Forderungstitel an die Haustür im Mehrfamilienhaus des Schuldners heften 184

Original von Marc Stephan
Also in § 758 ZPO steht nach wie vor, dass der GV sich der Polizei bedienen darf.
Sind dann wohl landesrechtliche Vorschriften.


§ 758 Durchsuchung; Gewaltanwendung



(1) Der Gerichtsvollzieher ist befugt, die Wohnung und die Behältnisse des Schuldners zu durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies erfordert.

(2) Er ist befugt, die verschlossenen Haustüren, Zimmertüren und Behältnisse öffnen zu lassen.

(3) Er ist, wenn er Widerstand findet, zur Anwendung von Gewalt befugt und kann zu diesem Zweck die Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane nachsuchen.


Hmmm, demnach muss die Polizei ihn ja unterstützen....

wäre toll.

Ich bin immernoch am schauen, wo ich das gelesen habe mit dieser Sache, dass die Polizei eben nicht...

aber danke dir für deine hilfe.
20.02.2012
Selbstverständlich darf der GV Zwang anwenden.
Nur DU darfst nicht verhaften, so war das gemeint.
20.02.2012
Original von Marc Stephan
Selbstverständlich darf der GV Zwang anwenden.
Nur DU darfst nicht verhaften, so war das gemeint.


Mir stellt sich dann aber die Frage, was irgendeine
Privatfirma dazu legitimiert. Dass der GV daneben
steht und die Firma nur unterstützt ?

Wenn das alles ist, dann könnte auch irgendjemand unterstützen ...
Hat sonst irgendeiner eine Idee, wogegen ich verstoßen könnte, wenn ich dem den Haftbefehl und den Titel an die Tür hefte?

Also Grundgesetz ist es nicht, denn dagegen kann ich als Privatperson nicht direkt verstoßen, bzw. es gibt keine Ahndung

Datenschutzgesetz kommt auch nicht hin, weil das Datenschutzgesetz hier nicht anwendbar ist.

Meine Ideen wären Nötigung, bzw, weil es um Geld geht, wäre es dann Erpressung, aber es gibt hier keine verwerfliche Mittel-Zweck-Relation.
Auch ist es nicht unrechtmäßig, da ich einen Anspruch habe.
Original von Marc Stephan
Selbstverständlich darf der GV Zwang anwenden.
Nur DU darfst nicht verhaften, so war das gemeint.


Oh, darf der GV auch unmittelbaren Zwang anwenden? Das wusste ich nicht.
Dann dürfte also ein sehr kräftiger GV die Verhaftung selber durchführen?
20.02.2012
@Fotofuxx:
Der Gerichtsvollzieher verhaftet, er ist verantwortlich, er hat zu prüfen, dass alles rechtens ist und dass alles rechtens abläuft (keine unnötige Gewalt usw.). Polizeit oder Privatfirma sind im Prinzip nur BodyGuards. D.h. die Polizeit ist dann "so nett" und verhaftet praktisch dann doch selbst, wobei rechtlich immer der GV der Ausführende und Verantwortliche ist.
Schon zu meiner Zeit (vor etwa 10 Jahren) war die Frage offen, wie sich ein GV vor rabiaten Schuldnern - die ja immer häufiger auftreten - schützen kann. Sprich, dass er nicht fünfmal am Tag eine aufs Maul kriegt. Ständig Polizei im Schlepp zu haben, wird für den Steuerzahler teuer, die Kollegen haben eigentlich Wichtigeres zu tun. Deshalb kam eben schon "damals" die Frage auf, ob ein GV einen Security-Dienst beauftragen kann, sich selbst zu schützen und dann der Schuldner die Kosten dafür tragen muss.
Da der Schuldner aber selten zahlen will/kann und der GV da auch nicht zahlen möchte (zu meiner Zeit hätte er das aus seiner Tasche zahlen müssen!), müsste der Gläubiger in Vorlage treten ... so war das damals.
20.02.2012
Eigenartig.

In Bayern macht das GV. Wenn er Probleme vermutet kommt der mit den Herren in Grün. Die machen das dann. Wir hatten das vor einigen Monaten deshalb weiß ich das.

