Model-release bei Akt, freizügigem Akt ... 70
18.02.2012
Hallo.
Ja, habe ich auch im Vertrag drin stehen obwohl es eigentlich nicht nötig ist da eine
Veröffentlichung ja eh geregelt ist. Dabei ist es allerdings egal obs nun Akt oder nur
ein Portrait ist.
LG, Andreas.
Ja, habe ich auch im Vertrag drin stehen obwohl es eigentlich nicht nötig ist da eine
Veröffentlichung ja eh geregelt ist. Dabei ist es allerdings egal obs nun Akt oder nur
ein Portrait ist.
LG, Andreas.
#2Report
[gone] FotografMG - Akt und Erotik online
18.02.2012
Hallo Andreas,
darf ich kurz nachfragen, wie dieser Passus bei Dir aussieht/ formuliert ist??
Gerne auch via PN für den Fall, dass Du es nicht allgemein zugänglich machen möchtest.
Danke
Stefan
darf ich kurz nachfragen, wie dieser Passus bei Dir aussieht/ formuliert ist??
Gerne auch via PN für den Fall, dass Du es nicht allgemein zugänglich machen möchtest.
Danke
Stefan
#3Report
18.02.2012
In meinen Verträgen sind die Arbeitsbereiche aufgeführt (bei Unterzeichnung werden die unerwünschten durchgestrichen). Es wird dann explizit darauf hingewiesen, dass die Nutzungsrechte sich auf exakt diese Arbeitsbereiche beziehen. Der Zweck der Konstruktion ist eigentlich, dass "Unfälle" im Bereich verdeckter Akt dann eben NICHT veröffentlicht werden dürfen, aber ich denke, dass damit auch Dein Problem gelöst ist. Weitere Vorteile: Ich kann aus welchen Gründen auch immer mit dem Model weitere Arbeitsbereiche experimentieren, ohne dass eine Nutzung der Bilder als vereinbart gilt. Es wird auch abgesichert, dass die Bilder mittels Bildbearbeitung auf die vertragliche Vereinbarung angepasst werden dürfen.
#4Report
18.02.2012
Als Ergänzung zu meinem ersten Beitrag hier die entsprechenden Vertragspassagen:
Umfang des Shootings
Es werden vom Fotografen Aufnahmen in den Bereichen Portrait, Fashion, Bademode, Dessous, Topless verdeckt, Topless, Akt verdeckt, Akt, Akt freizügig, Fetisch angefertigt. - Nichtzutreffendes streichen -
...
Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen und das Fotomodell
Alle Aufnahmen oder die Ergebnisse von Nachbearbeitungen der Aufnahmen, die (aus welchen Gründen auch immer) NICHT dem vereinbarten Shootingumfang entsprechen, dürfen NICHT weitergegeben oder veröffentlicht werden. Alle (bearbeiteten) Bilder, die dem vereinbarten Shootingumfang entsprechen, dürfen von den Vertragspartnern unabhängig voneinander, zeitlich unbegrenzt und nicht einseitig (vom Fotografen oder vom Fotomodell) widerrufbar, in beliebiger Form ...(hier kommen jetzt die Nutzungsmöglichkeiten)
Umfang des Shootings
Es werden vom Fotografen Aufnahmen in den Bereichen Portrait, Fashion, Bademode, Dessous, Topless verdeckt, Topless, Akt verdeckt, Akt, Akt freizügig, Fetisch angefertigt. - Nichtzutreffendes streichen -
...
Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen und das Fotomodell
Alle Aufnahmen oder die Ergebnisse von Nachbearbeitungen der Aufnahmen, die (aus welchen Gründen auch immer) NICHT dem vereinbarten Shootingumfang entsprechen, dürfen NICHT weitergegeben oder veröffentlicht werden. Alle (bearbeiteten) Bilder, die dem vereinbarten Shootingumfang entsprechen, dürfen von den Vertragspartnern unabhängig voneinander, zeitlich unbegrenzt und nicht einseitig (vom Fotografen oder vom Fotomodell) widerrufbar, in beliebiger Form ...(hier kommen jetzt die Nutzungsmöglichkeiten)
#5Report
[gone] Mapan
18.02.2012
@eckisfotos
Danke für den Tip!
