Mein Foto wird unrechtmäßig für Werbung genutzt.. was kann ich tun? 73
01.01.2012
Nach der letzten Antwort der Threaderöffnerin:
Verklag deine Vermieterin. Ich finde es nicht sinnvoll, aber anscheinend für dich unausweichlich, damit du wieder deinen "inneren Seelenfrieden" erlangst. ;) So frisst dich die Geschichte auf, du ärgerst dich grün und blau und das schlimme ist: Nur du kannst diesen Zustand ändern.
Dir steht es frei sie zu verklagen. Wer da nun Recht hat werden die Gerichte entscheiden. Ist bestimmt auch mal ganz spannend so ein Gerichtsprozess und wenn man das Geld hat, mal ne neue Freizeitbeschäftigung, bei der man auch ne Menge fürs weitere Leben lernen kann. ;)
Verklag deine Vermieterin. Ich finde es nicht sinnvoll, aber anscheinend für dich unausweichlich, damit du wieder deinen "inneren Seelenfrieden" erlangst. ;) So frisst dich die Geschichte auf, du ärgerst dich grün und blau und das schlimme ist: Nur du kannst diesen Zustand ändern.
Dir steht es frei sie zu verklagen. Wer da nun Recht hat werden die Gerichte entscheiden. Ist bestimmt auch mal ganz spannend so ein Gerichtsprozess und wenn man das Geld hat, mal ne neue Freizeitbeschäftigung, bei der man auch ne Menge fürs weitere Leben lernen kann. ;)
#22Report
01.01.2012
Original von PolarlichtHeiner, das mag ja sein ... aber bei einem mir bekannten Fall wurde die Tabe so vom entsprechenden LG angewendet.
Einer von vielen Links zu Problemen der Anwendbarkeit dieser Tabelle vor Gericht
Dass das in anderen Fällen selbstverständlich auch anders ausgehen kann, ist mir schon klar. Nur irgendwas muss man ja in seine Rechnung (und damit sollte man eh erst anfangen) reinschreiben.
#23Report
01.01.2012
@TO:
Da dir dadurch ja kein Schaden entsteht und du selbst "nicht alles richtig" gemacht hast, würde ich das einfach als Lebenserfahrung abhaken.
Ums Prinzip könnte es mir nur gehen, wenn ich alles schön fest ausgemacht habe, schrifltich. So lange ich selbst noch Fehler mache ... draus lernen, nächstes Mal versuchen, es besser zu machen.
Wenn euer Verhältnis nicht mehr so das beste ist, du ihr die Nutzung verbieten willst, könnte sie dir wieder sagen, dass du keinen schriftlichen Release für die Location hast, damit darfst du die Fotos dann selbst auch nicht mehr uneingeschränkt nutzen - nur noch privat.
Nochmal kurz zu den Gerichtskosten:
Wer die Kosten in welcher Höhe tragen muss, hängt davon ab, in welchem Verhältnis er gewonnen oder verloren hat (wenn es Entscheidungsschuldner sind und nicht irgendwelche freiwilligen Kostenvereinbarungen getroffen werden). Wenn ich also 100 Euro haben will vom anderen, das Gericht sagt, du kriegst aber nur 60 Euro ... dann bin ich mit 40 Euro = 40 % hintenrunter gefallen, muss also 40 % der Kosten tragen. Interessant wirds dann, wenn einer 1.238 Euro will, der ander im Gegenzug 483 Euro, der eine statt 1.238 nur 834 kriegt und die Gegenseite statt 483 nur 321 Euro bekommt ... das dann auszurechnen und für Laien zu verstehen ... wird schwierig *g*
Und zur Wichtigkeit:
Wenn die Klage bei Gericht eingeht, wird sich der Richter damit beschäftigen müssen. Eine Einstellung wegen "Unwichtigkeit" wie im Strafprozess gibt es nicht im Zivilverfahren. Ist die Klage da, muss man sich drum kümmern. Allerdings ist in den meisten Bundesländern ein vorhergehender Schlichtungsversuch vorgeschrieben, wenn die Forderung einen bestimmten Wert unterschreitet.
