Zeigen von geschützten Markenartikeln in Bildwerken 103

25.01.2012
Original von Satyr [GothicModels.net]
Ah, der Scholze kann von Wikipedia kopieren und erklären, was eine Marke ist.
Grossartige Leistung. ^^

Von wegen Marken;

Gerade Harley Davidson hat es wohl nicht mal nötig, für seine Bikes Werbung zu machen. :)



.... vielleicht mit dem hintergedanken, dass dre eine oder andere vielleicht mal auf die idee kommt, das internet zum rechrchieren zu nutzen, statt nur spekulationen als fakten anzupreisen?
Wikipedia = Allgemeingültige Fakten? Interessant. *gg*
03.02.2012
also ich habe hier nicht alles gelesen ... aber wenn ich irgend welche produkte mit im bild habe, mache ich schriften und/oder markenzeichen unkenntlich.
03.02.2012
Der auf Markenrecht spezialisierte Münchner Rechtsanwalt Peter Eller schrieb in einem anderen Forum zu der Frage, ob das Logo von IKEA auf einem Foto in einer Stockfoto-Agentur abgebildet werden dürfe folgendes:

"(...) dir ist vollständig beizupflichten mit dem kleinen Unterschied zur Sichtbarkeit des Schriftzuges IKEA. Ist er von einem öffentlichen Grund aus sichtbar, können Fotos davon ohne Einschränkung gewerblich verwertet werden. Warum? Weil es keine Rechtsposition von IKEA gibt, dies zu verhindern: Weder das Eigentum an Gebäude und Werbeinstallation (kein Abwehrrecht gegen das Fotografiertwerden vom öff. Grund aus), noch das Urheberrecht am Gebäude (sofern man dies bei diesen baulichen Ungetümen überhaupt zuerkennen mag) noch das Markenrecht: Was die Gartenzwerge unter den Agenturen nicht wahrhaben wollen ist, dass das Markenrecht nur die markenmäßige Verwendung von Markennamen verhindern kann, wenn man den Markennamen also benutzt, um kommerziell motivert auf die durch den Markennamen geschützten Produkte und Dienstleistungen Bezug zu nehmen. Beim - kommerziellen - Anbieten von bloßen Fotografien der Marke und von Markenprodukten werden aber von der Agentur keine Ausagen zu den Produkten und Dienstleistungen gemacht, sondern allenfalls bei der späteren Verwendung, die jedoch allein und ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Verwenders fällt. Aber Zivilcourage vor Mächtigen ist der Gartenzwerge Sache nicht."

Die Abbildung geschützer Marken ist immer nur dann rechtlich problematisch, wenn dabei die Marke "markenmäßig" genutzt wird.

Im übrigen macht Ihr Euch alle gewaltig etwas vor... ;-))

Kleines Experiment:

Stellt Euch in die Mitte Eures Wohnzimmers, dreht Euch langsam einmal im Kreis, 360°, und zählt, wie viele geschützte Marken und geschützte Geschmacksmuster Ihr seht.

Wenn Ihr auf weniger als 30 kommt, habt Ihr welche übersehen. 50 bis 100 dürften realistischer sein.

Bei 99 von 100 geschützten Marken oder Geschmacksmustern in Eurem Umfeld oder auf Euren Fotos wisst Ihr überhaupt nicht, daß es solche sind...

Was Euch nicht peinlich sein braucht - es gibt mehrere Millionen geschützer Marken auf dieser Welt. Der Mercedes-Stern oder das Logo auf der Cola-Dose sind nur zwei davon.
03.02.2012
Original von Klaus Offermann - Job im Tunnel
Hi,

mein Kommentar schweift etwas vom eigentlichen Thema ab, aber trotzdem:

US-amerikanische und kanadische Bildagenturen akzeptieren keine Fotos mit Markenamen.

Sorry, aber das ist völliger Quatsch.

Getty Images-Foto mit Cola-Dosen
Corbis Foto mit Mercedes-Benz

Eine fotografische Wiedergabe unserer Welt ist schlicht nicht möglich, ohne andauernd diverse Marken auf dem Foto zu haben...

Wer von Euch möchte mal zählen, wieviele geschützte Marken auf diesem Getty Images-Foto wohl abgebildet sind? *LOL*

Ich komme auf den ersten Blick auf acht. Wer findet mehr?
03.02.2012
Original von regensburg82
Die Sache ist einfacher als es hier 5 Seiten wert sind, gelesen und diskutiert zu werden.

Man hat (normalerweise) kein Recht an einer Marke.

Auch wenn es sich nur um Beiwerk handelt, wertet die Marke das Bild aus der Sicht des Rechteinhabers auf.

Nein. Die Frage ist nicht "Beiwerk oder nicht?", sondern "markenmäßige Nutzung oder nicht?"

Es ist vollkommen belanglos ob hier ein Gewerbe oder ein Privater dahintersteckt.

Das ist meistens ein riesengroßer Unterschied, denn ein Privatmann kann schlecht im Geschäftsverkehr Marken markenmäßig nutzen...