Das hört sich sehr sinnvoll an!
Es gibt dem Model die Sicherheit, dass nichts gegen seinen Willen geschieht, und dir die Möglichkeit Top-Bilder mit dem Manko, dass zuviel zu sehen ist/wäre, zu entschärfen.
Finde ich prima!
Auch die Idee mit dem Durchstreichen.. Ich habs bisher immer gleich so ausgedruckt, wie es benötigt wurde. Aber es kann ja auch nicht schaden, mit Schlagwörtern das Kopfkino beim Model anzuschmeissen.. ;-)
LG Mario
Danke für den Tip!
Das hört sich sehr sinnvoll an!
Es gibt dem Model die Sicherheit, dass nichts gegen seinen Willen geschieht, und dir die Möglichkeit Top-Bilder mit dem Manko, dass zuviel zu sehen ist/wäre, zu entschärfen.
Finde ich prima!
Auch die Idee mit dem Durchstreichen.. Ich habs bisher immer gleich so ausgedruckt, wie es benötigt wurde. Aber es kann ja auch nicht schaden, mit Schlagwörtern das Kopfkino beim Model anzuschmeissen.. ;-)
LG Mario
#6Report
18.02.2012
Durchstreichen ist heikel.
Wer hat wann durchgestrichen, wenn das Model schliesslich eine
andere Streichliste hat wie der Fotograf.
Ein Vertrag ist ohne Änderung zu schreiben, das heisst, man tippt
die Arbeitsbereiche in den Vertrag. Macht man mehr Arbeitsbereiche
wie vereinbart, muss man einen Zusatzvertrag machen.
Man kann auch alle Arbeitsbereiche in den Vertrag nehmen, ob Alle
das unterschreiben weiss ich nicht. Ich mache es nicht so.
Wenn TfP mit Verkaufs- und Publikationsrechten vereinbart sind,
schreibe ich genau, ob ein freier Verkauf ( das heisst an Alle, auch Illustrierte,
Kartoffel-Stock, etc.) stattfinden kann oder ob der Verkauf sich auf
Einzelbilder ab Homepage, Ausstellung und dergleichen beschränkt.
Es ist der Wettbewerb mit Preissumme wie Publikation aus Wettbewerben
wie auch Castings für Misswahlen mit den Publikationsmögichkeiten für
die Models in den Seiten des Veranstalters zu regeln.
Ich selbst habe zwei Versionen. Verkauf nicht gestattet, Wettbewerbe und
Castings schon - und alles gestattet.
Den Satz mit den pornografischen Illustrierten erachte ich als nicht justiziabel.
Heiner
Wer hat wann durchgestrichen, wenn das Model schliesslich eine
andere Streichliste hat wie der Fotograf.
Ein Vertrag ist ohne Änderung zu schreiben, das heisst, man tippt
die Arbeitsbereiche in den Vertrag. Macht man mehr Arbeitsbereiche
wie vereinbart, muss man einen Zusatzvertrag machen.
Man kann auch alle Arbeitsbereiche in den Vertrag nehmen, ob Alle
das unterschreiben weiss ich nicht. Ich mache es nicht so.
Wenn TfP mit Verkaufs- und Publikationsrechten vereinbart sind,
schreibe ich genau, ob ein freier Verkauf ( das heisst an Alle, auch Illustrierte,
Kartoffel-Stock, etc.) stattfinden kann oder ob der Verkauf sich auf
Einzelbilder ab Homepage, Ausstellung und dergleichen beschränkt.