Erst wenn dieser scheitert, darf man klagen. Das wurde eingeführt, um die Gerichte vo Bagetellklagen ein bisschen abzuschirmen.
Da dir dadurch ja kein Schaden entsteht und du selbst "nicht alles richtig" gemacht hast, würde ich das einfach als Lebenserfahrung abhaken.
Ums Prinzip könnte es mir nur gehen, wenn ich alles schön fest ausgemacht habe, schrifltich. So lange ich selbst noch Fehler mache ... draus lernen, nächstes Mal versuchen, es besser zu machen.
Wenn euer Verhältnis nicht mehr so das beste ist, du ihr die Nutzung verbieten willst, könnte sie dir wieder sagen, dass du keinen schriftlichen Release für die Location hast, damit darfst du die Fotos dann selbst auch nicht mehr uneingeschränkt nutzen - nur noch privat.
Nochmal kurz zu den Gerichtskosten:
Wer die Kosten in welcher Höhe tragen muss, hängt davon ab, in welchem Verhältnis er gewonnen oder verloren hat (wenn es Entscheidungsschuldner sind und nicht irgendwelche freiwilligen Kostenvereinbarungen getroffen werden). Wenn ich also 100 Euro haben will vom anderen, das Gericht sagt, du kriegst aber nur 60 Euro ... dann bin ich mit 40 Euro = 40 % hintenrunter gefallen, muss also 40 % der Kosten tragen. Interessant wirds dann, wenn einer 1.238 Euro will, der ander im Gegenzug 483 Euro, der eine statt 1.238 nur 834 kriegt und die Gegenseite statt 483 nur 321 Euro bekommt ... das dann auszurechnen und für Laien zu verstehen ... wird schwierig *g*
Und zur Wichtigkeit:
Wenn die Klage bei Gericht eingeht, wird sich der Richter damit beschäftigen müssen. Eine Einstellung wegen "Unwichtigkeit" wie im Strafprozess gibt es nicht im Zivilverfahren. Ist die Klage da, muss man sich drum kümmern. Allerdings ist in den meisten Bundesländern ein vorhergehender Schlichtungsversuch vorgeschrieben, wenn die Forderung einen bestimmten Wert unterschreitet.
Erst wenn dieser scheitert, darf man klagen. Das wurde eingeführt, um die Gerichte vo Bagetellklagen ein bisschen abzuschirmen.
#24Report
01.01.2012
Ich denke schon das du gute Chancen hast das Bild dort zu entfernen. Es steht letztlich Aussage gegen Aussage und der Pferdehof wird nicht zweifelsfrei beweisen können das die das Nutzungsrecht haben. Das wäre vor Gericht dann der wohl folgerichtig zu erwartende Vergleich. Das bedeutet aber das du auch auf deinen schätzungsweise 200-300 Euro Kosten sitzen bleibst, viele Monate Ärger hast und durch so eine (sorry) Pillepalleaktion als Fotograf erheblich deinem Ruf schaden wirst.
Ich lese das auch oft auf FB und anderen Foren das man mal eben wegen einem privaten Bilchen mit ein paar Klicks und Anrufen leicht 4-5 Stellige Beträge kassieren kann. Falls du sowas mal gelesen hast : Das sind Märchen, glaub den Mist nicht !
Wäre ich deine Vermieterin würde ich dein Anwaltschreiben in allen Punkten zurück weisen und mich in aller Ruhe hinsetzen und warten in dem Wissen das jeder neue Brief das ganze für dich teurer macht. *edit* Etwas Text entfernt, wir wollen ja der Gegenseite keine Anleitung geben wie man dich an die Wand laufen lässt. ;-)
Hättest du einen kleinen Dreizeiler aufgesetzt mit "Frau XYZ darf folgendes Bild für kommerzielle Flyer bis zu einer Stückzahl von 500 kostenfrei verwenden, darüber hinausgehene Nutzung in Menge und in anderen Medien wird nicht erlaubt" hättest du jetzt überhaupt kein Problem. Lerne für die Zukunft draus und gut ist...
