Ist ein MK-Profil kommerziell? 76
26.01.2012
Original von Bernd Saller
rein privat und hobbymäßig ist jedenfalls nicht kommerziell (und/weil auf (k)einen wirtschaftlichen vorteil gerichtet)
Das heißt, einen TfP-Partner anzulocken ist kein wirtschaftlicher Vorteil?
#42Report
26.01.2012
Original von .::DIGI|mik::.
[quote]Original von regensburg82
Das liebe ich ja an internetforen.
Jeder meint hier den Volljuristen miemen zu können....
Du bist sicher kein jurist, sonst wüsstest du, was "dummbatzen" fuer strafen nach sich ziehen könnte und wärst hier in deiner ausdrucksweise ein wenig defensiver.
Ist OT...
[X] Du kennst Bernds Beruf nicht
[X] Du kennst den Strafstandbestand der Beleidigung nicht
Egal, nur belustigt...[/quote]
1. Was ist ein Strafstand?
2. Dummbatzen mit meinem Beitrag im Zitat ist ne Beleidigung nach 185 StGB.
3. Ja, das ist OT
4. Wer bist du?
#43Report
26.01.2012
Original von netAction
[quote]Original von Bernd Saller
rein privat und hobbymäßig ist jedenfalls nicht kommerziell (und/weil auf (k)einen wirtschaftlichen vorteil gerichtet)
Das heißt, einen TfP-Partner anzulocken ist kein wirtschaftlicher Vorteil?[/quote]
Wenn du die Bilder nicht fuer ein gewerbliches Portfolio her nimmst, ist die Aussage korrekt.
#44Report
26.01.2012
stell dich doch nicht so blöd (an)
kann einer sein oder auch keiner - kommt darauf an was du daraus machen willst bzw. machst
und auch wie du dich hier sonst präsentierst - gewerblich oder privat
Das heißt, einen TfP-Partner anzulocken ist kein wirtschaftlicher Vorteil?[/quote]
kann einer sein oder auch keiner - kommt darauf an was du daraus machen willst bzw. machst
und auch wie du dich hier sonst präsentierst - gewerblich oder privat
Original von netAction
[quote]Original von Bernd Saller
rein privat und hobbymäßig ist jedenfalls nicht kommerziell (und/weil auf (k)einen wirtschaftlichen vorteil gerichtet)
Das heißt, einen TfP-Partner anzulocken ist kein wirtschaftlicher Vorteil?[/quote]
#45Report
26.01.2012
Original von regensburg82
1. Was ist ein Strafstand?
2. Dummbatzen mit meinem Beitrag im Zitat ist ne Beleidigung nach 185 StGB.
3. Ja, das ist OT
4. Wer bist du?
1. Dreckfehler, soll heißen Straftatbestand
2. Aber nur Personenbezogen, hier für mich im Post nicht nicht erkennbar
3. Jupp
4. Ein Niemand
#46Report
26.01.2012
der regensburger geht mir aufn sack - was kann ich dafür dass er sich sofort angesprochen fühlt - muss wohl doch was dran gewesen sein *g
die mk is nicht (nur) zum dumm rumlabern da - knips mal n paar muschis und reagier dich dabei ab ... du tust auch nochn gutes werk dabei ... ich werde dich in mein nachtgebet einschließen
amen!
und n8
die mk is nicht (nur) zum dumm rumlabern da - knips mal n paar muschis und reagier dich dabei ab ... du tust auch nochn gutes werk dabei ... ich werde dich in mein nachtgebet einschließen
amen!
und n8
#48Report
26.01.2012
Original von Bernd Saller
der regensburger geht mir aufn sack - was kann ich dafür dass er sich sofort angesprochen fühlt - muss wohl doch was dran gewesen sein *g
die mk is nicht (nur) zum dumm rumlabern da - knips mal n paar muschis und reagier dich dabei ab ... du tust auch nochn gutes werk dabei ... ich werde dich in mein nachtgebet einschließen
amen!
und n8
Bete mal lieber das ich morgen kein Bock hab bei der Kammer anzurufen...
#49Report
26.01.2012
was für ne kammer willst du in deinem gebet anrufen? ... die besenkammer?
