[Großbritanien] Copyrightverstoß trotz unterschiedlicher Quellen 41

Ich frage mich wie der Kläger nachweisen kann das es seine Idee war ...denn bestimmt gab es x vor ihm ....

ich käm jetzt auch nicht auf die Idee zu behaupten der Kölner Dom bei Nacht mit recht Hohenzollernbrücke wäre meine Erfindung ...auch nicht als Colorkey oder SW :-)
26.01.2012
Original von AKB
Ich frage mich wie der Kläger nachweisen kann das es seine Idee war ...denn bestimmt gab es x vor ihm ....

ich käm jetzt auch nicht auf die Idee zu behaupten der Kölner Dom bei Nacht mit recht Hohenzollernbrücke wäre meine Erfindung ...auch nicht als Colorkey oder SW :-)


Das liegt doch auf der Hand (siehe mein Post zuvor). Es ist in dem Fall nicht einfach nur ein Foto, bzw. eine bestimmte Bearbeitungstechnik und ein bestimmtes Motiv. Das Bild hat in dem Fall schon eher den Charakter eines Logos oder zumindest Key Visuals. Vergleichbar mit dem Michelin-Männchen oder der lila Milka-Kuh.
26.01.2012
Erstmal finde ich das Urteil nach wie vor gefährlich - aber glücklicherweise nur für die englischen Fotografen - dass sich solche großbrittannische Rechtsprechung virusartig nun über den Globus ausbreitet, ist unwahrscheinlich.
Trotzdem zu 24x7 media:
Original von 24*7 MEDIA.....
Ich denke, kein Richter wird einem Hobbyfotografen ans Bein pinkeln, wenn er ein bekanntes Werbemotiv nachstellt und auf seiner Facebook-Page oder hier in der MK postet. Bei Profis mag das schon wieder was anderes sein, wobei ich vermute, daß es selbst da.....

Solchartige Rechtssprechung kann in GB dazu führen, daß Fotografen eben nicht mehr fotografieren dürfen ohne das Risiko einzugehen, verklagt zu werden, weil irgendeiner der Millionen Fotografen das schon mal so fotografiert hat. Wenn eine neue Art der Rechtssprechung eingeführt wird, damit eine Bevölkerungsgruppe ( die Copyright-Juristen ) eine andere Bevölkerungsgruppe ( die Fotografen ) ausnehmen kann, dann wird grundsätzlich immer beschwichtigt, a la "nur wenn es kommerziell genutzt wird, nur unter erfolgreichen Profi-Fotografen" etc etc , und hinterher gehts dann zu wie bei den vielen Rechtsstreits unter Mobilfunk-Firmen - mit dem Unterschied, dass diese sich Rechtsstreits leisten können, aber der durchschnittliche Rechtsstreit dieser Art den durchschnittlichen Fotografen in den Ruin treibt, selbst dann wenn er im Recht sein würde ( könnte er sich den Rechtsstreit leisten ).

Ich würde mich nicht wundern, wenn es mit dem deutschen Website-Abmahn-Unwesen auch mal so klein angefangen hat ( wobei dieses sich fallzahlenmäßig noch in Grenzen hät ).
26.01.2012
Original von Carl vom Westhafen
Erstmal finde ich das Urteil nach wie vor gefährlich - aber glücklicherweise nur für die englischen Fotografen - dass sich solche großbrittannische Rechtsprechung virusartig nun über den Globus ausbreitet, ist unwahrscheinlich.
Trotzdem zu 24x7 media:
[quote]Original von 24*7 MEDIA.....
Ich denke, kein Richter wird einem Hobbyfotografen ans Bein pinkeln, wenn er ein bekanntes Werbemotiv nachstellt und auf seiner Facebook-Page oder hier in der MK postet. Bei Profis mag das schon wieder was anderes sein, wobei ich vermute, daß es selbst da.....

