Forderungstitel an die Haustür im Mehrfamilienhaus des Schuldners heften 184

Habe gerade ein paar alte Threads entdeckt und hoffe, noch Antworten zu erhalten.
Bisher ging es immer um Forderungen, die nicht rechtskräftig sind.

Was ist nun, wenn ich aber eine rechtskräftige Forderung habe?
Konkret:


  • Ich habe einen Titel gegen den Schuldner.

  • Der Schuldner war bei jedem Besuch des Gerichtsvollziehers nicht zu Hause.

  • Der Schuldner hat alle Termine des Gerichtsvollziehers verstreichen lassen.

  • Ich habe daraufhin einen Haftbefehl beim zuständigen Amtsgericht beantragt und einen Haftbefehl erhalten.



Bevor nun gesagt wird, "dann lass den Schuldner doch festnehmen", dem muss ich sagen, dass diese Festnahme sehr, sehr teuer für mich wird, denn ich muss in Vorleistung treten.
Leider wird der Gerichtsvollzieher bei dieser Festnahme nicht von der Polizei unterstützt, sondern er muss sich einen privaten Dienst hierfür holen und diese Privatfirma ist sehr teuer.
Die Haft selber geht vom Preis her, denn der Schuldner wird in Haft sicherlich sofort die Eidesstatliche Versicherung abgeben und nicht lange in Haft sitzen.

Meine Frage:
Eurer Meinung nach, stellt es einen Straftatbestand dar, wenn ich eine Kopie dieses Haftbefehl und des Vollstreckungsbescheides an die

1. Wohnungstür des Schuldners im Mehrfamilienhaus hefte
2. Haustür des Mehrfamilienhauses hefte.

Würde mein o.a. Verhalten einer zivilrechtlichen Norm zuwider laufen?

Habt Ihr eine Idee, ob ich da etwas verbotenes tun würde?
Mir selber fällt nichts ein aber vielleicht hat ja einer von Euch eine Idee und kommt auf etwas, was ich nciht bedacht hatte.
Also ich kan mir nicht vorstellen dass das legal ist ....
Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen das es richtig ist was du schreibst das Du eine private Firma brauchst um einen Haftbefehl zu vollstrecken ....


Es gibt in diesem Staat ( Gott sei Dank) nur eine Exekutive ...und ich glaube nicht das man einen Haftbefehl ...also quasie die Urkunde dass die Exekutive handeln (i.d.F. festsetzen) darf mit einem privaten Unternehmen "intreiben" kann ....NEVER !

Entweder hast du da was falsch verstanden oder ich ....
20.02.2012
Hi,

da ich selbst mal Gerichtsvollzieher war, interessiert es mich jetzt, in welchem Bundesland das so gehandhabt wird, dass der GV sich "Private" mitnimmt.
Ich selbst würde das nie tun - eben weil die Kosten so gering wie möglich gehalten werden müssen und weil der GV die Verantwortung bei der Verhaftung trägt. Wenn die Polizei das im Wege der Amtshilfe macht, kann ich sicher sein, dass die Kollegen das nach Recht und Gesetz machen. Bei "Privaten" wäre ich mir da nicht so sicher und ich habe später die Klage an der Backe - weil ich der Verantwortliche bin.

Mal bei der Dienstaufsicht des GVs nachgefragt? Die kann zwar keine Anweisungen im Einzelfall geben, könnte das aber generell mal klären.
Halte ich für ... bedenklich ... als früherer GV. Obwohl das damals schon öfter diskutiert wurde. Aber stets von den Kollegen abgelehnt wurde. Aus obigen Gründen.
Vom an die Haustür nageln rate ich dringend ab, das dürfte wegen des Datenschutzes nach hinten losgehen. Der Letzte , der damit Erfolg hatte, dürfte Martin Luther gewesen sein.
Wenn ich gegen Dich einen Mahnbescheid beantrage, macht das Gericht das, ohne zu prüfen, ob die Forderung berechtigt ist. Du denkst, der Blachnik ist doch meschugge und ignorierst das Ding. dann kommt die Vollstreckung. Wieder keine Reaktion (theoretisch) und dann komme ich und nagle das an Deine Haustüre. Was sagen die Nachbarn ? Wir beide hatten noch nie miteinander zu tun, aber wissen das die Nachbarn. Spätestens jetzt springst Du mir an den Hals, aber die Nachbarn sind sicher, das da doch irgendwas gewesen sein muß....
[gone] User_6449
20.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Meine Frage:
Eurer Meinung nach, stellt es einen Straftatbestand dar, wenn ich eine Kopie dieses Haftbefehl und des Vollstreckungsbescheides an die

1. Wohnungstür des Schuldners im Mehrfamilienhaus hefte
2. Haustür des Mehrfamilienhauses hefte.

Würde mein o.a. Verhalten einer zivilrechtlichen Norm zuwider laufen?

