Ist ein MK-Profil kommerziell? 76

26.01.2012
Schreibt doch einfach in Eure Verträge, daß die Bilder kommerziell genutzt werden können...

So herum wird dann ein Schuh daraus, den man auch schnüren kann.

Und der Begriff "TFP" hat in einem Vertrag gar nichts verloren...

Gruß Uwe
26.01.2012
Original von eckisfotos
Ich lade hier in der MK Bilder hoch (und das war ja die Frage). Wer die Bilder betrachtet, der sieht auch die geschaltete Werbung, die das Überleben der MK finanziert. Also verdient die MK über das, was wir Mitglieder hier hochladen, GELD! Ich ich beispielsweise profitiere hier indirekt, da es nur so meinen kostenlosen Account geben kann.


Genau das war auch mein Gedankengang. Ich bekomme die Sedcard um Bilder hochzuladen und dafür, dass ich Bilder hochlade. Für mich ist das ein Geschäft mit der Model-Kartei, das ich für kommerziell halte.

Thomas

PS: Daniel Kötz habe ich sofort nach dem Start des Threads auf diesen hingewiesen, denn er bot mal an, auf Fragen im Forum zu antworten.
26.01.2012
Original von Henning Zachow *Tattoo ;)*
ist "kommerziell" überhaupt ein juristisch geläufiger begriff?

Man spricht eher von "gewerbsmäßig". Eine juristisch verbindliche Definition von "kommerziell" gibt es nicht, aber ich denke nicht, daß es ggf. schwierig wäre, das vor Gericht zu definieren.


mir war immer so, als ob die rechtsverdreher eher das wort "gewerblich" benutzen.

Strenggenommen ist "gewerblich" das Adjektiv zu "Gewerbe", und Gewerbe schließt Freiberufler und Landwirte nicht mit ein. Ein Freiberufler ist nicht gewerblich tätig, wohl aber gewerbsmäßig.

und dafür ist tatsächlich eine gewinnerzielungsabsicht erforderlich.

Das Bestehen eines Gewerbebetriebs setzt u.a. eine "Gewinnerzielungsabsicht" voraus. Das ist beim Freiberufler nicht unbedingt der Fall - man denke nur an Künstler.
26.01.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von netAction
Ich wüsste gerne, ob die Nutzung von Bildern auf einer MK-Sedcard kommerziell ist.

Ja ...[/quote]
Nein - wenn es sich um einen Amateurfotografen handelt.
26.01.2012
Original von netAction
[quote]Original von eckisfotos
Ich lade hier in der MK Bilder hoch (und das war ja die Frage). Wer die Bilder betrachtet, der sieht auch die geschaltete Werbung, die das Überleben der MK finanziert. Also verdient die MK über das, was wir Mitglieder hier hochladen, GELD! Ich ich beispielsweise profitiere hier indirekt, da es nur so meinen kostenlosen Account geben kann.


Genau das war auch mein Gedankengang. Ich bekomme die Sedcard um Bilder hochzuladen und dafür, dass ich Bilder hochlade. Für mich ist das ein Geschäft mit der Model-Kartei, das ich für kommerziell halte.
[/quote]

Du meldest dich in dem Schachclub "Weisse Dame e.V." an.
Dieser Schachclub stellt dir fürs Schach spielen natürlich sein Vereinsheim zur Verfügung.
Du spielst ganz gut Schach und bist ein angenehmer Spielpartner.
Viele wollen mit dir spielen und sie kommen sogar aus anderen Vereinen extra wegen dir angereist.

Nun....
Spielst du nun "automatisch" gewerblich oder kommerziell ?
26.01.2012
Original von netAction
Hallo!

Ich wüsste gerne, ob die Nutzung von Bildern auf einer MK-Sedcard kommerziell ist. Werden Bilder kommerziell genutzt, wenn ich sie hier hochladen? Wenn ich dadurch ein TfP-Shooting bekomme? Wenn ich dadurch ein Pay-Shooting bekomme?

Mich interessiert wirklich nur der juristische Begriff kommerziell.

Thomas


Hallo,

meines Wissens nach gibt es den Ausdruck kommerziell im Juristendeutsch garnicht. Sollte es wegen so etwas zu einem Rechtsstreit kommen, wird es wohl Sache der Anwälte und Richter sein, das zu entscheiden.

Das Wort kommerziell kommt von Kommerz, was wiederum vom lat. commercium kommt, was Handel bedeutet. Kommerz ist ein anderer Ausdruck für Handel oder Geschäft und ist in der deutschen Sprache meist negativ oder abfällig gemeint.

Damnach könnte man agumentieren, dass alle Bilder, die von Berufs-Fotografen auf Ihrer MK Sedcard hochladen wurden kommerziell sind, alle Bilder von Hobby-Fotografen nicht kommerziell.

Ich denke vor Gericht würde in dem Fall die direkte Gewinnerzielungsabsicht als ausschlaggebendes Kriterium herangezogen.

Grüße
26.01.2012
Original von BS
Du meldest dich in dem Schachclub "Weisse Dame e.V." an.
Dieser Schachclub stellt dir fürs Schach spielen natürlich sein Vereinsheim zur Verfügung.
Du spielst ganz gut Schach und bist ein angenehmer Spielpartner.
Viele wollen mit dir spielen und sie kommen sogar aus anderen Vereinen extra wegen dir angereist.

Nun....
Spielst du nun "automatisch" gewerblich oder kommerziell ?


Der Verein finanziert sich durch Werbebanner, die er nur meinetwegen aufhängen kann. Diese Deckung der Selbstkosten ist vielleicht kommerziell.

