Ich bin da was überfragt. 26

[gone] Concept Krämer - Job Ausschreibung !
30.01.2012
Folgendes... Ich habe gesucht aber nichts hier gefunden.

Mein Kumpel kam mit einer Frage an deren Antwort ich selber nicht genau weiß.
Er Fotografiert mit großer leidenschaft (und respektvoll muss ich sagen) das richtig gut.

Er machte Fotos von seiner Freundin, und stellte sie Online bei FB und auf seine HP
jetzt wie es in vielen Beziehung ist - Besteht sie das ihre Fotos nicht öffentlich gezeigt werden.
und er sollte sie aus dem internet nehmen.
Allerdings hat sie diverse andere Fotos die er gemacht hat von Ihr noch überall Online und verlangte das gleiche von Ihr da er Urheber ist.

Ich fragte Ihn nach einem Vertrag... "Spinnst du das ist meine Freundin da mache ich doch keine Verträge"... dumm gelaufen dachte ich...

Wie sieht das nun aus, darf sie Verlangen das die Bilder gelöscht werden oder kann er sie Online lassen ? Genauso umgekehrt ?!
[gone] Der Hosenknopf
30.01.2012
Original von Concept Krämer
...Wie sieht das nun aus, darf sie Verlangen das die Bilder gelöscht werden oder kann er sie Online lassen ? Genauso umgekehrt ?!


Er muß sie rausnehmen weil er keine Veröffentlichungsrechte hat und sie muß sie rausnehmen da sie keine Nutzungsrechte hat!

Vielleicht einen Tausch vorschlagen, Nutzungsrechte abgeben und Veröffentlichungsrechte verlangen.

lg Jörg
30.01.2012
Je verwandter je verdammter

Wichtig sind Verträge nur mit Verwandten und Freunden
auf dass sie es genussvoll bleiben.

Heiner
30.01.2012
wenn kein vertrag besteht und kein honorar geflossen ist, ist die antwort simpel: wenn sie möchte, dass er die bilder entfernt, und er ihr im gegenzug die nutzung auch verwehren möchte, müssen beide die bilder entfernen, jedoch auf unterschiedlicher rechtsgrundlage.

§22 KunstUrhG
§12 UrhG
[gone] Concept Krämer - Job Ausschreibung !
30.01.2012
Dank euch, ich bin auch davon ausgegangen das wenn beide sie rausnehmen müssen - Den Link für die Rechtssprechung werde ich weiterleiten.
Ich gehe jetzt mal davon aus das sie vorher mit der Veröffentlichung einverstanden war und er wusste das sie die Bilder auch veröffentlicht hat.

Damit haben sie einen mündlichen Vertrag. Der ist rechtskräftig.
Das Problem ist die Beweisbarkeit im Streitfall :-)
Da gibt es zwar Mittel und Wege, ist aber immer eine Unsicherheit.

Deshalb wird da gerne dann das naheliegendste genommen:
Er und Sie nehmen die Bilder raus. (er weil er es nicht beweisen kann das OK von ihr bekommen zu haben, und sie weil sie nicht beweisen kann das OK von ihm zu haben)

lg sören
30.01.2012
Hi,

kann man die Fotos auf FB auch entfernen? Sorry, habe keine Ahnung, da ich dort nicht angemeldet bin.

Gruß

Klaus
Moin !

Sehe ich so wie alle Vorschreiber. Es besteht eine Patt-Situation. Da beide die Rechte zu 50% an den gemachten Bildern besitzen.

Also kann sie es verlangen, dass die Bilder verschwinden, genauso wie er es von IHR verlangen kann !

EGAL wen man shootet ! NUR MIT VERTRAG !

Ich habe mit meiner Freundin auch Verträge. Allerdings seit wir zusammen wohnen hab ich einen Jahres-Pauschalvertrag und nicht mehr für jedes Shooting einzeln. Da wir ja eh auf TFP-Basis shooten... wobei eigentlich bezahl ich für dieses Recht sehr "teuer" lach.... und da fällt mir ein Vertrag 2012 ist noch nicht abgeschlossen ...


Warum hab ich Verträge.. Genau aus dem Grund der jetzt Deinem Freund passiert ist. Weiß ich was die Zukunft bringt ? Ob wir uns eventuell nicht nächste Woche streiten und trennen ???

Auch im Freundeskreis shoote ich nur mit Vertrag ! Weiß ich ob sich meine beste Schulfreundin mal von ihrem Mann trennt und der neue Mann dann durchdreht ? Man kann manchmal gar nicht so doof denken wie es manchmal kommt.