*lol
da wär ich vorsichtig, nachher drücken sie dir noch einen besen in die hand und du musst damit den hof kehren ...
Bete mal lieber das ich morgen kein Bock hab bei der Kammer anzurufen....[/quote]
*lol
da wär ich vorsichtig, nachher drücken sie dir noch einen besen in die hand und du musst damit den hof kehren ...
Original von regensburg82
[quote]Original von Bernd Saller
der regensburger geht mir aufn sack - was kann ich dafür dass er sich sofort angesprochen fühlt - muss wohl doch was dran gewesen sein *g
die mk is nicht (nur) zum dumm rumlabern da - knips mal n paar muschis und reagier dich dabei ab ... du tust auch nochn gutes werk dabei ... ich werde dich in mein nachtgebet einschließen
amen!
und n8
Bete mal lieber das ich morgen kein Bock hab bei der Kammer anzurufen....[/quote]
#50Report
26.01.2012
Genau die! Ist neben der Aservatenkammer. Da kann ich denn gleich dein 2. Staatsexamen reinschmeissen ;-) Ach halt...
Mangels Masse entfaellt der Plan wohl ?... *
* Diese Aussage stellt nur meine subjektive Meinung dar. Ich stelle natürlich keine eventuell erteilten Zulassungen In Abrede und Abschlüsse in Frage!
Mangels Masse entfaellt der Plan wohl ?... *
* Diese Aussage stellt nur meine subjektive Meinung dar. Ich stelle natürlich keine eventuell erteilten Zulassungen In Abrede und Abschlüsse in Frage!
#51Report
26.01.2012
find ich ja lustig dass sich so ein früchtchen hier über angebliche "beleidigungen" beschwert
ich sags ja immer ... diskutiere keine rechtlichen dinge mit möchtegern-schlaubacken ausm i-net - bringt nix, die wissen alles besser, sind unbelehrbar und hängen dir nochn maul an ...
*g
ich sags ja immer ... diskutiere keine rechtlichen dinge mit möchtegern-schlaubacken ausm i-net - bringt nix, die wissen alles besser, sind unbelehrbar und hängen dir nochn maul an ...
*g
Original von regensburg82
Genau die! Ist neben der Aservatenkammer. Da kann ich denn gleich dein 2. Staatsexamen reinschmeissen ;-) Ach halt...
Mangels Masse entfaellt der Plan wohl ?... *
* Diese Aussage stellt nur meine subjektive Meinung dar. Ich stelle natürlich keine eventuell erteilten Zulassungen n Abrede und Abschlüsse in Frage!
#52Report
Original von Bernd Saller
was für ne kammer willst du in deinem gebet anrufen? ... die besenkammer?
*lol
da wär ich vorsichtig, nachher drücken sie dir noch einen besen in die hand und du musst damit den hof kehren ...
wieso? wäre doch praktisch - ich hätte da gleich noch einen folgeauftrag.
#53Report
27.01.2012
Die letzten, dem Thread nicht wirklich weiterbringenden Beiträge habe ich nicht gelesen, sollte ich also etwas wiederholen, was schon geschrieben wurde: Sorry!
Ich würde nicht an einer abstrakten Deutung des Begriffes" kommerziell" kleben, sondern lieber eruieren, in welchem Kontext er - von beiden Vertragsparteien! - gebraucht wurde. In der regel sieht´s doch so aus, dass der Ausschluß einer "Kommerziellen Nutzung" verhindern soll, dass die eine Vertragspartei mit den Bildern bzw. den Nutzungsrechten Geld macht und die andere in die Röhre schaut. Heißt: Nutzt eine Vertragspartei die Bilder so, dass er dafür eine direkte gegenleistung eines Dritten erhält, ist dies kommerziell.
Auf einen unbestimmten Kreis möglicher künftiger Vertragspartner ausgerichtete Eigenwerbung wie eine MK-Sedcard fällt da wohl eher nicht darunter.
