Model-release bei Akt, freizügigem Akt ... 70
[gone] STEFANJO
18.02.2012
Ich glaube, die hier angesprochenen Risiken kann man mit wenigen Steps weitgehend ausschliessen.
1. Mit der Auswahl des Models. Ein Model, welches bereits Glamour-Shot-erfahren ist und z.B. fuer FHM, Penthouse oder aehnliches posiert hat, weiss um die Ergebisse des Shootings und sie kennt die Business-Randbedingungen wie Model-Release, Honorarzahlung & Veroeffentlichung.
2. Mit der Hoehe des Honorars. Wenn das Model z.B. 350Euro++ fuer ein 5Std Shooting inklusive MakeUpArist + Anfahrt erhaelt, das Aufnahmekonzept vorher mindestens beispielhaft abgesprochen ist (z.B. à la Guenter Blum), ist die Dienstleistung in einem angemessenen Rahmen bezahlt.
Der Businesscase drumherum sieht doch so aus, dass dieses Shooting mit MakeUp, Model, Requisiten & Studio locker Produktionskosten von 1000Euro ueberschreitet. Da ist doch vollkommen klar, dass das Investment des Fotografen durch Verkauf/Veroeffentlichung der Bilder einen Return liefern muss.
Weiterhin kann ich nur die Verwendung von *anerkannten* Modelrelease-Apps empfehlen. Ich selbst nutze EasyRelease und finde z.B. ein sehr positives Feature, dass man einen *Zeugen* mit unterschreiben laesst.
Und ich finde es sehr angenehm, wenn das ModelRelease ohne Aenderung im Standardttext (volle Rechteuebertragung) gezeichnet wird. Eine weitere Mitsprache des Models bei der Bildverwertung finde ich sehr hinderlich. Sie kann doch beim Shooting entscheiden, ob sie eine Pose einnimmt oder nicht.
Gegenueber Gerichten ist die Honorarzahlung das schlagfertigste Argument, aber wenn es schon soweit kommt, ist vorher etwas total schief gegangen.
1. Mit der Auswahl des Models. Ein Model, welches bereits Glamour-Shot-erfahren ist und z.B. fuer FHM, Penthouse oder aehnliches posiert hat, weiss um die Ergebisse des Shootings und sie kennt die Business-Randbedingungen wie Model-Release, Honorarzahlung & Veroeffentlichung.
2. Mit der Hoehe des Honorars. Wenn das Model z.B. 350Euro++ fuer ein 5Std Shooting inklusive MakeUpArist + Anfahrt erhaelt, das Aufnahmekonzept vorher mindestens beispielhaft abgesprochen ist (z.B. à la Guenter Blum), ist die Dienstleistung in einem angemessenen Rahmen bezahlt.
Der Businesscase drumherum sieht doch so aus, dass dieses Shooting mit MakeUp, Model, Requisiten & Studio locker Produktionskosten von 1000Euro ueberschreitet. Da ist doch vollkommen klar, dass das Investment des Fotografen durch Verkauf/Veroeffentlichung der Bilder einen Return liefern muss.
Weiterhin kann ich nur die Verwendung von *anerkannten* Modelrelease-Apps empfehlen. Ich selbst nutze EasyRelease und finde z.B. ein sehr positives Feature, dass man einen *Zeugen* mit unterschreiben laesst.
Und ich finde es sehr angenehm, wenn das ModelRelease ohne Aenderung im Standardttext (volle Rechteuebertragung) gezeichnet wird. Eine weitere Mitsprache des Models bei der Bildverwertung finde ich sehr hinderlich. Sie kann doch beim Shooting entscheiden, ob sie eine Pose einnimmt oder nicht.
Gegenueber Gerichten ist die Honorarzahlung das schlagfertigste Argument, aber wenn es schon soweit kommt, ist vorher etwas total schief gegangen.
#22Report
18.02.2012
Original von BS
Der TO fragt nach einer Formulierung welche die Verwendung freizügiger Foddos ausdrücklich erlaubt.
"sämtliche erstellten Bilder dürfen genutzt werden, ..."
Viele Postings/Tips beziehen sich auf Vertrags_Formulierungen , welche die Veröffentlichung solcher Fotos nicht erlauben sollen.
Sorry.
@TO
Schreib einfach in den Vertrag das freizügige Aktfotos veröffentlicht werden dürfen. Ferdisch.....
und dann kommt das Model mit, "aber das sind anatomische Bilder, die darfst Du laut Vertrag nicht ...". Dann besser für "alle" Bilder sich die Rechte genehmigen lassen.
#23Report
18.02.2012
Original von jacques-goes-paris
Der Businesscase drumherum sieht doch so aus, dass dieses Shooting mit MakeUp, Model, Requisiten & Studio locker Produktionskosten von 1000Euro ueberschreitet.