Solchartige Rechtssprechung kann in GB dazu führen, daß Fotografen eben nicht mehr fotografieren dürfen ohne das Risiko einzugehen, verklagt zu werden, weil irgendeiner der Millionen Fotografen das schon mal so fotografiert hat. Wenn eine neue Art der Rechtssprechung eingeführt wird, damit eine Bevölkerungsgruppe ( die Copyright-Juristen ) eine andere Bevölkerungsgruppe ( die Fotografen ) ausnehmen kann, dann wird grundsätzlich immer beschwichtigt, a la "nur wenn es kommerziell genutzt wird, nur unter erfolgreichen Profi-Fotografen" etc etc , und hinterher gehts dann zu wie bei den vielen Rechtsstreits unter Mobilfunk-Firmen - mit dem Unterschied, dass diese sich Rechtsstreits leisten können, aber der durchschnittliche Rechtsstreit dieser Art den durchschnittlichen Fotografen in den Ruin treibt, selbst dann wenn er im Recht sein würde ( könnte er sich den Rechtsstreit leisten ).

Ich würde mich nicht wundern, wenn es mit dem deutschen Website-Abmahn-Unwesen auch mal so klein angefangen hat ( wobei dieses sich fallzahlenmäßig noch in Grenzen hät ).[/quote]

schau Dir weiter oben meine links an. du wirst überrascht sein ... nix bloß uk
26.01.2012
Original von Carl vom Westhafen
...
Solchartige Rechtssprechung kann in GB dazu führen, daß Fotografen eben nicht mehr fotografieren dürfen ohne das Risiko einzugehen, verklagt zu werden, weil irgendeiner der Millionen Fotografen das schon mal so fotografiert hat.
....

Hier wurde doch gar kein Fotograf verklagt (und auch kein Bildbearbeiter), sondern eine Firma die Tee verkauft und das Bild für eine ihrer Verpackungen verwendet hat.

Beispiel: Wenn Du morgen auf die Idee kämst, Schokolade zu produzieren und zu verkaufen und den genialen Einfall hättest, eine lila angemalte Kuh würde Deiner Verpackung das gewisse etwas geben, dann bräuchtest Du auch nicht lange auf entsprechende Post zu warten. Spielt dann auch keine Rolle, ob Du die Kuh selbst angemalt hast (ob nun mit lila Farbe oder in Photoshop sei dahingestellt) und selbst fotografiert hast.
Und selbst wenn es keine Schokolade wäre, sondern Kloreiniger oder Waschpulver, würde es vermutlich dennoch zum Rechtstreit kommen und es wäre nicht unwahrscheinlich, daß Du dabei den Kürzeren ziehen würdest.
26.01.2012
Original von Ralf_Scholze
schau Dir weiter oben meine links an. du wirst überrascht sein ... nix bloß U.K.

gut, habe ich nun zur Kenntnis genommen.
26.01.2012
Original von 24*7 MEDIA
Hier wurde doch gar kein Fotograf verklagt (und auch kein Bildbearbeiter), sondern eine Firma die Tee verkauft und das Bild für eine ihrer Verpackungen verwendet hat.

Weil diese das Bild veröffentlicht hat. Aber oft veröffentlichen Fotografen das Bild selber, dann wäre der Fotograf dran - sollte sich diese Art Rechtssprechung wirklich durchsetzen.

Original von 24*7 MEDIA
Beispiel: Wenn Du morgen auf die Idee kämst, Schokolade zu produzieren und zu verkaufen und den genialen Einfall hättest, eine lila angemalte Kuh würde Deiner Verpackung das gewisse etwas geben, dann bräuchtest Du auch nicht lange auf entsprechende Post zu warten

Bei der lila Kuh geht es um die Marke, nicht um das Copyright/urheberrecht, meines Wissens (?):
http://de.wikipedia.org/wiki/Milka_(Marke)
"Die Farbe Lila spielt eine zentrale Rolle für die Marke Milka. Laut Angaben der Firma Kraft war das Milka-Lila 1995 die erste abstrakte Farbmarke, die im weitesten Sinn europaweit geschützt wurde".
Das Markenrecht kritisiere ich nicht, das ist schon ok dass Firmen Marken registrieren.
26.01.2012
Original von Carl vom Westhafen
Copyright/urheberrecht,
registrieren.


