Mein Foto wird unrechtmäßig für Werbung genutzt.. was kann ich tun? 73
Bernd Saller
01.01.2012
klack
#41Report
01.01.2012
Original von regensburg82
Die einzige vorgehensweise, welche juristisch zum Erfolg führen wird, ist folgende:
- Urheber ist der Fotograph
- Verwender hat kein Recht zur Verwendung
Konsequenz: Verwendet muss unterlassen Sache zu verwenden.
Zum Erfolg von wem? Der Threaderöffnerin? Oder der Gerechtigkeit? ;)
#42Report
01.01.2012
Original von 18% grey
[quote]Original von regensburg82
Die einzige vorgehensweise, welche juristisch zum Erfolg führen wird, ist folgende:
- Urheber ist der Fotograph
- Verwender hat kein Recht zur Verwendung
Konsequenz: Verwendet muss unterlassen Sache zu verwenden.
Zum Erfolg von wem? Der Threaderöffnerin? Oder der Gerechtigkeit? ;)[/quote]
Zu dem Erfolg, die Sache formaljuristisch aus sicht des Urhebers korrekt anzugehen.
#43Report
01.01.2012
Original von 18% grey
[quote]Original von regensburg82
Die einzige vorgehensweise, welche juristisch zum Erfolg führen wird, ist folgende:
- Urheber ist der Fotograph
- Verwender hat kein Recht zur Verwendung
Konsequenz: Verwendet muss unterlassen Sache zu verwenden.
Zum Erfolg von wem? Der Threaderöffnerin? Oder der Gerechtigkeit? ;)[/quote]
... der Pfad der Gerechten ist wie das Licht am Morgen ...
#44Report
01.01.2012
ZUr weitren Lektüre
http://www.rechtambild.de/2011/07/ag-dusseldorf-mfm-honorarliste-auch-fur-hobbyfotografen-einschlagig/
http://www.rechtambild.de/2011/01/das-recht-auf-urhebernennung/
http://klawtext.blogspot.com/2011/02/schadensersatz-bei-fotoklau-ggf.html
http://klawtext.blogspot.com/2010/05/das-flasht-gericht-verdoppelt-im.html
Bei dem fraglichen Urteil
http://www.damm-legal.de/olg-hamburg-zu-den-bedenken-gegen-eine-verwendung-der-mfm-honorarempfehlung-fuer-die-berechnung-fiktiver-lizenzkosten wurde in der mfm-liste ein preis genannt, für die nutzung von bilder im internet zu werbezwecken. genutzt wurden im fraglichen fall die bilder für einen nutzung innerhalb einer datenbank, weshalb die richter den zu zahlenden betrag halbierten. also in der MFM-liste genau lesen, für welche fälle die preise angegeben sind.
Ansonsten gilt weiterhin
http://www.damm-legal.de/lg-duesseldorf-lizenzgebuehren-bei-unberechtigter-bildnutzung
http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/129-LG-Duesseldorf-Fotoklau-im-Internet-Wird-ein-Foto-im-Internet-ohne-Zustimmung-und-Benennung-des-Lichtbildners-verwendet,-ist-ein-Verletzerzuschlag-von-100%25-gerechtfertigt.html
http://www.rechtambild.de/2011/01/das-recht-auf-urhebernennung/
http://www.rechtsanwalt-giese.de/urteile/fotorecht_lizenzschadenersatz_urhebernennung_AG_Hamburg_2007.html
http://www.rechtambild.de/2011/07/ag-dusseldorf-mfm-honorarliste-auch-fur-hobbyfotografen-einschlagig/
http://www.rechtambild.de/2011/01/das-recht-auf-urhebernennung/
http://klawtext.blogspot.com/2011/02/schadensersatz-bei-fotoklau-ggf.html
http://klawtext.blogspot.com/2010/05/das-flasht-gericht-verdoppelt-im.html
Bei dem fraglichen Urteil
http://www.damm-legal.de/olg-hamburg-zu-den-bedenken-gegen-eine-verwendung-der-mfm-honorarempfehlung-fuer-die-berechnung-fiktiver-lizenzkosten wurde in der mfm-liste ein preis genannt, für die nutzung von bilder im internet zu werbezwecken. genutzt wurden im fraglichen fall die bilder für einen nutzung innerhalb einer datenbank, weshalb die richter den zu zahlenden betrag halbierten. also in der MFM-liste genau lesen, für welche fälle die preise angegeben sind.