Ich lese das auch oft auf FB und anderen Foren das man mal eben wegen einem privaten Bilchen mit ein paar Klicks und Anrufen leicht 4-5 Stellige Beträge kassieren kann. Falls du sowas mal gelesen hast : Das sind Märchen, glaub den Mist nicht !
Wäre ich deine Vermieterin würde ich dein Anwaltschreiben in allen Punkten zurück weisen und mich in aller Ruhe hinsetzen und warten in dem Wissen das jeder neue Brief das ganze für dich teurer macht. *edit* Etwas Text entfernt, wir wollen ja der Gegenseite keine Anleitung geben wie man dich an die Wand laufen lässt. ;-)
Hättest du einen kleinen Dreizeiler aufgesetzt mit "Frau XYZ darf folgendes Bild für kommerzielle Flyer bis zu einer Stückzahl von 500 kostenfrei verwenden, darüber hinausgehene Nutzung in Menge und in anderen Medien wird nicht erlaubt" hättest du jetzt überhaupt kein Problem. Lerne für die Zukunft draus und gut ist...
#25Report
01.01.2012
mich machen die reaktionen hier von euch kollegen wütend, weil ich das definitive gefühl nicht loswerde (und bevor da einer was sagt: ein gefühl ist ein gefühl!), dass hier manche nur punktuelles web-wissen vorweisen, aber selbst 0,0 erfahrung bei solchen angelegenheiten haben, geschweige denn sowas schon mal durchgestritten haben.
daher muss ich mich mit worten zurückhalten...
in der welt, in der ich jedenfalls lebe, liegt hier ein geschätzter streitwert von ca. 1500 eur vor (incl. doppelt berechnetem honorarsatz). das ist für mich und die rechtswelt, in der ich lebe, mitnichten eine bagetelle. das orientiert sich an mfm-sätzen. und diese sind zwar umstritten, wurden aber in 100 % aller mir bekannten fälle und erst recht aller, in denen ich beteiligt war von allen richtern anerkannt. in meiner welt. hier gilt definitiv: ausnahmen (!) bestätigen die REGEL! (!)
(hinweis an den linkposter von bekannten damn-legal-link: bitte nochmal genau nachlesen, was da eigentlich drin steht. insbesondere in den letzten beiden absätzen. könnte nämlich sein, dass dort die mfm-liste per se sogar bestätigt wird, nur im konkret dort vorliegenden fall nicht griff....)
im übrigen wollen wir doch bitte straf- und zivilrecht nicht durcheinanderbringen.
und wir wollen doch bitte nicht gegenrechnen, also nicht fehlendes nutzungsentgelt bei nutzung einer privaten location und unrechtmässige veröffentlichung und verstoss gegen urheberrecht usw. ...
man verrechnet auch kein falschparken mit raub. und selbst der vergleich hinkt, denn die to hat kein unrecht begangen. die gegenseite hingegen definitiv mehrfach.
(davon abgesehen würde sich selbst eine aufrechnung für die to lohnen...)
ich könnte mehr schreiben, aber fürchte, ich würde ausfallend werden.... und dat will ick nich:)
zustimmung hingegen gibts durchaus für den gedankengang aufgrund der miteinanderverflechtung (wie es bei so privaten sachen ja aber immer der fall ist), sich den rechtsweg gründlich zu überlegen. zustimmung auch für den hinweis, dass das ganze mit stress behaftet sein kann. rechtlich/finanziell hingegen sind alle regler auf grün/go. in meiner welt.
wünsche dennoch einen tollen jahresanfang!:)
lg
h
ps: einen tipp hab ick abba noch: manche sollten mal etwas "undeutscher" werden und sich nicht immer so an das geschriebene wort halten oder gar denken, es gäbe in unserem land nichts anderes...es heisst in der bibel auch nicht: "am anfang war das wort. und das schrub gott auf." nee. steht da nämlich nich....und so isset nämlich ooch vor gericht nich. jedenfalls in meiner welt...
daher muss ich mich mit worten zurückhalten...
in der welt, in der ich jedenfalls lebe, liegt hier ein geschätzter streitwert von ca. 1500 eur vor (incl. doppelt berechnetem honorarsatz). das ist für mich und die rechtswelt, in der ich lebe, mitnichten eine bagetelle. das orientiert sich an mfm-sätzen. und diese sind zwar umstritten, wurden aber in 100 % aller mir bekannten fälle und erst recht aller, in denen ich beteiligt war von allen richtern anerkannt. in meiner welt. hier gilt definitiv: ausnahmen (!) bestätigen die REGEL! (!)