Zumindest habe ich mal gehört, dass es eine kommerzielle Nutzung ist, wenn ich über GMX Mails verschicke, weil dort Werbung angehängt wird und ich mich finanzieren lasse.
"Ich habe gehört" heisst aber nicht "Das ist auch so".

Kommerziell gibt es, wie bereits festgestellt nicht bzw. hat keine rechtliche Bedeutung.
26.01.2012
ein mk-profil/sc kann genauso kommerziell genutzt werden wie z.b. eine visitenkarte, ein kfz, ein zeichen, ein foto oder sonstwas

"kann" wohlgemerkt ... rein privat und hobbymäßig ist jedenfalls nicht kommerziell (und/weil auf (k)einen wirtschaftlichen vorteil gerichtet)
26.01.2012
das bedeutet i.ü. (im umkehrschluß) dass jeder der hier eine leistung gegen entgelt anbietet seine sc auch kommerziell nutzt - gleiches gilt für die werbemittel drauf (z.b. fotos)
26.01.2012
Original von netAction
Mich interessiert wirklich nur der juristische Begriff kommerziell.

Das ist kein juristischer Begriff, da nicht existent...
Ansonsten hat hat "Ecki" alles gesagt...
26.01.2012
wenns keiner ist ... wieso findet sich dann eine begriffsbestimmung z.b. hier?


Original von .::DIGI|mik::.
[quote]Original von netAction
Mich interessiert wirklich nur der juristische Begriff kommerziell.

Das ist kein juristischer Begriff, da nicht existent...
Ansonsten hat hat "Ecki" alles gesagt...[/quote]
26.01.2012
i.ü. habe ich in meinen vorhergehenden posts nix anderes gemacht als eine auslegung nach dem eugh in seiner abgrenzug geschäftliche-private nutzung zum markenzeichenrecht

was soll das dummgeblubber also?

bleibt jedem überlassen seine schlüsse für sein handeln (in welcher form auch immer - vertragsgestaltung/auftreten hier oder sonstwo) selbst draus zu ziehen ...
Etz Kommt man hier schon wieder mit eugh und einer begriffsbestimmung fuer kommerziell oder nicht.

Die Nutzung der MK ist nicht pauschal "kommerzieller" Natur, genausowenig wie es sie Nutzung von zB GMX ist.

Darum gings dem TE.

Das man es gewerbsmässig nutzen kann, ist doch nicht die Frage gewesen.
Also, um mal auf deinem Wortschatz zurückzukommen : Was soll das dumme rumgeblubber also?
26.01.2012
das liebe ich ja an i-net foren

die dummbatzen geben sich die klinke in die hand und glauben juristen belehren zu können obwohl sie ihnen noch nicht mal gedanklich folgen können ...


Original von regensburg82
Etz Kommt man hier schon wieder mit eugh und einer begriffsbestimmung fuer kommerziell oder nicht.

Die Nutzung der MK ist nicht pauschal "kommerzieller" Natur, genausowenig wie es sie Nutzung von zB GMX ist.

Darum gings dem TE.

Das man es gewerbsmässig nutzen kann, ist doch nicht die Frage gewesen.
Also, um mal auf deinem Wortschatz zurückzukommen : Was soll das dumme rumgeblubber also?
Das liebe ich ja an internetforen.
Jeder meint hier den Volljuristen miemen zu können....

Du bist sicher kein jurist, sonst wüsstest du, was "dummbatzen" fuer strafen nach sich ziehen könnte und wärst hier in deiner ausdrucksweise ein wenig defensiver.

Geh schlafen...
26.01.2012
nö hab geflunkert - bin eigentlich bei der müllabfuhr und räume nur den dreck weg ;-)
26.01.2012
Danke!
Kannte ich noch nicht, gut dass hier mal ein Anwalt mitliest ;-)
Damit könnte der Fred eigentlich dicht machen ;-)

Original von Bernd Saller
wenns keiner ist ... wieso findet sich dann eine begriffsbestimmung z.b. hier?


[quote]Original von .::DIGI|mik::.
[quote]Original von netAction
Mich interessiert wirklich nur der juristische Begriff kommerziell.

Das ist kein juristischer Begriff, da nicht existent...
Ansonsten hat hat "Ecki" alles gesagt...[/quote][/quote]
26.01.2012
bitte - gern geschehen ... aber zu so später stunde übernehme ich keine gewähr für garnix ;-)



Original von .::DIGI|mik::.
Danke!
Kannte ich noch nicht, gut dass hier mal ein Anwalt mitliest ;-)
Damit könnte der Fred eigentlich dicht machen ;-)

[quote]Original von Bernd Saller
wenns keiner ist ... wieso findet sich dann eine begriffsbestimmung z.b. hier?


[quote]Original von .::DIGI|mik::.
[quote]Original von netAction
Mich interessiert wirklich nur der juristische Begriff kommerziell.

Das ist kein juristischer Begriff, da nicht existent...
Ansonsten hat hat "Ecki" alles gesagt...[/quote][/quote][/quote]
26.01.2012
Original von regensburg82
Das liebe ich ja an internetforen.
Jeder meint hier den Volljuristen miemen zu können....

Du bist sicher kein jurist, sonst wüsstest du, was "dummbatzen" fuer strafen nach sich ziehen könnte und wärst hier in deiner ausdrucksweise ein wenig defensiver.


Ist OT...
[X] Du kennst Bernds Beruf nicht
[X] Du kennst den Strafstandbestand der Beleidigung nicht

Egal, nur belustigt...

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