Gewerblich und kommerziell 27

#1
[gone] User_6449
31.01.2012
Original von HenryB
mir wurde dann gesagt dies stünde mit dem in der EU geltenden Persönlichkeitsrecht zu tun.

Um welches EU Recht geht es dabei konkret?

Viele Grüße
Peter
31.01.2012
Für mich gibt es einen Unterschied zwischen der gewerblichen Nutzung von selbst angefertigten Bildern und der kommerziellen Nutzung.

Im ersten Fall kann ich mir beispielsweise Verkauf oder Verleih mit Gewinnerzielungsabsicht vorstellen, im zweiten Fall beispielsweise die allgemeine (ach honorarfreie) Nutzung innerhalb eines kommerziellen Produktes, etwa eines Magazinartikels.
#4
31.01.2012
Verständnisfrage: Ich dachte, wir orientieren uns hier am deutschen UrhG?

Ich kenne da auch nur die EU-Richtlinie 2001/29/EG, die, wenn ich sie richtig verstehe, auch nicht über das deutsche UrhG hinausgeht.
#6
31.01.2012
Original von HenryB

so sprach sogar davon das bildnummer im vertrag sein müssten


Geht doch vor dem Shooting eigentlich gar nicht. Und selbst hinterher wäre es ein bisschen mühsam. Und die Bildnummer ist auch auch kein Wert, der sich nicht ändern ließe - also für einen Vertrag auch nicht so ganz optimal.
#8
31.01.2012
Original von HenryB
das ist richtig.
das problem ich habe den vetrrag gelesen aber leider kein exemplar.


solange du den nicht unterschrieben hast ... kein problem
31.01.2012
Original von HenryB
ich habe gestern ein Model-Release gesehen was mich sehr irritiert hat.
Es geht dabei um einen Vertrag für TFP.
Erst wurde dort die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen dann ein paar zielen später willigt das Model der Kommerziellen Nutzung uneingeschränkt zu.

Das klingt nach einem typisch verworrenen Vertragstext, den jemand zusammengebastelt hat, der nicht ansatzweise verstand, was er da tat...
für mich ist das Wortklauberei weil ich meine das beides das rechtlich gleiche bedeutet

Bei der Auslegung von Verträgen ist im Zweifelsfall auf den mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien abzustellen, sofern die Vertragsklausel nicht dermaßen schwammig ist, daß sie gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt.

Man würde insofern wohl davon ausgehen, daß mit "kommerziell" dasselbe gemeint ist wie mit "gewerblich", und dann wäre der Vertrag wohl nichtig, weil er sich konträr widersprechende Klauseln enthält. (§2 "Der Mieter wohnt mietfrei", §3 "Der Mieter zahlt 500 Euro Kaltmiete für den Kalendermonat"...)


mir wurde dann gesagt dies stünde mit dem in der EU geltenden Persönlichkeitsrecht zu tun.
Oder ist das richtig.?

Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Beim besten Willen nicht, nicht mal ansatzweise.
31.01.2012
Wenn jemand diese EU-Richtlinie EU-Richtlinie 2001/29/EG lesen möchte...

Das Wort "Persönlichkeitsrecht" kommt in der deutschen Fassung der Richtlinie jedenfalls nicht vor. Ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht, was es in einer EU-Richtlinie zum Urheberrecht zu suchen hätte.
#12
31.01.2012
Original von HenryB
ich bin ein Laie und wenn ich so etwas lese frage ich nach.
ich möchte ungern unwissend in die falle laufen.
und besonders das Persönlichkeitsrecht birgt viele Tücken und fallen.
so kann doch ein Franzose wenn sein persönlichkeitsbezogen in Frankreich durch einen deutschen verletzt wurde in Deutschland klagen.

Aber wenn er in Deutschland klagt, gilt deutsches Recht. Nicht französisches.
31.01.2012
Original von TomRohwer
Wenn jemand diese EU-Richtlinie EU-Richtlinie 2001/29/EG lesen möchte...
[...]

gefühlte 327 seiten dümmliches eu-möchtegern-kommissars- und -zuarbeiter-geschwafel komplett zu lesen und zu interpretieren lohnt eh nicht, solange es sich nur um eine "eu-richtlinie" handelt. alle bestrebungen hin und her, noch ist das urheberrecht nationales recht.

aber zukünftig lohnt es sich vielleicht für leute ohne fachliche kompetenz (wie ich), mal eine jura-studentin auf "tfp" für ein shooting aktuell rechtskräftige urteile zusammentragen zu lassen :)
31.01.2012
ihr habt probleme .... tztztz
01.02.2012
Original von HenryB
ich habe gestern ein Model-Release gesehen was mich sehr irritiert hat.
Es geht dabei um einen Vertrag für TFP.
Erst wurde dort die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen dann ein paar zielen später willigt das Model der Kommerziellen Nutzung uneingeschränkt zu.
für mich ist das Wortklauberei weil ich meine das beides das rechtlich gleiche bedeutet
mir wurde dann gesagt dies stünde mit dem in der EU geltenden Persönlichkeitsrecht zu tun.
Oder ist das richtig.?


Verstehe ich nicht. Normaler Weise besteht ein Release aus zwei Teilen. Standardrelease, das die Nutzung explizit klärt und einer Honorarvereinbarung. Wobei das Honorar durchaus auch Bilder oder eine Tüte Äpfel sein können....

Nichtkommerzielle Nutzung, bzw. Verträge, die das klären, sind doch komplett für die Wurst...
01.02.2012
Original von Frank Westwood
Nichtkommerzielle Nutzung, bzw. Verträge, die das klären, sind doch komplett für die Wurst...

Wieso?
01.02.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von Frank Westwood
Nichtkommerzielle Nutzung, bzw. Verträge, die das klären, sind doch komplett für die Wurst...

Wieso?[/quote]

Weil solche Vereinbarungen löchrig wie ein Sieb sind. Wo fängt kommerziell an und wo hört es auf? Die MK ist auch kommerziell und die FC, quasi das ganze Internet ist in irgendeiner Form kommerziell. In dem Kontext betrachtet, sind nicht kommerzielle Nutzungsrechte eigentlich nur etwas fürs Dachbodenklo, Gästeklo wird schon schwierig...;-)
01.02.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von HenryB
so kann doch ein Franzose wenn sein persönlichkeitsbezogen in Frankreich durch einen deutschen verletzt wurde in Deutschland klagen.

Aber wenn er in Deutschland klagt, gilt deutsches Recht. Nicht französisches.[/quote]

@Tom: Das ist nicht zwingen. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht müssen
nicht zusammenfallen. Das freut die Richter dann besonders, da sie für die
Anwendung ausländischen Rechts in der Regel noch entsprechnde Gutachten
benötigen.

@Henry: Wenn der Franzose durch Dich in Frankreich verletzt wird, dann kann er Dich
auch in Frankreich verklagen. Wäre Dir das lieber ?

Du hast dann zwei Möglichkeiten:

Hinfahren oder Dich vertreten lassen und Dich verteidigen oder
nicht hinfahren. Ggf. wirst Du auch in Abwesenheit verurteilt.
#20

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