(hinweis an den linkposter von bekannten damn-legal-link: bitte nochmal genau nachlesen, was da eigentlich drin steht. insbesondere in den letzten beiden absätzen. könnte nämlich sein, dass dort die mfm-liste per se sogar bestätigt wird, nur im konkret dort vorliegenden fall nicht griff....)
im übrigen wollen wir doch bitte straf- und zivilrecht nicht durcheinanderbringen.
und wir wollen doch bitte nicht gegenrechnen, also nicht fehlendes nutzungsentgelt bei nutzung einer privaten location und unrechtmässige veröffentlichung und verstoss gegen urheberrecht usw. ...
man verrechnet auch kein falschparken mit raub. und selbst der vergleich hinkt, denn die to hat kein unrecht begangen. die gegenseite hingegen definitiv mehrfach.
(davon abgesehen würde sich selbst eine aufrechnung für die to lohnen...)
ich könnte mehr schreiben, aber fürchte, ich würde ausfallend werden.... und dat will ick nich:)
zustimmung hingegen gibts durchaus für den gedankengang aufgrund der miteinanderverflechtung (wie es bei so privaten sachen ja aber immer der fall ist), sich den rechtsweg gründlich zu überlegen. zustimmung auch für den hinweis, dass das ganze mit stress behaftet sein kann. rechtlich/finanziell hingegen sind alle regler auf grün/go. in meiner welt.
wünsche dennoch einen tollen jahresanfang!:)
lg
h
ps: einen tipp hab ick abba noch: manche sollten mal etwas "undeutscher" werden und sich nicht immer so an das geschriebene wort halten oder gar denken, es gäbe in unserem land nichts anderes...es heisst in der bibel auch nicht: "am anfang war das wort. und das schrub gott auf." nee. steht da nämlich nich....und so isset nämlich ooch vor gericht nich. jedenfalls in meiner welt...
#26Report
01.01.2012
Original von Polarlicht
Du wirst keinen Anwalt finden, der sich wirklich interessiert, Dich zu vertreten.
Ein bisschen Geld verdienen wollen wir ja Alle.
Du wirst keinen Richter finden, der das Problem als wichtig ansieht.
Totaler Blödsinn!!!
#27Report
01.01.2012
*bookmark*
*g
*g
#28Report
[gone] VisualPursuit
01.01.2012
Original von Polarlicht
Soweit ich sehe, ist diese mfm Liste in den Gerichten nicht mehr so viel wert,
zudem sind Preislisten von Verbänden oder Verkäuferorganisationen
wegen dem Verbot von Preisabsprachen sowieso umstritten.
Die MFM-Liste wird durchaus herangezogen, aber eben nicht bei Ebay-Bildchen
auf Knipserniveau, und auch im Bereich der tagesaktuellen Berichterstattung
werden die Preise selten erreicht, was den Gerichten bekannt ist.
Allerdings ist die MFM-Liste eine Statistik (und eben keine Preisliste) für
die Preise, die von den Verbandsmitgliedern des Bundesverbandes der
Presse- und Bildagenturen tatsächlich erzielt worden sind.
Sie ist damit definitiv eine Richtschnur für professionell genutzte Fotografien.
Die Gerichte gucken dann eben drauf ob es sich um Ebaybildchen handelt
oder ob die Bilder höheren Standards entsprechen.
