Bilderfrage/Rechte - Erlaubt? 20
24.01.2012
ohne Vertrag ist schlecht. Hast ihn ihr vorher zur Ansicht geschickt? Falls ja, könntest Du zumindest nachschauen was mal vereinbart war.
Hat sie ein Honorar erhalten? Falls ja, dann sieht es für den Wunsch des Modells eher schlcht aus. Sollte nachweisbar sein, z.B. Quittung oder eventuell vorheriger Mailverkehr.
Nutzt sie die Bilder selber? Falls ja, könnte das der Hebel für weitere Verhandlungen sein.
Oben alles mit "nein" beantwortet? Dumm gelaufen, kannst Du wohl kaum noch was machen.
Hat sie ein Honorar erhalten? Falls ja, dann sieht es für den Wunsch des Modells eher schlcht aus. Sollte nachweisbar sein, z.B. Quittung oder eventuell vorheriger Mailverkehr.
Nutzt sie die Bilder selber? Falls ja, könnte das der Hebel für weitere Verhandlungen sein.
Oben alles mit "nein" beantwortet? Dumm gelaufen, kannst Du wohl kaum noch was machen.
#2Report
24.01.2012
Klingt kompliziert und wird durchs MK Forum wohl nicht wirklich zu lösen sein.
Frag Dich selber: bist Du wirklich bereit für die Bilder vor Gericht zu gehen? Mit allen Scherereien und finanziellen Risiken?
Falls nicht, lass es einfach gut sein.
Frag Dich selber: bist Du wirklich bereit für die Bilder vor Gericht zu gehen? Mit allen Scherereien und finanziellen Risiken?
Falls nicht, lass es einfach gut sein.
#3Report
24.01.2012
weiß sie, dass du den vertrag verschlampt hast?
#4Report
24.01.2012
Original von Tim Brakemeier
weiß sie, dass du den vertrag verschlampt hast?
hi,
nein das weis sie natürlich nicht.
#5Report
24.01.2012
Original von der grosse Knipser (tolle Bilder)
ohne Vertrag ist schlecht. Hast ihn ihr vorher zur Ansicht geschickt? Falls ja, könntest Du zumindest nachschauen was mal vereinbart war.
Hat sie ein Honorar erhalten? Falls ja, dann sieht es für den Wunsch des Modells eher schlcht aus. Sollte nachweisbar sein, z.B. Quittung oder eventuell vorheriger Mailverkehr.
Nutzt sie die Bilder selber? Falls ja, könnte das der Hebel für weitere Verhandlungen sein.
Oben alles mit "nein" beantwortet? Dumm gelaufen, kannst Du wohl kaum noch was machen.
nein gab kein honorar. ob sie die dilder selber nutzt weiss ich nicht. mir ist zumindest nichts darüber bekannt.
#6Report
[gone] www.trash-pixel.de
24.01.2012
Also - es liegt ein Vertrag vor, nur der ist nicht auffindbar. Somit ist der genaue Inhalt derzeit schon mal nicht nachprüfbar.
Ich würde in deinem Fall doch mal dezent auf den früheren Vertrag hinweisen und sie bitten zu erläutern, welcher Teil des Vertrages dir das nicht erlauben würde - spätestens jetzt sollte etwas kommen was dir weiterhelfen würde.
§ 22 KunstUrhG sieht ja vor, dass die Erlaubnis im Zweifelsfall erteilt ist, wenn man eine Entlohnung dafür bekommen hat - hat sie denn auch Bilder bekommen? denn die könnten ggf als geldwertes Honorar und somit als Entlohnung betrachtet werden. Weiter könnte man sich noch auf § 23 Abs.1 Nr. 4 KunstUrhG berufen, wenn die Bilder nicht von Ihr bestellt wurden - nach dem Motto, ey du! machen Bilder von mir...
Ich habe Zweifel, dass sich die Dame auf einen Rechtstreit einlassen würde, denn den müsste sie vorfinanzieren und trägt auch das Risiko damit baden zu gehen - letzteres du jedoch auch, wenn der nicht auffindbare Vertrag doch evtl was anderes vorsah.
