Händler liefert nicht und reagiert nicht auf Fristsetzung 20

12.01.2012
Hat zwar nicht direkt was mit Fotografie zu tun, aber ich habe Ende November ein paar Utensilien für ein Shooting hier bestellt und per Vorkasse bezahlt:
http://www.pflanzennickey.de

Seit dem habe ich weder die Ware erhalten noch auf meine Nachfragen hin eine Antwort. Als letztes habe ich eine 2-wöchige Frist gesetzt zur Lieferung oder zur Rückerstattung des Betrages

Die ist natürlich auch ergebnislos verstrichen.

Die unter Kontakt angegebene Telefonnummer ist nicht erreichbar. Auf EMails und das Kontaktformular wird nicht reagiert

Was wäre also der nächste logische Schritt? Eine Betrugsanzeige bei der Polizei?

Dazu sollte ich noch sagen, daß es nur um einen Betrag von 11€ geht. Trotzdem will ich die natürlich nicht einfach so damit durchkommen lassen

P.S.: Nach ein wenig googeln habe ich gesehen, daß ich zumindest kein Einzelfall bin:
http://www.shopauskunft.de/bewertung/PflanzenNickey--S-17232.html
http://www.amazon.de/gp/aag/details?ie=UTF8&marketplaceID=A1PA6795UKMFR9&isCBA=&asin=&seller=A17V0HADUZ5WY9#
12.01.2012
Mehr als Polizei würde ich nicht machen. Wenns dumm läuft bleibst du nämlich selbst auf Kosten sitzen.
Er war auch mal Amazonhändler ...

mehr wie Anzeige bleibt dir nicht ...ggf Anzeige wegen Betrug ...passieren wird da auch nichts ...Mist sowas ...
#4
12.01.2012
Über Hinweise freuen sich auch der Verbraucherschutz oft! Manchmal haben die dann auch gleich vielleicht nicht erfreuliche aber doch wenigsten weitere Informationen, falls der Händler schon des öfteren auffiel!

LG
Darkwolfberlin
Original von Fluchtfahrer
Mehr als Polizei würde ich nicht machen. Wenns dumm läuft bleibst du nämlich selbst auf Kosten sitzen.


Was für Kosten ?

Wenn er eine Anzeige bei der Polizei stellt wegen Verdachtes von Internetbetrugs ist das kostenlos. Die Polizei ist keine Anwaltskanzlei und geht immer noch kostenlos einer Strafanzeige nach !

Gruß

Nordic
12.01.2012
Original von Nordic - Photoart
Was für Kosten ?
Wenn er eine Anzeige bei der Polizei stellt wegen Verdachtes von Internetbetrugs ist das kostenlos. Die Plozei ist keine Anwaltskanzlei und geht immer noch kostenlos einer Strafanzeige nach !


Ich denke das hat er auch so gemeint. Das mit den Kosten hat sich auf das "Mehr als" Polizei bezogen.

Danke auf jeden Fall schon mal für die Tipps. Verbraucherschutz ist keine schlechte Idee.

Ich hätte ja nicht übel Lust, da ein Inkassobüro einzuschalten und ein paar eigene Mahnkosten auflaufen zu lassen ^^
12.01.2012
Richtig. Ich wusste gar nicht dass mans anders verstehen kann, aber man wird immer wieder eines besseren belehrt.
[gone] User_202009
12.01.2012
Original von Pixelspalter
Ich hätte ja nicht übel Lust, da ein Inkassobüro einzuschalten und ein paar eigene Mahnkosten auflaufen zu lassen

Warum willst du zu den 11 € noch mehr Geld verlieren? Wer soll denn die Mahnkosten bezahlen. Der Andere hat nichts, also kommt das Inkassobüro zu dir, um sich schadlos zu halten

Vorkasse an eine Firma, die man nicht kennt (bzw. nur über eine Homepage) finde ich leichtsinnig. Dann lieber Lastschrift oder Kreditkarte, da kann man sich das Geld zurück holen.
12.01.2012
Im Insolvenzfall bekommen die Gläubiger im Durchschnitt 2% ihres Geldes zurück. Das wären bei 11 Euo... ;-)
12.01.2012
Original von StefanKomarek
Warum willst du zu den 11 € noch mehr Geld verlieren? Wer soll denn die Mahnkosten bezahlen. Der Andere hat nichts, also kommt das Inkassobüro zu dir, um sich schadlos zu halten

Vorkasse an eine Firma, die man nicht kennt (bzw. nur über eine Homepage) finde ich leichtsinnig. Dann lieber Lastschrift oder Kreditkarte, da kann man sich das Geld zurück holen.