#29Report
01.01.2012
Original von Herwig
in der welt, in der ich jedenfalls lebe, liegt hier ein geschätzter streitwert von ca. 1500 eur vor (incl. doppelt berechnetem honorarsatz). das ist für mich und die rechtswelt, in der ich lebe, mitnichten eine bagetelle. das orientiert sich an mfm-sätzen. und diese sind zwar umstritten, wurden aber in 100 % aller mir bekannten fälle und erst recht aller, in denen ich beteiligt war von allen richtern anerkannt. in meiner welt. hier gilt definitiv: ausnahmen (!) bestätigen die REGEL! (!)
Herwig, soweit korrekt. Dummerweise hat sie aber die Nutzungsrecht des Bildes verschenkt.
#30Report
[gone] VisualPursuit
01.01.2012
Original von Polarlicht
@ Tobias:
Einer von vielen Links zu Problemen der Anwendbarkeit dieser Tabelle vor Gericht:
Link
Da sind zwei Denkfehler drin: Zum einen geht das auf die konkrete Nutzung
ein, orientiert sich also tatsächlich an der Liste, findet aber eine andere
Nutzungsart passender.
Zum anderen nennt das Gericht die Liste eine Honorarempfehlung - und genau
das ist sie nicht. Es ist eine Statistik über die im Vorjahr durchschnittlich erzielten
Preise.
Ob man zwischenmenschliche Reibereien allerdings über einen Stellvertreterkrieg
im Urheberrecht ausfechten muss steht wieder auf einem anderen Blatt. Sieht
doch irgendwie sehr nach schlechtem Verlierertum aus.
#31Report
01.01.2012
Original von Herwig
schreib ihr ne rechnung über die jetzige nutzung. orientier dich an der hamburger mfm-liste.
Was bitte ist denn die "Hamburger MfM-Liste"? (Die MfM sitzt in Berlin...)
#32Report
01.01.2012
Original von Tobias VossAlso zumindest in dem einen mir bekannten Fall wurde die MFM-Liste vom Richter anstandslos als Grundlage genommen.
Der BGH hat schon vor mehreren Jahren entschieden, daß die Honorare der MfM-Liste nicht ungeprüft als Anhalt herangezogen werden dürfen, um das "marktübliche Entgelt" zu ermitteln, sondern das vielmehr in jedem Einzelfall geprüft werden muß, was das "marktübliche Entgelt" ist. (Az. I ZR 266/02 vom 06.10.2005)
#33Report
[gone] Lichtstreif
01.01.2012
Oder die to kriegt vom model noch einen auf die mütze, weil sie Bilder für den privatgebrauch zur Veröffentlichung durch dritte (Flyer) freigegeben hat..l
Original von Java89
Versuch doch einfach mal ans Model raun zu treten!
Was mit dem abgemacht wurde, kann auch dazu führen, dass die Bilder nicht für den aktuellen Zweck benutzt werden dürfen. Oder aber die Besitzer des Reiterhofes haben moralische Einsicht, wenn dem Model diese große Verbreitung nicht gefällt.
#34Report
01.01.2012
Original von Herwig
mich machen die reaktionen hier von euch kollegen wütend, weil ich das definitive gefühl nicht loswerde (und bevor da einer was sagt: ein gefühl ist ein gefühl!), dass hier manche nur punktuelles web-wissen vorweisen, aber selbst 0,0 erfahrung bei solchen angelegenheiten haben, geschweige denn sowas schon mal durchgestritten haben.
daher muss ich mich mit worten zurückhalten...
in der welt, in der ich jedenfalls lebe, liegt hier ein geschätzter streitwert von ca. 1500 eur vor (incl. doppelt berechnetem honorarsatz).
Wie kommst Du auf 1500 Euro Streitwert? Oder alternativ: weisst Du eigentlich, wie Streitwerte in zivilrechtlichen Verfahren festgesetzt werden?
das orientiert sich an mfm-sätzen. und diese sind zwar umstritten, wurden aber in 100 % aller mir bekannten fälle und erst recht aller, in denen ich beteiligt war von allen richtern anerkannt. in meiner welt. hier gilt definitiv: ausnahmen (!) bestätigen die REGEL! (!)
