Forderungstitel an die Haustür im Mehrfamilienhaus des Schuldners heften 184

Original von BS
Ist doch net schlimm wenn das neu für dich ist ?
Hasse was gelernt...
Soll keiner sagen das man in der MK nichts lernen kann. ^^

GG befasst sich mit der Beziehung "Staat --- Bürger" und nie nicht "Bürger - Bürger"

Wenn also eine Privatperson jemanden beleidigt und er sich in der Würde verletzt fühlt dann kann er *nicht* wegen Artikel 1 klagen.
Gibbet aber andere Gesetze dafür....
;)


Danke Dir.

Genau das sage ich doch.
[gone] BEILSTEIN-FOTOART--SOLINGEN
20.02.2012
Versuch mal alle Bankverbindungen von Deinem Schuldner herauszubekommen!
Dann alle Konten sperren lassen und schon wird sich was bewegen!

Habe das gleiche Problem vor zwei Jahren gehabt und (allerdings mit Anwalt)
nach der Konto Sperre innerhalb von 6 Tagen alles an Geld bekommen das mir zustand!

Gruß Ralf
[gone] User_6449
20.02.2012
Original von BS
[quote]Original von Herwig
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Hallo Peter,

da ich gegen den Schuldner als Privatperson auftrete, muss ich auch das GG nicht beachten.
Das GG beinhaltet primär Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.


das halte ich jetzt aber mal für ganz ganz ganz ganz falsch/wäre mir völlig neu. [/quote]

Ist doch net schlimm wenn das neu für dich ist ?
Hasse was gelernt...
Soll keiner sagen das man in der MK nichts lernen kann. ^^
[/quote]
Was würdest Du tun, wenn ich hier in der MK öffentlich schreiben würde, daß Du Schulden bei mir hast?

Viele Grüße
Peter
20.02.2012
@FraRi:
Nein, Haftbefehl ist nicht gleich Haftbefehl.
Es gibt den Haftbefehl im Strafrecht ... macht die Polizei.
Es gibt den Haftbefehl im Zivilrecht ... macht der Gerichtsvollzieher (auf Antrag des Gläubigers). - Gibt ja auch verschiedene Haftarten z.B. Erzwingungshaft, Ordnungs-/Ersatzhaft, Untersuchungshaft usw. usw.
Original von DIRK LORENZ
Wenn ich mich recht entsinne ist der TO doch selber bei der Polizei... *nurmalsoanmerk*


Das hilft mir aber auch nicht weiter.
Ich dachte bisher auch, dass die Polizei den GV bei der Festnahme unterstützt, bis der GV mir etwas anders erzählte und ich irgendwo auch etwas anderes las.

Wenn ich meine "Polizei-Möglichkeiten" benutzen würde, dann würde ich etwas verbotenes tun und das wollen wir doch nicht...
20.02.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von BS
[quote]Original von Herwig
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Hallo Peter,

da ich gegen den Schuldner als Privatperson auftrete, muss ich auch das GG nicht beachten.
Das GG beinhaltet primär Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.


das halte ich jetzt aber mal für ganz ganz ganz ganz falsch/wäre mir völlig neu. [/quote]

Ist doch net schlimm wenn das neu für dich ist ?
Hasse was gelernt...
Soll keiner sagen das man in der MK nichts lernen kann. ^^
[/quote]
Was würdest Du tun, wenn ich hier in der MK öffentlich schreiben würde, daß Du Schulden bei mir hast?
[/quote]

Dann würde ich schreiben das ich keine bei dir hab. ^^

******
Schon verstanden....
Du würdest gerne wissen was ich machen würde wenn mich die Verbreitung dieser Unwahrheit so tief erzürnt das ich dich vor den Kadi zerren würde, richtig ?

Dann würde ich mir einen Anwalt nehmen und der durchsucht dann das BGB und/oder StGB nach Gesetzen und rät mir was ich machen kann.
Da wird er einiges finden.
Was er mir nicht rät ist das ich dich nach dem GG verklagen kann.
Wenn er das doch tut dann hat er im 1.Semester gepennt ^^

Ist das so schwer zu verstehen ?
20.02.2012
Original von BS
[quote]Original von Herwig
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit


Hallo Peter,

da ich gegen den Schuldner als Privatperson auftrete, muss ich auch das GG nicht beachten.
Das GG beinhaltet primär Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.


das halte ich jetzt aber mal für ganz ganz ganz ganz falsch/wäre mir völlig neu. [/quote]

Ist doch net schlimm wenn das neu für dich ist ?
Hasse was gelernt...
Soll keiner sagen das man in der MK nichts lernen kann. ^^

GG befasst sich mit der Beziehung "Staat --- Bürger" und nie nicht "Bürger - Bürger"

Wenn also eine Privatperson jemanden beleidigt und er sich in der Würde verletzt fühlt dann kann er *nicht* wegen Artikel 1 klagen.
Gibbet aber andere Gesetze dafür....
;)[/quote]

nö. habbich nich gelernt und obwohl keen jurist (und obwohl ichs da und dort gehasst hab) haben mich meine diversen rechtssemester in diversen studiengängen nicht geirrt.

aber - das geb ich zu, ich hätte differenzieren müssen:

"da ich gegen den Schuldner als Privatperson auftrete, muss ich auch das GG nicht beachten."

falsch.

