Eingetragener Verein als Auftraggeber - Umsatzsteuer? 13
04.01.2012
Wenn du zur Vorsteuer optiert bist, musst du die MwSt immer ausweisen, egal was der Auftraggeber damit anfangen kann. In deinem Fall wirst du sie abführen müssen, aber der Verein kann sie nicht geltend machen, ergo FA verdient gut an euch ;-)
Dirk
Dirk
#3Report
04.01.2012
Danke für Eure Antworten. Das FA wird sich freuen, der AG in dem Fall nicht. ;)
Gesundes neues Jahr Euch allen! :)
Gesundes neues Jahr Euch allen! :)
#4Report
04.01.2012
Original von MathiasK - Photographer & Retoucher
Danke für Eure Antworten. Das FA wird sich freuen, der AG in dem Fall nicht. ;)
Gesundes neues Jahr Euch allen! :)
Wieso? Die können das doch ebenso absetzen.
#5Report
04.01.2012
Original von Enno Kiel - Berlin
[quote]Original von MathiasK - Photographer & Retoucher
Danke für Eure Antworten. Das FA wird sich freuen, der AG in dem Fall nicht. ;)
Gesundes neues Jahr Euch allen! :)
Wieso? Die können das doch ebenso absetzen.[/quote]
Mach ich doch auch. Nur, dass ich die Mehrwertsteuer beim AG auf die Netto Summe X drauf lege bzw. mein Angebot anpassen muss.
#6Report
04.01.2012
Original von Enno Kiel - Berlin
[quote]Original von MathiasK - Photographer & Retoucher
Danke für Eure Antworten. Das FA wird sich freuen, der AG in dem Fall nicht. ;)
Gesundes neues Jahr Euch allen! :)
Wieso? Die können das doch ebenso absetzen.[/quote]
1. Sie können die Summe incl. MwSt absetzen bekommen also einen kleinen Teil der MwSt zurück.
2. Wären sie Umsatzsteuer abzugsfähig könnten sie die 19% zurück fordern und die Restliche Summe absetzten.
Bei Variante 2 bekommt das Finanzamt, unterm Strich, weniger Geld.
Abstetzten heißt nicht, dass man alles Geldzurück bekommt. Dies Glauben viele und mit diesem Glauben habe ich schon einige Unternehmer pleite gehen sehen.
Gruß
Ralf
#7Report
04.01.2012
Original von DieAugenweide
Abstetzten heißt nicht, dass man alles Geldzurück bekommt. Dies Glauben viele und mit diesem Glauben habe ich schon einige Unternehmer pleite gehen sehen.
"Unternehmer" :D
#8Report
04.01.2012
Der eingetragene Verein ist kein wirtschaftliches Unternehmen und kann daher keine Mwst.-Erstattung geltend machen, genau wie jede Privatperson es auch nicht kann.
Auch beim Penny steht auf dem Bon an der Kasse die Mwst - trotzdem kriege ich die nicht zurück.
Auch beim Penny steht auf dem Bon an der Kasse die Mwst - trotzdem kriege ich die nicht zurück.
#9Report
04.01.2012
Ich hab das "umsatzsteuerbefreit" irgendwie überlesen.
#10Report
04.01.2012
"Der eingetragene Verein ist kein wirtschaftliches Unternehmen und kann daher keine Mwst.-Erstattung geltend machen, ....."
Da wird der Uli Höhnes als Präsident des Vereins Bayern Münschen e.V. ( nicht zu Verwechseln mit Bayern Münschen AG )
sicherlich nicht mit einverstanden sein. Und einige andere auch, außer der örtliche Wanderverein mit 17 Mittglieder......
Und......kein Unternehmer hat was von der Mehrwertsteuer, ist nur arbeit, man muss die im Auftrag des FA einziehen und weiterreichen. Durchlaufender Posten.
Allerdings, wenn man Vorsteueranzugberechtigt ist, kann man von diesem Posten die MWSt auf Eingangsrechnungen im gewissen Umfang sich vom FA wieder zurück geben lassen.
Jeder Kleinunternehmer kann sich von der Aufgabe die MWSt separat auszuweisen befreien lassen, wenn der erforderte Aufwand dem Steuerzahler nicht zumutbar ist.Bekommt dann aber auch nichts zurück.
Bei Unternehmen, deren mehr Wert gegenüber den Aufwandskosten wesentlich höher sind, lohnt sich das. Aber das heisst natürlich nicht, das es keine Umsatzsteuer gibt.....
Da wird der Uli Höhnes als Präsident des Vereins Bayern Münschen e.V. ( nicht zu Verwechseln mit Bayern Münschen AG )
sicherlich nicht mit einverstanden sein. Und einige andere auch, außer der örtliche Wanderverein mit 17 Mittglieder......
Und......kein Unternehmer hat was von der Mehrwertsteuer, ist nur arbeit, man muss die im Auftrag des FA einziehen und weiterreichen. Durchlaufender Posten.
Allerdings, wenn man Vorsteueranzugberechtigt ist, kann man von diesem Posten die MWSt auf Eingangsrechnungen im gewissen Umfang sich vom FA wieder zurück geben lassen.
Jeder Kleinunternehmer kann sich von der Aufgabe die MWSt separat auszuweisen befreien lassen, wenn der erforderte Aufwand dem Steuerzahler nicht zumutbar ist.Bekommt dann aber auch nichts zurück.
Bei Unternehmen, deren mehr Wert gegenüber den Aufwandskosten wesentlich höher sind, lohnt sich das. Aber das heisst natürlich nicht, das es keine Umsatzsteuer gibt.....
#11Report
04.01.2012
Ich habe geschrieben: "Der Verein.... " und nicht pauschalisiert "Ein Verein.."
Insofern ist der FCB ein schlechtes Beispiel dafür.
Mein Verein ist auch befreit, da wir gemeinnützig sind.
Insofern ist der FCB ein schlechtes Beispiel dafür.
Mein Verein ist auch befreit, da wir gemeinnützig sind.
#12Report
Genau das ist es: Der gemeinnützige Verein zahlt die USt an den Lieferanten, kann sie aber nicht als 'Vorsteuer' absetzen weil er selbst keine USt abführen muss weil gemeinnützig. Der Verein hat dadurch durchaus Vorteile, er erhebt z. B. seine Mitgliedsbeiträge steuerfrei und Spenden an den gemeinnützigen Verein können vom Sponsor abgesetzt werden das schafft Anreiz für Sponsoren. Wie gesagt: Nur der gemeinnützige Verein.
LG. Peter (Präsident eines gemeinnützigen Vereins)
LG. Peter (Präsident eines gemeinnützigen Vereins)
#13Report
Topic has been closed
kurze Frage in die Runde.
Habt Ihr Erfahrungen mit eingetragenen Vereinen als Auftraggeber?
Wenn man selber umsatzsteuerpflichtig ist, der Verein allerdings umsatzsteuerbefreit ist, wie regelt Ihr das mit der Rechnungsstellung? Wird die Mehrwertsteuer auf der Rechnung dennoch ausgewiesen oder kann man sie brutto gleich netto schreiben?
Viele Grüße an Euch
Mathias