Zeigen von geschützten Markenartikeln in Bildwerken 103

04.02.2012
Man muss deutlich zwischen der Verwendung der Bilder unterscheiden!

Die hier aufgeführten Beispiele von Getty und Corbis sind Bilder, die nur für editorial Verwendung lizensierbar sind.
Diese Bilder dürfen dann nicht für werbliche und andere kommerzielle Zwecke verwendet werden
04.02.2012
Die Diskussion hier erinnert mich stark an den benachbarten ACTA-Thread.

Im Internet kolportiertes Halbwissen wird verwurstet und zum Fakt erhoben
ohne sich mal mit den - für jedermann einsehbaren - Grundlagen zu beschäftigen.

Die einen prangern dann Missstände an, die es gar nicht gibt und die anderen
befolgen in vorauseilendem Gehorsam nicht vorhandene Regeln.

Scheint so, als ob die geltenden Gesetze doch so kompliziert geworden sind,
dass Otto-Normalbürger sie nicht mehr verstehen kann oder will. Wenn man
aber ohne anwaltlichen Rat nicht mehr weiss, was Recht und was Unrecht
ist, dann sind wir wohl über das Ziel hinausgeschossen.
04.02.2012
Original von c-row187
Wenn so ein Bild schon nicht erlaubt sein soll, dann dürften die Models auch keine Klamotten anhaben. Da kann man möglichweise auch die 3 Stripes von Adidas sehen oder den Swosh von Nike.


Nicht wenige Bildagenturen lehnen solche Bilder für ihren kommerziellen (nicht editorial) Bereich auch ab! Sämtliche Logos oder Aufschriften müssen entfernt werden, wenn vorhanden.
Das geht so weit, dass bei mir z.B. mal ein Schriftzug, der kaum erkennbar war (und mir deshalb auch eigentlich gar nicht aufgefallen ist) moniert wurde der sich auf dem Hosenknopf einer Jeans befunden hat.

Die Agenturen wollen damit natürlich gleich von Vornherein jede möglichen und unmöglichen Probleme vermeiden, die aktuell in den vielen Ländern in denen sie oder ihre Kunden tätig sind entstehen können oder die sich durch zukünftige Gesetzesänderungen ergeben könnten.

Für die Agenturen ist es natürlich auch ein Problem, die völlig verschiedenen Gesetze zum Thema in allen Ländern der Welt unter einen Hut zu bekommen und sie haben sicherlich auf keine Lust, wenn sich einmal ein Gesetz irgendwo ändern sollte ihren gesamten Bildbestand von mehreren Millionen Bildern zu durchsuchen um dann alle möglicherweise Problembehafteten Bilder zu entfernen.
Daher akzeptieren sie von vornherein gar nichts, bei dem auch nur annähernddie Möglichkeit bestehen könnte, dass es jetzt oder in der Zukunft irgendwo auf der Welt ein Problem darstellen könnte.
Das heisst eben: keinerlei Logos oder problematische Gegenstände
04.02.2012
Dann sind doch alle glücklich; also nur noch AKTSHOOTINGS

JIPIEEE;)



Original von Thxforlooking
Ich würde einfach mal behaupten wenn die Bilder nicht kommerziell verwendet werden, sollte es weniger Probleme geben.
Schliesslich stimmt es schon was Du sagst: Man könnte eigentlich rein gar nichts mehr fotografieren! Wahrscheinlich erkennen die Modelabel Ihre Klamotten bald auch noch am Stil und verklagen uns :-)
04.02.2012
Original von Image Worx
Die Agenturen wollen damit natürlich gleich von Vornherein jede möglichen und unmöglichen Probleme vermeiden, die aktuell in den vielen Ländern in denen sie oder ihre Kunden tätig sind entstehen können oder die sich durch zukünftige Gesetzesänderungen ergeben könnten.


Das ist der Punkt.

Leider unterliegen dann einige dem Trugschluss, das mit der geltenden Rechtslage zu verwechseln.
04.02.2012
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Image Worx
Die Agenturen wollen damit natürlich gleich von Vornherein jede möglichen und unmöglichen Probleme vermeiden, die aktuell in den vielen Ländern in denen sie oder ihre Kunden tätig sind entstehen können oder die sich durch zukünftige Gesetzesänderungen ergeben könnten.


Das ist der Punkt.

