Zeigen von geschützten Markenartikeln in Bildwerken 103

Original von BS
[quote]Original von Horst G .............. Punkt !! aka DER LOLLIGRAF
Im meinem Auge wäre eine klare Aussage was darf und was nicht von der Seite des Betreibers der Seite von Vorteil.

schliesslich muss sich ein Betreiber einer solchen Seite auch mit Markenrechtsverletzungen seiner User auseinandersetzen , oder nicht ?


Das doofe ist ja das man da "pauschal" keine Antwort geben kann.

Einzelfallentscheidung.

Gibtbet unbedenkliches...
Gibbet bedenkliches...(mal mehr mal weniger auf der Waagschale)
Gibbet klare "No-Go"...

Wenn irgendwo ganz klein auf einem Bild ne Cola-Flasche (vogue-Zeitung) in der Ecke rumliegt bei einem Lifestylefoddo ist das sehr unbedenklich.

Ein Coca-Cola Bild was man auch auf einer Werbung vermuten könnte ist sehr bedenklich (Tendenz zu - muss weg)

Cover Imitate der Vogue (Elle...irgendwas) inclusive leichter Abwandlungen in der Schreibweise....klares "muss weg")[/quote]


das ist doch schonmal ne Aussage mit der man was anfangen kann

sozusagen als unverbindliche Richtlinie
25.01.2012
Original von BS
[...]
Wenn irgendwo ganz klein auf einem Bild ne Cola-Flasche (vogue-Zeitung) in der Ecke rumliegt bei einem Lifestylefoddo ist das sehr unbedenklich.
[...]

da bin ich mir nicht sicher. es gibt bestimmt leute (richter, anwälte, markeninhaber...) die der meinung sind, dass es bei einem inszenierten studiobild überhaupt kein "beiwerk" gibt, sondern eben jedes detail zur inszenierung gehört...
25.01.2012
Original von Henning Zachow *was cooles Neues ;)*
[quote]Original von BS
[...]
Wenn irgendwo ganz klein auf einem Bild ne Cola-Flasche (vogue-Zeitung) in der Ecke rumliegt bei einem Lifestylefoddo ist das sehr unbedenklich.
[...]

da bin ich mir nicht sicher. es gibt bestimmt leute (richter, anwälte, markeninhaber...) die der meinung sind, dass es bei einem inszenierten studiobild überhaupt kein "beiwerk" gibt, sondern eben jedes detail zur inszenierung gehört...[/quote]
Wenn man die Sachlage so angeht, wie bei Personen bzgl. deren Persönlichkeitsrechte, dann geht es nicht um "Inszeniert" oder "aus dem Laben gegriffen"
es geht wohl eher darum, ob es wichtiges Hauptmotiv oder eben "Beiwerk" ist.
Beiwerk ist es in der Regel dann, wenn man es getrost weglassen könnte, ohne dass das Bild dadurch wesentlich geändert wird.

Halt also jemand eine Cola-Flasche in der Hand und zeigt sie sogar in die Kamera, dann ist das kein Beiwerk, steht die Flasche auf einem Tisch im Hintergrund wo noch einige andere Dinge rumstehen/liegen dann ist es wohl unwichtiges Beiwerk...
Original von Henning Zachow *was cooles Neues ;)*
[quote]Original von BS
[...]
Wenn irgendwo ganz klein auf einem Bild ne Cola-Flasche (vogue-Zeitung) in der Ecke rumliegt bei einem Lifestylefoddo ist das sehr unbedenklich.
[...]

da bin ich mir nicht sicher. es gibt bestimmt leute (richter, anwälte, markeninhaber...) die der meinung sind, dass es bei einem inszenierten studiobild überhaupt kein "beiwerk" gibt, sondern eben jedes detail zur inszenierung gehört...[/quote]

ein veröffentlichtes Foto im Rahmen einer Geschichte über eine Schauspielerin ..... "Schauspielerin blättert in einer Modezeitschrift" ... gab keinerlei beanstandung von Seiten des Verlages oder sonst wem.

vielleicht hätte die situation anders ausgesehen wenn es eine andere Person gewesen wäre und es hier veröffentlicht würde.

daran sieht man das die Grenzen sehr fliessend sind.
Hm, also mal aus meiner Erfahrung als Werbefritze:
Wir/ich machen das immer recht einfach bei solchen Dingen. Man stellt sich zwei Fragen.
1. Funktioniert das Motiv/die Idee auch ohne die Details und wenn nein:
2. Ist es relevant welches Detail/Marke es ist?