Es ist der Wettbewerb mit Preissumme wie Publikation aus Wettbewerben
wie auch Castings für Misswahlen mit den Publikationsmögichkeiten für
die Models in den Seiten des Veranstalters zu regeln.
Ich selbst habe zwei Versionen. Verkauf nicht gestattet, Wettbewerbe und
Castings schon - und alles gestattet.
Den Satz mit den pornografischen Illustrierten erachte ich als nicht justiziabel.
Heiner
#7Report
18.02.2012
Das sehe ich genau so. Was ist denn wenn das Modell auf einmal einen Vertrag hinlegt auf dem alles bis Portrait durchgestrichen ist ? Oder kommt an jedem Strich eine Unterschrift des Vertragspartners ? Kommt es zu einem Streit hat man damit vermutlich sehr schlechte Karten.
Bei mir steht :
"Sollen Fotos davon ausgenommen werden, bedarf es einer schriftlichen Nebenabrede."
Das heisst : Das Modell weiß was gemacht wurde und hat in der Regel die Bilder auch gesehen. Möchte sie aus welchem Grund auch immer davon ein paar ausnehmen wird das gesondert mit Bildnummer und Unterschrift nachgetragen. Aber in der Regel gibt es ja keine Unfälle wo man das Modell "aus Versehen" nackt fotografiert oder sonst was. Und selbst wenn aus einem Portraitshooting ein Aktshooting wird ändert das dann am Vertrag nichts.
En Vertrag sollte ja den Zweck haben beiden Seiten Sicherheit zu geben und nicht Tür und Tor für juristische Winkelzüge zu öffnen.
Bei mir steht :
"Sollen Fotos davon ausgenommen werden, bedarf es einer schriftlichen Nebenabrede."
Das heisst : Das Modell weiß was gemacht wurde und hat in der Regel die Bilder auch gesehen. Möchte sie aus welchem Grund auch immer davon ein paar ausnehmen wird das gesondert mit Bildnummer und Unterschrift nachgetragen. Aber in der Regel gibt es ja keine Unfälle wo man das Modell "aus Versehen" nackt fotografiert oder sonst was. Und selbst wenn aus einem Portraitshooting ein Aktshooting wird ändert das dann am Vertrag nichts.
En Vertrag sollte ja den Zweck haben beiden Seiten Sicherheit zu geben und nicht Tür und Tor für juristische Winkelzüge zu öffnen.
#8Report
18.02.2012
Original von Andreas Grav - PixelWERK ™
Das sehe ich genau so. Was ist denn wenn das Modell auf einmal einen Vertrag hinlegt auf dem alles bis Portrait durchgestrichen ist ? Oder kommt an jedem Strich eine Unterschrift des Vertragspartners ? Kommt es zu einem Streit hat man damit vermutlich sehr schlechte Karten.
Bei mir steht :
"Sollen Fotos davon ausgenommen werden, bedarf es einer schriftlichen Nebenabrede."
Das heisst : Das Modell weiß was gemacht wurde und hat in der Regel die Bilder auch gesehen. Möchte sie aus welchem Grund auch immer davon ein paar ausnehmen wird das gesondert mit Bildnummer und Unterschrift nachgetragen. Aber in der Regel gibt es ja keine Unfälle wo man das Modell "aus Versehen" nackt fotografiert oder sonst was. Und selbst wenn aus einem Portraitshooting ein Aktshooting wird ändert das dann am Vertrag nichts.
En Vertrag sollte ja den Zweck haben beiden Seiten Sicherheit zu geben und nicht Tür und Tor für juristische Winkelzüge zu öffnen.
sehe ich genauso. wie soll es eigentlich zu solchen unfällen kommen?
#9Report
18.02.2012
Original von Andreas Grav - PixelWERK ™
Was ist denn wenn das Modell auf einmal einen Vertrag hinlegt auf dem alles bis Portrait durchgestrichen ist ?
