Straßenfotografie der schnellste Weg in den Knast? 19

20.01.2012
Straßenfotografie der schnellste Weg in den Knast?

Macht das jemand hier in der MK?
Freund von mir möchte damit anfangen, ich hab ihm davon abgeraten. Aufgrund der rechtlichen Situation in Deutschland einfach zu problematisch.

Gruß Armin
[gone] Der Hosenknopf
20.01.2012
Was verstehst Du unter Straßenfotografie ?
20.01.2012
thread 1: *klick*
thread 2: *klack*

und das thema ist hier in der mk auch in vielen anderen threads schon aufgegriffen worden...
20.01.2012
Original von Der Hosenknopf
Was verstehst Du unter Straßenfotografie ?


Das ist eine berechtigte Frage ich hab mir das mit Wikipedia beantwortet.
Da ich unser Bildrecht kenne hatte ich mir das schon so gedacht.
20.01.2012
Original von Henning Zachow *Leo-Look ;)*
thread 1: *klick*
thread 2: *klack*

und das thema ist hier in der mk auch in vielen anderen threads schon aufgegriffen worden...


Ja hab ich schon mal was zu lesen danke.
20.01.2012

  1. ich weiss leider immer noch nicht genau, was der TO unter "Straßenfotografie" versteht

  2. die rechtliche Situation ist in Deutschland nicht "problematisch" sondern sehr einfach und wesentlich Fotografen-freundlicher als in vielen anderen Ländern, z.B. Frankreich

  3. wegen normaler fotografie wirst du sicherlich nicht gleich in den "Knast" kommen. Da könnten höchstens erst einmal zivilrechtliche Probleme anstehen, die bringen einen aber nicht in den Knast und sie lassen sich allesamt relativ einfach ausräumen

20.01.2012
Strassen und Wege hab ich auch öfters auf dem Bild. Damit kann man gut den Blick des Betrachters führen oder auch z.B. die Weite der Landschaft verdeutlichen.

Bei Brücken soll man aufpassen, da diese militärisch relevant sein können.

Hatte hier eigentlich schon jemand mal Probleme bei der Brückenfotografie? Bei Industrieanlagen, Fabriken und Kraftwerken, da soll ja schon mal der Werkschutz rauskommen, aber bei Brücken?
20.01.2012
Original von SYS 64738 (wünscht allen ein schönes Fest)
Hatte hier eigentlich schon jemand mal Probleme bei der Brückenfotografie? Bei Industrieanlagen, Fabriken und Kraftwerken, da soll ja schon mal der Werkschutz rauskommen, aber bei Brücken?

Allessamt eher unproblematisch.
Auch der Werkschutz kann dich Kreuzweise, solange du dich auf öffentlich zugänglichem Gelände befindest (öffentlich zugänglich kann u.A. auch das Privatgelände der Firma sein! Dann können sie dich zwar wegschicken, aber du darfst entstandene Bilder trotzdem nutzen)
20.01.2012
Original von Armin
Straßenfotografie der schnellste Weg in den Knast?

Macht das jemand hier in der MK?
Freund von mir möchte damit anfangen, ich hab ihm davon abgeraten. Aufgrund der rechtlichen Situation in Deutschland einfach zu problematisch.

Gruß Armin


jap ich zb.
wenn du damit Street Photography meinst
Original von SYS 64738 (wünscht allen ein schönes Fest)
Bei Brücken soll man aufpassen, da diese militärisch relevant sein können.


"militärisch relevant" bedeutet nicht, dass diese Militärgebiet sind. Und dort ist das Fotografieren wirkich verboten.

Hatte hier eigentlich schon jemand mal Probleme bei der Brückenfotografie?


Ja, dass die Polizei vorbeikam, um mich "von dem Suizid abzubringen!" *G*
20.01.2012
Original von SYS 64738 (wünscht allen ein schönes Fest)
Strassen und Wege hab ich auch öfters auf dem Bild. Damit kann man gut den Blick des Betrachters führen oder auch z.B. die Weite der Landschaft verdeutlichen.