Für Dein Bild:
1. Funktioniert das Bild auch ohne Milch und Whiskey?
Nein, denn es ist Kern der Aussage - und das unterscheidet es zum Beispiel von so vielen Fotos wo sich n Mädel vor oder auf nem Auto räkelt (Deine Porschebeispiele zum beispiel) In diesen Fällen ist das Fahrzeug weder Ziel des Motives noch kern einer Aussage, noch relevant. Im Mittelpunkt steht das Model.

2. Ist es relevant welche Details es sind?
Naja, es muss n Whiskey sein und ne Milch, der rest ist egal. Ich hätte dieses Bild mit einer altmodischen Milchflasche unnd einem typischen Whiskeyglas mit entsprechend goldener Flüssigkeit umgesetzt. Und so ist eigentlich der Weg wie man an solche Motivideen herangeht/herangehen kann.

grundsätzlich:
Aus meiner Erfahrung heraus sind Marken im übrigen wesentlich toleranter als es hier dargestellt wird. Ich hab an der Uni an der ich arbeite bereits zig Diplome/Vordiplome begleitet in deren Umsetzungsphase man Hersteller kurz angefragt hat, ob dieses oder jenes ok wäre und ob man das ein oder andere Produkt dafür zur Verfügung gestellt bekäme.

Natürlich ist im kommerziellen Bereich da ganz was anderes los. Nicht umsonst sind in Soaps und co so ziemlich alle Marken unkenntlich gemacht. Aber gemäß dem Artikel beim BFF seh ich das ganz genauso. Einfach mal den Kopf einschalten bevor man ein Motiv plant. Zumindest wenn die Option besteht das es der Rest der Welt zu Gesicht bekommt oder es sogar veröffentlicht werden soll. :D

Der Youtube-Beitrag ist zwar durchaus korrekt wie es scheint und erklärt viele Sachverhalte gut wie ich finde, jedoch deckt sich meine Erfahrung des realen Rechts eher mit dem des BFF-Artikels. Der Anwalt da im Beitrag beschreibt doch eine etwas stark überzogene Realität - jedenfalls nach meinen Erlebnissen. :D Aber da mag es auch Menschen geben mit anderen Erfahrungen. Viel wichtiger aber, er bezieht sich in fast allen gezeigten Beispielen auf das Geschmacksmusterrecht. Und das sieht nicht nur etwas anders aus und gibt andere Regelungen vor, es ist auch hart in der Diskussion wie sehr es noch dem heutigen Stand entspricht.
25.01.2012
Original von Henning Zachow *was cooles Neues ;)*
[quote]Original von BS
[...]
Wenn irgendwo ganz klein auf einem Bild ne Cola-Flasche (vogue-Zeitung) in der Ecke rumliegt bei einem Lifestylefoddo ist das sehr unbedenklich.
[...]

da bin ich mir nicht sicher. es gibt bestimmt leute (richter, anwälte, markeninhaber...) die der meinung sind, dass es bei einem inszenierten studiobild überhaupt kein "beiwerk" gibt, sondern eben jedes detail zur inszenierung gehört...[/quote]

@ Henning

Muss ich dir das Wort "Einzelfallentscheidung" näher erläuern ? ^^

Nochmal, nochmal, nochmal....

Pauschale Antwort auf die Frage ist "nicht" möglich.
Sämtlich Beispiele (inclusiver meiner) sind immer mit Vorsicht zu geniessen.
Kommt mir also niemand an und schreibt "aber der BS hat´s erlaubt" ^^

Meine eigene, private bescheideneEinstellung zu "eher unbedenklich" kann man an diesem Bildchen sehen.