Das UrhG kennt hier keinen Unterschied.

Das UrhG hat mit Marken und Markenschutz nicht das geringste zu tun. Markenrecht wird durch das Markengesetz geregelt.

Um sicher zu gehen: Man sollte auf alles verzichten, was Rückschlüsse auf eine Marke zulässt. Aber wer macht das schon?

Niemand, weil es völlig unnötig ist. Und weil die meisten Leute sowieso nur einen Teil der Marken überhaupt als solche erkennen.

Auch das Bild von BS finde ich nicht unbedenklich.

Das ist vollkommen unbedenklich, da hier überhaupt keine markenmäßige Aussage zur Marke getroffen wird.
Übermäßiger Alkoholkonsum. Ob der Rechteinhaber der Marke "Wodka Gorbatschow" solche Bilder in Zusammenhang mit seiner Marke sehen möchte? Wohl kaum.

Das ist völlig unerheblich, ob er das möchte.

Und er hat Recht.

Nö.
03.02.2012
Original von D-Pic's
Fotografiere nur mal das Scheinwerferglas eines Mercedes,kein Markenname ,nichts,ruckzuck hast du richtig Ärger...

Spinne, Yuccapalme.
03.02.2012
Original von COREDESIGN (new site | new pics | facebook)
also das größte problem ist hier eigentlich das ständig geschmacksmusterrecht, markenrecht, kunstfreiheit und urheberrecht zusammengewürfelt werden. und da gibt es dann auch sehrwohl einen unterschied zwischen privat und gewerblich.

Das größte Problem ist, daß aufgeregte Hobby- und Semiprofifotografen immer wieder mal irgendwo etwas über einen Rechtsstreit über Markenrechte lesen, das nicht mal zu 5 Prozent richtig verstehen, und dann wie ein panischer Hühnerhaufen durch alle Foren laufen und Tartarenmeldungen verbreiten und dabei vollkommen falsche Schlussfolgerungen aus Gerichtsurteilen ziehen, von denen sie weder das Urteil noch die Urteilsbegründung verstanden haben.

Ja, ich weiß, klingt jetzt heftig, ist aber wirklich so.
03.02.2012
Original von D-Pic's
Lies mal die einschlägigen Foren der Microstock-Agenturen durch,da gehört diese Thema zum täglichen Brot....genau deshalb werden viele Bilder im Augenblick bei den Agenturen von Seiten der Agentur gelöscht

Das hat aber nichts mit irgendeiner Rechtsgrundlage zu tun. (Siehe weiter oben.)
03.02.2012
Original von Ralf_Scholze
Eine Marke oder ein Markenzeichen (engl. trademark) – früher auch unter dem einseitigen Begriff Warenzeichen bekannt – ist ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das vor allem dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Genau darum geht es beim Markenrecht: Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden um nicht mehr und nicht weniger und genau das ist geschützt, wenn eine Marke angemeldet ist.

Eine Marke ist übrigens auch geschützt, wenn sie nicht als solche angemeldet wurde.

Markenschutz entsteht bereits durch die "Verkehrsgeltung" einer Marke, also schlicht durch ihre Benutzung...
03.02.2012
Original von TomRohwer
[...]
Wer von Euch möchte mal zählen, wieviele geschützte Marken auf diesem Getty Images-Foto wohl abgebildet sind? *LOL*

Ich komme auf den ersten Blick auf acht. Wer findet mehr?

wenn im us-markenrecht auch sowohl wort- als bildmarken existieren, sind es sicher mehr. je zwei in den kino-plakaten und der kodak-werbung, dann bank of america, tkts, yellow cab... mehrere kleine und halb verdeckte. möglicherweise ist sogar der police-schriftzug als marke geschützt...
Original von TomRohwer
[quote]Original von Klaus Offermann - Job im Tunnel
Hi,

mein Kommentar schweift etwas vom eigentlichen Thema ab, aber trotzdem:

US-amerikanische und kanadische Bildagenturen akzeptieren keine Fotos mit Markenamen.

Sorry, aber das ist völliger Quatsch.

Getty Images-Foto mit Cola-Dosen
Corbis Foto mit Mercedes-Benz

Eine fotografische Wiedergabe unserer Welt ist schlicht nicht möglich, ohne andauernd diverse Marken auf dem Foto zu haben...

Wer von Euch möchte mal zählen, wieviele geschützte Marken auf diesem Getty Images-Foto wohl abgebildet sind? *LOL*

Ich komme auf den ersten Blick auf acht. Wer findet mehr?[/quote]

Würdest du die 8 auch verraten ? Sorry aber ich komme nur auf 7.......grummel.....bin einfach neugierig......
Aus der Fotolia -Liste geschützter Marken

Coca Cola (Produkte, Warenzeichen, Logos etc.)

es gibt bei allen Agenturen ältere Bilder mit gesch. Marken,die aktuell gelöscht werden,ebensolches Thema
Euro-Scheine
es gibt einen Brief der EZB wo darauf explizit hingewiesen wird
04.02.2012
Hallo zusammen,

ich habe nicht alle Beiträge gelesen, das meiste ist auch gesagt worden. Es wurde hier auch von Privat und gewerblich gesprochen, was nicht ganz richtig ist. Es sollte eigentlich heißen, Privat unf öffentlich.