Ja ...

Gleich im ersten Atikel des ersten Absatzes im Grundgesetz:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und
zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Öffentliche Anprangerungen in der Hausgemeinschaft würde
ich also unter allen Umständen unterlassen.


Viele Grüße
Peter
Also bevor noch mehr schreiben, dass sie nicht glauben, dass der Gv eine private Firma damit beauftragt, ihm zu helfen:

Mir selber ist bekannt, dass das Gewaltmonopol beim Staat liegt und es hat mich zu tiefst erschüzzert dieses zu hören, aber die zuständige Gerichtsvollzieherin sagte mir, dass die GV nicht mehr die Polizei dafür beauftragen dürfen.

Ich hatte so etwas auch bereits gelesen. Irgendwo in der ZPO oder in einem Gesetz bezüglich der GV
Original von Peter Herhold
Gleich im ersten Atikel des ersten Absatzes im Grundgesetz:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und
zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Viele Grüße
Peter


Hallo Peter,

da ich gegen den Schuldner als Privatperson auftrete, muss ich auch das GG nicht beachten.
Das GG beinhaltet primär Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.

Also das GG wird mir in diesem Fall keinen Strich durch die Rechnung machen.

Ein Verstoß einer Privatperson gegen ein GR wird ja nicht verfolgt. Wer sollte das auch tun?
20.02.2012
Dem Eingangsbeitrag entnehme ich das du vermutest das bei dem nix zu holen ist.

Was willst du nun ?
Deine Forderung durchsetzen oder "Rache" ?
Original von Wolfgang Blachnik ( Lasow ist Spitze )
Vom an die Haustür nageln rate ich dringend ab, das dürfte wegen des Datenschutzes nach hinten losgehen. Der Letzte , der damit Erfolg hatte, dürfte Martin Luther gewesen sein.
Wenn ich gegen Dich einen Mahnbescheid beantrage, macht das Gericht das, ohne zu prüfen, ob die Forderung berechtigt ist. Du denkst, der Blachnik ist doch meschugge und ignorierst das Ding. dann kommt die Vollstreckung. Wieder keine Reaktion (theoretisch) und dann komme ich und nagle das an Deine Haustüre. Was sagen die Nachbarn ? Wir beide hatten noch nie miteinander zu tun, aber wissen das die Nachbarn. Spätestens jetzt springst Du mir an den Hals, aber die Nachbarn sind sicher, das da doch irgendwas gewesen sein muß....


Ne, also das Datenschutzgesetz würd emich hier meines Erachtens kein Ärger macghen, weil es hier nicht anwendbar ist.
Siehe § 1 des BDSG:

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch

1. öffentliche Stellen des Bundes, (nein )
2. öffentliche Stellen der Länder, (nein ) soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie

a) Bundesrecht ausführen (nein ) oder

b) als Organe der Rechtspflege tätig werden und es sich nicht um Verwaltungsangelegenheiten handelt, ( nein )

3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche [...] Tätigkeiten
.


Hier handelt es sich ja um einen persönlichen Zweck
Original von BS
Dem Eingangsbeitrag entnehme ich das du vermutest das bei dem nix zu holen ist.

Was willst du nun ?
Deine Forderung durchsetzen oder "Rache" ?


Im Gegenteil, ich vermute sehr wohl, dass da etwas zu holen ist, jedoch macht der Schuldner nie die Tür auf und meldet sich nicht beim GV.
Nun habe ich einen Haftbefehl, aber der Haftbefehl gibt mir mein Geld auch nicht. Er kostet mit sogar unter Umständen viel Geld.

Ich möchte nun "rechtlich erlaubten" Druck auf den Schuldner ausüben, um ihn dazu zu bringen, eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben oder mit das Geld zu geben.

Bei der Eidesstattlichen Versicherung würde ich die Konten des Schuldners heraus bekommen (er hat KEIN P Konto, das weiß ich bereits) und den Arbeitgeber (ich weiß, DASS er arbeitet aber nicht wo)
20.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Bevor nun gesagt wird, "dann lass den Schuldner doch festnehmen", dem muss ich sagen, dass diese Festnahme sehr, sehr teuer für mich wird, denn ich muss in Vorleistung treten.
Leider wird der Gerichtsvollzieher bei dieser Festnahme nicht von der Polizei unterstützt, sondern er muss sich einen privaten Dienst hierfür holen und diese Privatfirma ist sehr teuer.


Nur mal interessehalber ... wieviel kostet denn so eine Privatfestnahme ?

Könntest Du ihn nicht auch selbst festnehmen ?
Original von Fotofuxx
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Bevor nun gesagt wird, "dann lass den Schuldner doch festnehmen", dem muss ich sagen, dass diese Festnahme sehr, sehr teuer für mich wird, denn ich muss in Vorleistung treten.
Leider wird der Gerichtsvollzieher bei dieser Festnahme nicht von der Polizei unterstützt, sondern er muss sich einen privaten Dienst hierfür holen und diese Privatfirma ist sehr teuer.


