Satz, daß der Name des TFP Partners wieder rausstreichbar sein soll 36

07.01.2012
Beide Vertragsparteien erklären sich bereit, auf erstes Verlangen . .
07.01.2012
...aus ihren eigenen Internet-Publikationen den Namen des anderen zu löschen/streichen ?
07.01.2012
is doch nur ne systematisch logische frage

den grundsatz (namensnennung) braucht ihr nicht vertraglich zu vereinbaren

ihr wollt ne ausnahme schaffen (unterlassung der namensnennung auf zuruf) durch eine vertragliche regelung die ihr bei bedarf auch durchsetzen wollt und könnt - also müsst ihr diese auch entsprechend formulieren so dass sie euch einen vertraglichen anspruch auf ein bestimmtes handeln oder unterlassen gibt

wo ist das problem? - verträge sind sowieso immer auch auszulegen

ne 100%ige sicherheit und garantie gibts für nix - außer dass ihr irgendwann ins gras beißt
07.01.2012
"Beide Vertragsparteien verpflichten sich den Wünschen der Namensnennung der jeweilig anderen Partei nach zu kommen"

Eine Nichtnennung ist entsprechen auch ein Wunsch. Wie weit das natürlich juristische Substanz hat, sei mal so dahin gestellt.

Klar kann man auch drüber reden, da gebe ich den Vorschreibern recht. Aber man kann über so vieles reden und doch gibt es so viele Streitigkeiten.
07.01.2012
Ich verstehe nicht ganz, wo hier noch das Problem ist. Ich hab hier mindestens 3 Formulierungen gesehen, die ich für eindeutig genug halte, damit sie auch von Juristen verstanden wird. Darum geht es nämlich: Ein gegnerischer Anwalt soll es nicht zerpflücken - das wird aber bei einer solchen Lappalie ohnehin nicht passieren. Wenn es um den Modellnamen geht, ist ein Fotograf sowieso fein raus - erhält sich einfach an seinen eigenen Vertrag - dann kommt ein Jurist erst gar nicht zum Einsatz. Und umgekehrt kann ich mir das auch nicht vorstellen.

Ich hab ansonsten eher mit dem umgekehrten Fall zu tun. Obgleich ich in meinem Vertrag stehen habe, dass ich in der MK als Bildteilnehmer eingetragen werden möchte, wenn ich nichts gegenteiliges verlautbaren lasse, gibt es derzeit zwei Modelle, die entsprechende Schreiben ignorieren.
07.01.2012
Original von Carl vom Westhafen
Ich bin auf der Suche nach einem kurzen , für Laien verständlichen und rechtswirksamen TFP-Vertrags-Satz, dass das möglich ist, und Vertragspartner 2 dann den Namen/Nicknamen aus der Bildüberschrift / Bildbeschreibung / aus der Internet -Website/-Sedcard streichen muß. Im Nachhinein.

Jeder der Vertragspartner kann bestimmen, daß eine Veröffentlichung oder Verbreitung der Fotos ohne Nennung seines Namens oder Künstlernamens erfolgt.
07.01.2012
Original von Hermann Klecker
Man kann natürlich alles denkbare vertraglich formulieren.

Die Namensnennung sowohl für den Fotografen als auch für das Model klar und unmißverständlich zu regeln ist alles andere als eine überflüssige Idee. Die entsprechende Formulierung muß nur allgemein genug gehalten sein, daß man nicht an der ersten Straßenecke das Problem kriegt, daß die Situation, in der man auf die Regelung zurückgreifen möchte, von der Regelung nicht erfasst wird.
07.01.2012
Original von Henning Zachow *neues Jahr, neues Bild ;)*
fakt im deutschen urheberrecht ist, dass der fotograf - im gegensatz zum model - auf namensnennung bestehen darf.

Das Model darf darauf genauso bestehen. Wenn das Model sagt "Ein Modelrelease gibt's nur, wenn da drin steht, daß der Name des Models genannt werden muß", dann ist das so, und dann muß der Name des Models genannt werden.

der to möchte aber eine regelung, mit der er verpflichtend auf nicht-nennung pochen kann, sobald er das von ihm gemachte bild nicht schön findet, welches das model aber zeigen möchte...

Dafür braucht er keinen Vertrag, das kann er schon von Gesetzes wegen:

§ 13 UrhG Anerkennung der Urheberschaft

Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.


Dazu gehört selbstverständlich auch das Recht zu bestimmen, daß keine Urheberbezeichnung am Werk steht. Und da eine nachträgliche Änderung der Urheberbezeichnung bei Internet-Veröffentlichungen im Regelfall einfach und ohne Aufwand zu bewerkstelligen ist, wird man auch kaum beanstanden können, wenn so ein Wunsch nachträglich erhoben wird. Zumal §13 UrhG nirgendwo verlangt, daß das besagte Recht zwingend vorab geltend zu machen sei.