Ich war in einer ähnlichen Situation, doch meine Verträge sind archiviert. Sie wollte auch das die Bilder weggenommen werden von der Homepage. Ich wollte dafür dann etwas Bakschisch haben, wollte sie aber nicht. Sie klagte (aussichtslos) und zahlte hinterher Bakschisch und die Gerichtskosten!
Ich bin ja schon so fair und ermögliche den Modellen im Vertrag den Rücktritt von der Veröffentlichung (was man ja nicht muss), jedoch verläuft das eben nicht kostenfrei für sie.
Ich würde es ehrlich gesagt darauf ankommen lassen wenn du an den Bildern hängst...
Ich würde in deinem Fall doch mal dezent auf den früheren Vertrag hinweisen und sie bitten zu erläutern, welcher Teil des Vertrages dir das nicht erlauben würde - spätestens jetzt sollte etwas kommen was dir weiterhelfen würde.
§ 22 KunstUrhG sieht ja vor, dass die Erlaubnis im Zweifelsfall erteilt ist, wenn man eine Entlohnung dafür bekommen hat - hat sie denn auch Bilder bekommen? denn die könnten ggf als geldwertes Honorar und somit als Entlohnung betrachtet werden. Weiter könnte man sich noch auf § 23 Abs.1 Nr. 4 KunstUrhG berufen, wenn die Bilder nicht von Ihr bestellt wurden - nach dem Motto, ey du! machen Bilder von mir...
Ich habe Zweifel, dass sich die Dame auf einen Rechtstreit einlassen würde, denn den müsste sie vorfinanzieren und trägt auch das Risiko damit baden zu gehen - letzteres du jedoch auch, wenn der nicht auffindbare Vertrag doch evtl was anderes vorsah.
Ich war in einer ähnlichen Situation, doch meine Verträge sind archiviert. Sie wollte auch das die Bilder weggenommen werden von der Homepage. Ich wollte dafür dann etwas Bakschisch haben, wollte sie aber nicht. Sie klagte (aussichtslos) und zahlte hinterher Bakschisch und die Gerichtskosten!
Ich bin ja schon so fair und ermögliche den Modellen im Vertrag den Rücktritt von der Veröffentlichung (was man ja nicht muss), jedoch verläuft das eben nicht kostenfrei für sie.
Ich würde es ehrlich gesagt darauf ankommen lassen wenn du an den Bildern hängst...
#7Report
24.01.2012
Original von photocaine
[quote]Original von Tim Brakemeier
weiß sie, dass du den vertrag verschlampt hast?
hi,
nein das weis sie natürlich nicht.[/quote]
Jetzt schon ;-)
Falls sie hier lesen kann.....
#8Report
#9
24.01.2012
Original von photocaine
Aber nun endlich zum eigentlichen Problem:
Der Vertrag von damals ist einfach unauffindbar.
Das ist schlecht.
Was sehr ärgerlich ist.
Gelinde gesagt...
Nun meine Frage muss ich diesem Wunsch nachkommen oder nicht?
Selbst wenn wir wollten, dürften wir Dir keine Rechtsberatung geben. Davon abgesehen, daß die Antwort auf die Frage "Was soll ich tun?" letztlich nicht mal Rechtsberatung ist - sondern fast schon Unternehmensberatung...
Was Du tun sollst, kannst nur Du allein entscheiden, das kann Dir keiner abnehmen.
Ich hätte mich in so einem Fall (der bei mir hoffentlich nie eintreten wird, und da ist auch meine Buchführung vor) vermutlich gefragt, ob es Sinn macht, zu bluffen.
Also dem Model antworten: "Hey, wir haben einen Vertrag! Du hast zugestimmt, Du kannst nicht einfach zurückziehen."
Unter Umständen reicht das. Aber wenn das Model sich wirklich auf die Hinterbeine stellt, also z.B. einen Anwalt konsultiert, um das Model-Release aus "wichtigem Grund" (§314 BGB) zu kündigen, dann steht man mit der Taktik nicht nur schnell wie ein begossener Pudel da, sondern handelt sich auch noch arge Zusatzkosten ein.
