Satz, daß der Name des TFP Partners wieder rausstreichbar sein soll 36
06.01.2012
Ich kann Dir keine "rechtswirksame" Antwort geben
Aber für mich hört sich "Bei der Namensnennung des Fotografen/des Models ist den jeweiligen Wünschen des Fotografen/des Models Folge zu leisten" passend an
P.S.: Da Du kein Moderator bist.....wie soll das denn gehen? Das MK Forum ist ja kein Wunschkonzert was offen gelassen wird und was nicht ;)
Aber für mich hört sich "Bei der Namensnennung des Fotografen/des Models ist den jeweiligen Wünschen des Fotografen/des Models Folge zu leisten" passend an
Original von Carl vom Westhafen
Sollte das MK-übliche OP-Bashing zu stark werden, wird der Thread geschlossen.
P.S.: Da Du kein Moderator bist.....wie soll das denn gehen? Das MK Forum ist ja kein Wunschkonzert was offen gelassen wird und was nicht ;)
#2Report
06.01.2012
Also bei mir steht im Vertrag:
"Für Veröffentlichungen im Internet durch einen Vertragspartner kann der andere eine Kennzeichnung der Bilder durch den Namen, Pseudonym oder Weblink (als Bildunterschrift) verlangen oder verbieten (auch in Einzelfällen), sofern das möglich ist. Das gilt auch, wenn Dritte (z.B. beauftragte Bildbearbeiter) ein Bild ausstellen."
Das "sofern das möglich ist" bezieht sich darauf, dass einige Plattformen eine entsprechende Kennzeichnung verbieten.
"Für Veröffentlichungen im Internet durch einen Vertragspartner kann der andere eine Kennzeichnung der Bilder durch den Namen, Pseudonym oder Weblink (als Bildunterschrift) verlangen oder verbieten (auch in Einzelfällen), sofern das möglich ist. Das gilt auch, wenn Dritte (z.B. beauftragte Bildbearbeiter) ein Bild ausstellen."
Das "sofern das möglich ist" bezieht sich darauf, dass einige Plattformen eine entsprechende Kennzeichnung verbieten.
#4Report
06.01.2012
sowas wie ...
"namensnennungen der beteiligten bei veröffentlichungen sind im einzelfall zwischen den vertragsparteien abzustimmen und ggf. auf schriftliche anforderung einer vertragspartei in bezug auf deren namen zu unterlassen"
"namensnennungen der beteiligten bei veröffentlichungen sind im einzelfall zwischen den vertragsparteien abzustimmen und ggf. auf schriftliche anforderung einer vertragspartei in bezug auf deren namen zu unterlassen"
#5Report
06.01.2012
#6Report
[gone] Java89
06.01.2012
"Das Recht der Namensnennung der Gegenpartei kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beidseitig entzogen werden. Ausgeschlossen hiervon sind bereits existierende Printmedien."
oder irgendwie so...
bin schön müde...
oder irgendwie so...
bin schön müde...
#7Report
06.01.2012
Kann man sowas nicht ohne Vorschriften und "Du mußt" einfach mit einem netten Gespräch klären?
#8Report
06.01.2012
Original von eckisfotos
[quote]Original von Nordic - Photoart
machst Du einfach klick
Komisch - da steht keine Antwort :-)[/quote]
Doch das er ihn anschreiben soll... wenn man Fragen hat. ;-)
#9Report
06.01.2012
Original von Pixelspalter
Ich kann Dir keine "rechtswirksame" Antwort geben
Aber für mich hört sich "Bei der Namensnennung des Fotografen/des Models ist den jeweiligen Wünschen des Fotografen/des Models Folge zu leisten" passend an
[quote]Original von Carl vom Westhafen
Sollte das MK-übliche OP-Bashing zu stark werden, wird der Thread geschlossen.
P.S.: Da Du kein Moderator bist.....wie soll das denn gehen? Das MK Forum ist ja kein Wunschkonzert was offen gelassen wird und was nicht ;)[/quote]
klingt nach jeder menge ärger ... wünshce können sind ändern ... meine frau, die ilsebill
#10Report
06.01.2012
Original von Hadie
Kann man sowas nicht ohne Vorschriften und "Du mußt" einfach mit einem netten Gespräch klären?