Eine Extra-Regelung braucht da eher das Model.
07.01.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von Carl vom Westhafen
Ich bin auf der Suche nach einem kurzen , für Laien verständlichen und rechtswirksamen TFP-Vertrags-Satz, dass das möglich ist, und Vertragspartner 2 dann den Namen/Nicknamen aus der Bildüberschrift / Bildbeschreibung / aus der Internet -Website/-Sedcard streichen muß. Im Nachhinein.

Jeder der Vertragspartner kann bestimmen, daß eine Veröffentlichung oder Verbreitung der Fotos ohne Nennung seines Namens oder Künstlernamens erfolgt.[/quote]

Hallo Tom,

und genau damit haben wir den Salat. Wann bestimmen die einzelnen Vertragspartner, was gilt? An jedem Monatsersten, jedesmal bei Vollmond. Sowas regelt man eigentlich im Vorfeld, schreibt es in den Vertrag und gut ist. Regeln muss man das übrigens nur fürs das Model. Der Fotograf hat das Recht auf Nennung aufgrund des Urheberrechts.

LG

Ralf
07.01.2012
Original von Ralf_Scholze
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Carl vom Westhafen
Ich bin auf der Suche nach einem kurzen , für Laien verständlichen und rechtswirksamen TFP-Vertrags-Satz, dass das möglich ist, und Vertragspartner 2 dann den Namen/Nicknamen aus der Bildüberschrift / Bildbeschreibung / aus der Internet -Website/-Sedcard streichen muß. Im Nachhinein.

Jeder der Vertragspartner kann bestimmen, daß eine Veröffentlichung oder Verbreitung der Fotos ohne Nennung seines Namens oder Künstlernamens erfolgt.[/quote]

Hallo Tom,

und genau damit haben wir den Salat. Wann bestimmen die einzelnen Vertragspartner, was gilt? [/quote]
Genau dann, wann sie es bestimmen...

An jedem Monatsersten, jedesmal bei Vollmond. Sowas regelt man eigentlich im Vorfeld, schreibt es in den Vertrag und gut ist.

Nö. Das ist als Regelung völlig ausreichend bestimmt. Von dem Augenblick an, wo der Vertragspartner sagt "Bitte ohne meinen Namen" gibt es eine "angemessene Frist", in der dem Begehren zu entsprechen ist, das muß man nicht extra erwähnen, das ist jedem Juristen völlig klar. Es gibt da das schöne rechtliche Institut der "Billigkeit", das man nicht extra in einen Vertrag schreiben muß, weil es sowieso immer über allem BGB schwebt. Und wenn Du andererseits eine Frist in den Vertrag schreibst, die "unbillig" ist, dann kannst Du die in die Tonne treten, und wenn sie 100mal im Vertrag steht.

Da wollen dann Laien wieder Dinge ausformulieren, die überhaupt nicht ausformuliert werden müssen. (Und auch gar nicht wirklich sinnvoll ausformuliert werden können.)

Regeln muss man das übrigens nur fürs das Model. Der Fotograf hat das Recht auf Nennung aufgrund des Urheberrechts.

Sagte ich bereits.
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Das muß man einfach mal praktisch sehen, und nicht "forums-theoretisch"...

Fotograf und Model vereinbaren "Jeder der Vertragspartner kann bestimmen, daß eine Veröffentlichung oder Verbreitung der Fotos ohne Nennung seines Namens oder Künstlernamens erfolgt."

Was mag nun daraufhin passieren?

Fotograf sagt beim Shooting zum Model: "Bitte ohne meinen Namen veröffentlichen." Model veröffentlicht mit Namen. Fotograf marschiert zu Model und sagt: "Mach meinen Namen weg!" Daraufhin macht Model Namen weg. Alles gut.

Oder Model macht Namen nicht weg. Dann Fotograf marschiert vor Gericht. Sagt: "Isch hab Vertragsklausel siehe oben. Model hat Namen nicht weggemacht, obwohl ich aufgefordert hat." Daraufhin verurteilt Gericht Model, denn Namen wegzumachen. Alles wieder gut.

Fotograf sagt ein Jahr nach Shooting zum Model: "Hab mich anders überlegt. Mach bitte meinen Namen weg." Model macht Namen nicht weg. Fotograf marschiert zu Model und sagt: "Mach gefälligst meinen Namen weg!" Daraufhin macht Model Namen weg. Alles gut.

Oder Model macht Namen nicht weg. Dann Fotograf marschiert vor Gericht. Sagt: "Isch hab Vertragsklausel siehe oben. Model hat Namen nicht weggemacht, obwohl ich aufgefordert hat." Daraufhin verurteilt Gericht Model, denn Namen wegzumachen. Alles wieder gut.

Wo um alles in der Welt ist da ein rechtliches Problem, das mit der besagten Vertragsklausel nicht zu klären wäre?

Nirgendwo.

Klar kannst Du auch noch eine Konventionalstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung einbauen.