Hm, den Eindruck hatte ich bei der Betrachtung der SC des TO nicht,
aber ich kann mich natürlich täuschen ...
#24Report
18.02.2012
Neben dem Vetrag gibt es bei mir VERTRAUEN zwischen Model und Fotograf.
Inwieweit Begriffe wie Fetisch oder freizügig juristisch zugeordnet werden können weiß ich nicht.
Mein Vetrag räumt bei Teilakt oder Akt dem TFP Model JEDERZEIT, also auch im Nachhinein die Möglichkeit ein mich anzusprechen und ich muss die Bilder aus dem Netz nehmen und die weitere Veräußerung einstellen.
Hab ich auch schon ein paarmal gemacht, wenn sich die Lebensumstände meiner Models änderten.
Diese Sicherheit für das Model führt dazu, dass wir sehr ungezwungen experimentieren können, ohne dass das Model Angst um seinen Ruf haben muss. Man kann auch mit Unfällen lockerer umgehen, braucht keine Bilderlisten als Freigabe, etc..
Gerade bei verdecktem Akt entstehen auch gerne mal unverdeckte Bilder, weil jedes Details nehme ich im Sucher aus 6m Entfernung im Streiflicht nicht wahr.
Bei Pay sieht das anders aus - aber TFP dient in vielen Fällem dem Test und dem Zugewinn an Erfahrung, dafür ist eine Veröffentlichung im Web zweitrangig, bei über 80% meiner Aktshootings gibt es keine Veröffentlichung.
Aber in Deutschland besteht ja Vetragsfreiheit, soll jeder regeln, wie er mag, ich nutze durchaus die Ränder für Ergänzungen...
LG
Michael
Inwieweit Begriffe wie Fetisch oder freizügig juristisch zugeordnet werden können weiß ich nicht.
Mein Vetrag räumt bei Teilakt oder Akt dem TFP Model JEDERZEIT, also auch im Nachhinein die Möglichkeit ein mich anzusprechen und ich muss die Bilder aus dem Netz nehmen und die weitere Veräußerung einstellen.
Hab ich auch schon ein paarmal gemacht, wenn sich die Lebensumstände meiner Models änderten.
Diese Sicherheit für das Model führt dazu, dass wir sehr ungezwungen experimentieren können, ohne dass das Model Angst um seinen Ruf haben muss. Man kann auch mit Unfällen lockerer umgehen, braucht keine Bilderlisten als Freigabe, etc..
Gerade bei verdecktem Akt entstehen auch gerne mal unverdeckte Bilder, weil jedes Details nehme ich im Sucher aus 6m Entfernung im Streiflicht nicht wahr.
Bei Pay sieht das anders aus - aber TFP dient in vielen Fällem dem Test und dem Zugewinn an Erfahrung, dafür ist eine Veröffentlichung im Web zweitrangig, bei über 80% meiner Aktshootings gibt es keine Veröffentlichung.
Aber in Deutschland besteht ja Vetragsfreiheit, soll jeder regeln, wie er mag, ich nutze durchaus die Ränder für Ergänzungen...
LG
Michael
#25Report
18.02.2012
ich habe jetzt nicht alles gelesen - also bitte nachsichtig sein wenns schon genannt wurde :)
ich nutze folgende formulierung:
Aufnahmen mit einem sichtbaren Genitalbereich sind von jeglicher Veröffentlichung und/oder Verkauf ausdrücklich ausgenommen.
bzw im gegenteiligen fall:
Veröffentlichung und/oder Verkauf der Aufnahmen mit einem sichtbaren Genitalbereich ist ausdrücklich erlaubt.
ich nutze folgende formulierung:
Aufnahmen mit einem sichtbaren Genitalbereich sind von jeglicher Veröffentlichung und/oder Verkauf ausdrücklich ausgenommen.
bzw im gegenteiligen fall:
Veröffentlichung und/oder Verkauf der Aufnahmen mit einem sichtbaren Genitalbereich ist ausdrücklich erlaubt.
#26Report
18.02.2012
Original von der grosse Knipser (tolle Bilder)
In meinem Vertrag habe ich:
Ausgenommen sind Bilder auf denen der unbedeckte Schambereich des Models zu sehen ist. Diese Bilder dürfen erst nach Freigabe durch das Modell veröffentlicht werden. Diese Freigabe hat in Textform auf Papier oder
elektronischem Wege zu erfolgen. Hiervon ausgenommen sind Bilder auf denen das Model für unbeteiligte Dritte nicht erkennbar ist. Z.B. Detailaufnahmen, Körperlandschaften oder mittels EBV unkennbar gemacht.
