
- der tatsächlich bei seiner Ladungsanschrift wohnt und
- einer Arbeit nachgeht, dann

ist es eigentlich nicht schwierig, ihm da mal hin nachzulaufen. Oder bei den Nachbarn zu klingeln, zu sagen man hätte eine Eilzustellung und müsste nun schnell zum Arbeitsplatz des Deliquenten Mitmenschen und ob die nicht wüßten...

Dann Lohnpfändung einfädeln, fertig ist die Laube denk ich mir so...


Ich hatte mal einen Kadidaten, bei dem dann der Gerichtsvollzieher schließlich feststellte, dass vor mir noch dreivierfünf andere Gläubiger dran waren.
Auf der Zielgeraden floh zog der Spacken Schuldner dann um nach Gran Canaria, wo er sich dann als mittellos ausgab...

Der Titel hängt jetzt bei mir im Arbeitszimmer, und ich glaube der bleibt ein paar Jahre oder Jahrzehnte gültig- aber das wisst ihr vielleicht besser.
Und wenn ich's richtig sehe sogar verzinst.
Original von Peter Herhold
@ F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Da Dir offensichtlich einfachste Regeln und Verhaltensweisen
unangenehm sind oder leider nicht einleuchten, hier mein Tip:
Kleb Deine Zettel an die Haustür und wenn Dein Schuldner nicht
gerade auf dem Baum schläft, dreht er Dir eine Klage rein, an
der Du lange was zu kauen hast.
Und ich hoffe Du wirst dafür ordentlich viel Geld los, denn wir
sind zum Glück nicht mehr im Mittelalter, wo man Leute an den
Pranger stellen durfte.
Viele Grüße
Peter


Danke für den Tipp, aber werd doch nicht gleich sauer.

Du sagtest, dass es JEDE MENGE Urteile gäbe. Ich finde nicht ein einziges Urteil.
Und sage nun bitte nicht, dass ich nicht gut genug gesucht habe, denn wenn es JEDE MENGE gibt, möchte ich Dich bitten, mir ein einziges zu nennen.
Das geht aber nicht, weil ein ordentliches Gericht für diese Verstöße gegen das GG nicht zuständig ist und das BVerfG nicht für Verstöße von Privatpersonen zuständig ist.
[gone] xxxxxx
20.02.2012
PS.: Also mein Rat eben war für den Fall gemeint, dass man sonst keine Hobbies hat.

Aber gut, ist alles auch eine Frage der Summe...
Original von bilderLEBEN
Vielleicht bin ich ja naiv, aber wenn
- der tatsächlich bei seiner Ladungsanschrift wohnt und
- einer Arbeit nachgeht, dann

ist es eigentlich nicht schwierig, ihm da mal hin nachzulaufen.


Der Schuldner wohnt recht weit weg von mir, aber Du hast absolut Recht.
Wenn ich schon mal dort bin, um die Zettel an die Tür zu heften, kann ich natürlich auch mal bei den Nachbarn fragen.

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