Das GG beinhaltet primär Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat."

richtig. wobei das wort primär hier entscheidend ist.

und natürlich auch richtig, dass aus dem gg eben entsprechende gesetze abgeleitet sind, basierend auf dem gg und man als privatmensch gegen einen privatmensch keine grundrechte einklagen kann. da habta recht. daraus aber eben abzuleiten, man müsse sich als privatmann nicht ans grundgesetz halten, ist als mache man den bock zum gärtner.

*find*

edit: grundrecht. not rechte.
20.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit


ich frage mich, warum du hier antwortest, wenn du gar keine antwort auf meine frage hast.
dass es schwierig ist, ist unstrittig und nicht bestandteil dieses threads.

ist denn deines erachtens eine straftatbestand hier erfüllt?


ich entschuldige mich hiermit bei dir, dass ich basierend auf eigenen erfahrungen dir praktische tipps für ein vorgehen geben wollte. ich bin davon ausgegangen, dass es dir auch darum ging. mein fehler offenbar. zuviel interpretiert.

und bin damit raus ausm thread.

h

ps: an v4 find ich übrigens richtig geil u.a., dass man threads, die einen nicht mehr interessieren aus der liste der threads, wo man geschrieben hat löschen kann, damit man nicht mehr drüber stolpert...*freu*.
Von einem, der angeblich bei der Polizei arbeitet, würde ich erwarten dass er das Gesetz kennt... :-]
[gone] User_6449
20.02.2012
Original von BS
Was er mir nicht rät ist das ich dich nach dem GG verklagen kann.
Wenn er das doch tut dann hat er im 1.Semester gepennt ^^

Ist das so schwer zu verstehen ?

Das wird er Dir raten, denn Deine Würde wäre damit angetastet.

Der ganze "Rattenschwanz" mit Rufschädigung, Kreditschädigung,
Verleumdung, übler Nachrede usw. ergibt sich dann nachfolgend
analog daraus.


Viele Grüße
Peter
z.B. die hier: http://www.moskau-inkasso.com/

Es ist doch so, dass man mit mittellosen Schuldnern vom Staat im Regen stehen gelassen wird. Wenn man seine Rechte durchsetzen will, muss man so oder so zahlen. Dann wenigstens einen sinnvollen Weg wählen, der irgendwas bewirkt. Und wenn Du einen Titel hast und sogar einen Haftbefehl, sollte diese Truppe dann doch recht flott und erfolgreich zum Ziel kommen.

Das kannst Du natürlich auch selbst machen, wenn Du die nötige Geduld und Durchsetzungsfähigkeit hast.
[gone] FraRi-Art
20.02.2012
@Marc Stephan
Danke für die Erklärung! :-)
20.02.2012
Du hast nur eine Chance - nämlich zu "ermitteln" wo was zu holen ist. Und manchmal ist es erstaunlich was dabei heraus kommt. Da nützt dem Schuldner dann auch dioe EV nichts.

Weiter darfst Du den Schuldner nicht öffnetl. denunzieren. Du machst Dich strafbar u. gibst sogar dem Schuldner die Möglichkeit, DICH i.d. Knast zu bringen - um es mal scharf auszudrücken...
Du dfarfst den Schuildner nicht mal öffentl. auf seine Schulden ansprechen. Schon gar nicht etwas an Türen hängen.

Also Vorsicht. Aber nicht nachlassen.
Original von Herwig

und natürlich auch richtig, dass aus dem gg eben entsprechende gesetze abgeleitet sind, basierend auf dem gg und man als privatmensch gegen einen privatmensch keine grundrechte einklagen kann. da habta recht. daraus aber eben abzuleiten, man müsse sich als privatmann nicht ans grundgesetz halten, ist als mache man den bock zum gärtner.


Ich möchte Dich bitten, die Postings hier zu lesen, bevor Du etwas schreibst.
Genau das was Du sagst, sagen hier auch andere.

Aber es bleibt dabei, dass ein Missachten des GG "per se" (das per se ist WICHTIG und hat eine bedeutung) ist nicht verboten.

