Urheberrechtsverletzung - Erfahungsberichte - Hilfe 42

20.02.2012
Hallo liebe MK-Gemeinde!

Ich hätte mal eine Frage zum Urheberrecht!

Heute ist ein Foto von mir in einer Zeitschrift aufgetaucht - welches bei einem Fotowettbewerb den 3. Platz gemacht hat.

Als Fotobesitzer wird eine Firma angegeben.

Ich wurde weder um Erlaubnis gefragt,noch ist mir diese Firma bekannt.
Wenn ein Freund von mir nicht zufällig dieses Foto entdeckt hätte, hätte ich davon niemals was erfahren.

Ich finde es eine Frechheit, dass sich andere mit fremden Lorbeeren schmücken!

Hat von euch schon jemand Erfahungen in diese Richtung machen müssen, bzw. kann mir jemand sagen, was für Möglichkeiten ich habe?!

Möchte eigentlich niemandem Probleme machen und die Fotografie ist auch "nur" ein Hobby von mir - aber ich mein Mal - Ehre wem Ehre gebührt. Oder was meint ihr?!?

glg
Philipp CHRISTOF

http://www.philography.net
Bevor Du Unrecht witterst, lies dir bitte erst durch, welche Rechte Du beim Hochladen des Bildes zum Wettbewerb abgetreten hast. Das ist nämlich ein Grund, warum ich an diesen Wettbewerben nicht teilnehme, obwohl einige Bilder von mir sicherlich Chancen hätten...

Ciao Marco
[gone] Gorgo W.
20.02.2012
Das Bild wurde zu dem Fotowettbewerb mit dem dritten Platz von dir eingesandt? Dann müsste man die Teilnahmebedingungen kennen,da wird oft das Recht zur Weiterverbreitung verlangt.
[gone] V-Pics - bin dann mal weg!
20.02.2012
Was war es denn für ein Wettbewerb? Stand da evtl. diese Firma dahinter? Dann hast du evtl. mit der Teilnahme an dem Wettbewerb deine Rechte an diese Firma abgetreten. Sowas steht meist in den AGBs, aber ganz kleingedruckt.
#5
Original von philography.net

Heute ist ein Foto von mir in einer Zeitschrift aufgetaucht - welches bei einem Fotowettbewerb den 3. Platz gemacht hat.

Als Fotobesitzer wird eine Firma angegeben.



So ganz sehe ich da jetzt auch nicht durch. 2 Varianten kann ich aus Deiner Schilderung annehmen:

1.
Hast DU ein Foto zu einem Fotowettbewerb eingesendet ? Dieses Bild hat den dritten Platz gemacht ? UND ist anschließend jetzt irgendwo in einer Zeitschrift aufgetaucht und als Besitzer wird eine Firma genannt ?

2.
Ein Bild von Dir ist in einem Fotowettberwerb aufgetaucht und Besitzer und Gewinner ist nun diese Firma ??

Wenn Fall 1

Hast Du leider wie so wie die Vorredner geschrieben haben meist schlechte Karten, da Du die Rechte beim Einsenden an die Zeirtchrift, sprich den Verlag abtrittst und diese nun mit dem Bild machen können was sie wollen. Mit dem Akzeptieren der Teilnahmebedingungen hast Du somit Dein Urheberrecht vermutlich abgetreten.

Wenn Fall 2

Dann eindeutig Urheberrechtsverletzung. Und ein Fall für Deinen Anwalt inkl. Schadensersatz !!!

Bitte beschreib mal genauer den Sachverhalt und lies Dir ggf. je nach Variante, wenn Du das Bild eingereicht hast mal die Teilnahmebedingungen an !
20.02.2012
Ich hab mein Foto zu keinem einzigen Wettbewerb eingesendet.
Meine Fotos sind nur hier auf der MK - auf Facebook und auf meine Homepage!

Natürlich leider alle ohne Wasserzeichen - aber wer will schon auf seiner Homepage auf jedem Foto umbedingt ein Logo habe!

Bei dem Wettbewerb handelt es sich um einen Internationalen Frisurenwettbewerb mit dem ich NICHTS am Hut habe! :D
20.02.2012
Also aus deiner Schilderung lese ich, dass du das Foto NICHT eingesendet hats für diesen Wettbewerb. Dann ist es wie Nordic über mir schrieb Variante 2!