#10Report
24.01.2012
Original von photocaine
[quote]Original von Tim Brakemeier
weiß sie, dass du den vertrag verschlampt hast?
hi,
nein das weis sie natürlich nicht.[/quote]
Jetzt vielleicht schon... ;-)
#11Report
24.01.2012
Original von http://www.trash-pixel.de
...
§ 22 KunstUrhG sieht ja vor, dass die Erlaubnis im Zweifelsfall erteilt ist, wenn man eine Entlohnung dafür bekommen hat - hat sie denn auch Bilder bekommen? denn die könnten ggf als geldwertes Honorar und somit als Entlohnung betrachtet werden. Weiter könnte man sich noch auf § 23 Abs.1 Nr. 4 KunstUrhG berufen, wenn die Bilder nicht von Ihr bestellt wurden - nach dem Motto, ey du! machen Bilder von mir...
...
Der Zweifelsfall ist aber gaaaaaanz dünnes Eis. Du schreibst ja selbst, dass der genaue Inhalt nicht überprüfbar ist - was also sollte im Zweifelsfall erteilt worden sein?
#12Report
24.01.2012
Original von http://www.trash-pixel.de
Also - es liegt ein Vertrag vor, nur der ist nicht auffindbar. Somit ist der genaue Inhalt derzeit schon mal nicht nachprüfbar.
Ich würde in deinem Fall doch mal dezent auf den früheren Vertrag hinweisen und sie bitten zu erläutern, welcher Teil des Vertrages dir das nicht erlauben würde - spätestens jetzt sollte etwas kommen was dir weiterhelfen würde.
Vielleicht hat sie ihn ja auch schon lange nicht mehr... ;-]]]]]]]
Wobei das dem Fotografen dann auch nicht wirklich weiterhilft.
#13Report
24.01.2012
die tatsache das die bilder teilweise extrem bearbeitet sind und nicht mehr viel mit dem orginal zu tun haben spielt bei der ganzen situation keine rolle??? wie gesagt das gesicht ist auch nie erkennbar!
#14Report
[gone] www.trash-pixel.de
24.01.2012
Original von eckisfotos
Der Zweifelsfall ist aber gaaaaaanz dünnes Eis. Du schreibst ja selbst, dass der genaue Inhalt nicht überprüfbar ist - was also sollte im Zweifelsfall erteilt worden sein?
Das weiß ich auch - nur wie dünn es wirklich ist zeigt sich erst, wenn dich das Modell auf eben jeniges lockt ... Du hast Bilder bekommen? na dann hast du doch deine Entlohnung. Das KunstUrhG schreibt ja nicht vor wo und wie, sondern nur das dass... Man könnte auch dann davon ausgehen, dass hier das Interesse des Urhebers schwerer wiegt und ein Modell damit rechnen muss, dass man üblicherweise in der Galerie auf der eigenen Webseite landet. Ich deklariere das dann als Eigenwerbung und Referenzierung für mich, dem das Modell im Vertrag zustimmt.
Ich werde hier oft kritisiert, dass meine Verträge zu überfrachtet sind und zu undurchsichtig und voll mit unrelevanten Zeugs - ich denke halt nur an jedes mögliche Szenario... ich shoote leiber weniger, aber dafür rechtssicherer...
Aber lassen wird das - wir kennen den Vertrag nicht und somit ist alles nur Spekulation ...
#15Report
[gone] www.trash-pixel.de
24.01.2012
Original von photocaine
die tatsache das die bilder teilweise extrem bearbeitet sind und nicht mehr viel mit dem orginal zu tun haben spielt bei der ganzen situation keine rolle??? wie gesagt das gesicht ist auch nie erkennbar!