Ich würde nicht an einer abstrakten Deutung des Begriffes" kommerziell" kleben, sondern lieber eruieren, in welchem Kontext er - von beiden Vertragsparteien! - gebraucht wurde. In der regel sieht´s doch so aus, dass der Ausschluß einer "Kommerziellen Nutzung" verhindern soll, dass die eine Vertragspartei mit den Bildern bzw. den Nutzungsrechten Geld macht und die andere in die Röhre schaut. Heißt: Nutzt eine Vertragspartei die Bilder so, dass er dafür eine direkte gegenleistung eines Dritten erhält, ist dies kommerziell.
Auf einen unbestimmten Kreis möglicher künftiger Vertragspartner ausgerichtete Eigenwerbung wie eine MK-Sedcard fällt da wohl eher nicht darunter.
#54Report
27.01.2012
Original von netAction
[quote]Original von BS
Du meldest dich in dem Schachclub "Weisse Dame e.V." an.
Dieser Schachclub stellt dir fürs Schach spielen natürlich sein Vereinsheim zur Verfügung.
Du spielst ganz gut Schach und bist ein angenehmer Spielpartner.
Viele wollen mit dir spielen und sie kommen sogar aus anderen Vereinen extra wegen dir angereist.
Nun....
Spielst du nun "automatisch" gewerblich oder kommerziell ?
Der Verein finanziert sich durch Werbebanner, die er nur meinetwegen aufhängen kann. Diese Deckung der Selbstkosten ist vielleicht kommerziell.
(...)[/quote]
Frage nicht verstanden ?
Laß mal den Verein ganz aussen vor.
Also ob der Vereinr ein Werbebanner aufhängt oder seinen Gästen Kaffee und Kuchen zum Schach spielen verkauft war nicht meine Frage. ^^
Spielst du nun "automatisch" gewerblich oder kommerziell ?
:)
#55Report
27.01.2012
Original von Bernd Saller
[quote]Original von .::DIGI|mik::.
[quote]Original von netAction
Mich interessiert wirklich nur der juristische Begriff kommerziell.
Das ist kein juristischer Begriff, da nicht existent...
Ansonsten hat hat "Ecki" alles gesagt...[/quote]
wenns keiner ist ... wieso findet sich dann eine begriffsbestimmung z.b. hier?
[/quote]
Der Begriff "kommerziell" existiert z.B. in einem Gesetzestext, wie Du sehr schön zeigst, aber Du wirst mir vermutlich zustimmen, daß er in der Rechtsprechung (bis heute jedenfalls) eher recht ungebräuchlich ist.
Ich lese meist den Begriff "gewerbsmäßig", wenn es um die Absicht oder Tätigkeit geht, selbstständig Geld zu verdienen, und den Begriff "gewerblich", manchmal präzise tatsächlich für "Gewerbe" verwendet, manchmal unpräzise auch freie Berufe einschließend.
Deutsche Juristen haben übrigens, erstaunlich aber wahr, bis heute einen starken Hang zu deutschen Begriffen, sie mögen weder Anglizismen noch Latinismen/Graecismen besonders gern. Bis heute spricht der (Verwaltungs-)Jurist vom "Lichtbild" statt vom Foto und vom "Kraftfahrzeug" statt vom Auto(mobil).
Es gibt aber, auch das muß man sehen, für "gewerbsmäßig" genausowenig ein Gesetz wie für "kommerziell", wo man nachlesen könnte, was darunter umfasst wird und was nicht. Das ist alles letztlich "nur" Rechtsprechung. (Bei "Gewerbe" kann man immerhin in einer Liste der Gewerbetätigkeiten nachgucken, aber auch die ist nicht absolut und abschließend.)
#56Report
27.01.2012
Original von netAction
[quote]Original von Bernd Saller
rein privat und hobbymäßig ist jedenfalls nicht kommerziell (und/weil auf (k)einen wirtschaftlichen vorteil gerichtet)
Das heißt, einen TfP-Partner anzulocken ist kein wirtschaftlicher Vorteil?[/quote]
Nein. Im Regelfall nicht.
#57Report
27.01.2012
Original von Joerg-B
Die letzten, dem Thread nicht wirklich weiterbringenden Beiträge habe ich nicht gelesen, sollte ich also etwas wiederholen, was schon geschrieben wurde: Sorry!