BGH, I ZR 266/02 vom 06.10.2005 wäre dann die Ausnahme. Eine ziemlich hochrangige. Ein aktuelleres OLG-Urteil, das sich an der BGH-Vorgabe orientiert hat, wurde ja schon verlinkt.
(hinweis an den linkposter von bekannten damn-legal-link: bitte nochmal genau nachlesen, was da eigentlich drin steht. insbesondere in den letzten beiden absätzen. könnte nämlich sein, dass dort die mfm-liste per se sogar bestätigt wird, nur im konkret dort vorliegenden fall nicht griff....)
Du hast jedenfalls die Urteilsbegründung offensichtlich nicht verstanden. Dort heißt es nämlich:
"Hinsichtlich der Schätzung der angemessenen Vergütung gemäß § 287 ZPO unter Zuhilfenahme der MFM-Honorarempfehlungen hege der Senat grundsätzlich Bedenken gegenüber den Honorarempfehlungen als einseitige Vergütungsvorstellungen eines Interessenverbandes von Fotografen. Er habe dementsprechend in seiner bisherigen Rechtsprechung die MFM-Empfehlungen nicht oder nur mit großer Zurückhaltung angewandt. Unbeschadet dieser grundsätzlichen Bedenken gegen die absolute Höhe der darin festgesetzten Beträge gäben die MFM-Empfehlungen allerdings einen brauchbaren Überblick darüber, wie sich in der Praxis ganz unterschiedliche Nutzungsarten und -intensitäten grundsätzlich quantifizieren ließen bzw. in Relation zueinander verhalten könnten. In dieser Hinsicht könnten auch die MFM-Empfehlungen jedenfalls eines von verschiedenen Kriterien im Rahmen einer gerichtlich gebotenen Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO sein (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 21.08.2008, Az. 5 U 75/07, ZUM-RD 2009, 382ff - Yacht II)."
Oder im Klartext: die MfM-Liste kann herangezogen werden, es muß aber geprüft werden, ob der einzelne in ihr genannte Wert anwendbar ist. Also exakt dasselbe, was der BGH befunden hat, nur in anderen Worten.
#35Report
01.01.2012
Original von VisualPursuit
Die MFM-Liste wird durchaus herangezogen, aber eben nicht bei Ebay-Bildchen
auf Knipserniveau, und auch im Bereich der tagesaktuellen Berichterstattung
werden die Preise selten erreicht, was den Gerichten bekannt ist.
Die MfM-Liste ist wie eine Verhandlungsbasis - man hat eine Zahl, und dann muß man gucken, ob diese Zahl den tatsächlichen aktuellen Gegebenheiten entspricht.
Allerdings ist die MFM-Liste eine Statistik (und eben keine Preisliste) für
die Preise, die von den Verbandsmitgliedern des Bundesverbandes der
Presse- und Bildagenturen tatsächlich erzielt worden sind.
Nein. Das ist sie nicht, jedenfalls nicht so. Das kann man schon leicht daran erkennen, daß die in der MfM-Liste genannten Honorare nicht den tatsächlichen Honoraren entsprechen, die die MfM-Mitgliedsagenturen von ihren Haupt-Kunden akzeptieren. Oder anders herum gesagt: keine in der MfM vertretene Bildagentur käme je auf die Idee, SPIEGEL, Focus, STERN, ZEIT oder eine der großen Tageszeitungen die in der MfM-Liste genannten Honorare in Rechnung zu stellen. Die Honorare sind, leider, für den Medien-Bereich schlicht Mondpreise, die in wenigen Fällen zu 80 bis 90 Prozent erzielbar sind, in den meisten Fällen höchstens zu 50 Prozent. Und die MfM-Honorare sind schon niedrig genug.
Sie ist damit definitiv eine Richtschnur für professionell genutzte Fotografien.
Na ja... Die Listenpreise von Airbus sind auch eine Richtschnur für die Luftfahrtindustrie.
Die tatsächlichen Preise für einen Airbus liegen dann bei 50 bis 70 Prozent der Listenpreise.
Warum und wofür es diese Listenpreise gibt, hat übrigens noch nie ein Airbus-Manager erklären können.