Bei Brücken soll man aufpassen, da diese militärisch relevant sein können.

Es gibt in Deutschland absolut keine Rechtsgrundlage, die das Fotografieren von Brücken oder das Veröffentlichen von Brückenfotos einschränkt.

(In Deutschland ist, entgegen liebevoll gehegter anderslautender Legenden, noch nicht einmal das Fotografieren von militärischen Anlagen verboten.*)

Hatte hier eigentlich schon jemand mal Probleme bei der Brückenfotografie? Bei Industrieanlagen, Fabriken und Kraftwerken, da soll ja schon mal der Werkschutz rauskommen, aber bei Brücken?

Früher konnte man herrlich leicht Wetten gewinnen, wenn man irgendwo mitten in der Pampa auf der Straße rund um den Bauplatz oder später um das fertige AKW Brokdorf anhielt, eine Kamera aus dem Auto nahm und anfing, ausgiebig und mehrere Minuten lang den Bauzaun und später den Sicherheitszaun und das AKW zu fotografieren.

Es dauerte dann ungefähr 5 Minuten, bis ein Auto des Werkschutzes herangebraust kam, abbremste, zwei bis drei Herren schauten sich das Treiben aufmerksamst an, das war bis vor etwa 10 Jahren absolut reproduzierbar - und ich habe jedesmal vergebens darauf gehofft, daß die mal aussteigen und mich fragen, was ich da mache...

Solange ich auf öffentlichem Gelände stehe, diskutiere ich mit "Werkschutz"-Leuten überhaupt nicht. (Stichwort "Werkschutz": eine köstliche Aktion aus London.)

Das abstruseste, das ich in der Hinsicht je erlebt habe, war als ich - von einer Straße aus - die Baustelle eines neuen Möbelgeschäfts fotografierte. Das war ein riesiges Fertigteilgebäude, und es ragten gerade Dutzende von Betonpfeilern wie griechische Tempelruinen in die Luft. Ich lief um das Gelände herum, in dem Bemühen, den besten Winkel für die Pfeiler zu finden, als eine Geschäftsleitungszicke aus dem Nichts auftauchte, Typ untervögelte BMW-fahrende Betriebswirtin Mitte Dreißig, und mich fragte, was ich da machen würde.

In solchen Situationen fällt mir spontan immer der selige Alexander Borell ein, seines Zeichens in den 60ern bis 80ern "Fotopapst" verschiedener Magazine, FotoMagazin, ColorFoto, und Autor schlechter Kriminalromane, der in einer seiner Kolumnen mal beschrieb, wie ein Fotografenkollege auf diese Frage mit todernstem Gesicht geantwortet habe: "Ich brate einen Vogel Storch."

Ich krieg das aber nie fertig, und sagte deshalb etwas wie "Wonach sieht es denn aus?"

Die BWL-Zicke meinte daraufhin, man sähe das nicht so gerne. Auf meine leicht genervte Gegenfrage, was sie denn daran störe, meinte sie, die Konkurrenz könne mit solchen Fotos Größe und Aufteilung des geplanten Ladens herausfinden.

Ich antwortete ihr, daß man dafür keine Fotos zum Raten bräuchte, sondern einfach gleich die Baupläne ihres schönen neuen Ladens jederzeit beim hiesigen Bauamt einsehen könne, wenn man daran interessiert sei, woraufhin sie mich einigermaßen verdattert anschaute, dann aber nicht mehr weiter mit mir diskutieren wollte. Ich war ein paar Tage in schwerer Versuchung, mir eine Kopie der Baugenehmigungspläne vom Bauamt zu besorgen und ihr zuzuschicken, verzichtete dann angesichts der recht hohen Kosten für die Kopien aber doch darauf...

_____________________

*) Und bevor jetzt jemand lamentiert: ich schrieb von, nicht in. Von außen. Von oben. Nicht von innen.
20.01.2012
Original von TomRohwer
(Stichwort "Werkschutz": eine köstliche Aktion aus London.)


