Gesetzgebung schreibt vor, wie lange Bilder/Dateien aufbewahrt werden müssen? 39

09.02.2012
Moin Gemeinde!

Ein befreundeter Fotograf erzählte mir vor ein paar Tagen ein Kunde habe nachgefragt, ob er seine Bilddateien noch habe. Das Shooting war 2 Jahre vorher. Der Kunde behauptete, es sei gesetzlich festgeschrieben, daß die Bilddateien 6 Jahre lang aufbewahrt werden müssen.

HIER KLICK steht zwar was von 6 Jahren, aber das bezieht sich ja auf Handels-und Geschäftsbriefe.

Kennt jemand einen Link, wo es noch genauer steht?
Oder die gesetzliche Formulierung...oder so??

Ich hab ehrlich gesagt keine Lust alle Bilder von Kundenshootings 6 Jahre lang zu archivieren.....wenn ich aber muss..... ????

Grüße vom Meer, Susanne.
Festplatten kosten doch nix mehr. Bilder auf die Festplatte, wenn voll ne neue, allerdings nur als JPG weil dann passt da was drauf. Sollte die Festplatte sich in der Zeit verabschieden, technischer defekt Pech für den Kunden.
[gone] User_6099
09.02.2012
http://www.fotorecht.de/publikationen/negative2.html

zu digitalen Daten sind meines Wissens nach nur die Begriffe auszutauschen.

ich darf als Urheber mein Werk zerstören, ausser es ist vertraglich mit dem Kunden etwas anderes vereinbart...
meine Bilder gehören grundsätzlich erst mal mir.
09.02.2012
Original von bernd-freundorfer.com
http://www.fotorecht.de/publikationen/negative2.html


Interessante Seite
09.02.2012
Original von bernd-freundorfer.com
http://www.fotorecht.de/publikationen/negative2.html

zu digitalen Daten sind meines Wissens nach nur die Begriffe auszutauschen.

ich darf als Urheber mein Werk zerstören, ausser es ist vertraglich mit dem Kunden etwas anderes vereinbart...
meine Bilder gehören grundsätzlich erst mal mir.



Danke für den Link.

Dann sollte ich einfach mal noch einen zusätzlichen Satz in meine Verträge schreiben und es damit klar für den Kunden machen. Dann sollte ich aus dem Schneider sein ;-)
09.02.2012
Das ganze in den Vertrag oder die AGBs mit aufzunehmen sollte dich schützen, ich habe ca. so was bei mir stehen: Der Fotograf ist berechtigt aber nicht verpflichtet die Negative und digitalen Daten zu archivieren. Für Datenverluste bei der Archivierung der Lichtbilder kann generell keine Haftung übernommen werden. Bei Weitergabe der Daten inkl. aller erworbenen Nutzungsrechte an den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verpflichtung der weiteren Archivierung. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt ohne jegliche Gewähr.

Edit: ups, habe deinen Beitrag erst jetzt gesehen. Nu ja, gleicher Gedanke.
09.02.2012
Naja, das führt mich wieder zu der Überlegung, was man alles sonst noch in Verträge schreiben soll. Ich finde es nämlich nicht gut, Verträge so voll zu packen. Habe mich bislang immer kurz und bündig gehalten, daß alles auf eine Seite passte. Aber der Zusatz ist wirklich hilfreich und klärt.
09.02.2012
ich bewahre heute wie damals (1984) alle negative und bilddateien auf.
die negative in ordnern, was wirklich platz kostet, den digitalen kram auf festplatten.

seither kam es mehrfach vor, dass kunden nachfragten, ob sie ihre kpl. serie an hochzeitsfotos oder die einzelaufnahmen des brautpaares nochmal haben könnten.
meist zur eigenen silberhochzeit oder zur hochzeit der kinder. aber klar doch!

aber auch familienfotos etc. gehen nach jahren nochmal über den tisch.
einmal wurde nach dem kauf der kpl. negative gefragt. gegen gutes geld weg damit.

so verdiene ich heute noch an meiner arbeit von damals und zwar zu heutigen preisen.
die "kosten" für die "lagerhaltung" haben sich wirklich gelohnt. ;-)
09.02.2012
Original von Olivia W.
Das ganze in den Vertrag oder die AGBs mit aufzunehmen sollte dich schützen, ich habe ca. so was bei mir stehen: Der Fotograf ist berechtigt aber nicht verpflichtet die Negative und digitalen Daten zu archivieren. Für Datenverluste bei der Archivierung der Lichtbilder kann generell keine Haftung übernommen werden. Bei Weitergabe der Daten inkl. aller erworbenen Nutzungsrechte an den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verpflichtung der weiteren Archivierung. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt ohne jegliche Gewähr.

Edit: ups, habe deinen Beitrag erst jetzt gesehen. Nu ja, gleicher Gedanke.



boah - die deutschen und ihr hang zum "alles rein in die verträge"

wenn ich alle hier im forum gemachten vorschläge der letzten jahre, wovon einige sicher sinnvoll waren, in (m)einen vertrag aufgenommen hätte, dann wäre der heute sicher so umfangreich wie der vertrag eines assekuranzunternehmens für eine kombinierte lebens-, unfallinavaliditäts- und berufsunfähigkeitsversicherung.
09.02.2012
Original von phototraum | Studio gut geheizt ;-)
[quote]Original von Olivia W.
Das ganze in den Vertrag oder die AGBs mit aufzunehmen sollte dich schützen, ich habe ca. so was bei mir stehen: Der Fotograf ist berechtigt aber nicht verpflichtet die Negative und digitalen Daten zu archivieren. Für Datenverluste bei der Archivierung der Lichtbilder kann generell keine Haftung übernommen werden. Bei Weitergabe der Daten inkl. aller erworbenen Nutzungsrechte an den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verpflichtung der weiteren Archivierung. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt ohne jegliche Gewähr.