Ist zwar auch nicht 100%, aber schon eindeutiger.
Das ist nicht nur nicht 100%ig, sondern barer Quatsch.
Wer macht Fotos, die er nicht veröffentlichen kann? Welches Model lässt Bilder von sich machen, von denen es jedes einzelne absegnen muss?
Solche Models kämen mir nicht vor die Kamera.
Ich mache meine Verträge direkt im Anschluss an das Shooting, nicht vorher wie es verbreitete Praxis zu sein scheint. Hat das Model nach dem Shoot den Eindruck ich wäre ein Saukerl und hätte ihr unverabredet zwischen die Beine geknipst, dann steht es ihm frei den Vertrag nicht zu unterschreiben.
Klausel hier, Klausel da... das ist doch Pipifax für den Kindergarten. Entweder macht man ein Modelrelease oder aber man lässts... dann shootet man fürs stille Kämmerlein.
Für letzteren Zweck braucht man gar keinen Vertrag.
Gruß Uwe
#27Report
18.02.2012
Original von TomRohwer
Ich halte es für wesentlich sinnvoller, in einem Model-Release nicht nur Ort und Datum der Aufnahmen aufzuführen, auf die sich das Release beziehen soll, sondern auch zumindest grob die Art und Weise und den Inhalt der Aufnahmen zu skizzieren. Also z.B. zu schreiben "Akt- und Erotikaufnahmen".
Damit sollte dann wirklich in dieser Hinsicht alles klar sein.
Als ich das Posting oben las, war ich erst etwas enttäuscht.
Dann aber ist mir aufgegangen, dass womöglich ich derjenige bin, der das Eingangsposting nicht richtig verstanden hat - nämlich so, als ob der Bereich "Akt" eine Sonderstellung einnimmt. Aber womöglich geht es dem TO darum, ob die Arbeitsbereiche überhaupt erwähnt werden. Und da kann ich Toms Aussage nur unterstreichen. Ich hab kein Verständnis für Verträge, wo nicht drinsteht, um was für ein Shooting es überhaupt geht. Wenn man hier im MK-Forum mal ein paar Threads anschaut, dann sollte man wissen, welche Dinge wichtig sind. Die Arbeitsbereiche gehören definitiv dazu. Und nochmals: Es gilt der Spruch "entscheidend ist, was hinten rauskommt" in abgewandelter Form: Entscheidend ist, was veröffentlicht/genutzt werden darf. Ja, und ausgerechnet bei meinem ehemaligen Lieblingsfotomodell (nicht mehr aktiv) ist es bei einem Shooting im Bereich "verdeckter Akt" zu 3 "Unfällen" gekommen, wo also im entscheidenden Moment z.B. ein Tuch heruntergefallen ist. Dabei war sie absolut TOP in Posing und Bewegungsablauf.
Ein Streit darüber, ob man besser alle aufzählt und dann streicht oder ob man sie bei Bedarf in den Vertrag einträgt, ist nicht relevant. Das ist hier nicht die Frage gewesen. Bei einigen Diskussionsbeiträgen frage ich mich allerdings, ob die Verfasser hier absichtlich Unsicherheit und Zweifel streuen wollen. Mir geht es langsam auf den Keks, dass man in einem Thread lesen muss, dass auch mündliche Vereinbarungen gelten. Die MK-Beispielverträge enthalten meines Wissens gar keine Arbeitsbereiche - und nun hält man es für unsicher, wenn Verträge handschriftlich ausgefüllt werden müssen. Was soll das?
#28Report
18.02.2012
Genau, Uwe...!
Ich finde immer das man versuchen sollte den Vertrag so kurz und verständlich zu
gestalten wie möglich und nicht jede erdenkliche Eventuelität zu beschreiben das
ein Vertrag nachher 28 Seiten einnimmt. Warum mutmaßen wie später ein Gericht
den Begriff Fetisch oder freizügig einstuft wenn ich sagen kann :
Aus diesem Shooting können alle Bilder veröffentlicht werden. Punkt. Möchtest du
ein paar Bilder ausgenommen haben dann sag es jetzt oder unterschreib.
Jederzeit auf einem Pulverfass zu sitzen das ein Modell alles wiederrufen kann ist
ja wohl nicht wirklich der Sinn ein Shooting zu machen. Nicht das man über alles
auch reden kann wenn es irgendwo brennt, aber dann ist das eine Ausnahme
zwischen zwei Parteien und kein Recht für alle finde ich.
