Streitwert Urheberrechtsverletzung 8
30.01.2012
Original von TomRohwer
Das OLG Köln befand bei einem Rechtsstreit über ein unzulässig auf Ebay verwendetes Produktfoto einen Streitwert von 3000 Euro als angemessen und verwarf die Forderung, den Streitwert auf 6000 Euro festzusetzen.
Kleiner Bericht
Danke für den Link
#2Report
[gone] VisualPursuit
30.01.2012
Da ging es wohl gezielt um Bagatellverfahren auf Ebay.
Die Gerichte entscheiden ja gern nach Lizenzanalogie, und da
ist die Güte der Bilder durchaus auch ein Kriterium für die erzielbaren
Honorare und damit einen Grossteil des Streitwerts.
Wenn ich also Schadenersatz im Rahmen der Lizenzanalogie fordere,
dann muss ich einen Betrag nennen, den ich dafür sehen will.
Vielen wird es schwer fallen auch nur die MFM-Liste argumentativ
zu erreichen, geschweige denn 6000 Euro.
Das Urteil bedeutet keineswegs dass jede Urheberrechtsverletzung
vorher einen Streitwert von 6000 Euro hatte oder jede künftige einen
Streitwert von 3000 Euro haben wird.
Da hat jemand den Wert der geklauten Bilder realistisch eingeschätzt
und bereits im Vorfeld den Streitwert entsprechend anpassen lassen,
das Gericht ist dem gefolgt.
Nix aufregendes also, und keineswegs ein Präzedenzfall mit
Signalwirkung.
Die Gerichte entscheiden ja gern nach Lizenzanalogie, und da
ist die Güte der Bilder durchaus auch ein Kriterium für die erzielbaren
Honorare und damit einen Grossteil des Streitwerts.
Wenn ich also Schadenersatz im Rahmen der Lizenzanalogie fordere,
dann muss ich einen Betrag nennen, den ich dafür sehen will.
Vielen wird es schwer fallen auch nur die MFM-Liste argumentativ
zu erreichen, geschweige denn 6000 Euro.
Das Urteil bedeutet keineswegs dass jede Urheberrechtsverletzung
vorher einen Streitwert von 6000 Euro hatte oder jede künftige einen
Streitwert von 3000 Euro haben wird.
Da hat jemand den Wert der geklauten Bilder realistisch eingeschätzt
und bereits im Vorfeld den Streitwert entsprechend anpassen lassen,
das Gericht ist dem gefolgt.
Nix aufregendes also, und keineswegs ein Präzedenzfall mit
Signalwirkung.
#3Report
[gone] www.trash-pixel.de
31.01.2012
Die Kölner Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass bei einer ungenehmigten Verwendung eines Lichtbildes gem. § 72 UrhG, das ohne Kopierschutz und ohne ausdrücklichen Rechtsvorbehalt ins Internet gestellt wurde,(...)
a.) es gibt keinen wirksamen Kopierschutz und b.) ist ein solcher Hinweis nicht vorgeschrieben... oder? Köln hat mal wieder zugeschlagen, mehr muss man nicht sagen!
Der Streitwert bei dem verhältnismäßig geringen Verstoß „Fotodiebstahl“ auf eBay(...)
so so... geringer Verstoß ... was wäre denn ein erheblicher Verstoß?
#4Report
[gone] User_6449
31.01.2012
War wohl eher ein pragmatisches Urteil, um solche Fälle
einfach auf das Amtsgericht abwälzen zu können ... ;-)
Viele Grüße
Peter
einfach auf das Amtsgericht abwälzen zu können ... ;-)
Viele Grüße
Peter
#5Report
31.01.2012
Original von http://www.trash-pixel.de
[quote]Die Kölner Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass bei einer ungenehmigten Verwendung eines Lichtbildes gem. § 72 UrhG, das ohne Kopierschutz und ohne ausdrücklichen Rechtsvorbehalt ins Internet gestellt wurde,(...)
a.) es gibt keinen wirksamen Kopierschutz und b.) ist ein solcher Hinweis nicht vorgeschrieben... oder? Köln hat mal wieder zugeschlagen, mehr muss man nicht sagen![/quote]
Nein, aber das Überwinden eines wirksamen Kopierschutzes ist ein gesonderter Straftatbestand (§108b UrhG), und daraus mag man im zivilrechtlichen Verfahren einen höheren Streitwert ableiten.
Der Streitwert bei dem verhältnismäßig geringen Verstoß „Fotodiebstahl“ auf eBay(...)
so so... geringer Verstoß ... was wäre denn ein erheblicher Verstoß?[/quote]
Das ist naheliegend: eine Veröffentlichung, Verwertung usw. des Fotos in größerem Umfang als hier geschehen...
Da der Schadensersatzanspruch im Wege der Lizenzanalogie sich an Art und Umfang der widerrechtlichen Nutzung orientiert, ist es vollkommen logisch, daß sich der Streitwert auch daran orientiert...
#6Report
31.01.2012
Original von Peter Herhold
War wohl eher ein pragmatisches Urteil, um solche Fälle
einfach auf das Amtsgericht abwälzen zu können ... ;-)
Das ist die Folge davon. Es kann allerdings auch berechtigterweise die Frage gestellt werden, ob sich ein Landgericht mit der unrechtmäßigen Verwendung eines Fotos für eine Ebay-Auktion befassen muß. Der Schadensersatzanspruch bewegt sich ja auch weit im Rahmen dessen, was ein AG entscheiden kann.
#7Report
[gone] www.trash-pixel.de
01.02.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von http://www.trash-pixel.de
a.) es gibt keinen wirksamen Kopierschutz und b.) ist ein solcher Hinweis nicht vorgeschrieben... oder? Köln hat mal wieder zugeschlagen, mehr muss man nicht sagen!
Nein, aber das Überwinden eines wirksamen Kopierschutzes ist ein gesonderter Straftatbestand (§108b UrhG), und daraus mag man im zivilrechtlichen Verfahren einen höheren Streitwert ableiten.[/quote]
Wie bitte kann man im Intenet einen wirksamen Kopierschutz anwenden - so das man auch § 108 UrhG überwinden kann?
#8Report
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Kleiner Bericht