Es ist allerdings auch noch nie einer danach gefragt worden. Wer Verkehrsflugzeuge kauft, der weiß, was die Dinger kosten, und braucht dazu keine Liste.
#36Report
01.01.2012
Ist schon erschreckend, was hier an Halbwissen durch die Gegend fliegt...
Ihr wisst zudem, das Rechtsberatung von Nicht-Juristen auf echte Fälle verboten ist? Also bleibt bitte in der Fanatsiewelt.
Gemäß dem fiktivem Falle, jemand hätte ein Bild von mir verwendet, für welches er kein Verwendungsrecht besitzt:
Haltet euch doch mal an die Fakten, und nicht irgendwelche fiktiven Geschehnisse, zu schreibende Rechnungen.
Es gibt keinen Rechtsanspruch für eine Rechnung. Es gibt keinen Vertrag -> Keine Erklärung nix. Also auch keine übereinstimmende Willenserklärungen.
Die einzige vorgehensweise, welche juristisch zum Erfolg führen wird, ist folgende:
- Urheber ist der Fotograph
- Verwender hat kein Recht zur Verwendung
Konsequenz: Verwendet muss unterlassen Sache zu verwenden.
Also muss hier vom Verwender entweder außergerichtilich unterlassen werden, oder man sendet eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung zu, welche binnen Zeitraum X zu unterzeichnen ist. Das geht zur Not noch ohne Anwalt.
Sollte das nichts bringen, muss man Unterlassungsklage erheben, in welcher die Rechte zwischen Fotograph und Verwender geklärt werden.
Ihr wisst zudem, das Rechtsberatung von Nicht-Juristen auf echte Fälle verboten ist? Also bleibt bitte in der Fanatsiewelt.
Gemäß dem fiktivem Falle, jemand hätte ein Bild von mir verwendet, für welches er kein Verwendungsrecht besitzt:
Haltet euch doch mal an die Fakten, und nicht irgendwelche fiktiven Geschehnisse, zu schreibende Rechnungen.
Es gibt keinen Rechtsanspruch für eine Rechnung. Es gibt keinen Vertrag -> Keine Erklärung nix. Also auch keine übereinstimmende Willenserklärungen.
Die einzige vorgehensweise, welche juristisch zum Erfolg führen wird, ist folgende:
- Urheber ist der Fotograph
- Verwender hat kein Recht zur Verwendung
Konsequenz: Verwendet muss unterlassen Sache zu verwenden.
Also muss hier vom Verwender entweder außergerichtilich unterlassen werden, oder man sendet eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung zu, welche binnen Zeitraum X zu unterzeichnen ist. Das geht zur Not noch ohne Anwalt.
Sollte das nichts bringen, muss man Unterlassungsklage erheben, in welcher die Rechte zwischen Fotograph und Verwender geklärt werden.
#37Report
01.01.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von VisualPursuit
Die MFM-Liste wird durchaus herangezogen, aber eben nicht bei Ebay-Bildchen
auf Knipserniveau, und auch im Bereich der tagesaktuellen Berichterstattung
werden die Preise selten erreicht, was den Gerichten bekannt ist.
Die MfM-Liste ist wie eine Verhandlungsbasis - man hat eine Zahl, und dann muß man gucken, ob diese Zahl den tatsächlichen aktuellen Gegebenheiten entspricht.
Allerdings ist die MFM-Liste eine Statistik (und eben keine Preisliste) für
die Preise, die von den Verbandsmitgliedern des Bundesverbandes der
Presse- und Bildagenturen tatsächlich erzielt worden sind.
Nein. Das ist sie nicht, jedenfalls nicht so. Das kann man schon leicht daran erkennen, daß die in der MfM-Liste genannten Honorare nicht den tatsächlichen Honoraren entsprechen, die die MfM-Mitgliedsagenturen von ihren Haupt-Kunden akzeptieren. Oder anders herum gesagt: keine in der MfM vertretene Bildagentur käme je auf die Idee, SPIEGEL, Focus, STERN, ZEIT oder eine der großen Tageszeitungen die in der MfM-Liste genannten Honorare in Rechnung zu stellen. Die Honorare sind, leider, für den Medien-Bereich schlicht Mondpreise, die in wenigen Fällen zu 80 bis 90 Prozent erzielbar sind, in den meisten Fällen höchstens zu 50 Prozent. Und die MfM-Honorare sind schon niedrig genug.
