Ist ein MK-Profil kommerziell? 76
26.01.2012
Ich würde sagen, man vermeide den Begriff im Vertrag, weil ziemlich undefiniert.
Statt der negativen Formulierung "nicht kommerzielle Nutzung" im TFP Vertrag schreibe zB ich, erlaubt ist "Nutzung zur Eigenwerbung/Eigenpräsentation". Dann stellt sich die Frage nicht, was kommerziell ist.
Statt der negativen Formulierung "nicht kommerzielle Nutzung" im TFP Vertrag schreibe zB ich, erlaubt ist "Nutzung zur Eigenwerbung/Eigenpräsentation". Dann stellt sich die Frage nicht, was kommerziell ist.
#2Report
26.01.2012
Interessante Frage *merk thread*
Bin gespannt und hoffe da kommt fachkundige Antwort - aus dem Bauch glaube ich es nicht in Deinem Fall, könnte allerdings anders ausschauen wenn hier jemand nur pay shootings anbietet - da wäre es ja quasi Werbung, zweifelsfreie Gewinnerzielungsabsicht bzw. könnte so ausgelegt werden. Ist aber hat geraten...
Bin gespannt und hoffe da kommt fachkundige Antwort - aus dem Bauch glaube ich es nicht in Deinem Fall, könnte allerdings anders ausschauen wenn hier jemand nur pay shootings anbietet - da wäre es ja quasi Werbung, zweifelsfreie Gewinnerzielungsabsicht bzw. könnte so ausgelegt werden. Ist aber hat geraten...
#3Report
26.01.2012
Original von _buddi_
Gewinnerzielungsabsicht
Die ist für "kommerziell" nicht nötig, das habe ich schon herausgefunden.
#4Report
Original von netAction
Hallo!
Ich wüsste gerne, ob die Nutzung von Bildern auf einer MK-Sedcard kommerziell ist. Werden Bilder kommerziell genutzt, wenn ich sie hier hochladen? Wenn ich dadurch ein TfP-Shooting bekomme? Wenn ich dadurch ein Pay-Shooting bekomme?
Mich interessiert wirklich nur der juristische Begriff kommerziell.
Thomas
kommerziell ist doch sobald eine Gewinnabsicht besteht.
Wenn man es genau nimmt wäre doch die Buchung eines Fotografen bzw. Models schon kommerziell sobald daraus ein Payshooting (direkte Bezahlung, Gewinnbeteiligung bei Projekten usw.) resultiert. Oder wenn man durch das Profil z.B. für einen Workshop gebucht wird oder für was auch immer
Vielleicht ist sogar ein tfp Shooting schon kommerziell .... denn man bekommt ja eine Gegenleistung in Form von Bildern, die ja auch einen Wert darstellen .... für die man bei einem niedergelassenen Fotografen Geld bezahlen müsste.
oder sehe ich das falsch ?!?
glaube mal kann 10 Juristen fragen und bekommt 10 verschieden Antworten bei der genauen Abgrenzung
#5Report
26.01.2012
ist "kommerziell" überhaupt ein juristisch geläufiger begriff? mir war immer so, als ob die rechtsverdreher eher das wort "gewerblich" benutzen. und dafür ist tatsächlich eine gewinnerzielungsabsicht erforderlich. "kommerziell" dürfte eher ein aus der mode gekommenes wort für den gleichen sachverhalt sein. der duden sagt:
kom|mer|zi|ell:
1. Wirtschaft u. Handel betreffend, auf ihnen beruhend.
2. Geschäftsinteressen wahrnehmend, auf Gewinn bedacht
Duden - Das Fremdwörterbuch, 9. Aufl. Mannheim 2007 [CD-ROM]
kom|mer|zi|ell:
1. Wirtschaft u. Handel betreffend, auf ihnen beruhend.
2. Geschäftsinteressen wahrnehmend, auf Gewinn bedacht
Duden - Das Fremdwörterbuch, 9. Aufl. Mannheim 2007 [CD-ROM]
#6Report
Original von Henning Zachow *was cooles Neues ;)*
ist "kommerziell" überhaupt ein juristisch geläufiger begriff? mir war immer so, als ob die rechtsverdreher eher das wort "gewerblich" benutzen. und dafür ist tatsächlich eine gewinnerzielungsabsicht erforderlich. "kommerziell" dürfte eher ein aus der mode gekommenes wort für den gleichen sachverhalt sein. der duden sagt:
kom|mer|zi|ell:
1. Wirtschaft u. Handel betreffend, auf ihnen beruhend.
2. Geschäftsinteressen wahrnehmend, auf Gewinn bedacht
Duden - Das Fremdwörterbuch, 9. Aufl. Mannheim 2007 [CD-ROM]
oder ist es eher das eingedeutschte Wort Commercial
man unterscheidet doch auch bei prof. Fotos Commercial und editorial
#7Report
26.01.2012
[quote]Original von Henning Zachow *was cooles Neues ;)*
ist "kommerziell" überhaupt ein juristisch geläufiger begriff? mir war immer so, als ob die rechtsverdreher eher das wort "gewerblich" benutzen. und dafür ist tatsächlich eine gewinnerzielungsabsicht erforderlich.