Das wäre auch eher für die Genugtuung als für die Vernunft ;)

Da magst Du bei Vorkasse durchaus Recht haben. Aber bei einem Geringbetrag von 11€ fällt auch diese Hürde bei mir
12.01.2012
Ich würd an deiner Stelle mal im MK-Forum nachfragen. Das wimmelt vor Hobbyjuristen und da bekommst du sicherlich von 5 Leuten 6 Meinungen.
12.01.2012
Ich wuerde definitiv auch an die Verbraucherzentralen gehen und dann gaebe es da noch in RTL (glaub ich??) die Sendung AKTE. Die haben einen Notrufbutton, da kann man solche Sachen melden. Wenn ganz viel zu einem Internet-Abzocker kommt, gehen die der Sache nach, dem Typen auf jeden Fall gehörig auf die Nerven mit dem Kamerateam und manchmal haben die Leute sogar Glueck und bekommen ihr Geld zurück.

Zum Thema ueberhaupt per Vorkasse bezahlen sach ich mal lieber nix, ich denke da biste eh schon schlau geworden.... auch wenn es nur 11 Euro sind, darauf zaehlt der Typ, dass da dann doch viele ihre Bedenken fallen lassen...

Gruessle
Kirstin
Original von Pixelspalter
Das wäre auch eher für die Genugtuung als für die Vernunft ;)


Oh Mann, das klingt ja echt nach nem Arschloch.

Du hast da ein paar Links abgegeben. Einer der Geprellten sagte, er hätte bereits Strafanzeige erstattet.
Gerade bei Betrug ist das so eine Sache mit dem Beweisen der Tat. Da gilt, je mehr Geschädigte, desto besser, denn wenn man einmal nicht zahlt oder nicht liefert, ist man sehr selten wegen Betruges dran.

Strafanzeige wegen Betruges ist niemals verkehrt.
Es könnte Dir sogar bei dem Erhalt Deiner Ware helfen, denn wenn er von der Anzeige Wind bekommt (er wird ja angehört als Beschuldigter), wird er Dir vielleicht schnellst möglich Deine Ware senden.
Quasi um die Strafverfolgungsbehörden "Milde zu stimmen".

Du sagtest, dass es eine Genugtuung für Dich wäre, ihm Mahnkosten etc. überzubügeln.

Ob sich das lohnt, ist die Frage, denn Du müsstest noch einiges an Geld da reinstecken. Du kannst das Geld, was Du da reinsteckst (NACHDEM Du ihn angemahnst hast) natürlich von ihm einfordern. (Wenn er was hat)

Ich würde sagen, in diesem Fall würden folgende Kosten auf Dich zukommen:

2,6 Euro
für ein Übergabe Einschreiben, für eine Fristsetzung und Mitteilung des Rücktritts, falls er nicht liefert.

Wenn er nach der Frist Dir das Geld nicht gegeben hat:
2,6 Euro
für ein Übergabe Einschreiben Deiner Mahnung, damir Du ihn in Verzug setzen kannst.

23,- Euro
für einen Mahnbescheid, den Du hier super einfach und schnell beantragen kannst:

https://www.online-mahnantrag.de (es ist eine behördliche Seite, obwohl der Name nach billigem Inkassobüro klingt)

Wenn sich der Typ dann 2 Wochen nicht meldet, nachden er den Mahnbescheid bekommen hat, kannst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Der ist für Dich dann
kostenlos.

Wenn Du den Vollstreckungsbescheid hast, kannst Du diesen dem Gerichtsvollzieher senden und der pfändet dann für Dich. (Sofern etwas zu pfänden ist)

Die Kosten für den Gerichtsvollzieher kannst Du hier sehen:

http://www.mahnung-online.de/index.html?/pfaendungkosten.html


Ob sich das lohnt für 11,- Euro?
Da müssen Deine Rachegedanken schon groß sein... ;-)

Es kann gut sein, dass ich mich in den o.a. "Preisen" geirrt habe. Falls dem so ist, dann ist es so.
Ich denke aber, dass es so ungefähr hinkommen sollte.
Vielleicht reicht ja auch ein Einschreiben und nicht zwei.