die wichtigste frage ist doch immer erstmal: ist es privat oder irgendwie gewerblich? wenn da jemand nen motorradkalender knipst, in somit also verkauft, dann bekommt der natürlich eins auf den deckel wenn er n markenlogo da reinbügelt. :D

wenns privat ist greifen halt viele rechtsmechanismen nicht oder nur eingeschränkt.
und wenn es gewerbkich in umaluf kommt, dann bleibt es eben leider ein einzelfall. wie man an den verschiedensten urteilen erkennt, ist da die rechtslage eben recht verschlungen. die erklärung im bff artikel zeigt das ja auch ganz gut. es werden einfach extrem viele rechte tangiert die jeweils zum schutze verschiedener beteiligten agieren. kein wunder das das immer kuddelmuddel gibt. ;)
rechte die personen schützen, rechte die produkte schützen, rechte die die kunst schützen und rechte die rechte schützen. nicht alle arbeiten in die gleiche richtung. so wird sich für sowas nie eine einheitliche aussage finden lassen - befürchte ich. :D
25.01.2012
Original von JayBee (Hobbyknipser)
Der Unterschied liegt darin, ob du den Artikel gezielt im Bild einbaust oder nicht.
Wenn die Vogue nur so daliegt ist der Fokus der Bildaussage nicht auf die Vogue bezogen und somit von der Kunstfreiheit gedeckt.
In deinem Beispiel wurden die Marken gezielt in das Bild eingebaut. Und somit ist es abmahnfähig.
Weiteres Beispiel: Harley Davidson geht gegen alles vor, was ihr Logo unrechtmäßig verwendet... Gab schon Urteile gegen Fotografen, die Motorradkalender geknipst hatten und das Logo klauten um es im Kalender zu benutzen. Sie wurden alle zur Kasse gebeten...


Jetzt hast Du so gut angefangen....und bist dann doch wieder ins falsche Thema abgerutscht
Der Motoradkalender verwendet die Marke (also das Logo) Und nicht das Markenprodukt (also das Motorad)

Dann stell ich doch gleich mal eine weitere Frage......was ist, wenn von einem dieser Partyfotografen ein Bild von jemanden gemacht wird, der gerade eine Flasche Jack Daniels groß ins Bild hält. Und dieses Partybild wird in irgendeinem der üblichen Portale (z.B. Virtualnights) online gestellt
#49
Die Sache ist einfacher als es hier 5 Seiten wert sind, gelesen und diskutiert zu werden.

Man hat (normalerweise) kein Recht an einer Marke.

Auch wenn es sich nur um Beiwerk handelt, wertet die Marke das Bild aus der Sicht des Rechteinhabers auf. Der Argumentation folgen die Gerichte, denn nicht umsonst war die Marke schützenswert (gibs das wort?, ich denke nicht...).

Es ist vollkommen belanglos ob hier ein Gewerbe oder ein Privater dahintersteckt. Das UrhG kennt hier keinen Unterschied.

Um sicher zu gehen: Man sollte auf alles verzichten, was Rückschlüsse auf eine Marke zulässt. Aber wer macht das schon?

Auch das Bild von BS finde ich nicht unbedenklich. Übermäßiger Alkoholkonsum. Ob der Rechteinhaber der Marke "Wodka Gorbatschow" solche Bilder in Zusammenhang mit seiner Marke sehen möchte? Wohl kaum. Und er hat Recht.
25.01.2012
Halloele!

Meine Bauchmeinung: lass es, die Marken zu zeigen!! Eine Flasche mit Milch plus ein Glas mit Whiskey wie schon vorab beschrieben taugt auch, um Deine Bildidee umzusetzen, da muss man nicht die Namen der Marken so explizit im Vordergrund zeigen... Ich wuerde mich nicht aufs Glatteis begeben, vom Rechtsanwalt der Firma dann ein Schreiben zu bekommen. Denn "nette kostenlose" Werbung fuer Ihr Produkt ist es nun mal nicht, eher negative...

Und von wegen "privat" oder "gewerblich" - angenommen ich als Model stelle mit einem Fotografen eine Sektwerbung nach, also z.B. die mit dem roten Kleid. Flasche mit Schriftzug gut zu sehen... damit gehe ich zu einem Casting fuer einen Job... Eigentlich schmuecke ich mich dann doch mit fremden Federn - denn auf den ersten Blick saehe es so aus, als habe ich eine Kampagne mit der Sektmarke gehabt... daher lasse ich es lieber, eine Marke in dem Bild zu verwenden, ich ziehe auch kein rotes Kleid an - sondern packe ein Bild im Abendkleid mit einem Glas Sekt ins Book, wo alles neutral ist, ich aber trotzdem in der gleichen Situation dargestellt bin...