Klar, kann man das - und dann schreibt man das in den Vertrag. Oder sind wir jetzt schon wieder an der Stelle, wo schriftliche Vereinbarungen grundsätzlich für überflüssig erklärt werden?
Der TO fragt nach einer Formulierung - und das berechtigt.
Mal abgesehen davon: Spätetens nach dem 50. Shooting hat man so viele verschiedene Vereinbarungen getroffen, dass man sich das nicht mehr im Kopf merken kann: Auch hier hilft der Vertrag!
#11Report
[gone] Hermann Klecker
06.01.2012
Man kann natürlich alles denkbare vertraglich formulieren.
Erlebt hab ich das auch schon, auch wenn ich insgesamt da etwas dickhäutiger bin. Aber der Bitte "Auf der Seite/Zu dem Foto nimm doch bitte meinen Namen wieder raus" hab ich noch nie erlebt, daß sich da jemand geweigert hätte.
Im Gegenteil. Die Rückfrage "Warum" und eine vernünftige Erklärung hat dann auch schon dazu geführt, daß das Bild ganz verschwunden ist. Besonders natürlich dann, wenn in der Erklärung etwas nachvollziehbares enthalten ist, was das Modell (ich bin ja der Fotograf) unvorteilhaft darstellt.
Erlebt hab ich das auch schon, auch wenn ich insgesamt da etwas dickhäutiger bin. Aber der Bitte "Auf der Seite/Zu dem Foto nimm doch bitte meinen Namen wieder raus" hab ich noch nie erlebt, daß sich da jemand geweigert hätte.
Im Gegenteil. Die Rückfrage "Warum" und eine vernünftige Erklärung hat dann auch schon dazu geführt, daß das Bild ganz verschwunden ist. Besonders natürlich dann, wenn in der Erklärung etwas nachvollziehbares enthalten ist, was das Modell (ich bin ja der Fotograf) unvorteilhaft darstellt.
#12Report
06.01.2012
Ich bin eben hingesesssen und habe versucht, das Begehren in
einem Satz zu schreiben, so dass dieser in einen Vertrag
kommen könnte.
Das Begehren von Carl müsste in zwei kurzen Sätzen oder
einem Hauptsatz mit Nebensatz formulierbar sein.
Und zwar so, dass mein Kollege Rechtsanwalt mir den Satz nicht
beim korrigieren um die Ohren haut.
Ich bin kläglich gescheitert.
Ich glaube nicht, dass dieser Satz von einem Nichtjuristen
auch nur ansatzweise richtig und schliesslich auch
bei Vertragspartnerweigerung vor Gericht durchsetzbar
formuliert werden kann.
Vor allem dann, was eigentlich normal wäre: Der Fotograf als Urheber
dies auf Begehren des Models nicht muss. Ich befinde als
Fotograf, dass meine Bilder wie gezeigt genial wirken.
Vereinbart man diese Namenslöschung gegenseitig, muss das
Verlangen aus nicht künstlerischen Gründen ja auch irgendwie
unterbunden werden. Wird das Model oder der Fotograf plötzlich weltberühmt
kommen dann noch Ansprüche wegen finanziellen Verlusten infolge
Namenslöschung des anderen Partners zum tragen. Wir sind ja im TfP.
Das ist im übrigen auch jene Lücke, wo facebook dereinst mit Bildern
die einmal hochgeladen waren Geld verdienen will mit den aktuellen
Nutzungsbestimmungen des Portals. Die gerichtlichen Diskussionen
im Fall Kampusch vor verschiedenen Gerichten geben so Möglichkeiten
ab, was da noch abgehen wird.
Heiner
einem Satz zu schreiben, so dass dieser in einen Vertrag
kommen könnte.
Das Begehren von Carl müsste in zwei kurzen Sätzen oder
einem Hauptsatz mit Nebensatz formulierbar sein.
Und zwar so, dass mein Kollege Rechtsanwalt mir den Satz nicht
beim korrigieren um die Ohren haut.
Ich bin kläglich gescheitert.