Ansonsten gilt weiterhin
http://www.damm-legal.de/lg-duesseldorf-lizenzgebuehren-bei-unberechtigter-bildnutzung
http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/129-LG-Duesseldorf-Fotoklau-im-Internet-Wird-ein-Foto-im-Internet-ohne-Zustimmung-und-Benennung-des-Lichtbildners-verwendet,-ist-ein-Verletzerzuschlag-von-100%25-gerechtfertigt.html
http://www.rechtambild.de/2011/01/das-recht-auf-urhebernennung/
http://www.rechtsanwalt-giese.de/urteile/fotorecht_lizenzschadenersatz_urhebernennung_AG_Hamburg_2007.html
#45Report
01.01.2012
... und zu welchem ergebnis kommen die in dem hier geschilderten fall?
Original von Ralf_Scholze
ZUr weitren Lektüre
http://www.rechtambild.de/2011/07/ag-dusseldorf-mfm-honorarliste-auch-fur-hobbyfotografen-einschlagig/
http://www.rechtambild.de/2011/01/das-recht-auf-urhebernennung/
http://klawtext.blogspot.com/2011/02/schadensersatz-bei-fotoklau-ggf.html
http://klawtext.blogspot.com/2010/05/das-flasht-gericht-verdoppelt-im.html
Bei dem fraglichen Urteil
http://www.damm-legal.de/olg-hamburg-zu-den-bedenken-gegen-eine-verwendung-der-mfm-honorarempfehlung-fuer-die-berechnung-fiktiver-lizenzkosten wurde in der mfm-liste ein preis genannt, für die nutzung von bilder im internet zu werbezwecken. genutzt wurden im fraglichen fall die bilder für einen nutzung innerhalb einer datenbank, weshalb die richter den zu zahlenden betrag halbierten. also in der MFM-liste genau lesen, für welche fälle die preise angegeben sind.
Ansonsten gilt weiterhin
http://www.damm-legal.de/lg-duesseldorf-lizenzgebuehren-bei-unberechtigter-bildnutzung
http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/129-LG-Duesseldorf-Fotoklau-im-Internet-Wird-ein-Foto-im-Internet-ohne-Zustimmung-und-Benennung-des-Lichtbildners-verwendet,-ist-ein-Verletzerzuschlag-von-100%25-gerechtfertigt.html
http://www.rechtambild.de/2011/01/das-recht-auf-urhebernennung/
http://www.rechtsanwalt-giese.de/urteile/fotorecht_lizenzschadenersatz_urhebernennung_AG_Hamburg_2007.html
#46Report
01.01.2012
Ich staune, was da ausgelöst wurde, nachdem ich geschrieben habe,
es gebe Urteile, in denen die mFm Liste nicht unbesehen vor Gericht
verwendet wurde.
Sucht man im Netz nach Urteilen findet man Dutzende. Zumeist geht
es um grössere Vergehen in urheberrechtlichen Sinne. Hier geht es
um ein ein Bild, das in einem Flyer teilerlaubt und im Internet nicht
erlaubt verwendet wurde.
Aus Sicht der Fotografin.
Es wurde viel Kluges geschrieben, was alles in irgend einem Fall richtig
war oder hätte richtig im Sinne eines Gerichts hätte sein können. Mir ging
es nur darum zu schreiben: Achtung: Honorarlisten sind nicht per se korrekt
und anwendbar.
Der hier vorliegende Streit zwischen zwei Personen basiert auf einer
Bekanntschaft zwischen einer Pächterin eines Grundstück mit
Pferdestall ungefähr und einer Besitzerin einer Kamera, die eigentlich
Model ist. Die Übereinkunft ist die: Fotografin darf Bilder machen von
einem Hü und einem Model. Dafür hat sie vermutlich nichts bezahlt
für das Hü (Pferd) noch für die Zeit der Pächterin. (Annahme, weil nix anderes
geschrieben ist)
Also im weitesten Sinne ein besonderes, aber ungeregeltes TfP. Oder so.