Meiner Ansicht nach ist auch ein (steuerjuristisch) relevantes Kriterium die Nachhaltigkeit zum einen, zum anderen die Gewinnerzielungsabsicht.
Während man bei nachhaltigen Tätigkeiten bereits ohne Gewinnerzielungsabsicht umsatzsteuerlich als Unternehmer eingestuft wird, ist für die ertragsteuerliche Seite eine Gewinnerzielungsabsicht notwendig.
§ 2 Abs. 1 S.2 UStG: Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
§ 15 Abs. 2 S. 1 EStG: Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als
eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
Lange Rede - kurzer Sinn: Man kann sehr schnell in einen unternehmerischen Bereich gelangen mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen, wenn Tätigkeiten
n a c h h a l t i g ausgeübt werden.
Viele Grüße
Ulf
ist "kommerziell" überhaupt ein juristisch geläufiger begriff? mir war immer so, als ob die rechtsverdreher eher das wort "gewerblich" benutzen. und dafür ist tatsächlich eine gewinnerzielungsabsicht erforderlich.
Meiner Ansicht nach ist auch ein (steuerjuristisch) relevantes Kriterium die Nachhaltigkeit zum einen, zum anderen die Gewinnerzielungsabsicht.
Während man bei nachhaltigen Tätigkeiten bereits ohne Gewinnerzielungsabsicht umsatzsteuerlich als Unternehmer eingestuft wird, ist für die ertragsteuerliche Seite eine Gewinnerzielungsabsicht notwendig.
§ 2 Abs. 1 S.2 UStG: Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
§ 15 Abs. 2 S. 1 EStG: Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als
eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
Lange Rede - kurzer Sinn: Man kann sehr schnell in einen unternehmerischen Bereich gelangen mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen, wenn Tätigkeiten
n a c h h a l t i g ausgeübt werden.
Viele Grüße
Ulf
#8Report
26.01.2012
Original von Ulf
[...]
Während man bei nachhaltigen Tätigkeiten bereits ohne Gewinnerzielungsabsicht umsatzsteuerlich als Unternehmer eingestuft wird, ist für die ertragsteuerliche Seite eine Gewinnerzielungsabsicht notwendig.
[...]
das ist klar, aber dadurch will der staat nur unterbinden, dass leistungen jeglicher art "zum selbstkostenpreis" bzw. nach dem "eine hand wäscht die andere"-prinzip erbracht werden. da will das finanzamt über die umsatzsteuer mitverdienen.
#9Report
[gone] User_6449
26.01.2012
Original von netAction
Ich wüsste gerne, ob die Nutzung von Bildern auf einer MK-Sedcard kommerziell ist.
Ja ...
Original von netAction
Werden Bilder kommerziell genutzt, wenn ich sie hier hochladen?
Ja ...
Original von netAction
Wenn ich dadurch ein TfP-Shooting bekomme?
Ja ...
Original von netAction
Wenn ich dadurch ein Pay-Shooting bekomme?
Ja...
Original von netAction
Mich interessiert wirklich nur der juristische Begriff kommerziell.
Mich auch, daher in allen Fragen ein klares "Ja ...".
Viele Grüße
Peter
#10Report
26.01.2012
Original von Ulf
Man kann sehr schnell in einen unternehmerischen Bereich gelangen mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen, wenn Tätigkeiten n a c h h a l t i g ausgeübt werden.
Das hat glaube ich nichts mit der ursprünglichen Frage zu tun.
In der CreativeCommons By-NoCommercial ist kommerziell ein geschäftlicher Vorteil oder eine geldwerte Vergütung.
Falls dies allgemeingültig für den Begriff "kommerziell" überhaupt gilt, stellt sich für mich die Frage, ob ein TfP-Shooting eine "geldwerte Vergütung" darstellt.
#11Report
Original von netAction
Falls dies allgemeingültig für den Begriff "kommerziell" überhaupt gilt, stellt sich für mich die Frage, ob ein TfP-Shooting eine "geldwerte Vergütung" darstellt.
Im weitesten Sinne JA
Denn ein Foto (digital oder Print) stellt einen Wert da
#12Report
26.01.2012
[quote]Original von Henning Zachow *was cooles Neues ;)*
ist "kommerziell" überhaupt ein juristisch geläufiger begriff? mir war immer so, als ob die rechtsverdreher eher das wort "gewerblich" benutzen. und dafür ist tatsächlich eine gewinnerzielungsabsicht erforderlich.
Meiner Ansicht nach ist auch ein (steuerjuristisch) relevantes Kriterium die Nachhaltigkeit zum einen, zum anderen die Gewinnerzielungsabsicht.
Während man bei nachhaltigen Tätigkeiten bereits ohne Gewinnerzielungsabsicht umsatzsteuerlich als Unternehmer eingestuft wird, ist für die ertragsteuerliche Seite eine Gewinnerzielungsabsicht notwendig.
§ 2 Abs. 1 S.2 UStG: Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
§ 15 Abs. 2 S. 1 EStG: Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als
eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
Lange Rede - kurzer Sinn: Man kann sehr schnell in einen unternehmerischen Bereich gelangen mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen, wenn Tätigkeiten
n a c h h a l t i g ausgeübt werden.