Ich finde immer das man versuchen sollte den Vertrag so kurz und verständlich zu
gestalten wie möglich und nicht jede erdenkliche Eventuelität zu beschreiben das
ein Vertrag nachher 28 Seiten einnimmt. Warum mutmaßen wie später ein Gericht
den Begriff Fetisch oder freizügig einstuft wenn ich sagen kann :
Aus diesem Shooting können alle Bilder veröffentlicht werden. Punkt. Möchtest du
ein paar Bilder ausgenommen haben dann sag es jetzt oder unterschreib.
Jederzeit auf einem Pulverfass zu sitzen das ein Modell alles wiederrufen kann ist
ja wohl nicht wirklich der Sinn ein Shooting zu machen. Nicht das man über alles
auch reden kann wenn es irgendwo brennt, aber dann ist das eine Ausnahme
zwischen zwei Parteien und kein Recht für alle finde ich.
#29Report
18.02.2012
Original von Andreas Grav - PixelWERK ™
Genau, Uwe...!
Aus diesem Shooting können alle Bilder veröffentlicht werden. Punkt. Möchtest du
ein paar Bilder ausgenommen haben dann sag es jetzt oder unterschreib.
Um die Sache auf den Punkt zu bringen:
Obiges ist denkbar, denkbar ist aber auch:
"Hier guck, wenn Dir was gar nicht passt, dann löschen wirs von der Karte!"
... und dann wird unterschrieben.
Bei mir dürfen die Mädels alle Bilder auf der Kamera einsehen. Das schafft Vertrauen!
Und wenn ich eine Muschi fotografieren will, dann kläre ich das vorher, nicht erst beim Shoot oder in verklausulierten "Verträgen".
So, nu bin ich aber fertig.
#30Report
18.02.2012
Original von eckisfotos
Ja, und ausgerechnet bei meinem ehemaligen Lieblingsfotomodell (nicht mehr aktiv) ist es bei einem Shooting im Bereich "verdeckter Akt" zu 3 "Unfällen" gekommen, wo also im entscheidenden Moment z.B. ein Tuch heruntergefallen ist.
Dafür braucht mal keinen Vertrag. Da sagt man "Sorry, hab zu schnell gedrückt" und löscht das gleich und fertig. Ist viel einfacher als nachher einen Vertrag dahingehend anzupassen.
Original von eckisfotos
Die Arbeitsbereiche gehören definitiv dazu.
Nur weil du das machst ist es noch lange nicht definitiv...
#31Report
18.02.2012
Original von Andreas Grav - PixelWERK ™
[quote]Original von eckisfotos
Ja, und ausgerechnet bei meinem ehemaligen Lieblingsfotomodell (nicht mehr aktiv) ist es bei einem Shooting im Bereich "verdeckter Akt" zu 3 "Unfällen" gekommen, wo also im entscheidenden Moment z.B. ein Tuch heruntergefallen ist.
Dafür braucht mal keinen Vertrag. Da sagt man "Sorry, hab zu schnell gedrückt" und löscht das gleich und fertig. Ist viel einfacher als nachher einen Vertrag dahingehend anzupassen.
Original von eckisfotos
Die Arbeitsbereiche gehören definitiv dazu.
Nur weil du das machst ist es noch lange nicht definitiv...[/quote]
Hallo Andreas!
Warum sollte ich "Sorry" sagen, wenn dem Model ein Tuch aus der Hand gleitet? Ich hätte - wenn man den die Schuld bei mir suchen wollte - auch nicht zu früh, sondern zu spät abgedrückt.
Ja, man kann so ein Bild auch gleich wieder löschen. Bei fairen Fotografen brauchen Fotomodelle bei solchen Dingen auch keine Angst haben. Was allerdings hindert faire und seriöse Fotografen - und das wollen wir ja alle sein - daran, die abgesprochenen Themen oder Arbeitsbereiche in den Vertrag aufzunehmen? Die Aufnahme von Arbeitsbereichen wird auch keinesfalls dazu führen, dass ein Vertag auf 28 Seiten anschwillt. Meine Verträge (ich habe mehrere Varianten) passen alle auf eine Seite (11pt-Schrift). Da muss auch nichts "nachher" an "Unfälle" angepasst werden. Ich weiß auch gerade nicht, warum Du hier auf Gegenkurs gehst, denn Dein erstes Posting in diesem Thread spricht dafür, dass auch Du die Arbeitsbereiche in Verträgen benennst. Leider kann ich Deinen Vertrag nicht sehen, da der Link auf Deiner HP nicht funktioniert.
Was das Zitat mit dem "definitv" betrifft: Du hast meinen Satz aus dem Zusammenhang gerissen. Auch wenn das letztlich im Ergebnis keinen Unterschied macht, so muss ich das mal kritisieren: Die Aussage war, dass die Arbeitsbereiche definitiv wichtig sind, weil so oft darüber in der MK geschrieben wird.