Anwälte wie Richter werden sehr schnell merken: Es geht gar nicht um
Urheberrecht - sondern um gekränktes Ego. Für gekränktes Ego
gibt es vielleicht auch eine Liste, was wieviel kostet. Aber die mFm Liste ist
es definitiv nicht.
Mehr stand da nicht - und weniger nicht - und es war vor allem keine
Rechtsauskunft, sondern die Auskunft: Mach das nicht. Ausser Spesen nix gewesen.
Das habe ich zuwenig geschrieben. Genau dafür interessieren sich weder
Gerichte noch Anwälte. Geld verdienen müssen wir Alle, auch Anwälte -
und Gerichte müssen Klagen behandeln. Ob man diese Arbeiten mit
letztem Engagement angeht habe ich stark bezweifelt - und dabei bleibe ich.
Heiner
es gebe Urteile, in denen die mFm Liste nicht unbesehen vor Gericht
verwendet wurde.
Sucht man im Netz nach Urteilen findet man Dutzende. Zumeist geht
es um grössere Vergehen in urheberrechtlichen Sinne. Hier geht es
um ein ein Bild, das in einem Flyer teilerlaubt und im Internet nicht
erlaubt verwendet wurde.
Aus Sicht der Fotografin.
Es wurde viel Kluges geschrieben, was alles in irgend einem Fall richtig
war oder hätte richtig im Sinne eines Gerichts hätte sein können. Mir ging
es nur darum zu schreiben: Achtung: Honorarlisten sind nicht per se korrekt
und anwendbar.
Der hier vorliegende Streit zwischen zwei Personen basiert auf einer
Bekanntschaft zwischen einer Pächterin eines Grundstück mit
Pferdestall ungefähr und einer Besitzerin einer Kamera, die eigentlich
Model ist. Die Übereinkunft ist die: Fotografin darf Bilder machen von
einem Hü und einem Model. Dafür hat sie vermutlich nichts bezahlt
für das Hü (Pferd) noch für die Zeit der Pächterin. (Annahme, weil nix anderes
geschrieben ist)
Also im weitesten Sinne ein besonderes, aber ungeregeltes TfP. Oder so.
Anwälte wie Richter werden sehr schnell merken: Es geht gar nicht um
Urheberrecht - sondern um gekränktes Ego. Für gekränktes Ego
gibt es vielleicht auch eine Liste, was wieviel kostet. Aber die mFm Liste ist
es definitiv nicht.
Mehr stand da nicht - und weniger nicht - und es war vor allem keine
Rechtsauskunft, sondern die Auskunft: Mach das nicht. Ausser Spesen nix gewesen.
Das habe ich zuwenig geschrieben. Genau dafür interessieren sich weder
Gerichte noch Anwälte. Geld verdienen müssen wir Alle, auch Anwälte -
und Gerichte müssen Klagen behandeln. Ob man diese Arbeiten mit
letztem Engagement angeht habe ich stark bezweifelt - und dabei bleibe ich.
Heiner
#47Report
02.01.2012
Mal kurz eine laienhafte Zwischenfrage. Gilt hier die Panoramafreiheit?
Will sagen dieses Bild ist ja auf einem Privatgrundstück gemacht worden, wohl auch mit der entsprechenden Zustimmung, aber kann die Pächterin hier nicht auch eine Verbreitung untersagen? Urheber hin oder her?
Will sagen dieses Bild ist ja auf einem Privatgrundstück gemacht worden, wohl auch mit der entsprechenden Zustimmung, aber kann die Pächterin hier nicht auch eine Verbreitung untersagen? Urheber hin oder her?
#48Report
02.01.2012
Zitat: "... sie sieht sich im Recht, da sie die Daten von dem Bild auf ihren Rechner geschickt bekommen hat meint sie, sie dürfe das."
Völliger Unsinn. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Wenn Reden nicht mehr möglich ist, geh zur Not zu einem Fachanwalt für Medienrecht.
Völliger Unsinn. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Wenn Reden nicht mehr möglich ist, geh zur Not zu einem Fachanwalt für Medienrecht.
#49Report
[gone] VisualPursuit
02.01.2012
Original von Michael Gundelach - With Design In Mind
Mal kurz eine laienhafte Zwischenfrage. Gilt hier die Panoramafreiheit?
Nein, denn dafür hätte man auf öffentlichem Grund stehen können.