Leider unterliegen dann einige dem Trugschluss, das mit der geltenden Rechtslage zu verwechseln.[/quote]

Was aber auch nicht heisst, dass man abseits von Bildagenturen alle Logos und Geschmacksmuster nach belieben abbilden kann...
04.02.2012
Original von Image Worx
Was aber auch nicht heisst, dass man abseits von Bildagenturen alle Logos und Geschmacksmuster nach belieben abbilden kann...


Nein, aber ausserhalb des geschäftlichen Verkehrs markenrechtlich ohne Probleme.

Geschäftsschädigende Äusserungen oder Abbildungen seien mal aussen vor,
da die mit oder ohne Verwendung der Marke nicht erlaubt sind.
04.02.2012
Original von Fotofuxx
[quote]Original von DieAugenweide
Aber bleiben wir bei deinen Bild. Angenommen ich zeige ein Bild auf meiner privaten Homepage.

Fall1: Ich schreibe, dass das Bild top ist, nenne den Namen des genialen Fotografen und meine Homepage zeigt lauter Topbilder.

Fall2: Ich nehme das Bild und schreibe was alles komplett schlecht ist, meine anderen Bilder sind mies, nenne deinen Namen und komplette Adresse mit Warnhinweis vor dem Fotografen.


Im ersten Fall würde ich Dich wegen Urheberrechtsverletzung angehen und
im zweiten Fall zusätzlich noch wegen übler Nachrede. So what - beide Varianten
sind nicht erlaubt.

Im vergleichbaren Fall mit den Marken sieht es aber anders aus. Hier ist die
einfache Abbildung der Marke ausserhalb des geschäftlichen Verkehrs völlig
unproblematisch, während Du im zweiten Fall mit Schädigung der Marke
respektive Geschäftsschadigung dabei bist.[/quote]

Hallo Fotofuxx,

du hast gerade gezeigt, dass du es 1. nicht verstanden hast was ich meinte und 2. genau erklärt hast wie es richtig ist und nun ersetze ganz einfach Bild durch Marke. Fertig.

Fall 1+2 beides nicht erlaubt, bei Fall 1 freut sich vielleciht der Markeninhaber und wird nichts tun.

Nemmt doch einfach der Fall preussische Schlösser. Marke Und wie lang ein Prozess dauert. Es wird niemand abgehalten Bilder vzu veröffentlichen oder es bleiben zu lassen. Im Endeffekt werden es Gerichte entscheiden müssen. Bei Privaten die nehmen die Bilder wie schon beschrieben lieber runter, kein Prozess. Die mit großem Geldbeutel lassen es darauf ankommen.

Jeder Fall muss einzel beleuchtet werden, Pauschal (schwarz oder weiß) gibt es nicht.

Gruß
Ralf
04.02.2012
Original von DieAugenweide
nun ersetze ganz einfach Bild durch Marke. Fertig.


Genau diesen Analogieschluss kann man nicht machen,
da UrhG und MarkG Sachverhalte unterschiedlich regeln.

Original von DieAugenweide
Fall 1+2 beides nicht erlaubt, bei Fall 1 freut sich vielleciht der Markeninhaber und wird nichts tun.


Fall 1 ist urheberrechtlich nicht erlaubt markenrechtlich aber unbedenklich -
genau das ist der Unterschied.
04.02.2012
es würde durchaus sinn machen, sich erst einmal in das thema "makrenrecht" einzulesen, bevor man sich hier äußert. einei offenbaren deutlichen, dass sie nicht wissen, wovon sie reden. etwas nicht zu wissen, ist kein problem. aber wenn man es merkt, sollte man sich dranmachen, die lücken zu schließen.
04.02.2012
Original von Ralf_Scholze
es würde durchaus sinn machen, sich erst einmal in das thema "makrenrecht" einzulesen, bevor man sich hier äußert. einei offenbaren deutlichen, dass sie nicht wissen, wovon sie reden. etwas nicht zu wissen, ist kein problem. aber wenn man es merkt, sollte man sich dranmachen, die lücken zu schließen.


Dieses Posting erscheint mir vollkommen sinnlos.
Denn keiner der Anwesenden weiß wer damit gemeint ist und welche Seite ihre Wissenslücken auffüllen sollte ;)
06.02.2012
Das Thema "Marken im Bild" ist häufige Frage vieler Fotografen. In meinem Buch (ja, es IST Werbung) "Fotografie und Recht" steht dazu natürlich auch etwas (S. 88f.).

Generell ist die Angst vieler Fotografen unbegründet. Marken müssen, um sie zu verletzen, grundsätzlich

a) gewerblich und
b) markenmäßig ("wie eine Marke") verwendet werden.