LG
#32Report
18.02.2012
Original von Andreas Grav - PixelWERK ™
[quote]Original von Enno Kiel - Berlin
Dann hat man selbst einen Vertrag mit der Unterschrift des Models, auf dem der besagte Bereich nicht durchgestrichen ist.
Und das Modell hat einen Vertrag mit der Unterschrift des Fotografen, auf dem der besagte Bereich durchgestrichen ist. Und nun ?[/quote]
Daraus lässt sich schlussfolgern, daß die "zusätzlichen Streichungen" später vom Model zugefügt worden sein müssen...
Ganz einfach. Wenn das Model alles bis auf Portrait hätte streichen wollen, dann hätte sie das vor allem auf dem Exemplar für den Fotografen getan. Wenn's da nicht gestrichen ist, liegt es auf der Hand, wer sein Exemplar nachträglich verändert hat...
#33Report
18.02.2012
Original von der grosse Knipser (tolle Bilder)
seh ich auch so, einfach beide Vertragsexemplare dem Richter vorlegen. Der mit weniger Strichen gewinnt. Sollte der Verdacht aufkommen, dass in diesem Exemplar ein paar Striche entfernt wurden, dann sollte sich das sehr leicht mit den modernen kriminaltechnologischen Mitteln nachweisen lassen.
Etwas unglücklich finde ich aber die Verwendung von Bereichen. Im Guten gibt es darüber schon oft Verwirrung, und im Streitfall noch mehr Munition für alle Seiten. Beispiel, ist eine halbtransparente Bluse noch Fashion oder schon Teilakt? Gleiche Frage bei erotischeren Dessous. Die Grenzen sind fliessend und nicht immer eindeutig.
Es ist auch eher unsinnig, "erotische Dessous" zu schreiben. "Akt- und Erotikfotos" ist umfassend, da kann man hinterher wirklich nur noch wenig wieder rausreden.
In meinem Vertrag habe ich:
Ausgenommen sind Bilder auf denen der unbedeckte Schambereich des Models zu sehen ist. Diese Bilder dürfen erst nach Freigabe durch das Modell veröffentlicht werden. Diese Freigabe hat in Textform auf Papier oder
elektronischem Wege zu erfolgen. Hiervon ausgenommen sind Bilder auf denen das Model für unbeteiligte Dritte nicht erkennbar ist. Z.B. Detailaufnahmen, Körperlandschaften oder mittels EBV unkennbar gemacht.
Ist zwar auch nicht 100%, aber schon eindeutiger.
Ich sag's mal so:
Mit jeder Detailregelung in einem Vertragstext schafft man einen Punkt, der Auslegungsstreitigkeiten hervorrufen kann.
Ein Vertrag ist umso klarer, je kürzer er ist.
Sicher - das läuft der unseligen Idee zuwider, möglichst alles bis ins letzte Detail regeln zu wollen.
Aber die Probleme entstehen auch nicht durch kurze, pauschale Verträge. Sondern durch den unseligen Drang, alles bis zum letzten Pups regeln zu wollen.
#34Report
18.02.2012
Niemand hindert irgendwen daran das in den Vertrag zu schreiben. Man muß es nur nicht.
Heisst ja auch nicht das es falsch ist das zu tun, nur sollte man nicht sagen das das da "definitiv" rein gehört oder das das irgendwie seriöser wäre als die tausenden anderen Verträge die es gibt wo es nicht drin steht. Wichtig ist das das Modell weiß welche Fotos gemacht wurden (zeigen) und das alle Fotos die sie gesehen und für die sie unterschrieben hat auch veröffentlicht werden können.
Dann hast du mein erstes Posting falsch verstanden. Ich habe das seit zehn Jahren nicht drin stehen und das wird auch nie rein kommen weil ich das für überflüssig halte. Aber da wir hier ja Vertragsfreiheit haben kann das ja jeder so machen wie er das möchte.
Je kürzer und klarer ein Vertrag ist desto weniger Mißverständnisse gibt es. Das halte ich für fair weil ich von den meisten Modellen hier und anderswo keine juristischen Kenntnisse verlangen kann.
Das Problem ist ja bei der Nennung ganz klar die Definition der Bereiche. Für den einen ist ein Beautyportrait mit Brustansatz noch ein Portrait, für den anderen bereits nahe an Teilakt. Was es letztendlich ist wenn beide da anderer Ansicht sind kann dann nur noch ein Gericht klären. Ohne Angabe der Bereiche würde man das Bild einfach benutzen weil das Modell weiß das es das Bild gibt und sie dafür unterschrieben hat das es benutzt werden darf. Warum sich also künstlich Probleme schaffen...