Will sagen dieses Bild ist ja auf einem Privatgrundstück gemacht worden,
wohl auch mit der entsprechenden Zustimmung, aber kann die Pächterin
hier nicht auch eine Verbreitung untersagen? Urheber hin oder her?
Die einzige Handhabe die ich hier sähe wäre das berechtigte wirtschaftliche
Interesse an der Auswertung von Fotos dieses abgebildeten Zossen.
Nachdem die Pächterin das Bild aber nicht selbst geschossen hat wird sie
wohl allgemein nicht selbst brauchbar fotografieren, und dann wäre noch zu
klären wem das Pferd gehört.
Wenn das Model keine Einwände hat, sehe ich sonst keinerlei Möglichkeiten
dem Fotografen die Nutzung zu verbieten.
Das heisst natürlich nicht dass es keine gäbe - aber mir fallen keine anderen ein.
#50Report
02.01.2012
Original von heiko_leipzig
Zitat: "... sie sieht sich im Recht, da sie die Daten von dem Bild auf ihren Rechner geschickt bekommen hat meint sie, sie dürfe das."
Völliger Unsinn. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Wenn Reden nicht mehr möglich ist, geh zur Not zu einem Fachanwalt für Medienrecht.
Das ist ja das Dilemma. Der Anwalt kostet ein vielfaches dessen was man heute regulär für so ein Bild bekommen würde wenn man es für so ein Webseite verkauft und dann noch mit einem ungeweissen Ausgang. Denn der Fall ist ja nun alles andere als Eindeutig. Würde sie klagen wäre es ein teurer Spaß nur fürs Ego. Auch wenn einige "in ihrer Welt" immer noch glauben es gäbe dafür weit über tausend Euro oder auf anderen Portalen wo sogar über Zehntausend Euro genannt werden für ein pimmeliges Privatfoto...
#51Report
02.01.2012
Um Geld geht es hier nicht.. ich hatte nicht vor das ... Privatfoto zu verkaufen und habe auch nicht vor im Nachhinein Geld aus der Sache herauszuschlagen...
ich möchte nur nicht das es ungefragt genutzt und verbreitet wird, was ich erlaubt habe war sehr eindeutig, aufhängen in ihrem eigenen Stall und ein paar Zettel in einen uns beiden bekannten Reiterladen.
Um das persönliche Verhältnis geht es dabei nicht, wir hatten nie ein besonderes Verhältnis, ich hätte im Prinzip eben nichts dagegen, das sich jemand das Bild aufhängt, egal wer, und wenn man freundlich fragt, das hatte sie ja getan, auch ein paar Zettel auslegen, wobei ich selbst den Laden kannte und es somit völlig in Ordnung war, nur das ich dann entdecken musste das das Foto im Internet ist.. auf ihrer Homepage und in facebook..und das sie nicht ein paar Zettel selbst hergestellt hatte, sondern das sie eine größere Menge in Auftrag gegeben hatte.. ich finde es war eindeutig, es hieß: einmal Zettel auslegen, die ich selbst auslege, diese hat sie mir ausgehändigt udn ich habe sie dort hingebraucht, damit war meiner Meinung nach die "Genehmigung" erloschen... mehr war nicht vereinbart!
Das Pferd gehört ihr ebensowenig wie das Foto! Das Foto ist nicht für sie fotografiert worden! Das Pferd "wohnte" aber zu dieser Zeit auf dem Hof, so war es nicht unlogisch das Bild im Stall aufzuhängen, es sollte die Besucher erfreuen.
Fazit: ich habe daraus gelernt das ich nicht gutgläubig jemanden ein Foto geben darf, wenn er meint er möchte es nur für den und den Zweck haben, weil ich wenn er sich nicht daran hält einfach Pech bzw. auf jeden Fall eine Menge Ärger habe oder einfach akzeptiere das er eben einfach macht was er will,
hätte es denn etwas geändert wenn wir das vertraglich festegehalten hätten? Und sie dann trotzdem im Internet veröffentlicht hätte? Dann hätte ich auch klagen müssen, was ich ja gar nicht möchte... es wäre nur wünschenswert das Menschen in der Lage sind sich an Absprachen zu halten.. aber da erwarte ich wohl unmögliches.