Dieses soll kein Tipp sein, wie Du Dich verhalten müsstest, um Deine Ansprüche erhalten zu können. Es handelt sich hierbei lediglich um Gedankenaustausche und Meinungen von mir, die in keinster Weise richtig sein müssen.
Original von Fridolin Fröhlich
Ich würd an deiner Stelle mal im MK-Forum nachfragen. Das wimmelt vor Hobbyjuristen und da bekommst du sicherlich von 5 Leuten 6 Meinungen.


Naja, die Ursprungsfrage war ja:

Was wäre also der nächste logische Schritt? Eine Betrugsanzeige bei der Polizei?


Da gibt es nur

Ja, erstatte Anzeige

und

Nee, lass mal lieber.


Großartige Unterschiede in den Meinungen wird es wohl dahingehend geben, ob es sich lohnt, den Herrn oder die Firma zu verklagen oder denen irgendwelche Kosten aufzuhalsen.
[gone] User_283609
18.01.2012
mein nächster schritt wäre es, das ganze als learning zu verbuchen und gut wäre es. schau dir die seite an, schlecht gemacht, keine shop-siegel, auf den ersten blick nicht vertrauenswürdig.

wie gesagt, für mich wäre es einfach ein learning. dein geld bekommst du ohnehin nicht wieder.
Original von Holsteiner
wie gesagt, für mich wäre es einfach ein learning. dein geld bekommst du ohnehin nicht wieder.


dem schließe ich mich an
18.01.2012
Danke nochmal für die bisherigen Tipps

Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von Holsteiner
wie gesagt, für mich wäre es einfach ein learning. dein geld bekommst du ohnehin nicht wieder.

dem schließe ich mich an[/quote]

Ja, aber ich hätte nichts dagegen, wenn das Learning auch den Shopbetreiber treffen würde ;)

Immerhin handelt es sich hier um einen deutschen impressumspflichtigen Händler. Sollte also durchaus festzunageln sein
18.01.2012
Original von Nordic - Photoart
[quote]Original von Fluchtfahrer
Mehr als Polizei würde ich nicht machen. Wenns dumm läuft bleibst du nämlich selbst auf Kosten sitzen.


Was für Kosten ?

Wenn er eine Anzeige bei der Polizei stellt wegen Verdachtes von Internetbetrugs ist das kostenlos. Die Polizei ist keine Anwaltskanzlei und geht immer noch kostenlos einer Strafanzeige nach ![/quote]
Lies noch mal den von Dir selbst zitierten Text... ;-)

"Mehr als Polizei würde ich nicht machen. Wenns dumm läuft, bleibst du [dann, wenn Du mehr machst, also z.B. einen Anwalt einschaltest, um das Geld wieder einzutreiben] nämlich selbst auf den Kosten sitzen."
18.01.2012
Original von Pixelspalter
[quote]Original von StefanKomarek
Warum willst du zu den 11 € noch mehr Geld verlieren? Wer soll denn die Mahnkosten bezahlen. Der Andere hat nichts, also kommt das Inkassobüro zu dir, um sich schadlos zu halten

Vorkasse an eine Firma, die man nicht kennt (bzw. nur über eine Homepage) finde ich leichtsinnig. Dann lieber Lastschrift oder Kreditkarte, da kann man sich das Geld zurück holen.


Das wäre auch eher für die Genugtuung als für die Vernunft ;)

Da magst Du bei Vorkasse durchaus Recht haben. Aber bei einem Geringbetrag von 11€ fällt auch diese Hürde bei mir[/quote]
Das ist ja auch so. Ein bißchen Schwund ist immer. Ob man für die eigene Genugtuung dem schlechten Geld noch gutes hinterwerfen will, muß jeder für sich selbst entscheiden.

Die Frage ist doch: was steckt dahinter? Nepp? Dann ist eine Anzeige angebracht, weil sie dazu beiträgt, den Nepp zu beenden. Zahlungs- und Lieferunfähigkeit und Konkurs? Dann bringt eine Anzeige wenig, es sei denn, hier wäre Konkursverschleppung gegeben gewesen. Schadet aber auch nichts, und letztlich ist die Staatsanwaltschaft genau die zuständige Behörde, das zu prüfen.

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