Das ist bei Verwendung einer Coca-Cola-Flasche, die ein Model in der Hand hält, regelmäßig nicht der Fall.

Gruß,
Daniel Kötz
06.02.2012
Vielen Dank für die kurze und prägnante Antwort

Genau so hatte ich es bisher gesehen und genau deshalb werd ich mir auch bei zukünftigen Bildern mit Markenartikeln als Accessoirs keine Gedanken um mögliche Rechtsprobleme machen :)
06.02.2012
Original von schmaelter photography
[quote]Original von TomRohwer
Wer von Euch möchte mal zählen, wieviele geschützte Marken auf diesem Getty Images-Foto wohl abgebildet sind? *LOL*

Ich komme auf den ersten Blick auf acht. Wer findet mehr?


Würdest du die 8 auch verraten ? Sorry aber ich komme nur auf 7.......grummel.....bin einfach neugierig......[/quote]
tkts - Kodak - Yellow Cab - Bank of America - Mariott Hotel - 7up - Marquee - und ein Geschmacksmuster für das Automodell des Taxis. (Sorry, war unpräzise formuliert, 7 Marken + ein Geschmacksmuster).
06.02.2012
Original von D-Pic's
Playmobil

kleiner Link aus Fotolia

Fotolia redet jede Menge Unsinn, wenn der Tag lang ist.

Fotolia will keine Marken. Dürfen täten sie ohne weiteres.

Du musst schon unterscheiden: das eine ist das, was eine Agentur tun darf, das andere ist das, was eine Agentur tun möchte.
06.02.2012
Original von Image Worx
Man muss deutlich zwischen der Verwendung der Bilder unterscheiden!

Die hier aufgeführten Beispiele von Getty und Corbis sind Bilder, die nur für editorial Verwendung lizensierbar sind.
Diese Bilder dürfen dann nicht für werbliche und andere kommerzielle Zwecke verwendet werden

Das hat aber keine markenrechtliche Gründe, sondern lizenzrechtliche.

Völlig richtig ist: bei der Frage der Abbildung einer fremden geschützten Marke kommt es entscheidend auf die Art und Weise der Nutzung an.

Wie ich schon - ich weiß nicht wie oft - schrieb: die m a r k en m ä ß i g e Nutzung einer geschützten Marke ist nur mit Erlaubnis des Markenrechtsinhabers zulässig.

Die Wiedergabe einer geschützten Marke in einem Foto ist im Regelfall keine solche. Weil sie nicht Bezug auf die Marke nimmt, um "kommerziell motivert auf die durch den Markennamen geschützten Produkte und Dienstleistungen Bezug zu nehmen".


Das ist auch in der Werbung nicht automatisch der Fall - wenn z.B. der Touristik-Verband Niedertupfingen seine "Urlaub in Niedertupfingen"-Broschüre mit einem Titelfoto illustriert, auf dem eine Ansicht der Innenstadt von Niedertupfingen zu sehen ist, und dort ein Mercedes-Benz auf der Straße zu sehen ist, und an einer Hausfassade die Coca-Cola-Werbung eines Imbisses, dann hat zwar die Broschüre ohne Zweifel kommerzielle Zwecke, aber es wird in keiner Weise auf die Marken bezug genommen. Und daher ist dann diese Veröffentlichung dieses Bildes mit geschützten Marken darauf völlig unproblematisch.
06.02.2012
Original von Fotofuxx
Die Diskussion hier erinnert mich stark an den benachbarten ACTA-Thread.

Im Internet kolportiertes Halbwissen wird verwurstet und zum Fakt erhoben
ohne sich mal mit den - für jedermann einsehbaren - Grundlagen zu beschäftigen.

Die einen prangern dann Missstände an, die es gar nicht gibt und die anderen
befolgen in vorauseilendem Gehorsam nicht vorhandene Regeln.

Scheint so, als ob die geltenden Gesetze doch so kompliziert geworden sind,
dass Otto-Normalbürger sie nicht mehr verstehen kann oder will. Wenn man
aber ohne anwaltlichen Rat nicht mehr weiss, was Recht und was Unrecht
ist, dann sind wir wohl über das Ziel hinausgeschossen.

Ich bin an diesem Punkt immer sehr im Zwiespalt (ich kenne diese Diskussion aus anderen Fotoforen bis zum Erbrechen).