Herrlich!
[gone] Mapan
20.01.2012
Ich verstehe gar nicht, was Tom gegen untervögelte Betriebswirtinnen in den Mittdreissigern hat. Man muss die ja nicht gleich vergraulen, nur weil die sich bei der Kontaktaufnahme etwas ungeschickt anstellen...
21.01.2012
@Tom: Schöne Geschichte - inzwischen muss man wirklich bei jedem Scheiß, den man fotografiert mir irgendwelchen Wichtigtuern rechnen, die meinen Bescheid zu wissen, was man darf und was angeblich nicht.
21.01.2012
Original von TomRohwer
Es gibt in Deutschland absolut keine Rechtsgrundlage, die das Fotografieren von Brücken oder das Veröffentlichen von Brückenfotos einschränkt.

(In Deutschland ist, entgegen liebevoll gehegter anderslautender Legenden, noch nicht einmal das Fotografieren von militärischen Anlagen verboten.*)

*) Und bevor jetzt jemand lamentiert: ich schrieb von, nicht in. Von außen. Von oben. Nicht von innen.


§ 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden - Absatz 4 kann bei der Veröffentlichung der Bilder zu Problemen führen ...
21.01.2012
Original von monochromatic
[quote]Original von TomRohwer
Es gibt in Deutschland absolut keine Rechtsgrundlage, die das Fotografieren von Brücken oder das Veröffentlichen von Brückenfotos einschränkt.

(In Deutschland ist, entgegen liebevoll gehegter anderslautender Legenden, noch nicht einmal das Fotografieren von militärischen Anlagen verboten.*)

*) Und bevor jetzt jemand lamentiert: ich schrieb von, nicht in. Von außen. Von oben. Nicht von innen.


§ 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden - Absatz 4 kann bei der Veröffentlichung der Bilder zu Problemen führen ...[/quote]

Was glaubst du, wie kann die "Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet" werden, wenn man eine normale deutsche Kaserne von der Strasse davor aus fotografiert? Was soll denn da bitte großartiges zu erkennen sein das man nicht bei z.B. Google Earth viel besser analysieren könnte?*

Ausserdem ist der Stellenwert der militärischen Anlagen in Deutschland ohnehin kein besonders Sicherheitsrelevanter, wir sind kein Militärstaat und haben keine großartig geheimen Anlagen. Bis vor kurzem haben wir sogar jedes Jahr jede Menge junger Männer (ohne Sicherheitskontrolle oder Ähnlichem) dazu gezwungen mehrere Monate Zeit in diesen Anlagen zu verbringen und sich dort alles genauestens ansehen zu können.

Dieses Gesetz muss es natürlich geben, aber wie gesagt, es muss erst einmal tatsächlich eine Sicherheitsgefährdung vorliegen, das wird aber bei einer schlichen Aufnahme von Ausserhalb der Anlage kaum der Fall sein. Dieses Gesetz würde wohl eher für Anlagen in Afghanistan oder anderen Krisengebieten relevant sein, dort wo eine tatsächliche Gefährdung vorliegen könnte, wenn die falschen Leute Details von den jeweiligen Anlagen bekommen würden. Viel mehr aber würde es wohl dann relevant sein, wenn statt einem großen Ganzen irgendwelche Details aufgenommen würden, also beispielsweise von Sicherheitstechnik, Zugängen zu Waffen-/Munitionslagern innerhalb der Anlage, von Monitoren mit verschiedensten Anzeigen darauf etc. Aber solche Aufnahmen kann man nur von innerhalb der Anlagen machen wenn man ganz nahe an den Sicherheitsrelenvanten Dingen dran ist, kaum von der Strasse aus. Denn wenn unser Militär so dämlich wäre, dass man wirklich sicherheitsgefährdende Dinge einfach so von der Strasse aus sehen könnte, dann sollten wir uns ganz große Gedanken machen!