Und meine Frage war lediglich, ob ich gegen Strafnormen oder zivilrechtliche Normen verstoße.

Da Verstöße von Privatpersonen gegen das GG nicht gahndet werden, ist es mir egal, ob ich die Menschenwürde verletze.

Solange ich gegen keine Strafnorm oder zivilrechtliche Normen verstoße ist es mir egal, was das GG sagt.
Original von Satyr [GothicModels.net]
Von einem, der angeblich bei der Polizei arbeitet, würde ich erwarten dass er das Gesetz kennt... :-]


Bitte verlange nicht von mir dass ich die Zivilprozessordnung kenne.
Die hat mit meinem Job gar nichts zu tun.

Und wie gesagt, ich ging bisher davon aus, dass die Polizei auch bei Haftsachen im zivilrechtlichen Bereich dem GV hilft.

Aber es scheint so, dass die Polizei bei allen anderen Dingen dem GV hilft, nur nicht bei Haftsachen.

Oder doch?

Hmmmm. ich weiß nicht.

Du erwartest, dass ich DAS Gesetz kenne?
DAS Gesetz besteht aus unzähligen Gesetzen, die ich nicht alle kenne.
Original von Für April im Raum Flensburg wird Visa gesucht Pay
Weiter darfst Du den Schuldner nicht öffnetl. denunzieren.

Darf ich nicht? Wo steht das, denn das ist doch meine Frage.
Wie kommst Du darauf, dass ich das nicht darf?


Original von Für April im Raum Flensburg wird Visa gesucht PayDu machst Dich strafbar u. gibst sogar dem Schuldner die Möglichkeit, DICH i.d. Knast zu bringen - um es mal scharf auszudrücken...

Das ist doch meine Frage: Gegen welches Gesetz verstoße ich dann?


Original von Für April im Raum Flensburg wird Visa gesucht PayDu dfarfst den Schuildner nicht mal öffentl. auf seine Schulden ansprechen. Schon gar nicht etwas an Türen hängen.

Das ist doch meine Frage: Gegen welches Gesetz verstoße ich dann?
Original von Henning Zachow *was in rot* ;)
§303 stgb, wenn du einen nagel benutzt oder das abziehen des klebestreifens den lack der tür beschädigt ^^


stimmt. guter tipp.

ich werde ablösbaren tesa film benutzen
[gone] User_6449
20.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Da Verstöße von Privatpersonen gegen das GG nicht gahndet werden, ist es mir egal, ob ich die Menschenwürde verletze.

Da hast Du Dich leider nicht ausreichend informiert, denn Urteile gegen
Privatpersonen, welche gegen das Grundgesetz verstoßen gibt es jede
Menge.

Die Frage ist nur, ob Du als "armes Würstchen" in einem geringfügigen
Fall dann auch tatsächlich auf der Anklagebank landest.

Aber das es Dir egal ist die Menschenwürde zu verletzen, ist natürlich
auch ohne Rechtsfolgen und rein moralisch sehr bedauernswert ...

Viele Grüße
Peter
20.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Ich möchte Dich bitten, die Postings hier zu lesen, bevor Du etwas schreibst.
Genau das was Du sagst, sagen hier auch andere.

Aber es bleibt dabei, dass ein Missachten des GG "per se" (das per se ist WICHTIG und hat eine bedeutung) ist nicht verboten.

Und meine Frage war lediglich, ob ich gegen Strafnormen oder zivilrechtliche Normen verstoße.

Da Verstöße von Privatpersonen gegen das GG nicht gahndet werden, ist es mir egal, ob ich die Menschenwürde verletze.

Solange ich gegen keine Strafnorm oder zivilrechtliche Normen verstoße ist es mir egal, was das GG sagt.


1. ich werde deiner bitte NICHT nachkommen und ICH entscheide, was ich inwieweit in einem thread lese! ich bitte dich, mir diese freiheit zu belassen. wenn es dir persönlich zu viel ist, wenn dinge sich wiederholen, steht es dir frei drüber hinwegzulesen.

2. dein sackhaargespalte in bezug auf das gg, was zudem sowohl rechtlich als auch moralisch fragwürdig ist, geht mir aufn sack.

3. die einschlägigen stichworte des stgb, gegen dass du verstossen würdest, wurden im thread bereits genannt. ich bitte dich also das selbst zu tun, um was du mich bittest. im gegensatz zu dir kann ich mir hingegen als threadteilnehmer die freiheit herauszunehmen, zu lesen, was ich will. als to sollte man hingegen alle beiträge lesen. sonst könnte leicht der verdacht aufkommen und sich sehr erhärten, dass es dir gar nicht um die sache geht, sondern du irgendwas anderes ausleben willst.

und damit aber endgültig over and out in dem thread hier.

h

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