Ansonsten kann ich dir nur empfehlen die Beiträge des ehem. GV nochmals GANZ GENAU zu lesen und versuchen möglichst viele gesicherte Informationen über Deinen Schuldner zu bekommen und dann - je nach Informationslage - gezielt zuschlagen. Diese Taktik hat uns in einem so gut wie aussichtslosen Fall auch geholfen unser Geld nebst Kosten bis auf den letzten Pfennig zu bekommen.
Diesen TIPP gab mir damals der zuständige GV der diesen Spezialisten schon gut kannte.

Der Tipp mit der Pfändung einer evtl Steuerrückerstattung ist TOP macht aber nur Sinn wenn er arbeitet und wenn du das wirklich in en ersten paar Tagen eines Neuen Jahres machst - sonst sind andere ziemlich sicher schneller und du bist 2. Sieger!
20.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Hat sonst irgendeiner eine Idee, wogegen ich verstoßen könnte, wenn ich dem den Haftbefehl und den Titel an die Tür hefte?
[...]

§303 stgb, wenn du einen nagel benutzt oder das abziehen des klebestreifens den lack der tür beschädigt ^^
[gone] VisualPursuit
20.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Hat sonst irgendeiner eine Idee, wogegen ich verstoßen könnte, wenn ich dem den Haftbefehl und den Titel an die Tür hefte?


Klar. Rufschädigung, Kreditschädigung.

Wenn der Schuldner daraufhin die Wohnung verliert weil der Hausbesitzer das
durch Deinen Anschlag mitbekommt, dann kann er Dir den Umzug ggf in Rechnung
stellen. Und natürlich ist Datenschutz ein Thema, seine Nachbarn wissen nämlich
nicht dass er Schulden hat.

Das an die Tür zu pappen ist eine gaaaaanz schlechte Idee.

Versuch Dich mit dem GV abzusprechen und dann legst Du Dich eben im Auto
vor der Tür auf die Lauer und wartest bis Licht angeht. Dann ist er da.
Vielleicht schafft der GV es dann nach Anruf ja rechtzeitig (falls er sich
darauf einlässt).

Ansonsten Lohnsteuerjahresausgleichpfändung oder ggf Lohnpfändung,
vorausgesetzt da ist überhaupt was Pfändbares.

Wer den Kopf in den Sand steckt hat ja in aller Regel nichts.
Deine Chance liegt darin dass er auch auf die Lohnpfändung/Kontopfändung
nicht rechtzeitig reagiert und es durch Fristversäumnis Peng macht.

Für einen Lohnsteuerjahresausgleich müsste er überhaupt erst mal eine
Steuererklärung abgeben aus der eine Erstattung resultiert.....
20.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit


Hallo Peter,

da ich gegen den Schuldner als Privatperson auftrete, muss ich auch das GG nicht beachten.
Das GG beinhaltet primär Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.


das halte ich jetzt aber mal für ganz ganz ganz ganz falsch/wäre mir völlig neu.

das GG muss in unserem staate JEDER beachten und erst recht den 1. artikel!!!

aus dem GG leiten sich hier mögliche rechtsvorschriften ab - hier das strafgesetzbuch und ein öffentliches anprangern in form von anbringung eines titels an eine haustür erfüllt sicher einige tatbestände des STGB.

soweit der rahmen.

alles andere ist das "alte spiel".

wenn man eine forderung gegen jemanden geltend machen möchte ist das ein bischen wie eine auktion - man muss sich aus meiner erfahrung ein limit setzen, wie weit man (auch kostentechnisch...) gehen möchte.

und wenn dir eben die "ordentliche verfolgung" mit den entsprechenden kosten hier zu teuer wird, ist der käse gegessen. im übrigen würde dir die erzwingungshaft zur abgabe der eidesstaatlichen versicherung gar nichts bringen, sofern der schuldner mittellos ist.

und so wie du den fall schilderst, gibts hier zwei möglichkeiten aus meiner sicht, die ich für sehr wahrscheinlich halte:

1.) der schuldner ist n ängstlicher mensch, womöglich sowieso komplett mittellos.
2.) der schuldner ist n abgewixter vogel und weiss das genau. selbst wenn er (faktisch) über kohle verfügt, hat er bereits alle schachzüge angewandt, um offiziell mittellos dazustehen.

mischformen sind möglich.

so oder so: dein geld bekommst du mit grosser wahrscheinlichkeit nicht.