Dann wäre es nur noch interessant, wo sie das Bild herhaben. Wenn du es in der Fotocommunity oder bei Pixelio.de online hast, wird es schwer. Dann muss es eindeutig als NICHT verwertbar gekennzeichnet sein. So steht es zumindest bei Pixelio in den Bedingungen. Weiss ich aus eigener Erfahrung, hatte kurzlich erst einen (erfolgreichen) Rechtsdisput. Ob Besitzer und Urheber vor dem Gesetz in Deutschland zwangsläufig ein und dieselbe Person sein muss, möchte ich nicht beschwören.

Trag am Besten alle Fakten zusammen: Wo verwendet? Von wem? Für was? Woher? usw. Beweise sichern und dann ma den MK Anwalt Klick klack anfragen. Der ist freundlich, kompetent und hlifsbereit. Hat mir auch geholfen.

Und wie schon geschrieben wurde: Der Ton macht die Musik! Auch wenn du im Recht bist, immer feundlich und sachlich, auch wenn die Gegenseite sich aufplustert.

Bitte halt uns auf dem laufenden.

LG
20.02.2012
Ich danke euch mal für die schnellen Infos!

Durch einen Facebookpost hat sich schnell herrausgestellt was passiert ist!
Um euch am laufenden zu halten,....passiert ist folgendes:


Die Stylistin/Visagistin, welche an dem Shooting beteiligt war und die Models gestylte, hat mein Foto in ihrem Namen zu einem Frisurenwettbewerb angemeldet.

Alles ohne mich zu fragen, bzw. es mir mitzuteilen und hat dann mit dem Foto auch noch den dritten Platz erreicht und Friseurbedarf in Wert von € 1000.-- gewonnen!

Jetzt stecke ich in einer Zwickmühle!!! :)
20.02.2012
Sehe gerade, dass du aus Österreich bist. Da greift dann natürlich kein Deutsches Urheberrecht.

Und ACTA haben wir ja noch net, sonst könnte man das ganze Länderübergreifend verfolgen ;)

Ob der MK Anwalt dir weiterhelfen kann, weiss ich nicht. Am besten mal Fragen
20.02.2012
Wenn sie die Erlaubnis von dir hatte (bei TfP z.B.) ist das leider dein Pech. Denn Wettbewerbe sind keine kommerzielle Nutzung.
Dann ist einzig die falsche/unterlassene Urhebernennung ein Stolperstein.

Wenn sie deine Erlaubins nicht hatte, Vergleich anstreben (z.B. halbe/halbe) und gut ist oder Rechtsstreit. Kommt drauf an, was es dir Wert ist und wie deine Aussichten sind.

Die Entscheidung können wir dir natürlich nicht abnehmen
[gone] www.trash-pixel.de
20.02.2012
Original von huemmer-fotos
Wenn sie die Erlaubnis von dir hatte (bei TfP z.B.) ist das leider dein Pech. Denn Wettbewerbe sind keine kommerzielle Nutzung.
Dann ist einzig die falsche/unterlassene Urhebernennung ein Stolperstein.

Wenn sie deine Erlaubins nicht hatte, Vergleich anstreben (z.B. halbe/halbe) und gut ist oder Rechtsstreit. Kommt drauf an, was es dir Wert ist und wie deine Aussichten sind.

Die Entscheidung können wir dir natürlich nicht abnehmen


TFP schließt eine kommerzielle Nutzung nicht zwangsläufig aus - TFP ist eine Form des Honoras und nicht eines des Nutzungsrechtes ...
[gone] www.trash-pixel.de
20.02.2012
Original von philography.net
Ich danke euch mal für die schnellen Infos!

Durch einen Facebookpost hat sich schnell herrausgestellt was passiert ist!
Um euch am laufenden zu halten,....passiert ist folgendes:


Die Stylistin/Visagistin, welche an dem Shooting beteiligt war und die Models gestylte, hat mein Foto in ihrem Namen zu einem Frisurenwettbewerb angemeldet.

Alles ohne mich zu fragen, bzw. es mir mitzuteilen und hat dann mit dem Foto auch noch den dritten Platz erreicht und Friseurbedarf in Wert von € 1000.-- gewonnen!

Jetzt stecke ich in einer Zwickmühle!!! :)


Da die Urheberrechtsgesetze in der EU weitesgehend gleichlautend sind hast du gute Chancen gegen die Visa und der Firma als Mitstörer...