Die extreme Bearbeitung ist irrelevant - dass das Gesicht nicht zu sehen ist und sonst nichts auf die Person schließen lässt wiegt aber zu deinen Gunsten um aus der Nummer schadlos herauszukommen... wahrscheinlich steckt da ein Lebenspartner dahinter, der seine Lütte nicht im Netz sehen möchte und sie ggf erkannt hat ... wie so oft!
#16Report
24.01.2012
Wenn die Person auf dem Bild von bekannten Dritten eindeutig wiedererkannt werden kann, hast Du ein Problem. Kann sie nicht eindeutig wiedererkannt werden, hast Du kein Problem, weil das Recht am eigenen Bild nicht wirklich zum tragen kommt.
Hängt unter Umständen also vom jeweiligen Bild ab.
Hängt unter Umständen also vom jeweiligen Bild ab.
#17Report
24.01.2012
Hi,
es gibt da das schöne Büchlein “Fotografie und Recht” von Daniel Kötz und Jens Brüggemann. Man sollte es griffbereit haben und von Zeit zu Zeit darin mal stöbern. Einer der beiden Autoren ist sogar in der MK aktiv und kann bei Rechtsfragen auch kontaktiert werden
lg
Ralf
es gibt da das schöne Büchlein “Fotografie und Recht” von Daniel Kötz und Jens Brüggemann. Man sollte es griffbereit haben und von Zeit zu Zeit darin mal stöbern. Einer der beiden Autoren ist sogar in der MK aktiv und kann bei Rechtsfragen auch kontaktiert werden
lg
Ralf
#18Report
24.01.2012
Original von photocaine
die tatsache das die bilder teilweise extrem bearbeitet sind und nicht mehr viel mit dem orginal zu tun haben spielt bei der ganzen situation keine rolle??? wie gesagt das gesicht ist auch nie erkennbar!
Eine Rolle spielt allein, ob die abgebildete Person wiedererkennbar ist. Dafür ist das Gesicht nicht unbedingt notwendig.
Ist die Person aber überhaupt nicht erkennbar, und am besten auch sonst nicht in Verbindung mit den Fotos zu bringen (indem man auf andere Weise schließen kann "Das muß die XY sein!"), dann ist das "Recht am eigenen Bild" nicht mehr relevant.
#19Report
25.01.2012
Original von Ralf_Scholze
Hi,
es gibt da das schöne Büchlein “Fotografie und Recht” von Daniel Kötz und Jens Brüggemann. Man sollte es griffbereit haben und von Zeit zu Zeit darin mal stöbern. Einer der beiden Autoren ist sogar in der MK aktiv und kann bei Rechtsfragen auch kontaktiert werden
lg
Ralf
hi,
habe ich schon kontaktiert - leider bisher ohne rückantwort ;) danke trotzdem für deinen tipp
#20Report
Topic has been closed
ich hatte vor langer langer Zeit mal ein Shooting. Alles war abgesprochen, Vertrag auch gemacht. Die Bilder hatte ich dann auch teilweise auf meiner Webgallerie.
Vor kurzem kam dann plötzlich eine Nachricht des damaligen Models. Es liegen also wirklich Jahre (5-6) zwischen dem damaligen Shooting und jetzt.
Das Model hatte die Bilder gesehen und wolle jetzt aber nicht das diese im Web zu sehen sind. Ich war darüber natürlich nicht so glücklich weil ich dir Bilder sehr mag.
Aber nun endlich zum eigentlichen Problem:
Der Vertrag von damals ist einfach unauffindbar. Was sehr ärgerlich ist. Die Bilder sind natürlich von mir nachbearbeitet worden. Andere Tonung, Unschärfen, Composings etc. Also von den Orginalen (damals noch Analog) doch weit entfernt. Auf keinem der Bilder ist das Gesicht zu erkennen bzw nicht zu sehen. Ich meinte schon wenn Sie nicht im WWW sein sollen ok. Aber für anstehende Ausstellungen würde ich Sie schon sehr gerne verwenden wollen. Aber auch hier ein nein.
Nun meine Frage muss ich diesem Wunsch nachkommen oder nicht? Danke schon mal im voraus.
Grüße pc