Gewerblich und kommerziell 27
01.02.2012
Original von HenryB
nein ich habe kein problem mit den franzosen.
Das ist doch nicht der Punkt.
Du hattest das Beispiel mit "in Deutschland verklagen" gebracht und
ich wollte Dich nur darauf hinweisen, dass "im Ausland verklagt werden"
nicht wirklich besser ist.
#22Report
01.02.2012
Original von Frank Westwood
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Frank Westwood
Nichtkommerzielle Nutzung, bzw. Verträge, die das klären, sind doch komplett für die Wurst...
Wieso?[/quote]
Weil solche Vereinbarungen löchrig wie ein Sieb sind. [/quote]
Müssen sie nicht sein.
Wo fängt kommerziell an und wo hört es auf? Die MK ist auch kommerziell und die FC, quasi das ganze Internet ist in irgendeiner Form kommerziell. In dem Kontext betrachtet, sind nicht kommerzielle Nutzungsrechte eigentlich nur etwas fürs Dachbodenklo, Gästeklo wird schon schwierig...;-)
Daß die MK ein gewerbliches Unternehmen ist, muß den User nicht interessieren, solange er selbst keine gewerbsmäßigen Absichten hat. Die Telekom ist auch ein gewerbliches Unternehmen, und trotzdem wird dadurch ein privates Telefonat nicht zu einem gewerblichen.
"Nichtkommerzielle Nutzung" ist z.B. alles, das in (Kunst-)Ausstellungen hängt, auf privaten Websites dümpelt, in der FC in einem User-Profil gezeigt wird, usw. usf.
Es kommt auf die Intention des Users an, nicht die des "Hosters" o.ä.
Anderenfalls müsste nämlich jedes Model und jeder Fotograf sofort ein Gewerbe anmelden, wenn er eine MK-Sedcard einrichtet. Wenn die MK alles, was sie berührt, zu Gewerbe macht, wäre das zwangsläufig so.
Müssen die aber nicht. Ist nämlich nicht so.
#23Report
01.02.2012
Original von Fotofuxx
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von HenryB
so kann doch ein Franzose wenn sein persönlichkeitsbezogen in Frankreich durch einen deutschen verletzt wurde in Deutschland klagen.
Aber wenn er in Deutschland klagt, gilt deutsches Recht. Nicht französisches.[/quote]
@Tom: Das ist nicht zwingen. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht müssen
nicht zusammenfallen. Das freut die Richter dann besonders, da sie für die
Anwendung ausländischen Rechts in der Regel noch entsprechnde Gutachten
benötigen.[/quote]
Das ist richtig, würde hier aber nicht greifen, weil ja die Veröffentlichung auch in Deutschland erfolgt und wenn der Franzose in Deutschland klagt, deutsches Recht greifen würde.
Eine zivilrechtliche Klage in Deutschland setzt immer Zuständigkeit der deutschen Ziviljustiz voraus. Das ist anders als in den USA.
#24Report
01.02.2012
Original von TomRohwer
Daß die MK ein gewerbliches Unternehmen ist, muß den User nicht interessieren, solange er selbst keine gewerbsmäßigen Absichten hat. Die Telekom ist auch ein gewerbliches Unternehmen, und trotzdem wird dadurch ein privates Telefonat nicht zu einem gewerblichen.
Schlechter Vergleich, die Telekom schaltet während der Telefonate keine Werbung und hat auch sonst nichts mit dem Recht am eigenen Bild zu tun...
Das Thema ist sensibler, wobei immer vom Ernstfall auszugehen ist. Der tritt dann ein, wenn einer der Vertragsparteien aus irgendwelchen Gründen keine Veröffentlichungen jedwerder Art mehr möchte. Dann stellt sich schnell heraus wie es um die "nicht kommerziellen Nuntzungsrechten" bestellt ist...
Ein guter Anwalt wird etwas finden, um die Nutzung zu untersagen, wollem wir wetten ?-)
Ein Vertrag ist immer nur so gut wie dessen schwächste Stelle und das ist die Einigung auf Rechte, die in keinem kommerziellen Kontext stehen dürfen....
#25Report
#26
01.02.2012
Original von HenryB
Für mich sind Verträge ein notwendiges Übel.
Nur möchte ich dieses Übel so sicher wie möglich machen.
Verträge werden ja nur im Streit hervorgeholt sonst liegen sie im Ordner und gilben vor sich hin.
nimm besseres papier, dann gilben selbige nicht ;-)
#27Report
Topic has been closed
auch in Frankreich verklagen. Wäre Dir das lieber ?
Du hast dann zwei Möglichkeiten:
Hinfahren oder Dich vertreten lassen und Dich verteidigen oder
nicht hinfahren. Ggf. wirst Du auch in Abwesenheit verurteilt.[/quote]
nein ich habe kein problem mit den franzosen.
mich hat irritiert das kommmerziell und gewerblich in einem TFP-Vertrag auftauchten und alle Bildnummern und man beruft sich auf eu-recht.[/quote]
das erinnret mich irgendwie an großbritannien, wo ein führer bei einer leuchtturmbesichtigung zu faul war, die gardinen aufzuziehen und dann erklärte, das dürfe er nicht mahcen wg. helkath and saftyund schuld daran sei die eu. Blöd nur, dass ich mich anschließend bei seinem chef mit presse ausweis auswies und diesem von dme vorfall berichtete