Ich glaube nicht, dass dieser Satz von einem Nichtjuristen
auch nur ansatzweise richtig und schliesslich auch
bei Vertragspartnerweigerung vor Gericht durchsetzbar
formuliert werden kann.
Vor allem dann, was eigentlich normal wäre: Der Fotograf als Urheber
dies auf Begehren des Models nicht muss. Ich befinde als
Fotograf, dass meine Bilder wie gezeigt genial wirken.
Vereinbart man diese Namenslöschung gegenseitig, muss das
Verlangen aus nicht künstlerischen Gründen ja auch irgendwie
unterbunden werden. Wird das Model oder der Fotograf plötzlich weltberühmt
kommen dann noch Ansprüche wegen finanziellen Verlusten infolge
Namenslöschung des anderen Partners zum tragen. Wir sind ja im TfP.
Das ist im übrigen auch jene Lücke, wo facebook dereinst mit Bildern
die einmal hochgeladen waren Geld verdienen will mit den aktuellen
Nutzungsbestimmungen des Portals. Die gerichtlichen Diskussionen
im Fall Kampusch vor verschiedenen Gerichten geben so Möglichkeiten
ab, was da noch abgehen wird.
Heiner
#13Report
06.01.2012
Original von Polarlicht
[...]
Vor allem dann, was eigentlich normal wäre: Der Fotograf als Urheber
dies auf Begehren des Models nicht muss.
fakt im deutschen urheberrecht ist, dass der fotograf - im gegensatz zum model - auf namensnennung bestehen darf. der to möchte aber eine regelung, mit der er verpflichtend auf nicht-nennung pochen kann, sobald er das von ihm gemachte bild nicht schön findet, welches das model aber zeigen möchte...
Ich befinde als
Fotograf, dass meine Bilder wie gezeigt genial wirken.
[...]
ich auch =)
#14Report
07.01.2012
Original von Polarlicht
Ich glaube nicht, dass dieser Satz von einem Nichtjuristen
auch nur ansatzweise richtig und schliesslich auch
bei Vertragspartnerweigerung vor Gericht durchsetzbar
formuliert werden kann.
Das Problem der richtigen juristischen Formulierung sehe ich auch, aber spielt das so eine große Rolle? Ich schätze mal der Anteil der gewünschten Namenslöschung als eher gering ein, bei den paar Fällen wird ein freundliches Anschreiben mit einem kurzen Vermerk zum Vertrag ausreichen. Es geht ja nicht um die Löschung des Bildes sondern nur um den Namen. Die paar wenigen Fälle in denen man sich dann doch weigert oder nicht nach kommt, werden verschwindet gering sein.
#15Report
07.01.2012
@ Henning:
Die obligatorische Namensnennung ist richtig.
Ich habe einmal für eine grosse deutsche Bierfirma an einem Projekt,
an dem viele Kommunikationsteams mitgearbeitet haben, mitgemacht.
Da stand in der Vereinbarung der Teilnahme, nebst vielem:
Alle Beteiligten der Kommunikationsteams sind einverstanden,
dass in der endgültigen Präsentation keine Namen genannt werden,
insbesondere nicht jenen des Fotografen . . . oder so ähnlich.
Dass es obligatorisch wäre, macht die wenn dann Forumlierung nicht einfacher.
@No pierdo nada
Das sehe ich ach so. Der TO will aber eine knackige Formulierung
Heiner
Die obligatorische Namensnennung ist richtig.
Ich habe einmal für eine grosse deutsche Bierfirma an einem Projekt,
an dem viele Kommunikationsteams mitgearbeitet haben, mitgemacht.
Da stand in der Vereinbarung der Teilnahme, nebst vielem:
Alle Beteiligten der Kommunikationsteams sind einverstanden,
dass in der endgültigen Präsentation keine Namen genannt werden,
insbesondere nicht jenen des Fotografen . . . oder so ähnlich.
Dass es obligatorisch wäre, macht die wenn dann Forumlierung nicht einfacher.
@No pierdo nada
Das sehe ich ach so. Der TO will aber eine knackige Formulierung
Heiner
#16Report
07.01.2012
Ansichtssache. Ich bin immer noch der Meinung, daß es - speziell jetzt hier im Hobbybereich - keine bis ins kleinste ausgearbeitete Vertragsformulierung geben muß, sondern man sowas auch im persönlichen Gespräch klären kann.