Nur mal interessehalber ... wieviel kostet denn so eine Privatfestnahme ?

Könntest Du ihn nicht auch selbst festnehmen ?[/quote]

Ne, das Gewaltmonopol liegt beim Staat.
Festnehmen tut ihn der GV, der darf sich aber Hilfe holen.
Ich war immer fest davon überzeugt, dass der sich der Hilfe der Polizei bedient, was er auch tut, nur eben n icht bei der Festnahme.

ich suche noch, wo das drin steht.
Original von Wolfgang Blachnik ( Lasow ist Spitze )
Wenn ich gegen Dich einen Mahnbescheid beantrage, macht das Gericht das, ohne zu prüfen, ob die Forderung berechtigt ist.


Über einen Mahnbescheid bin ich schon weit hinaus.'

Jetzt habe ich einen Titel und somit auch einen durchsetzbaren Anspruch.
Der Gläubiger hat alle Fristen verstreichen lassen, zu sagen, dass dem nicht so ist.
20.02.2012
Nein, selbst festnehmen darf er nicht.
Das dürfen nicht mal die Vollziehungsbeamten des Finanzamts (die ja sonst auch vollstrecken dürfen), Festnahme in Zivilsachen ist Gerichtsvollziehersache.

Wüsste nicht, dass sich in der ZPO was geändert hat, dass GV's keine Polizei mehr beauftragen dürfen. Da die ZPO ja für ganz Deutschland gilt und die Kollegen hier in Hessen - so weit ich weiß - auch noch auf die Polizei zurückgreifen, kann ich mir das net so vorstellen.

Wenn du weißt, dass er arbeitet, hast du eine Chance verpasst, würde ich sagen. Man kann auch den Lohnsteuerjahresausgleich pfänden lassen. Das empfiehlt sich aber möglichst schon im Januar ... denn wenn andere schneller waren oder er ihn sich schon hat auszahlen lassen, guggst du in die Röhre.
20.02.2012
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von mir
Könntest Du ihn nicht auch selbst festnehmen ?


Ne, das Gewaltmonopol liegt beim Staat.
Festnehmen tut ihn der GV, der darf sich aber Hilfe holen.
[/quote]

Ich meinte jetzt auch nicht, dass Du alleine hingehst,
sondern der GV sich Deiner Hilfe bedient.

Ist am Ende auch nicht anders ale irgendein Sicherheitsdienst
oder eine Detektei.

Die Grundkenntnisse dazu hast Du ja wenn ich mich recht entsinne ...
Oh toll, ein Rechtsberatungsforum. ^^
Original von Satyr [GothicModels.net]
Oh toll, ein Rechtsberatungsforum. ^^


Nein, wie kommst du darauf?

Ich habe nur nach den "meinungen" gefragt und die bekomme ich und dafür bin ich Euch sehr dankbar.
Original von Fotofuxx
Ist am Ende auch nicht anders ale irgendein Sicherheitsdienst
oder eine Detektei.

Die Grundkenntnisse dazu hast Du ja wenn ich mich recht entsinne ...


Neeee, genau deshalb würde ich das nie machen. ansonsten heißt es noch, dass ich hier irgend etwas ausnutze oder so.

Es nervt mich sehr, dass die Person es immernoch "aussitzt"

ich möchte es der person natürlich ein klien wenig heimzahlen, wenn ich den Titel so öffentlich an die Tür knalle.

Ich möchte druck machen (erlaubten druck) bis die person dann mal nachgibt.
20.02.2012
Also in § 758 ZPO steht nach wie vor, dass der GV sich der Polizei bedienen darf.
Sind dann wohl landesrechtliche Vorschriften.


§ 758 Durchsuchung; Gewaltanwendung



(1) Der Gerichtsvollzieher ist befugt, die Wohnung und die Behältnisse des Schuldners zu durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies erfordert.

(2) Er ist befugt, die verschlossenen Haustüren, Zimmertüren und Behältnisse öffnen zu lassen.

(3) Er ist, wenn er Widerstand findet, zur Anwendung von Gewalt befugt und kann zu diesem Zweck die Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane nachsuchen.
Original von Marc Stephan
Nein, selbst festnehmen darf er nicht.
Das dürfen nicht mal die Vollziehungsbeamten des Finanzamts (die ja sonst auch vollstrecken dürfen), Festnahme in Zivilsachen ist Gerichtsvollziehersache.


Der GV darf kein Zwang anwenden, das stimmt.
aber:
§ 909 ZPO Verhaftung

(1) 1Die Verhaftung des Schuldners erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher

aber er verhaftet den Schuldner.

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