Gruessle
Kirstin
25.01.2012
Original von JayBee (Hobbyknipser)
Dann erkläre mir den Unterschied zwischen "Marke" und "Markenprodukt"...
In deinem Fall hast du nämlich sowohl das Eine, als auch das Andere verwendet...


Ist das nicht klar?
Wenn ich den Schriftzug oder das Logo einer Marke einbaue und mein eigenes Produkt (was auch ein Bild sein kann) so aussehen lasse, als hätte es mit der Firma zu tun, dann verwende ich die Marke
Zeige ich jedoch nur ein Bild mit eine Produkt, welches die Firma verkauft, dann habe ich nur das Markenprodukt verwendet

Das Bild ist übrigens nicht so entstanden, daß wir explizit Wert darauf gelegt hätten, die Markennamen zu zeigen. Das ist eher Zufall, daß beides so hingedreht war, daß es lesbar ist.

Die Fragen die bleiben sind:
Hat das Bild explizit was mit Weihenstephan oder Jack Daniels zu tun? Würde es die Bildaussage verändern, wenn eine andere Milch und ein anderer Whiskey verwendet werden würden? Wirkt das Bild ab- oder aufwertend für eine der beiden Marken?
Und die wichtigste Frage:
Ist das Bild ein eigenständiges Werk mit Aussage unabhängig von den verwendeten Marken?
also das größte problem ist hier eigentlich das ständig geschmacksmusterrecht, markenrecht, kunstfreiheit und urheberrecht zusammengewürfelt werden. und da gibt es dann auch sehrwohl einen unterschied zwischen privat und gewerblich.

die form/design eines produktes ist u.u. als geschmacksmuster eingetragen, daher besteht hier ein recht seitens des besitzers das die gewerbliche nutzung (auch abbildung in zuge einer gewerblichen anderen tätigkeit) untersagt. für die private nutzung jedoch hat das geschmacksmusterrecht extra ne eigene ausnahme. somit kann es dem hobbyknipser u.u. völlig wurst sein.

für weitere infos am besten hier lesen. dann erübrigt sich das ganze stochern im dunkeln hier. :D
http://www.karstenundschubert.de/uploads/media/Fotorecht_Fotografen_01.pdf
Fotografiere nur mal das Scheinwerferglas eines Mercedes,kein Markenname ,nichts,ruckzuck hast du richtig Ärger...
25.01.2012
Original von D-Pic's
Fotografiere nur mal das Scheinwerferglas eines Mercedes,kein Markenname ,nichts,ruckzuck hast du richtig Ärger...


Ist das nur eine unbewiesene Vermutung oder gibts da auch Tatsachenberichte?

Wie gesagt....es hat immer noch keiner ein Urteil hier reingestellt zu dem Thema
das bekannteste zu dem thema ist glaub ich das ding mit dem ice und dem frauenhofer institut und - wie überraschend - es war gewerblich und es ging ums geschmacksmusterrecht. ;)
Lies mal die einschlägigen Foren der Microstock-Agenturen durch,da gehört diese Thema zum täglichen Brot....genau deshalb werden viele Bilder im Augenblick bei den Agenturen von Seiten der Agentur gelöscht
25.01.2012
Der Zensur auf ner Seite des Bundesministeriums für Soziales wegen Verletzung der Markenrechte zum Opfer gefallen. Als Beispiel, wie sensibel die Welt geworden ist:
[IMG]
25.01.2012
Eine Marke oder ein Markenzeichen (engl. trademark) – früher auch unter dem einseitigen Begriff Warenzeichen bekannt – ist ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das vor allem dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Genau darum geht es beim Markenrecht: Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden um nicht mehr und nicht weniger und genau das ist geschützt, wenn eine Marke angemeldet ist.
Ah, der Scholze kann von Wikipedia kopieren und erklären, was eine Marke ist.
Grossartige Leistung. ^^

Von wegen Marken;

Gerade Harley Davidson hat es wohl nicht mal nötig, für seine Bikes Werbung zu machen. :)

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