Heisst ja auch nicht das es falsch ist das zu tun, nur sollte man nicht sagen das das da "definitiv" rein gehört oder das das irgendwie seriöser wäre als die tausenden anderen Verträge die es gibt wo es nicht drin steht. Wichtig ist das das Modell weiß welche Fotos gemacht wurden (zeigen) und das alle Fotos die sie gesehen und für die sie unterschrieben hat auch veröffentlicht werden können.
Dann hast du mein erstes Posting falsch verstanden. Ich habe das seit zehn Jahren nicht drin stehen und das wird auch nie rein kommen weil ich das für überflüssig halte. Aber da wir hier ja Vertragsfreiheit haben kann das ja jeder so machen wie er das möchte.
Je kürzer und klarer ein Vertrag ist desto weniger Mißverständnisse gibt es. Das halte ich für fair weil ich von den meisten Modellen hier und anderswo keine juristischen Kenntnisse verlangen kann.
Das Problem ist ja bei der Nennung ganz klar die Definition der Bereiche. Für den einen ist ein Beautyportrait mit Brustansatz noch ein Portrait, für den anderen bereits nahe an Teilakt. Was es letztendlich ist wenn beide da anderer Ansicht sind kann dann nur noch ein Gericht klären. Ohne Angabe der Bereiche würde man das Bild einfach benutzen weil das Modell weiß das es das Bild gibt und sie dafür unterschrieben hat das es benutzt werden darf. Warum sich also künstlich Probleme schaffen...
#35Report
[gone] L1211
18.02.2012
Ich bin zugegebenermaßen zu faul, alles zu lesen.
In meinem Vertrag steht:
...
Gegenstand der Aufnahmen sind Portrait-, Fashion-, Dessous-, Teilakt-, Klassische Aktaufnahmen.
(Nichtzutreffendes bitte streichen)
Im Aufnahmebereich Klassischer Akt achtet der Fotograf insbesondere darauf, dass der Schambereich des Modells weder detailliert erkennbar noch als Hauptaugenmerk der Aufnahmen gezeigt wird.
Für derartige Aufnahmen steht das Modell nicht zur Verfügung und eventuelle „Zufallsaufnahmen“ werden selbstverständlich gelöscht und nicht veröffentlicht.
...
Ich habe beim Überfliegen des Threads gesehen, dass die Sache mit dem Durchstreichen diskutiert wurde.
Ich fülle als Modell ja den Vertrag für den Fotografen aus, d.h. ich streiche ggf. auf seinem Vertragsexemplar, unter das ich auch meine Unterschrift setze.
Ich sehe da kein Problem - ich könnte ja nachträglich nicht mehr darauf herumpfuschen.
Einen schönen Abend!
In meinem Vertrag steht:
...
Gegenstand der Aufnahmen sind Portrait-, Fashion-, Dessous-, Teilakt-, Klassische Aktaufnahmen.
(Nichtzutreffendes bitte streichen)
Im Aufnahmebereich Klassischer Akt achtet der Fotograf insbesondere darauf, dass der Schambereich des Modells weder detailliert erkennbar noch als Hauptaugenmerk der Aufnahmen gezeigt wird.
Für derartige Aufnahmen steht das Modell nicht zur Verfügung und eventuelle „Zufallsaufnahmen“ werden selbstverständlich gelöscht und nicht veröffentlicht.
...
Ich habe beim Überfliegen des Threads gesehen, dass die Sache mit dem Durchstreichen diskutiert wurde.
Ich fülle als Modell ja den Vertrag für den Fotografen aus, d.h. ich streiche ggf. auf seinem Vertragsexemplar, unter das ich auch meine Unterschrift setze.
Ich sehe da kein Problem - ich könnte ja nachträglich nicht mehr darauf herumpfuschen.
Einen schönen Abend!
#36Report
[gone] Ponzi
19.02.2012
Hi,
hab mir mal die "Mühe" gemacht alle Beiträge durchzulesen da mich das Thema doch sehr Interessiert.
Bisher habe ich in meinem Vertrag einige Bereiche aufgelistet im Kästchen zum Ankreuzen davor. Hatte ich irgendwann mal im Internet so gefunden.
Ich bin auch eher der Meinung das die Bereiche nicht in den Vertrag müssen, es scheint aber so das viele Modelle darauf bestehen.
Eine Interessante Lösung scheint mir die hier genannten App:
Hat von euch jemand diese, oder eine andere vergleichbare, App im Einsatz?
Wäre Interessant wie die Modelle auf so etwas reagieren (keinen Papier-Vertrag mehr zu bekommen.
hab mir mal die "Mühe" gemacht alle Beiträge durchzulesen da mich das Thema doch sehr Interessiert.