Ich würde nicht an einer abstrakten Deutung des Begriffes" kommerziell" kleben, sondern lieber eruieren, in welchem Kontext er - von beiden Vertragsparteien! - gebraucht wurde. In der regel sieht´s doch so aus, dass der Ausschluß einer "Kommerziellen Nutzung" verhindern soll, dass die eine Vertragspartei mit den Bildern bzw. den Nutzungsrechten Geld macht und die andere in die Röhre schaut. Heißt: Nutzt eine Vertragspartei die Bilder so, dass er dafür eine direkte gegenleistung eines Dritten erhält, ist dies kommerziell.
Auf einen unbestimmten Kreis möglicher künftiger Vertragspartner ausgerichtete Eigenwerbung wie eine MK-Sedcard fällt da wohl eher nicht darunter.
So ungefähr.
Und es zeigt mal wieder überdeutlich, daß sich Fotografen, die in Model-Releases solche Klauseln einarbeiten, ganz schnell eine Menge unnötigen Stress anzüchten.
Spätestens wenn sie sich mit einem Foto an einem Wettbewerb beteiligen wollen, der von einem Wirtschaftsunternehmen ausgerufen wird und dessen Fotos dann - in welcher Form auch immer, und sei es in einer Ausstellung - zur Imageförderung des Wettbewerbsausrichters genutzt werden, fängt das an zu quietschen. Und selbst wer sein Foto unentgeltlich dem Blutspendedienst des DRK zur Verfügung stellt, muß damit rechnen, daß der Laden (hoffentlich bald) eines Tages als gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen eingestuft wird...
#58Report
27.01.2012
Original von Joerg-B
Die letzten, dem Thread nicht wirklich weiterbringenden Beiträge habe ich nicht gelesen, sollte ich also etwas wiederholen, was schon geschrieben wurde: Sorry!
Ich würde nicht an einer abstrakten Deutung des Begriffes" kommerziell" kleben, sondern lieber eruieren, in welchem Kontext er - von beiden Vertragsparteien! - gebraucht wurde. In der regel sieht´s doch so aus, dass der Ausschluß einer "Kommerziellen Nutzung" verhindern soll, dass die eine Vertragspartei mit den Bildern bzw. den Nutzungsrechten Geld macht und die andere in die Röhre schaut. Heißt: Nutzt eine Vertragspartei die Bilder so, dass er dafür eine direkte gegenleistung eines Dritten erhält, ist dies kommerziell.
Auf einen unbestimmten Kreis möglicher künftiger Vertragspartner ausgerichtete Eigenwerbung wie eine MK-Sedcard fällt da wohl eher nicht darunter.
Vielleicht sollte man folgendes bedenken: schließt man kommerzielle Nutzung aus, was immer das aus sein mag, herrliche terrain, um sich anschließend zu streiten, schauen beide in dei röhre.. Wenn man will, das keiner dre beiden vertragepartner in die rähre schaut, dann kann man doch gleich vereinbaren, das geteilt wird, wenn nutzungsrechte verkauft werden und geld fließt. Dann kann man die tretmine "kommerziell" auch gleich streichen" .
nur mal so in den raum geworfen
lg
ralf
#59Report
27.01.2012
Original von TomRohwer
Deutsche Juristen haben übrigens, erstaunlich aber wahr, bis heute einen starken Hang zu deutschen Begriffen, sie mögen weder Anglizismen noch Latinismen/Graecismen besonders gern. Bis heute spricht der (Verwaltungs-)Jurist vom "Lichtbild" statt vom Foto und vom "Kraftfahrzeug" statt vom Auto(mobil).
Das ist alles letztendlich „nur“ deine Meinung oder kleines Weltbild. Auf welcher Recherche beruht denn diese Aussage? Weisst du eigentlich, dass in Bayern die Uhren und Juristen anders ticken? Kraftfahrzeuge sind dort Karren und Nominalisierungen sind Dampfplauderei. Bei mir herrscht Dialekt statt Anglizismen und Latinismen.
#60Report
Topic has been closed
lernt der vielleicht auch noch *g
Ist OT...
[X] Du kennst Bernds Beruf nicht
[X] Du kennst den Strafstandbestand der Beleidigung nicht
Egal, nur belustigt...[/quote]