Ich habe ohnehin nicht die beste Meinung von der menschlichen Art, aber jedes dieser Erlebnisse bestätigt das noch einmal, es wäre schön, man würde einfach vernünftig miteinander umgehen, es kann doch nicht sein, das man wegen sowas klagen muss.. es müssen sich einfach alle korrekt verhalten dann ist doch alles in Ordnung.
Ich werde nun nochmal ihren Sohn kontaktieren, der übrigens ebenso nicht gut findet das seine Mutter sich so blöde verhält in der Sache nur mag der sich eben nicht mit ihr streiten, aber vielleicht versucht er es ja noch einmal...
ist aber interessant welche Meinungen es hier gibt...
und die, die von verletzdem Ego und sonstwas schreiben, sollten mal gut überlegen wie sie darauf kommen.. vielleicht denken sie dabei an sich selbst?
Absprachen sind für mich Fakten, die sich nicht je nach persönlicher Laune verändern! Und das erwarte ich auch von anderen!
vielen Dank für eure Mühe.. viele eurer Beiträge fand ich wirklich hilfreich, einige Wenige widerum für mich persönlich ziemlich sinnfrei.., aber trotzdem durchaus interessant.
lieben Gruß
ambika
ich möchte nur nicht das es ungefragt genutzt und verbreitet wird, was ich erlaubt habe war sehr eindeutig, aufhängen in ihrem eigenen Stall und ein paar Zettel in einen uns beiden bekannten Reiterladen.
Um das persönliche Verhältnis geht es dabei nicht, wir hatten nie ein besonderes Verhältnis, ich hätte im Prinzip eben nichts dagegen, das sich jemand das Bild aufhängt, egal wer, und wenn man freundlich fragt, das hatte sie ja getan, auch ein paar Zettel auslegen, wobei ich selbst den Laden kannte und es somit völlig in Ordnung war, nur das ich dann entdecken musste das das Foto im Internet ist.. auf ihrer Homepage und in facebook..und das sie nicht ein paar Zettel selbst hergestellt hatte, sondern das sie eine größere Menge in Auftrag gegeben hatte.. ich finde es war eindeutig, es hieß: einmal Zettel auslegen, die ich selbst auslege, diese hat sie mir ausgehändigt udn ich habe sie dort hingebraucht, damit war meiner Meinung nach die "Genehmigung" erloschen... mehr war nicht vereinbart!
Das Pferd gehört ihr ebensowenig wie das Foto! Das Foto ist nicht für sie fotografiert worden! Das Pferd "wohnte" aber zu dieser Zeit auf dem Hof, so war es nicht unlogisch das Bild im Stall aufzuhängen, es sollte die Besucher erfreuen.
Fazit: ich habe daraus gelernt das ich nicht gutgläubig jemanden ein Foto geben darf, wenn er meint er möchte es nur für den und den Zweck haben, weil ich wenn er sich nicht daran hält einfach Pech bzw. auf jeden Fall eine Menge Ärger habe oder einfach akzeptiere das er eben einfach macht was er will,
hätte es denn etwas geändert wenn wir das vertraglich festegehalten hätten? Und sie dann trotzdem im Internet veröffentlicht hätte? Dann hätte ich auch klagen müssen, was ich ja gar nicht möchte... es wäre nur wünschenswert das Menschen in der Lage sind sich an Absprachen zu halten.. aber da erwarte ich wohl unmögliches.
Ich habe ohnehin nicht die beste Meinung von der menschlichen Art, aber jedes dieser Erlebnisse bestätigt das noch einmal, es wäre schön, man würde einfach vernünftig miteinander umgehen, es kann doch nicht sein, das man wegen sowas klagen muss.. es müssen sich einfach alle korrekt verhalten dann ist doch alles in Ordnung.
Ich werde nun nochmal ihren Sohn kontaktieren, der übrigens ebenso nicht gut findet das seine Mutter sich so blöde verhält in der Sache nur mag der sich eben nicht mit ihr streiten, aber vielleicht versucht er es ja noch einmal...
ist aber interessant welche Meinungen es hier gibt...
und die, die von verletzdem Ego und sonstwas schreiben, sollten mal gut überlegen wie sie darauf kommen.. vielleicht denken sie dabei an sich selbst?