Bisher habe ich in meinem Vertrag einige Bereiche aufgelistet im Kästchen zum Ankreuzen davor. Hatte ich irgendwann mal im Internet so gefunden.
Ich bin auch eher der Meinung das die Bereiche nicht in den Vertrag müssen, es scheint aber so das viele Modelle darauf bestehen.
Eine Interessante Lösung scheint mir die hier genannten App:
Original von jacques-goes-parisDamit könnte ich ja einen jeweils "individuellen" Vertrag erstellen in dem nur die Bereiche gelistet sind, die auch geshootet werden.
Weiterhin kann ich nur die Verwendung von *anerkannten* Modelrelease-Apps empfehlen. Ich selbst nutze EasyRelease und finde z.B. ein sehr positives Feature, dass man einen *Zeugen* mit unterschreiben laesst.
Hat von euch jemand diese, oder eine andere vergleichbare, App im Einsatz?
Wäre Interessant wie die Modelle auf so etwas reagieren (keinen Papier-Vertrag mehr zu bekommen.
#37Report
[gone] FotografMG - Akt und Erotik online
19.02.2012
Also, ...
die Meinungen sind hier ja nun sehr gleich und eigentlich eindeutig.
Ich habe es jetzt für mich wie folgte gelöst.
In meinem Vertarg steht nun folgender Passus:
Bei dem Shooting werden Aufnahmen aus dem folgenden Bereich angefertigt: Portrait - Fashion/ Glamour - Bademode - Dessous - Teilakt - Akt - Fetish - freizügiger Akt - Softcore - Hardcore (unzutreffendes streichen) Bilder die dem vereinbarten Rahmen (s.o.) nicht entsprechen, dürfen von keiner der beiden Vertragsparteien veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, sie werden durch Bildbearbeitung so gestaltet, dass der vereinbarte Aufnahmebereich erfüllt bleibt bzw. wieder erfüllt wird..
Mit dem sofortigen Löschensogenannter Unfälle ...
Ist sicher eine Möglichkeit, aber dann muss ich bei Aufnahmen die evtl. kritisch an der Grenze sein könnten (verrutschtes Tuch oder ähnliches) ständig kontrollieren und ich denke dies ist im Aufnahmefluss durchaus störend.
Ich denke, mit dem Passus
Bilder die dem vereinbarten Rahmen (s.o.) nicht entsprechen, dürfen von keiner der beiden Vertragsparteien veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, sie werden durch Bildbearbeitung so gestaltet, dass der vereinbarte Aufnahmebereich erfüllt bleibt bzw. wieder erfüllt wird.
werde ich dem Schutz des Models gerecht und zerstöre nicht den Workflow. Drastische Unfälle werden natürlich gelöscht.
Und auch bei allen Verträgen bleibt in meinen Augen immer ein Restvertrauen zwischen Fotograf und Model, schließlich gehört ein gewisses Grundvertrauen und eine gewisse Sympathie zu einem Shooting in diesem Bereich.
Models bei denen ich das Gefühl habe, dass hier die Basis/ Chemie nicht stimmt verzichte ich lieber ganz...
Man muss sich sowohl als Fotograf noch als Model einem unnützen Risiko ausliefern.
Danke für Eure rege Beteiligung!!!
Stefan
die Meinungen sind hier ja nun sehr gleich und eigentlich eindeutig.
Ich habe es jetzt für mich wie folgte gelöst.
In meinem Vertarg steht nun folgender Passus:
Bei dem Shooting werden Aufnahmen aus dem folgenden Bereich angefertigt: Portrait - Fashion/ Glamour - Bademode - Dessous - Teilakt - Akt - Fetish - freizügiger Akt - Softcore - Hardcore (unzutreffendes streichen) Bilder die dem vereinbarten Rahmen (s.o.) nicht entsprechen, dürfen von keiner der beiden Vertragsparteien veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, sie werden durch Bildbearbeitung so gestaltet, dass der vereinbarte Aufnahmebereich erfüllt bleibt bzw. wieder erfüllt wird..
Mit dem sofortigen Löschensogenannter Unfälle ...
Ist sicher eine Möglichkeit, aber dann muss ich bei Aufnahmen die evtl. kritisch an der Grenze sein könnten (verrutschtes Tuch oder ähnliches) ständig kontrollieren und ich denke dies ist im Aufnahmefluss durchaus störend.
Ich denke, mit dem Passus
Bilder die dem vereinbarten Rahmen (s.o.) nicht entsprechen, dürfen von keiner der beiden Vertragsparteien veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, sie werden durch Bildbearbeitung so gestaltet, dass der vereinbarte Aufnahmebereich erfüllt bleibt bzw. wieder erfüllt wird.
werde ich dem Schutz des Models gerecht und zerstöre nicht den Workflow. Drastische Unfälle werden natürlich gelöscht.