Meiner einer verdient ein paar 1000 Euro jedes Jahr damit, daß er Markenlogos fotografiert.

Ja - ganz gezielt Markenlogos.

Wer jetzt staunt, der muß wissen, daß ich u.a. für eine Bildagentur tätig bin, die sich stark auf Fotos aus dem Bereich "Wirtschaft" konzentriert. Das bedingt, daß man viele Fotos macht zu Wirtschaftsthemen, und Wirtschaftsthemen gehen nicht - ohne Marken... Und wenn ich für diese Agentur ein Thema beackere, dann kam früher regelmäßig der Hinweis: "Vergiß nicht, ein paar Vollformate vom Firmenlogo zu machen!" (Inzwischen weiß man dort längst, daß man mich nicht mehr daran erinnern muß.)

Will sagen: "Wenn Du losziehst, Fotos... 'Hamburg-Mannheimer' zu machen, dann bring was mit, wo das HM-Logo formatfüllend an der Wand vom Verwaltungsgebäude hängt."

Genau das brauchen nämlich die FAZ, und das Handelsblatt, und FTD und wie sie alle heißen, wenn sie über das Unternehmen berichten.

Und genau da bin ich dann immer im Zwiespalt. Je mehr Leute glauben, sie dürfen aber absolut nie nicht niemals eine Marke auf einem Bild haben, desto besser sind meine Verdienstmöglichkeiten. Eigentlich sollte ich also aus purem Egoismus immer sagen: "NIEMALS eine Marke abbilden! Ganz streng verboten!"

Der Bildagentur ist es übrigens völlig wurscht und wumpe, wofür ihre Kunden ein Foto benutzen, auf dem ein Markenzeichen zu sehen ist - solange der Kunde für die Nutzung das jeweilige Honorar zahlt.

Wenn der Kunde meint, das Foto mit dem BMW-Logo drauf dafür nutzen zu wollen, daß er ohne die nötigen Rechte eingeholt zu haben einen "BMW-Coffee-Shop" eröffnen will...

... sein Problem. Nicht das der Agentur. Der Kunde nutzt dann die Marke unzulässig. Nicht die Bildagentur. Die macht nämlich gar keine Aussagen zur Marke. (Was anderes wäre es, wenn jemand eine "Bildagentur BMW-Fotos" aufmachen würde. Das wird markenrechtlich interessant...)
06.02.2012
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Image Worx
Die Agenturen wollen damit natürlich gleich von Vornherein jede möglichen und unmöglichen Probleme vermeiden, die aktuell in den vielen Ländern in denen sie oder ihre Kunden tätig sind entstehen können oder die sich durch zukünftige Gesetzesänderungen ergeben könnten.


Das ist der Punkt.

Leider unterliegen dann einige dem Trugschluss, das mit der geltenden Rechtslage zu verwechseln.[/quote]
Einmal das, und zum anderen vergessen sie all die Marken und Geschmacksmuster zu entfernen, die sie gar nicht als solche erkennen... *LOL*
06.02.2012
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Ralf_Scholze
es würde durchaus sinn machen, sich erst einmal in das thema "makrenrecht" einzulesen, bevor man sich hier äußert. einei offenbaren deutlichen, dass sie nicht wissen, wovon sie reden. etwas nicht zu wissen, ist kein problem. aber wenn man es merkt, sollte man sich dranmachen, die lücken zu schließen.


Dieses Posting erscheint mir vollkommen sinnlos.
Denn keiner der Anwesenden weiß wer damit gemeint ist und welche Seite ihre Wissenslücken auffüllen sollte ;)[/quote]
Die, die die Sache anders sehen als er... ;-)
06.02.2012
Original von Daniel Kötz, Fachanwalt
Das Thema "Marken im Bild" ist häufige Frage vieler Fotografen. In meinem Buch (ja, es IST Werbung) "Fotografie und Recht" steht dazu natürlich auch etwas (S. 88f.).

Generell ist die Angst vieler Fotografen unbegründet. Marken müssen, um sie zu verletzen, grundsätzlich

a) gewerblich und
b) markenmäßig ("wie eine Marke") verwendet werden.

Das ist bei Verwendung einer Coca-Cola-Flasche, die ein Model in der Hand hält, regelmäßig nicht der Fall.

Gruß,
Daniel Kötz

Aber sie glauben doch nicht im Ernst, daß dieses Statement auch nur eine einzige der unzähligen Spinnen aus dem Yucca-Palmen-Wald vertreiben wird... ;-)
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