Auf jeder zweiten Sedcard steht doch, was für ein tolles und schönes Hobby Fotografieren doch ist. Da muß das doch möglich sein. Vor allem bei solchen Lapalien.
Aber das kann oder soll jeder halten wir er will.
Klar, kann man das - und dann schreibt man das in den Vertrag. Oder sind wir jetzt schon wieder an der Stelle, wo schriftliche Vereinbarungen grundsätzlich für überflüssig erklärt werden?
Der TO fragt nach einer Formulierung - und das berechtigt.
Mal abgesehen davon: Spätetens nach dem 50. Shooting hat man so viele verschiedene Vereinbarungen getroffen, dass man sich das nicht mehr im Kopf merken kann: Auch hier hilft der Vertrag![/quote]
Auf jeder zweiten Sedcard steht doch, was für ein tolles und schönes Hobby Fotografieren doch ist. Da muß das doch möglich sein. Vor allem bei solchen Lapalien.
Aber das kann oder soll jeder halten wir er will.
Original von eckisfotos
[quote]Original von Hadie
Kann man sowas nicht ohne Vorschriften und "Du mußt" einfach mit einem netten Gespräch klären?
Klar, kann man das - und dann schreibt man das in den Vertrag. Oder sind wir jetzt schon wieder an der Stelle, wo schriftliche Vereinbarungen grundsätzlich für überflüssig erklärt werden?
Der TO fragt nach einer Formulierung - und das berechtigt.
Mal abgesehen davon: Spätetens nach dem 50. Shooting hat man so viele verschiedene Vereinbarungen getroffen, dass man sich das nicht mehr im Kopf merken kann: Auch hier hilft der Vertrag![/quote]
#17Report
07.01.2012
Original von Carl vom Westhafen
Ich bin auf der Suche nach einem kurzen , für Laien verständlichen und rechtswirksamen TFP-Vertrags-Satz, dass das möglich ist, und Vertragspartner 2 dann den Namen/Nicknamen aus der Bildüberschrift / Bildbeschreibung / aus der Internet -Website/-Sedcard streichen muß. Im Nachhinein.
Na, es scheint nicht so einfach zu sein. Ich lass hiermit die Anforderung "für Laien verständlich " weg, und der Satz muss auch nicht exakt die Fälle treffen die ich beschrieb. Aber irgendEIN Satz der das Problem ungefähr erschlägt und auch halbwegs rechtssicher ist ( 100% Sicherheit ist nicht nötig ). Man möcht ja den TFP Vertrag nicht zu lang machen wegen so einem Spezialfall.
Danke für die bisherigen Antworten.
#18Report
07.01.2012
Das Model erklärt sich auf erstes Verlangen bereit,
aus ihren eigenen Publikationen den Namen des Fotografen zu löschen/streichen
Heiner
aus ihren eigenen Publikationen den Namen des Fotografen zu löschen/streichen
Heiner
#19Report
07.01.2012
Ja, an sich gut, aber es sollte in zwei Richtungen gehen, damit das Model nicht benachteiligt wird.
#20Report
Topic has been closed
Wenn nun Vertragspartner 1 ( Model oder Fotograf ) findet, dass auf der Internet-Eigenpräsentation ( Website, Sedcard ) von Vertragspartner 2 ( Fotograf oder Model ) eine schlechte Auswahl von Fotos unvorteilhaft präsentiert wird, kann es sein, dass
Vertragspartner 1 ( Model oder Fotograf ) von Vertragspartner 2 ( Fotograf oder Model ) verlangt, das der Name von Vertragspartner 1 ( Model oder Fotograf ) bei den Fotos entfernt wird.
Ich bin auf der Suche nach einem kurzen , für Laien verständlichen und rechtswirksamen TFP-Vertrags-Satz, dass das möglich ist, und Vertragspartner 2 dann den Namen/Nicknamen aus der Bildüberschrift / Bildbeschreibung / aus der Internet -Website/-Sedcard streichen muß. Im Nachhinein.
Viele Grüße;
Sollte das MK-übliche OP-Bashing zu stark werden, wird der Thread geschlossen.