Edit: ups, habe deinen Beitrag erst jetzt gesehen. Nu ja, gleicher Gedanke.



boah - die deutschen und ihr hang zum "alles rein in die verträge"

wenn ich alle hier im forum gemachten vorschläge der letzten jahre, wovon einige sicher sinnvoll waren, in (m)einen vertrag aufgenommen hätte, dann wäre der heute sicher so umfangreich wie der vertrag eines assekuranzunternehmens für eine kombinierte lebens-, unfallinavaliditäts- und berufsunfähigkeitsversicherung.[/quote]


Du hast ja Recht. Abzuwägen ist aber, was generell geregelt ist, also gesetzlich, das braucht man ja nicht schreiben. Hier ist es aber wohl eine Sache der Absprache und daher finde ich es gut, das zu klären, denn es erleichtert mir die Arbeit ;-)
09.02.2012
Original von phototraum | Studio gut geheizt ;-)
boah - die deutschen und ihr hang zum "alles rein in die verträge"

wenn ich alle hier im forum gemachten vorschläge der letzten jahre, wovon einige sicher sinnvoll waren, in (m)einen vertrag aufgenommen hätte, dann wäre der heute sicher so umfangreich wie der vertrag eines assekuranzunternehmens für eine kombinierte lebens-, unfallinavaliditäts- und berufsunfähigkeitsversicherung.


Nu ja, mein Vertrag is 1,5 Seiten lang, das find ich nicht so wüst. Die Passage kam hinzu nachdem ein befreundeter Fotograf Probleme mit Kunden hatte. Ich bewahre meine Negative und Daten übrigens auch alle fein säuberlich auf, bin aber froh zu wissen, dass ich nicht in Teufels Küche kommen kann, falls es doch mal einen Systemtotalausfall, Brand... was auch immer gibt.
[gone] User_6099
09.02.2012
Meine Bilder!

Wenn der Kunde etwas anderes will, dann soll er es sagen...
ich archiviere nur, was ich wieder sehen will...
oder...

ich behalte mir vor auch ab und an "im Wahn" Negative zu zerschneiden.
Nichts Befreienderes, als alten Dreck zu löschen, egal ob er mir oder anderen gefällt.
#13
#15
09.02.2012
Original von Susanne Güttler
Moin Gemeinde!

Ein befreundeter Fotograf erzählte mir vor ein paar Tagen ein Kunde habe nachgefragt, ob er seine Bilddateien noch habe. Das Shooting war 2 Jahre vorher. Der Kunde behauptete, es sei gesetzlich festgeschrieben, daß die Bilddateien 6 Jahre lang aufbewahrt werden müssen.

Herrlicher Unfug. Auf sowas muß man erstmal kommen...!! ;-)))))))))))))))))))))))

HIER KLICK steht zwar was von 6 Jahren, aber das bezieht sich ja auf Handels-und Geschäftsbriefe.

Eben. Und Fotos sind keine "Handels- und Geschäftsbriefe". Und auch keine "Buchführungsunterlagen", die man sogar 10 Jahre aufbewahren muß.

Grundsätzlich kann der Fotograf die Fotos sogar vernichten, bevor sie der Kunde überhaupt gesehen hat.

Wenn der Fotograf im Auftrag des Kunden Fotos gemacht hat (Werkvertrag), dann würde sich daraus zwar grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch ergeben können. Wenn nämlich z.B. der Kunde sagt: "Ich habe die Fotos in Auftrag gegeben, weil ich am X.X. das Foto sowieso benötigte, der Fotograf hat den Vertrag nicht erfüllt, daraus ist mir ein Schaden entstanden..."

Wenn sich der Fotograf vertraglich verpflichtet, die Fotos, die er für den Kunden gemacht hat, 6 Jahre aufzubewahren - klar, dann muß er. Sonst macht er sich ggf. schadensersatzpflichtig. Aber wer macht das schon?
09.02.2012
Interessantes Thema. Geschäftsunterlagen wie Briefe, Rechnungen usw. haben ja bestimmte Aufbewahrungsfristen. Aus steuerlicher Sicht sicher einiges sogar 10 Jahre. Nur dürfte es dem Finanzamt ziemlich egal sein, was Du für Bilder gemacht hast, sondern lediglich wer der Auftaggeber war und wieviel dafür bezahlt wurde.

Ohne es zu wissen, kann ich mir nicht vorstellen, dass ich verpflichtet bin die Originale bzw. Rohdaten aufzuheben, wenn der Auftraggeber die Archivierung nicht ausdrücklich beauftragt. Ich glaube, da bist Du auch ohne Zusatz im Vertrag aus dem Schneider.
09.02.2012
Keine Frist, es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart.
Ich bewahre alles auf. Muß man nicht, aber kann man. Kommt immer drauf an für wen das ist. Werbebilder sind meist in ein paar Monaten Schnee von gestern, die will nach einem Jahr oder später unter Garanite niemand mehr haben. Bei Werbekunden steht es auch im Vertrag das nach ordnungsgemäßer Übergabe der Daten die weitere Datensicherung dem Kunden obliegt. Aber bei Familienfotos, Hochzeiten etc. kommt es öfter vor das da welche nach ein paar Jahren ankommen weil die CD weg oder kaputt ist oder was auch immer so passieren kann. Die freuen sich dann meist wie Bolle über diese freiwillige Dienstleistung das ihre Bilder doch nicht verloren sind. Und der Fotograf auch... ;-)
#20

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