Gier leigt Dein Denkfehler. Das angelsächsische Copyright hat nur hrezlich wenig mit dem urheberrecht zu tun. schau beispielsweise mal bei Wikipedia nach, um eine erster grobe Idee zu bekommen Im Copyright des amerikanischen Rechtssystems werden im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Urheberrecht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber (bspw. dem Künstler) zugestanden, sondern den wirtschaftlichen Rechteverwertern, zum Beispiel dem Verlag. Der Urheber behält dann eingeschränkte Veto-Rechte, die den Missbrauch des Copyrights seitens der Rechteverwerter verhindern sollen. Anschließend kannst Du ja selbst weiterrecherchieren
26.01.2012
Original von Carl vom Westhafen
Bei der lila Kuh geht es um die Marke, nicht um das Copyright/urheberrecht, meines Wissens (?):
http://de.wikipedia.org/wiki/Milka_(Marke)
"Die Farbe Lila spielt eine zentrale Rolle für die Marke Milka. Laut Angaben der Firma Kraft war das Milka-Lila 1995 die erste abstrakte Farbmarke, die im weitesten Sinn europaweit geschützt wurde".
Das Markenrecht kritisiere ich nicht, das ist schon ok dass Firmen Marken registrieren.

Die Telekom wollte sich vor einigen Jahren die exklusive Verwendung der Farbe Magenta erstreiten und kam damit (zum Glück) nicht durch.
Ich würde diesen Copyright-Streit in UK (Ralf hat das schon erwähnt) und die Entscheidung des Gerichts denn auch eher mit dem deutschen Markenrecht als mit dem Urheberrecht in Verbindung bringen.
Wenn man sich die Geschenkartikel-Serie dieses Herstellers anschaut, dann kann man diese "Red Bus" Produktlinie durchaus als eine Art Sub-Marke sehen (vergleichbar mit der "S-Klasse" von Mercedes (in dem Fall eine Wortmarke) oder eben wie schon genannt dem Michelin-Männchen, der Milka-Kuh.. uvm.)


Original von Carl vom Westhafen
[quote]Original von 24*7 MEDIA
Hier wurde doch gar kein Fotograf verklagt (und auch kein Bildbearbeiter), sondern eine Firma die Tee verkauft und das Bild für eine ihrer Verpackungen verwendet hat.

Weil diese das Bild veröffentlicht hat. Aber oft veröffentlichen Fotografen das Bild selber, dann wäre der Fotograf dran - sollte sich diese Art Rechtssprechung wirklich durchsetzen.[/quote]
Ich denke es geht dabei weniger um die "Veröffentlichung" sondern vielmehr um die "Verwertung"
Genau! Das Copyright regelt die Vervielfältigungsrechte des Rechteinhabers (der im Copyrightregister eingetragen ist). Das hat gar nichts mit unserem Urheberrecht zu tun, daß, wie der Name schon sage, die Rechte des Urhebers schützt.

Eine (Bild-)Idee könnte im Urheberrecht zwar theoretisch schützenswert sein, aber alleine schon der Nachweis, daß es sich um eine neue Schöpfung gehandelt hat wäre in der Praxis sicherlich schwer ;o)

Original von Ralf_Scholze
[quote]Original von Carl vom Westhafen
Copyright/urheberrecht,
registrieren.


Gier leigt Dein Denkfehler. Das angelsächsische Copyright hat nur hrezlich wenig mit dem urheberrecht zu tun. schau beispielsweise mal bei Wikipedia nach, um eine erster grobe Idee zu bekommen Im Copyright des amerikanischen Rechtssystems werden im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Urheberrecht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber (bspw. dem Künstler) zugestanden, sondern den wirtschaftlichen Rechteverwertern, zum Beispiel dem Verlag. Der Urheber behält dann eingeschränkte Veto-Rechte, die den Missbrauch des Copyrights seitens der Rechteverwerter verhindern sollen. Anschließend kannst Du ja selbst weiterrecherchieren[/quote]
26.01.2012
Original von Christian Böttcher
Genau! Das Copyright regelt die Vervielfältigungsrechte des Rechteinhabers (der im Copyrightregister eingetragen ist). Das hat gar nichts mit unserem Urheberrecht zu tun, daß, wie der Name schon sage, die Rechte des Urhebers schützt.

Eine (Bild-)Idee könnte im Urheberrecht zwar theoretisch schützenswert sein, aber alleine schon der Nachweis, daß es sich um eine neue Schöpfung gehandelt hat wäre in der Praxis sicherlich schwer ;o)

[quote]Original von Ralf_Scholze
[quote]Original von Carl vom Westhafen
Copyright/urheberrecht,
registrieren.