Privat sind die eigenen vier Wände oder auch mal noch in kleiner Runde bei Freunden. Wenn ich ein Bild im Internet, zeitung, VHS oder sonstwoh fremden Personen zeige ist es öffenllich. Dann ist das egal ob ich dies als Privatperson oder als Unternehmen tue.

Markennamen zu zeigen ist immer riskobehaftet.

Gruß
Ralf
04.02.2012
Original von DieAugenweide
Markennamen zu zeigen ist immer riskobehaftet.


Wieso? Hast Du Referenzen zu Geschichten oder gar Urteilen? Oder ist es nur ein Bauchgefühl?
04.02.2012
Hallo Pixelspalter,


Im Musikbereich gibt es hier viel öfters die Problematik, wohlgemerkt ich sprach von privater und öffentlicher Nutzung. Hier hat jeder schon mal irgendwie damit zu tun gehabt und da ist mittlerweile klar definiert wann es eine private Nutzung ist und wann nicht.

Die MK gilt ganz bestimmt nicht als private Nutzung. Egal ob es Urheber, Marken-, Geschmacksmusterrecht oder auch das Recht am eigenen Bild.

Oder stelltst du hier Bilder ein ohne einen Vertrag mit deinem Model zu haben. Da du es nur "privat" und nicht gewerblich benutzt wird?

Warum regen sich Fotografen auf wenn auf einer "privaten" nicht kommerziellen Homepage ihre Bilder benutzt werden ohne zu fragen?

Aber bleiben wir bei deinen Bild. Angenommen ich zeige ein Bild auf meiner privaten Homepage.

Fall1: Ich schreibe, dass das Bild top ist, nenne den Namen des genialen Fotografen und meine Homepage zeigt lauter Topbilder.

Fall2: Ich nehme das Bild und schreibe was alles komplett schlecht ist, meine anderen Bilder sind mies, nenne deinen Namen und komplette Adresse mit Warnhinweis vor dem Fotografen.

Was würdest du in Fall 1 tun und was in Fall2. So ist das auch bei Markeninhabern. Einmal tolle Werbung und ein anderes mal steht der Anwalt vor derTür.

In der Literatur sind es immer Firmen, die angeführt werden und wo es auch Gerichtsurteile gibt. Ich denke Privatpersonen die ein Bild veröffentlichen werden angeschrieben und nehmen das Bild runter und fertig.

Es muss ja auch eine Firma erst was dagegen haben. Wir reden hier über Rechte; Urheber-, Marken- und Geschmacksmusterrechte.
04.02.2012
Dein Text drückt nur genau das aus, was ich hier immer wieder lese...

Man erwähnt daß es schon genug Urteile, Geschichten usw zu dieser Problematik gegeben hat....nur ein Verweis darauf oder eine konkrete Nennung passiert dann doch nie
Ich glaube hier ist mehr Angst vorm bösen schwarzen Mann dabei als wirklich realistische Szenarien.

Tom hat es gut zusammengefasst. Ein Markenschutz bezieht sich nur auf eine markenmäßige Verwendung.
Wenn jemand übervorsichtig sein will, darf er/sie das gerne sein. Das heißt aber noch nicht daß die Nutzung von Markenartikeln in Bildern - die keine markenmäßige Verwendung darstellen - nicht legal erlaubt wäre.

Und das ist alles noch völlig ohne Betrachtung weiterer Recht wie z.B. der Kunstfreiheit
04.02.2012
Original von DieAugenweide
Aber bleiben wir bei deinen Bild. Angenommen ich zeige ein Bild auf meiner privaten Homepage.

Fall1: Ich schreibe, dass das Bild top ist, nenne den Namen des genialen Fotografen und meine Homepage zeigt lauter Topbilder.

Fall2: Ich nehme das Bild und schreibe was alles komplett schlecht ist, meine anderen Bilder sind mies, nenne deinen Namen und komplette Adresse mit Warnhinweis vor dem Fotografen.


Im ersten Fall würde ich Dich wegen Urheberrechtsverletzung angehen und
im zweiten Fall zusätzlich noch wegen übler Nachrede. So what - beide Varianten
sind nicht erlaubt.

Im vergleichbaren Fall mit den Marken sieht es aber anders aus. Hier ist die
einfache Abbildung der Marke ausserhalb des geschäftlichen Verkehrs völlig
unproblematisch, während Du im zweiten Fall mit Schädigung der Marke
respektive Geschäftsschadigung dabei bist.
Playmobil

kleiner Link aus Fotolia
[gone] User_293587
04.02.2012
Wenn so ein Bild schon nicht erlaubt sein soll, dann dürften die Models auch keine Klamotten anhaben. Da kann man möglichweise auch die 3 Stripes von Adidas sehen oder den Swosh von Nike.

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