Zuwiderhandlung gegen § 15 UrhG i.v.m. §§ 16, 17 und 19a ff UrhG, strafbar mangels Nutzungserlaubnis im Sinne von § 31 UrhG nach § 106 UrhG, berechtigt zur Abmahnung, Schadensersatz und löst Anspruch auf Unterlassung aus nach §§ 97 u. 97a UrhG
- so nach dem deutschen Urheberrecht, musst dir nur noch die entsprechenden aus dem östereischischen zusammensuchen...
20.02.2012
Original von huemmer-fotos
Wenn sie die Erlaubnis von dir hatte (bei TfP z.B.) ist das leider dein Pech. Denn Wettbewerbe sind keine kommerzielle Nutzung.
Dann ist einzig die falsche/unterlassene Urhebernennung ein Stolperstein.


Das ist so nicht ganz richtig.
Denn um das Bild in einer Zeitschrift abdrucken zu dürfen braucht es die Erlaubnis des Urhebers bzw eine Rechteweitergabe einer berechtigten Person.
Wenn die Wettbewerbsbestimmungen also beinhalten, daß dieses Recht auf Veröffentlichung erteilt werden muß so hat sich die Visagistin falsch verhalten, weil sie das Recht wahrscheinlich laut Vertrag nicht an Dritte weitergeben kann.

Die Frage bleibt trotzdem, wem der TO jetzt hier Ärger machen will. Denn so wie sich die Geschichte liest wäre er auf jeden Fall dazu in der Lage

Im ersten Schritt mal gegenüber der Zeitschrift denn hier ist die Urheberrechtsverletzung passiert. Aber diese könnte sich anschließend an der Einsenderin des Bildes schadlos halten
[gone] inconi
20.02.2012
Alles ohne mich zu fragen, bzw. es mir mitzuteilen und hat dann mit dem Foto auch noch den dritten Platz erreicht und Friseurbedarf in Wert von € 1000.-- gewonnen!

Jetzt stecke ich in einer Zwickmühle!!! :)


Wieso Zwickmühle? 500 € für sie, 500 € für Dich :)))
20.02.2012
Meine Erfahrungen zum Thema:
Was mache ich bei Bilderklau?

Grüße, Robert
20.02.2012
Friseurbedarf in Wert von € 1000.--


Watt soll er denn damit? Bei ebay verticken? :)

Ich würde der Stylistin sagen, das du nächstes mal bitte gefragt werden möchtest, das du jetzt 1-2 Stylings gut hast und mich still freuen, dass das Bild so gut ankam.

Spart Zeit und Nerven. Und Stylisten brauch man immer mal...
UI UI UI !

Das wird kompliziert !

Aber ohne Anwalt würde ich jetzt nichts weiter machen. ABER ich würde etwas machen. denn die Visagistin ist in keinster Weise berechtigt die Rechte an die Zeitschrift abzutreten. Wie der Reihenfolge ist, wer nun wen verklagt, dass sollte Dein Anwalt klären.

Der Hammer ist ja auch noch, das die Visagistin nun damit auch noch Geld "verdient" hat. Die Firma die nun dieses Bidle rveröffentlicht wird sich ggf an die Visa wenden.

Wenn du selbst der Visa nicht direkt an Bein punkeln willst. Verklag als erstes den Verlag der sich als Inhaber des Bidles ausgibt. Deren Anwälte werden dann ggf. die Visa verklagen etc... wie bereits geschrieben !

Ich würde dass jedenfalls nicht unter den Teppich fallen lassen !
20.02.2012
Ich hab mit ihr mittlerweile telefoniert - sie hat sich entschudligt und sieht auch ein, dass es nicht ganz richtig von ihr gewesen ist!

Ich will ihr aber keine Probleme machen - vorallem, weil wir bisher immer sehr gut zusammengearbeitet haben!

Sie hat mir dafür als Gegenzug angeboten, dass ich die nächsten Shootings eine Visa bei ihr gut habe :)



Ich danke euch nochmals herzlich für die vielen Infos! Hab alles aufmerksam gelesen und bin hoffentlich für zukünftige Vorfälle dieser Art gesattelt.


Auf jedenfall hat sich einmal mehr gezeigt, wie wichtig es ist, auch bei TfP Shootings einen Vertrag zu haben!

Mfg
Phips
20.02.2012
Original von Benjamin Krenzke
[quote] Friseurbedarf in Wert von € 1000.--


Watt soll er denn damit? Bei ebay verticken? :)

Ich würde der Stylistin sagen, das du nächstes mal bitte gefragt werden möchtest, das du jetzt 1-2 Stylings gut hast und mich still freuen, dass das Bild so gut ankam.

Spart Zeit und Nerven. Und Stylisten brauch man immer mal...[/quote]

yepp, sollte der beste Vorschlag zum Thema sein ... aber 2-3 Stylings sollten es schon sein :-)

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