Gier leigt Dein Denkfehler. Das angelsächsische Copyright hat nur hrezlich wenig mit dem urheberrecht zu tun. schau beispielsweise mal bei Wikipedia nach, um eine erster grobe Idee zu bekommen Im Copyright des amerikanischen Rechtssystems werden im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Urheberrecht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber (bspw. dem Künstler) zugestanden, sondern den wirtschaftlichen Rechteverwertern, zum Beispiel dem Verlag. Der Urheber behält dann eingeschränkte Veto-Rechte, die den Missbrauch des Copyrights seitens der Rechteverwerter verhindern sollen. Anschließend kannst Du ja selbst weiterrecherchieren[/quote][/quote]


Auch hier hat es schon entsprechende Urteile gegeben. Siehe oben

lg

ralf
27.01.2012
Original von cooltour
http://www.amateurphotographer.co.uk/news/photographers_face_copyright_threat_after_shock_ruling__news_311191.html

Englicher Richter entscheidet, dass gleiche Bearbeitung eines Bildes von zwei Künstlern schon ein Copyrightverstoß sein kann, selbst wenn das Grundmaterial nicht identisch ist.

Die spinnen, die Briten...

Wieso? Das würde in Deutschland grundsätzlich nicht anders gehandhabt werden.
27.01.2012
Original von ViennaCat Kate
Interessante Grundfrage... inwieiweit kann man Techniken (hier Colorkey) und Motive (Bus vor dem Big Ben) per copyritght schützen? Und inwieweit die Kombination von Technik und Motiv?

Das würde ja ziemlich viele von uns hier ziemlich teuer zu stehen kommen, wenn das ginge^^

Selbstverständlich geht das. Auch in Deutschland.

Eine zu große Ähnlichkeit zu einem bestehenden Werk ist ein Plagiat.
27.01.2012
Original von VisualPursuit
Wer genau mitgelesen hat der wird feststellen dass die beiden Fotografen
sich nicht das erste mal vor Gericht sahen.

Der Kopist kannte das Portfolio des Originals und hat wohl schon zuvor
versucht gezielt das Portfolio in grösserem Umfang nachzustellen.

Von daher habe ich ein wenig Verständnis für das Urteil, auch wenn ich
es insgesamt ablehne und überdies der Ansicht bin dass die Kopie ein
sehr schlechter Abklatsch ist, der erkennbar nicht ansatzweise dem
Original gerecht wird.

Ein "schlechter Abklatsch" kann aber eben sehr wohl ein unzulässiges Plagiat im Sinne des Urheberrechts sein.
27.01.2012
Original von Christian Böttcher
Genau! Das Copyright regelt die Vervielfältigungsrechte des Rechteinhabers (der im Copyrightregister eingetragen ist). Das hat gar nichts mit unserem Urheberrecht zu tun, daß, wie der Name schon sage, die Rechte des Urhebers schützt.

Das war vor über 30 Jahren mal so.

Mittlerweile hat sich das Copyright-Recht sowohl in den USA als auch im Vereinigten Königreich weitestgehend den Vorgaben der internationalen WIPO-Abkommen angepasst.
28.01.2012
Wer sich übrigens die Ähnlichkeit der beiden Fotos (Original und Plagiat) mal angucken will:

Die Bilder plus Urteil im Volltext.
28.01.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von Christian Böttcher
Genau! Das Copyright regelt die Vervielfältigungsrechte des Rechteinhabers (der im Copyrightregister eingetragen ist). Das hat gar nichts mit unserem Urheberrecht zu tun, daß, wie der Name schon sage, die Rechte des Urhebers schützt.

Das war vor über 30 Jahren mal so.

Mittlerweile hat sich das Copyright-Recht sowohl in den USA als auch im Vereinigten Königreich weitestgehend den Vorgaben der internationalen WIPO-Abkommen angepasst.[/quote]