Sie ist damit definitiv eine Richtschnur für professionell genutzte Fotografien.
Na ja... Die Listenpreise von Airbus sind auch eine Richtschnur für die Luftfahrtindustrie.
Die tatsächlichen Preise für einen Airbus liegen dann bei 50 bis 70 Prozent der Listenpreise.
Warum und wofür es diese Listenpreise gibt, hat übrigens noch nie ein Airbus-Manager erklären können.
Es ist allerdings auch noch nie einer danach gefragt worden. Wer Verkehrsflugzeuge kauft, der weiß, was die Dinger kosten, und braucht dazu keine Liste.[/quote]
Schau man mal auf die Seiter dre MFM, das liest man
Die Mittelstandgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) ist ein vom Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA). gegründeter Arbeitskreis mit der Aufgabe, regelmäßig die in Deutschland marktüblichen Vergütungen und Konditionen für Bildnutzungsrechte zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Arbeit werden seit 1986 jährlich unter dem Titel BILDHONORARE als Broschüre veröffentlicht. Die Mitgliedschaft in der MFM steht auch für Nicht-BVPA-Mitglieder und andere Verbände offen. Der MFM gehören derzeit an:
Bildagenturen des BVPA
einzelne Bildagenturen (die nicht organisiert sind)
FreeLens - Verein der Fotojournalistinnen und Fotojournalisten
Deutsche Journalisten Verband (DJV)
verdi/DJU (vormals IG Medien)
Centralverband Deutscher Berufsphotographen (CV)
Die Broschüre
Grundlagen der BILDHONORARE sind die im Vorjahr gewonnenen Erfahrungen über die am Markt geforderten und im Allgemeinen erzielten Honorare, die in den Listen als Durchschnittswerte ausgewiesen werden. Der jeweilige Vorsitzende der MFM koordiniert die Sammlung der Informationen und gibt für die MFM die Marktübersicht BILDHONORARE als Verantwortlicher heraus. Die BILDHONORARE bieten Bildlieferanten und Bildnutzern durch die Darstellung der Marktverhältnisse einen praktikablen Orientierungsrahmen für Ihre Planung und Kalkulation. Bei Streitfällen werden sie auch von den Gerichten als Richtlinie zur Bewertung von Bildverwendungen in der Urteilsfindung herangezogen. Da in vielen Fällen die Rechtevergabe auch an spezielle Konditionen gebunden ist, sind diese in den MFM-Honorarempfehlungen ebenfalls dokumentiert. Zuschläge, Nachlässe und Sonderbedingungen sind mittlerweile für fast alle Verwendungskategorien standardisiert. Auch die neben den Nutzungshonoraren anfallenden marktüblichen Gebühren, wie sie in den Liefer- und Geschäftsbedingungen der meisten Bildagenturen ausgedruckt sind, sind in der Honorarübersicht dokumentiert.
und weiß anschließend, wie die Ausführungen von Tom Rowre zu beurteilen sind.
Schönen abend noch
Ralf Scholze
#38Report
[gone] Lichtstreif
01.01.2012
Viel erstaunlicher finde ich, dass ein erfahrenes Model plötzlich als Fotografin nicht mehr weiß, wie man fotorechte vertraglich festhält.
Da liegt auch für mich die Vermutung nahe, dass es da noch mehr als nur um den beschriebenen Sachverhalt geht.
Da liegt auch für mich die Vermutung nahe, dass es da noch mehr als nur um den beschriebenen Sachverhalt geht.
#39Report
01.01.2012
#40Report
Topic has been closed
Einer von vielen Links zu Problemen der Anwendbarkeit dieser Tabelle vor Gericht:
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Heiner