Absprachen sind für mich Fakten, die sich nicht je nach persönlicher Laune verändern! Und das erwarte ich auch von anderen!
vielen Dank für eure Mühe.. viele eurer Beiträge fand ich wirklich hilfreich, einige Wenige widerum für mich persönlich ziemlich sinnfrei.., aber trotzdem durchaus interessant.
lieben Gruß
ambika
#52Report
02.01.2012
*bookmark*
Einfach deshalb, weil es mich wirklich interessiert,
was diese Frau zahlen muss,
falls sie das Bild nicht von Ihrer Website nimmt.
So sieht es ja derzeit aus.
Die rechtliche Frage ist in meinen Augen eindeutig.
Was passiert nun, wenn das dem "anderen" Schei..egal ist ?
Gibt es dann Verfahren auf Verfahren und die Kosten steigen immer mehr ?
Einfach deshalb, weil es mich wirklich interessiert,
was diese Frau zahlen muss,
falls sie das Bild nicht von Ihrer Website nimmt.
So sieht es ja derzeit aus.
Die rechtliche Frage ist in meinen Augen eindeutig.
Was passiert nun, wenn das dem "anderen" Schei..egal ist ?
Gibt es dann Verfahren auf Verfahren und die Kosten steigen immer mehr ?
#53Report
02.01.2012
Original von Fotocowboy
*bookmark*
Einfach deshalb, weil es mich wirklich interessiert,
was diese Frau zahlen muss,
falls sie das Bild nicht von Ihrer Website nimmt.
Wenn sie denn überhaupt etwas zahlen muss (das wäre zu klären), dann summa summarum alles inklusive einen dezenten 3-stelligen Euro-Betrag, nämlich das Honorar im Wege der Lizenzanalogie plus die Gebühren des Anwalts der Urheberin nach RVG für die Abmahnung.
Was passiert nun, wenn das dem "anderen" Schei..egal ist ?
Gibt es dann Verfahren auf Verfahren und die Kosten steigen immer mehr ?
Wenn die Gegenseite die geforderte Unterlassungsverpflichtung nicht abgibt und nicht die Anwaltsrechnung und das Honorar usw. zahlt, dann geht die Sache ganz vor Gericht.
Einstweilige Verfügung wird hier wegen fehlender Eilbedürftigkeit nicht mehr in Frage kommen (dazu ist das Bild jetzt schon zu lange online), das reduziert die potentiellen Kosten nicht unerheblich.
Sollte die Prozessgegnerin nicht zahlungsfähig sein, hat die Urheberin einen schönen Titel, den sie sich an die Wand hängen kann, und muß die Rechnung selbst bezahlen.
#54Report
02.01.2012
Vielleicht wäre der einfachste Weg in dem Fall wenn du weder Interesse an Geld noch an Rechtstreitereien hast : Du sagst ja die Webseite wird von jemanden betreut, dann guck doch im Impressum wer das ist und schreibe den an der er das unrechtmäßig verwendete Bild doch entfernen möchte. Wer sowas gewerblich macht wird schon um die Komplikationen wissen und vielleicht zugänglicher reagieren.
#55Report
[gone] wishmasterIN
02.01.2012
jetzt mal ne doofe frage: was stöört dich so wahnsinnig wenn sie dieses bild nutzt?
ich kann darauf weder das gesicht der person klar erkennen noch ist es ein schlechtes oder sonst irgendwie komisches bild.
ich würde deshalb keinen streit anfangen, sprich mit ihr doch einfach nochmal.
wenn du natürlich nicht begründen kannst wiso du nicht möchtest, dass sie das bild nutzt kann das für sie als leie unverständlich wirken.
ich würd einen deal mit ihr machen irgendwie was - du darfst das bild nutzen dafür krieg ich gratis reitstunden oder weiss der gucker was die sonst noch anbietet.
ich kann darauf weder das gesicht der person klar erkennen noch ist es ein schlechtes oder sonst irgendwie komisches bild.
ich würde deshalb keinen streit anfangen, sprich mit ihr doch einfach nochmal.
wenn du natürlich nicht begründen kannst wiso du nicht möchtest, dass sie das bild nutzt kann das für sie als leie unverständlich wirken.
ich würd einen deal mit ihr machen irgendwie was - du darfst das bild nutzen dafür krieg ich gratis reitstunden oder weiss der gucker was die sonst noch anbietet.