Hi Tom,

kurzer Exkurs. Man findet beispielsweise: Das Urheberrecht wie es im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt ist, schützt den Urheber des Werkes, d.h. den menschlichen Schöpfer des Fotos, des Beitrages oder des Computerprogramms, § 7 UrhG. Nur er erlangt umfassende wirtschaftliche und ideelle Schutzrechte für sein Werk. Hingegen bezeichnet der aus dem angelsächsischen Rechtskreis stammende Begriff copyright denjenigen, der das Recht hat, das Werk wirtschaftlich zu verwerten („the right to copy“). Der dabei genannte muss nicht zwangsläufig der Schöpfer des Werkes sein, sondern ist oftmals „nur“ der Inhaber der Verwertungsrechte. Das ist dem deutschen Urheberrechtsverständnis nicht möglich. Nach dem geltenden Schöpferprinzip ist der Urheber immer der menschliche Schöpfer des Werkes, § 7 UhrG. Urheber kann nur eine natürliche Person sein, d.h. der Fotograf, der Autor oder der Programmierer, nie aber eine GmbH. Mit diesem Grundsatz halten es auch die Urheberrechtsvorschriften der übrigen europäischen Staaten. Im angelsächsischen Rechtskreis, dem als bekannteste Vertreter Großbritannien und die USA angehören, zeigte das © ursprünglich an, dass ein Werk beim Copyright-Register angemeldet und hinterlegt worden ist. Dies war in den USA noch bis 1989 Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz.

auf der Seite http://www.internetrecht-rostock.de/copyright-urheberrecht.htm der Rechtsanwältin Rechtsanwältin Elisabeth Vogt, Rostock.

Setzt das Recht erst beim Recht, das Werk wirtschaftlich zu verwerten an, dann man es durchaus Sinn wirtschaftlich zu verwerten auszuschließen, weil ein feineres Instrument nicht da ist. Beim Urheberrecht gibt es nur Nutzungsrechte. Alles andere ist ein Zusatzkonstrukt, bei dem man sich schnell ins eigene Knie schießt, Zusatzkonstrukte, wie
[i]pornographischen oder ähnlichen unseriösen Medien[i] …. im Internet wird jede Menge Pornografie veröffentlich und als Medium ist das Internet nicht in jedem Falle seriös – oder die berühmt berüchtigte Formulierung von kommerziell … da aus irgendwelchen. Englischsprachigen Vertragsvorlagen übersetzt; Vertragsvorlagen , basierend auf angelsächsischen Rechtsvorstellungen.

Wenn man nicht will das irgendeine Seite einen unfairen Vorteil hat, schränkt man entweder die Nutzungsrechts für beide Seiten extrem ein oder vereinbart, dass ein eventueller Gewinn durch Veräußerung von Nutzungsrechten fair geteilt wird.

Ihc denke, spätestens bei diesem Punkt sind wir nimmer weit auseinander.

Dir noch ein schönes Wochenende, mir noch viel Spass mit Halzschmerzen und allen andreeen Symptomen eines tollen Infektes, der mir wieder den Schlaf raubt

LG

Ralf
28.01.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von Christian Böttcher
Genau! Das Copyright regelt die Vervielfältigungsrechte des Rechteinhabers (der im Copyrightregister eingetragen ist). Das hat gar nichts mit unserem Urheberrecht zu tun, daß, wie der Name schon sage, die Rechte des Urhebers schützt.

Das war vor über 30 Jahren mal so.

Mittlerweile hat sich das Copyright-Recht sowohl in den USA als auch im Vereinigten Königreich weitestgehend den Vorgaben der internationalen WIPO-Abkommen angepasst.[/quote]


Hi Tom,

kurzer Exkurs. Man findet beispielsweise: Das Urheberrecht wie es im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt ist, schützt den Urheber des Werkes, d.h. den menschlichen Schöpfer des Fotos, des Beitrages oder des Computerprogramms, § 7 UrhG. Nur er erlangt umfassende wirtschaftliche und ideelle Schutzrechte für sein Werk. Hingegen bezeichnet der aus dem angelsächsischen Rechtskreis stammende Begriff copyright denjenigen, der das Recht hat, das Werk wirtschaftlich zu verwerten („the right to copy“). Der dabei genannte muss nicht zwangsläufig der Schöpfer des Werkes sein, sondern ist oftmals „nur“ der Inhaber der Verwertungsrechte. Das ist dem deutschen Urheberrechtsverständnis nicht möglich. Nach dem geltenden Schöpferprinzip ist der Urheber immer der menschliche Schöpfer des Werkes, § 7 UhrG. Urheber kann nur eine natürliche Person sein, d.h. der Fotograf, der Autor oder der Programmierer, nie aber eine GmbH. Mit diesem Grundsatz halten es auch die Urheberrechtsvorschriften der übrigen europäischen Staaten. Im angelsächsischen Rechtskreis, dem als bekannteste Vertreter Großbritannien und die USA angehören, zeigte das © ursprünglich an, dass ein Werk beim Copyright-Register angemeldet und hinterlegt worden ist. Dies war in den USA noch bis 1989 Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz.

auf der Seite http://www.internetrecht-rostock.de/copyright-urheberrecht.htm der Rechtsanwältin Rechtsanwältin Elisabeth Vogt, Rostock.