Dann hat man selbst einen Vertrag mit der Unterschrift des Models, auf dem der besagte Bereich nicht durchgestrichen ist.
Aber in der Regel gibt es ja keine Unfälle wo man das Modell "aus Versehen" nackt fotografiert oder sonst was. Und selbst wenn aus einem Portraitshooting ein Aktshooting wird ändert das dann am Vertrag nichts.
Es gibt aber durchaus die Situation beim Aktshooting (mir auch schon passiert), dass man sich so sehr auf die korrekte Haltung des Oberkörpers konzentriert und nicht merkt, dass das Model beim Gleichgewichthalten das Bein versetzt hat.
#10Report
18.02.2012
Ich halte es für wesentlich sinnvoller, in einem Model-Release nicht nur Ort und Datum der Aufnahmen aufzuführen, auf die sich das Release beziehen soll, sondern auch zumindest grob die Art und Weise und den Inhalt der Aufnahmen zu skizzieren. Also z.B. zu schreiben "Akt- und Erotikaufnahmen".
Damit sollte dann wirklich in dieser Hinsicht alles klar sein.
Damit sollte dann wirklich in dieser Hinsicht alles klar sein.
#11Report
18.02.2012
Genau so isses...
Alles andere ist müßig!
Ich schätze Herrn Rohwers präzisen Aussagen.
Gruß Uwe
Alles andere ist müßig!
Ich schätze Herrn Rohwers präzisen Aussagen.
Gruß Uwe
Original von TomRohwer
Ich halte es für wesentlich sinnvoller, in einem Model-Release nicht nur Ort und Datum der Aufnahmen aufzuführen, auf die sich das Release beziehen soll, sondern auch zumindest grob die Art und Weise und den Inhalt der Aufnahmen zu skizzieren. Also z.B. zu schreiben "Akt- und Erotikaufnahmen".
Damit sollte dann wirklich in dieser Hinsicht alles klar sein.
#12Report
18.02.2012
Original von Enno Kiel - Berlin
Dann hat man selbst einen Vertrag mit der Unterschrift des Models, auf dem der besagte Bereich nicht durchgestrichen ist.
Und das Modell hat einen Vertrag mit der Unterschrift des Fotografen, auf dem der besagte Bereich durchgestrichen ist. Und nun ?
#13Report
18.02.2012
Original von Andreas Grav - PixelWERK ™
Und nun ?
Freut man sich, dass die Verträge mit einem Kugelschreiber ausgefüllt wurden.
Und man hat ja für den schlimmsten Fall mehrere Serien, die belegen, dass die Bereiche auch abgesprochen waren.
#14Report
18.02.2012
seh ich auch so, einfach beide Vertragsexemplare dem Richter vorlegen. Der mit weniger Strichen gewinnt. Sollte der Verdacht aufkommen, dass in diesem Exemplar ein paar Striche entfernt wurden, dann sollte sich das sehr leicht mit den modernen kriminaltechnologischen Mitteln nachweisen lassen.
Etwas unglücklich finde ich aber die Verwendung von Bereichen. Im Guten gibt es darüber schon oft Verwirrung, und im Streitfall noch mehr Munition für alle Seiten. Beispiel, ist eine halbtransparente Bluse noch Fashion oder schon Teilakt? Gleiche Frage bei erotischeren Dessous. Die Grenzen sind fliessend und nicht immer eindeutig.
In meinem Vertrag habe ich:
Ausgenommen sind Bilder auf denen der unbedeckte Schambereich des Models zu sehen ist. Diese Bilder dürfen erst nach Freigabe durch das Modell veröffentlicht werden. Diese Freigabe hat in Textform auf Papier oder
elektronischem Wege zu erfolgen. Hiervon ausgenommen sind Bilder auf denen das Model für unbeteiligte Dritte nicht erkennbar ist. Z.B. Detailaufnahmen, Körperlandschaften oder mittels EBV unkennbar gemacht.