#56Report
02.01.2012
Sollte die Prozessgegnerin nicht zahlungsfähig sein, hat die Urheberin einen schönen Titel, den sie sich an die Wand hängen kann, und muß die Rechnung selbst bezahlen.
davon geh ich nun mal nicht aus, wenn die gute pferde besitzt. auch die sind pfändbar. aber das ist ein anderes thema...
#57Report
02.01.2012
was würdest du sagen wenn ein freund/mitbewohner/sonstwas dem du dein auto für kleinere einkaufsfahrten im ort zur verfügung gestellt hast es plötzlich ohne vorankündigung nimmt und damit nach italien in den urlaub fährt für ein paar wochen?
"alles fein ... ich bück mich ... und lass mir von ihm noch dazu innen a.... treten"
... ;-)
"alles fein ... ich bück mich ... und lass mir von ihm noch dazu innen a.... treten"
... ;-)
Original von wishmasterIN
jetzt mal ne doofe frage: was stöört dich so wahnsinnig wenn sie dieses bild nutzt?
ich kann darauf weder das gesicht der person klar erkennen noch ist es ein schlechtes oder sonst irgendwie komisches bild.
ich würde deshalb keinen streit anfangen, sprich mit ihr doch einfach nochmal.
wenn du natürlich nicht begründen kannst wiso du nicht möchtest, dass sie das bild nutzt kann das für sie als leie unverständlich wirken.
ich würd einen deal mit ihr machen irgendwie was - du darfst das bild nutzen dafür krieg ich gratis reitstunden oder weiss der gucker was die sonst noch anbietet.
#58Report
02.01.2012
Original von Bernd Saller
was würdest du sagen wenn ein freund/mitbewohner/sonstwas dem du dein auto für kleinere einkaufsfahrten im ort zur verfügung gestellt hast es plötzlich ohne vorankündigung nimmt und damit nach italien in den urlaub fährt für ein paar wochen?
"alles fein ... ich bück mich ... und lass mir von ihm noch dazu innen a.... treten"
... ;-)
Also wenn mich das Auto kaum was gekostet hat, voll bezahlt ist, keine weiteren Kosten verursacht, ich es nicht brauche und wohlmöglich dem Rest der Welt sagt: "Der Typ fährt tolle Autos" - Ja, alles fein
Was für ein bekloppter Vergleich....
#59Report
02.01.2012
warum?
der vergleich trifft die dahinter stehenden absichten ganz genau
ich gebe mein einverständnis für eine "kleine" nutzung und der andere macht damit was er will ... nur um sich die kosten für ein eigenes auto, lizenzgebühren für bilder oder sonstwas zu sparen
typische i-net leck mich am a... - ich mach was ich will ... einstellung
Also wenn mich das Auto kaum was gekostet hat, voll bezahlt ist, keine weiteren Kosten verursacht, ich es nicht brauche und wohlmöglich dem Rest der Welt sagt: "Der Typ fährt tolle Autos" - Ja, alles fein
Was für ein bekloppter Vergleich....[/quote]
der vergleich trifft die dahinter stehenden absichten ganz genau
ich gebe mein einverständnis für eine "kleine" nutzung und der andere macht damit was er will ... nur um sich die kosten für ein eigenes auto, lizenzgebühren für bilder oder sonstwas zu sparen
typische i-net leck mich am a... - ich mach was ich will ... einstellung
Original von Michael Gundelach - With Design In Mind
[quote]Original von Bernd Saller
was würdest du sagen wenn ein freund/mitbewohner/sonstwas dem du dein auto für kleinere einkaufsfahrten im ort zur verfügung gestellt hast es plötzlich ohne vorankündigung nimmt und damit nach italien in den urlaub fährt für ein paar wochen?
"alles fein ... ich bück mich ... und lass mir von ihm noch dazu innen a.... treten"
... ;-)
Also wenn mich das Auto kaum was gekostet hat, voll bezahlt ist, keine weiteren Kosten verursacht, ich es nicht brauche und wohlmöglich dem Rest der Welt sagt: "Der Typ fährt tolle Autos" - Ja, alles fein
Was für ein bekloppter Vergleich....[/quote]
#60Report
Topic has been closed