über weitere möglichkeiten möchte ich hier nicht reden, zumal ich sie für keinesfalls unterstützenswert halte.

lg
h
20.02.2012
Wenn ich mich recht entsinne ist der TO doch selber bei der Polizei... *nurmalsoanmerk*
20.02.2012
@camera:
Die Herren in "Grün" , jetzt blau *g*, verhaften aber nicht selbst. Die führen nur aus. "Gehen hilfreich zur Hand". Verhaften kann da nur der GV.

@F.Dreyer:
Wenn die Polizei es darf, warum sollte es der GV nicht dürfen?
Steht ja in § 758 ZPO, dass er Widerstand brechen darf und sich der Hilfe der Polizei bedienen "darf", nicht muss.
Ein GV mit 2 Metern und durchtrainierten 120 kg wird seltener die Polizei um Hilfe bitten als seine Kollegin mit 1,60 und 40 kg *g*

In meiner Zeit als GV habe ich einmal unmittelbaren Zwang angewendet (bei einer Verhaftung in Sachen eidesstattliche Versicherung) und einmal unmittelbaren Zwang "anwenden lassen" bei einer Zwangsräumung.
[gone] User_6449
20.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von Peter Herhold
Gleich im ersten Atikel des ersten Absatzes im Grundgesetz:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und
zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Viele Grüße
Peter


Hallo Peter,

da ich gegen den Schuldner als Privatperson auftrete, muss ich auch das GG nicht beachten.
[/quote]
Du mußt das Grundgesetz nicht beachten ...??????

Da ich es kaum fassen kann, nochmal etwas größer:

DU MUSST DAS GRUNDGESEZT NICHT BEACHTEN?

Wenn Du die Würde des Menschen antastest, ist es
klare Aufgabe des Staates gegen Dich vorzugehen!


Viele Grüße
Peter
20.02.2012
Original von Marc Stephan
@camera:
Die Herren in "Grün" , jetzt blau *g*.........


Bei uns in Bayern immer noch in Grün. Deshalb auch die (interne) Bezeichnung "Trachtenverein grün weiss". ;-)
20.02.2012
Original von Herwig
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Das GG beinhaltet primär Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.


das halte ich jetzt aber mal für ganz ganz ganz ganz falsch/wäre mir völlig neu.

das GG muss in unserem staate JEDER beachten und erst recht den 1. artikel!!!
[/quote]

Da hat der F. Dreyer aber recht.

Art 1 Absatz 3
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


Für den Normalbürger entfaltet das Grundgesetz mittelbar über die weiteren Gesetze Wirkung,
indem sich die Gesetzgebund daran orientieren muss. Wenn nicht -> Verfassungsklage.
20.02.2012
Original von Herwig
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit


Hallo Peter,

da ich gegen den Schuldner als Privatperson auftrete, muss ich auch das GG nicht beachten.
Das GG beinhaltet primär Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.


das halte ich jetzt aber mal für ganz ganz ganz ganz falsch/wäre mir völlig neu. [/quote]

Ist doch net schlimm wenn das neu für dich ist ?
Hasse was gelernt...
Soll keiner sagen das man in der MK nichts lernen kann. ^^

GG befasst sich mit der Beziehung "Staat --- Bürger" und nie nicht "Bürger - Bürger"

Wenn also eine Privatperson jemanden beleidigt und er sich in der Würde verletzt fühlt dann kann er *nicht* wegen Artikel 1 klagen.
Gibbet aber andere Gesetze dafür....
;)
Original von Herwig
das halte ich jetzt aber mal für ganz ganz ganz ganz falsch/wäre mir völlig neu.
das GG muss in unserem staate JEDER beachten und erst recht den 1. artikel!!!
aus dem GG leiten sich hier mögliche rechtsvorschriften ab - hier das strafgesetzbuch und ein öffentliches anprangern in form von anbringung eines titels an eine haustür erfüllt sicher einige tatbestände des STGB.