Gruß
Nordic
30.01.2012
Kein Vertrag heißt eigentlich nur, daß man die wenigsten Rechte zur Verwertung der Werke besitzt

Er darf die Bilder nicht veröffentlichen und sie ebenso nicht

Er verstößt damit gegen das Recht am eigenen Bild. Und sie gegen das Urheberrecht
[gone] OneTwoFive
30.01.2012
Sie hat sich bereit erklärt das er sie fotografieren darf, damit ist ein Vertrag entstanden.

Daniel Kötz anschreiben, er wird sicher mehr zu dem Thema sagen können...
[gone] OneTwoFive
30.01.2012
Hier der Link zu ihm....

Er hatte auch mal in irgendeinem Thread geschrieben das man ihm nur den Forumslink zukommen lassen soll und er wird dann dort etwas zu schreiben....
30.01.2012
Original von OneTwoFive
Sie hat sich bereit erklärt das er sie fotografieren darf, damit ist ein Vertrag entstanden.


Ja, er hat sie ja auch fotografieren dürfen. Falsch ist nur die Annahme, daß damit automatisch ein Veröffentlichungsrecht eingeräumt wurde. Und darum geht es hier letztendlich
30.01.2012
Na da wird es schon einen mündlichen Vertrag geben. Anscheinend haben beide ja schon oft Fotos voneinander in gegenseitigem Wissen in FB veröffentlicht.

Ein Vertrag muss jedenfalls nicht schriftlich vorliegen und was die zwei bequatscht haben, wissen wir nicht. Mit FB sollte sich in diesem Fall die Existenz eines mündlichen Vertrags vermutlich ganz gut belegen lassen.
[gone] OneTwoFive
30.01.2012
Ich habe Hernn Kötz eine Nachricht geschrieben mit dem Link zum Forum...
Original von Klaus Offermann - very crazy Jobs
Hi,

kann man die Fotos auf FB auch entfernen? Sorry, habe keine Ahnung, da ich dort nicht angemeldet bin.

Gruß

Klaus


Ja, kann man.
[gone] www.trash-pixel.de
30.01.2012
Original von Nordic - Photoart
Moin !

Sehe ich so wie alle Vorschreiber. Es besteht eine Patt-Situation. Da beide die Rechte zu 50% an den gemachten Bildern besitzen.


Nö - Sie kann nur dann Rechte an dem Bild besitzen, wenn Er sie auch eingeräumt hat im Sinne von § 31 UrhG - hat er das nicht, dann hat sie auch keinerlei Rechte an einem Bild.

Er ist der quasi Dumme bei der Nummer - hat sie nun eigewilligt in die Veröffentlichung oder nicht? Da kein schriftlicher Vertrag irgendwas dazu sagen könnte liegt das Kind nun im Brunnen!
Man könnte nun auch sagen, die Bilder waren schon länger online - mit ihrem Wissen wohlmöglich, dann kann hier ggf ein konkludentes Einverständnis aufgrund von Duldung vorliegen.

Aber hätte wäre wenn bringt nichts....
[gone] OneTwoFive
30.01.2012
Original von plain
[quote]Original von Klaus Offermann - very crazy Jobs
Hi,

kann man die Fotos auf FB auch entfernen? Sorry, habe keine Ahnung, da ich dort nicht angemeldet bin.

Gruß

Klaus


Ja, kann man.[/quote]

Aber nur bedingt, soll heißen sie sind für den normalen User nicht mehr sichtbar, fb hat sie trotzdem noch auf dem Server.
30.01.2012
Meine persönliche Meinung, keine Rechtsberatung.

Mit "Freundin" ist vermutlich hier die Beziehungspartnerin gemeint.

Er soll die Fotos rausnehmen, sie auch. Und dann sollten sie getrennter Wege gehen, wenn sie wegen ein paar Fotos die Hobbyjuristen hier bemühen müssen.

LG
30.01.2012
Original von Der Hosenknopf
[quote]Original von Concept Krämer
...Wie sieht das nun aus, darf sie Verlangen das die Bilder gelöscht werden oder kann er sie Online lassen ? Genauso umgekehrt ?!


Er muß sie rausnehmen weil er keine Veröffentlichungsrechte hat und sie muß sie rausnehmen da sie keine Nutzungsrechte hat!

Vielleicht einen Tausch vorschlagen, Nutzungsrechte abgeben und Veröffentlichungsrechte verlangen.

lg Jörg[/quote]

er hat die Vreöffentlichungsrechte[/b] aber sie hat das recht am eigenen bild Damist setzen sich beide gegenseitig matt und einigen sich im nachhinein auf einen Vertrag. Bitte lass die Hobbyjuristerei, wenn Du Dich nicht auskennst
Ist seine Freundin noch die Freundin, so wie er es gesagt hat? Da macht man sich so einen Kopf und fragt lieber Freunde wie die "Rechtslage" ist und redet nicht?
Putzige Beziehungen haben manche Leute....

Aber egal, die richtigen Antworten sind ja schon gegeben worden

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