Und auch bei allen Verträgen bleibt in meinen Augen immer ein Restvertrauen zwischen Fotograf und Model, schließlich gehört ein gewisses Grundvertrauen und eine gewisse Sympathie zu einem Shooting in diesem Bereich.
Models bei denen ich das Gefühl habe, dass hier die Basis/ Chemie nicht stimmt verzichte ich lieber ganz...
Man muss sich sowohl als Fotograf noch als Model einem unnützen Risiko ausliefern.
Danke für Eure rege Beteiligung!!!
Stefan
#38Report
[gone] FotografMG - Akt und Erotik online
19.02.2012
Noch ein kleiner Nachtrag.
Im Vertarg steht zwar drin, dass nicht zutreffende Aufnahmebereiche zu streichen sind, damit mir aber keiner kommen kann, dass wusste ich nicht, das hatte ich aber ganzzz anders verstanden....
Ich habe einen Anhang am Vertarg, in dem die wesentlichen einem Aufnahmebereich typischen klassischen Merkmale kurz erklärt werden. Diesen unterschreiben sowohl Model als auch Fotograf, so ist die Ausrede/ Flucht ala 'das war mir nicht bewußt' bzw. 'das wurde mir nicht ausreichend erklärt' sicher etwas schwieriger und eine Idee weniger glaubhaft.
Stefan
Im Vertarg steht zwar drin, dass nicht zutreffende Aufnahmebereiche zu streichen sind, damit mir aber keiner kommen kann, dass wusste ich nicht, das hatte ich aber ganzzz anders verstanden....
Ich habe einen Anhang am Vertarg, in dem die wesentlichen einem Aufnahmebereich typischen klassischen Merkmale kurz erklärt werden. Diesen unterschreiben sowohl Model als auch Fotograf, so ist die Ausrede/ Flucht ala 'das war mir nicht bewußt' bzw. 'das wurde mir nicht ausreichend erklärt' sicher etwas schwieriger und eine Idee weniger glaubhaft.
Stefan
#39Report
19.02.2012
Original von Andreas Grav - PixelWERK ™Bis jetzt hatte ich mit meinem Vertrag, obwohl er etwas ausführlicher ist, noch keine Probleme.
Je kürzer und klarer ein Vertrag ist desto weniger Mißverständnisse gibt es. Das halte ich für fair weil ich von den meisten Modellen hier und anderswo keine juristischen Kenntnisse verlangen kann.
Aber vieleicht liegt das auch einfach nur daran, dass ich keine Lust habe, meinen Vertragspartner über den Tisch zu ziehen und/oder zu verarschen. Ich glaube eh, dass ein Vertrag überflüssig wäre, wenn es nur anständige und ehrliche Fotografen und Models existieren würden, aber das hat ja nichts mit der Anfrage des TO zu tun.
Original von Andreas Grav - PixelWERK ™Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass man sowas direkt beim Shooting oder dem Betrachten der Bilder danach besprechen kann.
Das Problem ist ja bei der Nennung ganz klar die Definition der Bereiche. Für den einen ist ein Beautyportrait mit Brustansatz noch ein Portrait, für den anderen bereits nahe an Teilakt.
Andererseits gehe ich davon aus, dass ein Model, welches keine Teilaktfotos macht, sich auch für ein Beautyportrait mit Brustansatz nicht ohne BH hinstellen würde. Und hat sie den an, ist es kein Teilakt mehr ;-)
Original von Andreas Grav - PixelWERK ™Richtig ... und es gibt genügend Fotografen, die eben genau diesen Umstand sich zu nutze machen und das Model zu Aktaufnahmen überreden und dann diese Bilder auch jederzeit nutzen würden.
Ohne Angabe der Bereiche würde man das Bild einfach benutzen weil das Modell weiß das es das Bild gibt und sie dafür unterschrieben hat das es benutzt werden darf.
Daher habe ich mich irgendwann einmal entschlossen, dass in meinem Vertrag auch die vereinbarten Arbeitsbereiche aufgeführt werden. Und erstaunlicherweise gab es auch noch nie Diskussionen, ob ein weitergehendes Bild verwendet werden darf oder nicht.
Letztlich soll das jeder so machen, wie er (oder sie) es möchte ... spätestens nach der ersten negativen Erfahrung wird man dann sein Weltbild überdenken. Das Prob lem sind nun einmal nicht die anständigen User, sondern die, die sich nicht an ihre (eigenen) Verträge halten.
Edith hat gerade das Zitat von Andreas richtig gestellt ...
#40Report
Topic has been closed
Mist! ...und ich wollte doch alles richtig machen!