Ist zwar auch nicht 100%, aber schon eindeutiger.
Etwas unglücklich finde ich aber die Verwendung von Bereichen. Im Guten gibt es darüber schon oft Verwirrung, und im Streitfall noch mehr Munition für alle Seiten. Beispiel, ist eine halbtransparente Bluse noch Fashion oder schon Teilakt? Gleiche Frage bei erotischeren Dessous. Die Grenzen sind fliessend und nicht immer eindeutig.
In meinem Vertrag habe ich:
Ausgenommen sind Bilder auf denen der unbedeckte Schambereich des Models zu sehen ist. Diese Bilder dürfen erst nach Freigabe durch das Modell veröffentlicht werden. Diese Freigabe hat in Textform auf Papier oder
elektronischem Wege zu erfolgen. Hiervon ausgenommen sind Bilder auf denen das Model für unbeteiligte Dritte nicht erkennbar ist. Z.B. Detailaufnahmen, Körperlandschaften oder mittels EBV unkennbar gemacht.
Ist zwar auch nicht 100%, aber schon eindeutiger.
#15Report
18.02.2012
Original von Andreas Grav - PixelWERK ™
[quote]Original von Enno Kiel - Berlin
Dann hat man selbst einen Vertrag mit der Unterschrift des Models, auf dem der besagte Bereich nicht durchgestrichen ist.
Und das Modell hat einen Vertrag mit der Unterschrift des Fotografen, auf dem der besagte Bereich durchgestrichen ist. Und nun ?[/quote]
Wenn zwei Vertragsexemplare verwendet werden, dann sollten die beiden
Vertragsparteien auch darauf achten, dass zum Unterschriftszeitpunkt beide
Exemplare den gleichen Wortlaut haben und auch Streichungen, Kreuze,
ausgefüllte Felder etc. den gleichen Inhalt haben.
Wenn man davon ausgeht und es liegen am Ende doch zwei unterschiedliche
Exemplare vor, dann liegt die Vermutung nahe, dass die Streichung nachträglich
erfolgt ist, da die spurlose Entfernung einer Streichung kaum möglich ist, wenn
nicht gerade leicht mit Bleistift gestrichen wurde.
#16Report
18.02.2012
bookmark .
#17Report
18.02.2012
Der TO fragt nach einer Formulierung welche die Verwendung freizügiger Foddos ausdrücklich erlaubt.
Viele Postings/Tips beziehen sich auf Vertrags_Formulierungen , welche die Veröffentlichung solcher Fotos nicht erlauben sollen.
Lustig....^^
@TO
Schreib einfach in den Vertrag das freizügige Aktfotos veröffentlicht werden dürfen. Ferdisch.....
Viele Postings/Tips beziehen sich auf Vertrags_Formulierungen , welche die Veröffentlichung solcher Fotos nicht erlauben sollen.
Lustig....^^
@TO
Schreib einfach in den Vertrag das freizügige Aktfotos veröffentlicht werden dürfen. Ferdisch.....
#18Report
18.02.2012
Folgende Themenbereiche werden fotografiert:
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Da kann man dann schön "freizügiger Akt (Schambereich sichtbar)" reinkritzeln.
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Da kann man dann schön "freizügiger Akt (Schambereich sichtbar)" reinkritzeln.
#19Report
Topic has been closed
Ich weiß ich habe einmal gelesen, dass juristischerseits empfohlen wird einen Zusatzpassus in den Model-Release einzufügen, in dem eindeutig und explizit darauf verwieden wird, dass auch diese Bilder im Rahmen der Vertragsbedingungen veröffentlicht werden können/ dürfen.
Hat einer von Euch ebenso dieses gehört bzw. benutzt einer von Euch bereits einen solchen Passus in seinen Verträgen???
Wenn ja, wie lautet dieser in den von Euch genutzen Verträgen (TfP, modelrelease)
Freue mich auf Antwort
Gruss
Stefan