Setzt das Recht erst beim Recht, das Werk wirtschaftlich zu verwerten an, dann man es durchaus Sinn wirtschaftlich zu verwerten auszuschließen, weil ein feineres Instrument nicht da ist. Beim Urheberrecht gibt es nur Nutzungsrechte. Alles andere ist ein Zusatzkonstrukt, bei dem man sich schnell ins eigene Knie schießt, Zusatzkonstrukte, wie
[i]pornographischen oder ähnlichen unseriösen Medien[i] …. im Internet wird jede Menge Pornografie veröffentlich und als Medium ist das Internet nicht in jedem Falle seriös – oder die berühmt berüchtigte Formulierung von kommerziell … da aus irgendwelchen. Englischsprachigen Vertragsvorlagen übersetzt; Vertragsvorlagen , basierend auf angelsächsischen Rechtsvorstellungen.

Wenn man nicht will das irgendeine Seite einen unfairen Vorteil hat, schränkt man entweder die Nutzungsrechts für beide Seiten extrem ein oder vereinbart, dass ein eventueller Gewinn durch Veräußerung von Nutzungsrechten fair geteilt wird.

Ihc denke, spätestens bei diesem Punkt sind wir nimmer weit auseinander.

Dir noch ein schönes Wochenende, mir noch viel Spass mit Halzschmerzen und allen andreeen Symptomen eines tollen Infektes, der mir wieder den Schlaf raubt

LG

Ralf
28.01.2012
Original von Ralf_Scholze
kurzer Exkurs. Man findet beispielsweise: Das Urheberrecht wie es im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt ist, schützt den Urheber des Werkes, d.h. den menschlichen Schöpfer des Fotos, des Beitrages oder des Computerprogramms, § 7 UrhG. Nur er erlangt umfassende wirtschaftliche und ideelle Schutzrechte für sein Werk. Hingegen bezeichnet der aus dem angelsächsischen Rechtskreis stammende Begriff copyright denjenigen, der das Recht hat, das Werk wirtschaftlich zu verwerten („the right to copy“). Der dabei genannte muss nicht zwangsläufig der Schöpfer des Werkes sein, sondern ist oftmals „nur“ der Inhaber der Verwertungsrechte. Das ist dem deutschen Urheberrechtsverständnis nicht möglich. Nach dem geltenden Schöpferprinzip ist der Urheber immer der menschliche Schöpfer des Werkes, § 7 UhrG. Urheber kann nur eine natürliche Person sein, d.h. der Fotograf, der Autor oder der Programmierer, nie aber eine GmbH. Mit diesem Grundsatz halten es auch die Urheberrechtsvorschriften der übrigen europäischen Staaten. Im angelsächsischen Rechtskreis, dem als bekannteste Vertreter Großbritannien und die USA angehören, zeigte das © ursprünglich an, dass ein Werk beim Copyright-Register angemeldet und hinterlegt worden ist. Dies war in den USA noch bis 1989 Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz.

Ist Dir schon mal aufgefallen, wie lange das Jahr 1989 her ist? Genau 23 Jahre...

Wie ich bereits schrieb: das angelsächsische (USA, UK, Australien, Canada) Urheberrecht hat sich in den letzten 20, 30 Jahren sehr stark dem "kontinentaleuropäischen" angenähert, die Unterscheide, die einmal erheblich waren, sind immer weiter geschrumpft. Das liegt vor allem daran, daß heute alle zivilisierten Staaten Mitglieder derselben WIPO-Konventionen über das "Geistige Eigentum" sind, und ihre Urheberrechts- und Patentgesetze immer weiter angeglichen haben.
29.01.2012
Die Idee eines c-key in London mit einen roten Bus ist weder creativ ein Meilenstein
noch besonders schwer zu kopieren

Wäre interessant gewesen , wenn das Urteil von jemand gesprochen worden wäre
der sich mit Fotografie beschäftigt

Es gibt andere Bilder zb " Das Kleid aus Wasser " da hätte ich schon eher Verständnis für .

vg ralf


ps - es gibt wichtigeres auf dieser Welt

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