*
PS:
ich habe gerade mal Google bemüht: ALLE mir bekannten Einrichtungen kann man bestens von Oben erkennen. Das gilt nicht nur für deutsche Einrichtungen, sondern auch für Anlagen des US Miltärs in Deutschland (und die Amis sind ja extrem vorsichtig, was ihre Militaranlagen angeht), allem voran die berühmte Anlage in Ramstein.
Auch das Gelände des BND kann man sich im Detail aus der Luft ansehen!
Wenn man von Google nach Microsoft Bing wechselt kann man manchmal statt einfacher Satelliten-Daten sogar auf Luftaufnahmen zurückgreiffen, die von Flugzeugen aus gemacht durden, also mit leichter Schräg-Sicht, da kann man das Ganze sogar noch besser und 3-dimensional ansehen
21.01.2012
Original von monochromatic
[quote]Original von TomRohwer
Es gibt in Deutschland absolut keine Rechtsgrundlage, die das Fotografieren von Brücken oder das Veröffentlichen von Brückenfotos einschränkt.

(In Deutschland ist, entgegen liebevoll gehegter anderslautender Legenden, noch nicht einmal das Fotografieren von militärischen Anlagen verboten.*)

*) Und bevor jetzt jemand lamentiert: ich schrieb von, nicht in. Von außen. Von oben. Nicht von innen.


§ 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden - Absatz 4 kann bei der Veröffentlichung der Bilder zu Problemen führen ...[/quote]
Nein, kann es nicht.

§ 109g StGB Sicherheitsgefährdendes Abbilden

(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer von einem Luftfahrzeug aus eine Lichtbildaufnahme von einem Gebiet oder Gegenstand im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes anfertigt oder eine solche Aufnahme oder eine danach hergestellte Abbildung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in Absatz 1 mit Strafe bedroht ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch die Gefahr nicht wissentlich, aber vorsätzlich oder leichtfertig herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Tat ist jedoch nicht strafbar, wenn der Täter mit Erlaubnis der zuständigen Dienststelle gehandelt hat.

Erstens sind Brücken weder "Wehrmittel" noch militärische Einrichtungen oder Anlagen, und daher schon mal überhaupt nicht durch §109g StGB erfasst.

Zweitens setzt §109g StGB immer voraus, daß durch das Abbilden die Sicherheit der Bundesrepublik oder ihrer Verbündeten oder die "Schlagkraft der Truppe" gefährdet wird.

Dafür reicht das simple Abbilden von Militärgerät oder militärischen Anlagen von außen nicht.

(Was man schon allein daran erkennen kann, daß die Bundeswehr selbst tausende von Aufnahmen ihrer Militärgeräte und Anlagen veröffentlicht...)
Original von der grosse Knipser (tolle Bilder)


Bei Brücken soll man aufpassen, da diese militärisch relevant sein können.



Bei uns kann es dir passieren, dass du einen Felsvorsprung fotografierst, der militärisch relevant ist. :P
22.01.2012
Entstammen diese Gesetze nicht aus einer Zeit, als es noch kein Google Earth gab?
Den ''Brückenexperten'' empfehle ich mal über die miltärische Bedeutung von Brücken in der Zeit der sogenannte ''Vorneverteidigung'' (das Wort stammt nicht von mir) zu recherchieren und insbesondere auch das Gebiet der ehemaligen DDR mit einbeziehen...
... und um das ganze zu toppen: Ich kann mich an Schilder von US Standorten erinnern, nach denen das Stehenbleiben für länger als 30 Sekunden verboten war und mit Schußwaffeneinsatz ohne Vorwarnung gedroht wurde.
Also liebe Experten, es mag alles kurios klingen und vieles stammt aus einer zum Glück vergangenen Zeit, die hier einige gar nicht wahrgenommen haben, weil sie noch zu jung wahren... is aber nich schlimm...
Vielleicht sollte man doch wieder zum Thema Streetphotographie über gehen... ?

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