Ich sag aber ganz ehrlich: das hielte ich in diesem Fall für hochgradig idiotisch.
Ist ja ein lustiger Thread.
Jetzt hat einer der wenigen, der hier wirklich Ahnung vom Thema hat, mal ein paar konkrete Tips gegeben (macht er ja recht selten^^) und niemand geht drauf ein - sondern alle hauen sich ihr Laien-Jura-Wissen um die Ohren.

Coole Sache :DD
08.01.2012
Original von plain
Ist ja ein lustiger Thread.
Jetzt hat einer der wenigen, der hier wirklich Ahnung vom Thema hat, mal ein paar konkrete Tips gegeben (macht er ja recht selten^^) und niemand geht drauf ein - sondern alle hauen sich ihr Laien-Jura-Wissen um die Ohren.

Coole Sache :DD


Nun ja. Man liest ja viel Unsinn und viel, was damit nichts zu tun hat
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>>Regeln muss man das übrigens nur fürs das Model. Der Fotograf hat das Recht auf Nennung >>aufgrund des Urheberrechts.

>Sagte ich bereits.
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So ein Quatsch, denn es geht hier ja um die NICHTnennung.

Ich glaube, dass das grundsätzliche Problem ist, dass viele nicht in der Lage sind, ein Posting bis zum Ende zu lesen und gedanklich zu erfassen. Die Reaktion von angeblichen oder tatsächlichen Fachleuten ist dann meist, dass die Beiträge noch länger und ausführlicher sind, was dann das Problem noch verstärkt (weil schon die Textlänge überfordert). Irgendwann weiß dann keiner mehr, worum es geht.
Original von eckisfotos
...
Ich glaube, dass das grundsätzliche Problem ist, dass viele nicht in der Lage sind, ein Posting bis zum Ende zu lesen und gedanklich zu erfassen.
...


Das kann schon sein. Aber die Beiträge, die ich meine, sind ganz kurz. :)
[gone] Mapan
08.01.2012
Total falscher Ansatz. Also nach meiner Meinung.
TO Macht sich selbst das Leben schwer, denn das Model könnte ihm somit auch viel Extra-Arbeit bescheren. Das ist ein Schuss ins Knie.
TO will zwar wohl einerseits alle Bilder vom Shooting mitgeben, was nett ist, aber bei den technisch missglückten Bilder, auf denen das Model sich selbst aber toll findet, nicht als Stümper dastehen. Verstehe ich.

Mein Vorschlag:
Nimm einen Standardvertrag, verbiete dem Model deinen Namen zu erwähnen, und gib die Stümperbilder (so nenne ich sie jetzt mal) unbearbeitet mit, und die, die du Klasse findest, kriegen ein Wasserzeichen mit deinem Namen. Voila. Problem gelöst.

So kannst du alle Bilder sofort nach Shooting mitgeben,
und die besseren nach Nachbearbeitung zusenden. Das Model wird dann wohl auch nur noch die verbesserten benuzen.
08.01.2012
Original von Mapan
Total falscher Ansatz. Also nach meiner Meinung.
TO Macht sich selbst das Leben schwer, denn das Model könnte ihm somit auch viel Extra-Arbeit bescheren. Das ist ein Schuss ins Knie.
TO will zwar wohl einerseits alle Bilder vom Shooting mitgeben, was nett ist, aber bei den technisch missglückten Bilder, auf denen das Model sich selbst aber toll findet, nicht als Stümper dastehen. Verstehe ich.

Mein Vorschlag:
Nimm einen Standardvertrag, verbiete dem Model deinen Namen zu erwähnen, und gib die Stümperbilder (so nenne ich sie jetzt mal) unbearbeitet mit, und die, die du Klasse findest, kriegen ein Wasserzeichen mit deinem Namen. Voila. Problem gelöst.

So kannst du alle Bilder sofort nach Shooting mitgeben,
und die besseren nach Nachbearbeitung zusenden. Das Model wird dann wohl auch nur noch die verbesserten benuzen.


Das ist für mich der Lacher schlechthin - oder diesmal der wirklich "total falsche Ansatz":
Dein Vorschlag für das Verbot einer Namensnennung ist
a) keine Formulierung für einen Vertrag, die der TO ja gerade sucht
und
b) undurchführbar, da das Model die guten Fotos ja nur MIT Namen (als Wasserzeichen ??) bekommt. Wenn das Zeichen sichtbar ist bzw. gemacht wird, dann verstößt das Model ja zwangsweise gegen eine solche Vertragsregelung. Bleibt das Wasserzeichen unsichtbar, so hat der Fotograf nichts davon (keine Werbung für ihn).
[gone] Mapan
08.01.2012
Naja. Man kann auch absichtlich falsch verstanden werden, gelle?
Mit Namensnennung verboten meine ich wohl die explizite Nennung des Namens im Context mit dem Foto und nicht ein eventl. gewollt gesetztes Wasserzeichen.

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