Viele Grüße
Ulf
ist "kommerziell" überhaupt ein juristisch geläufiger begriff? mir war immer so, als ob die rechtsverdreher eher das wort "gewerblich" benutzen. und dafür ist tatsächlich eine gewinnerzielungsabsicht erforderlich.
Meiner Ansicht nach ist auch ein (steuerjuristisch) relevantes Kriterium die Nachhaltigkeit zum einen, zum anderen die Gewinnerzielungsabsicht.
Während man bei nachhaltigen Tätigkeiten bereits ohne Gewinnerzielungsabsicht umsatzsteuerlich als Unternehmer eingestuft wird, ist für die ertragsteuerliche Seite eine Gewinnerzielungsabsicht notwendig.
§ 2 Abs. 1 S.2 UStG: Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
§ 15 Abs. 2 S. 1 EStG: Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als
eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
Lange Rede - kurzer Sinn: Man kann sehr schnell in einen unternehmerischen Bereich gelangen mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen, wenn Tätigkeiten
n a c h h a l t i g ausgeübt werden.
Viele Grüße
Ulf
#13Report
26.01.2012
ich denke mal, dass bei der übersetzung der creative-commons-lizenzen unschärfen entstanden sind, da es ja so einfach ist, commercial mit kommerziell zu übersetzen ^^
übrigens steht da "... die nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet sind ..."
übrigens steht da "... die nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet sind ..."
#14Report
[gone] User_6449
26.01.2012
Original von netAction
Falls dies allgemeingültig für den Begriff "kommerziell" überhaupt gilt, stellt sich für mich die Frage, ob ein TfP-Shooting eine "geldwerte Vergütung" darstellt.
Ja, wenn Du die Fotos tatsächlich nutzt und sie nicht nur "in der Schublade verschwinden" ...
Viele Grüße
Peter
#15Report
26.01.2012
Wenn das Bild direkt verkauft wird = Kommerzielle Nutzung
Wenn das Bild als Hilfsmittel dient (durch hochladen als Beispiel) andersartig Geld zu verdienen (zb mit weiteren Shootings) = Keine Kommerzielle Nutzung.
ist aber nur meine Laienmeinung
Wenn das Bild als Hilfsmittel dient (durch hochladen als Beispiel) andersartig Geld zu verdienen (zb mit weiteren Shootings) = Keine Kommerzielle Nutzung.
ist aber nur meine Laienmeinung
#16Report
26.01.2012
Original von netAction
Mich interessiert wirklich nur der juristische Begriff kommerziell.
hö? den gibt es nicht....
klick da kannste mit strg+f gern mal danach suchen.... das ist kein rechtsbegriff...
heut schimpft sich das gewinnerzielungsabsicht, was dem begriff vielleicht in seiner bedeutung heut noch am nächsten kommt... aber die ursprüngliche ableitung ist eine andere....
hier kannste auch noch gucken.... und nach dem begriff suchen.... klick
#17Report
26.01.2012
#18Report
26.01.2012
#19Report
26.01.2012
Original von PR-Fotodesign
Ich empfehle Daniel Kötz, Fachanwalt der MK dazu zu befragen.
Er kann Dir sicher genaueres sagen.
Das ist ja wohl der neue Gag hier, oder?
Soweit mir bekannt, ist ein Forum dazu da, dass Fragen gestellt werden können.
Andererseits ist diese Sau ja schon oft durchs Dorf getrieben worden - allerdings war diesmal die Pause mal etwas länger. Meine Antwortg ist auch nicht neu, aber gern nochmals:
Man sollte "kommerzielle" oder gewerbliche Nutzung nun nicht so auffassen, dass nur die beiden unmittelbar am Shooting Beteiligten durch die Bilder verdienen können. Mal ein weit hergeholtes krasses Beispiel: Ich vereinbare, dass ich kein Geld mit den Bildern verdienen darf. Dann VERSCHENKE ich die Bilder an ein Männermagazin inkl. aller Rechte. Dann kann das Magazin ggf. mit den Bildern Geld verdienen.
Klar, das ist unrealistisch, aber:
Ich lade hier in der MK Bilder hoch (und das war ja die Frage). Wer die Bilder betrachtet, der sieht auch die geschaltete Werbung, die das Überleben der MK finanziert. Also verdient die MK über das, was wir Mitglieder hier hochladen, GELD! Ich ich beispielsweise profitiere hier indirekt, da es nur so meinen kostenlosen Account geben kann.
Somit lautet die Antwort auf die Eingangsfrage: JA!!!!!!!!!!!!!!!!!!
#20Report
Topic has been closed
Ich wüsste gerne, ob die Nutzung von Bildern auf einer MK-Sedcard kommerziell ist. Werden Bilder kommerziell genutzt, wenn ich sie hier hochladen? Wenn ich dadurch ein TfP-Shooting bekomme? Wenn ich dadurch ein Pay-Shooting bekomme?
Mich interessiert wirklich nur der juristische Begriff kommerziell.
Thomas