Danke für den Tipp, aber auch Du selber sagst ja, dass ein Missachten des GG nicht per se etwas verbotenes ist.
Erst wenn man gegen ein strafgesetz verstößt (was ja aus dem Gg erwachsen ist), erst dann gibt es ärger.

also war dein posting mal wieder unnötig, denn auch du sagst, dass ein missachten des GG erst ärger gibt, wenn man gegen ein strafgesetz o.ä. verstößt.

wer sollte denn diesen verstoß gegen das Grundrecht ahnden, das ich missachtet hätte? so etwas gibt es nicht. das BVerfG ist dafür nicht zuständig.

Original von Herwig
alles andere ist das "alte spiel".
wenn man eine forderung gegen jemanden geltend machen möchte ist das ein bischen wie eine auktion - man muss sich aus meiner erfahrung ein limit setzen, wie weit man (auch kostentechnisch...) gehen möchte.
und wenn dir eben die "ordentliche verfolgung" mit den entsprechenden kosten hier zu teuer wird, ist der käse gegessen. im übrigen würde dir die erzwingungshaft zur abgabe der eidesstaatlichen versicherung gar nichts bringen, sofern der schuldner mittellos ist.
und so wie du den fall schilderst, gibts hier zwei möglichkeiten aus meiner sicht, die ich für sehr wahrscheinlich halte:
1.) der schuldner ist n ängstlicher mensch, womöglich sowieso komplett mittellos.
2.) der schuldner ist n abgewixter vogel und weiss das genau. selbst wenn er (faktisch) über kohle verfügt, hat er bereits alle schachzüge angewandt, um offiziell mittellos dazustehen.
mischformen sind möglich.
so oder so: dein geld bekommst du mit grosser wahrscheinlichkeit nicht.
über weitere möglichkeiten möchte ich hier nicht reden, zumal ich sie für keinesfalls unterstützenswert halte.
lg
h


ich frage mich, warum du hier antwortest, wenn du gar keine antwort auf meine frage hast.
dass es schwierig ist, ist unstrittig und nicht bestandteil dieses threads.

ist denn deines erachtens eine straftatbestand hier erfüllt?
[gone] User_6449
20.02.2012
Original von VisualPursuit
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Hat sonst irgendeiner eine Idee, wogegen ich verstoßen könnte, wenn ich dem den Haftbefehl und den Titel an die Tür hefte?


Klar. Rufschädigung, Kreditschädigung.[/quote]
Auch ein ganz wichtiger Punkt!

Viele Grüße
Peter
Original von Peter Herhold
Du mußt das Grundgesetz nicht beachten ...??????
Da ich es kaum fassen kann, nochmal etwas größer:
DU MUSST DAS GRUNDGESEZT NICHT BEACHTEN?
Wenn Du die Würde des Menschen antastest, ist es
klare Aufgabe des Staates gegen Dich vorzugehen!

Viele Grüße
Peter


Ja natürlich müssen wir alle das GG beachten, klaro.

Aber ist Dir gar nicht aufgefallen, dass es keine Sanktion gibt, wenn man als Privatperson gegen ein Grundrecht per se verstößt???

Verstöße gegen das GG werden nur geahndet, wenn eine öffentliche Stelle gegen das GG verstößt...
Und dann ist das BVerfG zuständig.

Bei Privatpersonen ist das nicht so.

Aus dem GG erwachsen unsere Gesetze und wenn ich gegen die verstoße, werde ich bestraft, aber nicht bei Missachtungen des GG.

Mensch! Häng Dich doch nicht so an diesem GG auf, oder kennst du jemanden, der betsraft wurde, wegen eines verstoßes eines Grundrechts??? Also wegen des Grundrechts per se?????
[gone] FraRi-Art
20.02.2012
Sorry wenn ich hier so reinplatze ..... aber ......

Es liegt ein Haftbefehl gegen jemanden vor und die Polizei schreitet nicht zur Verhaftung?
Hä?
Ich gebe zu, ich bin so ein unheimlich netter Mensch das ich damit bisher nichts zu tun hatte ... weder Polizei noch Gerichtsvollzieher....

Aber bisher dachte ich immer wenn es einen Haftbefehl gibt, maschiert die Polizei los und verhaftet den bösen Buben....?.....

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