Mein Foto wird unrechtmäßig für Werbung genutzt.. was kann ich tun? 73
02.01.2012
es dreht sich im kreis - sind wir jetzt wieder bei der frage was ein foto wert ist?
das bildchen auf dem der typ auf dem gaul liegt trifft zu 100% die werbebotschaft die es auf der seite vermitteln soll ... und wenns noch so schlechte bildquali ist
wenns nix wert wäre dann hätte es der der die website gebastelt hat nicht genommen
dann hätte er vielleicht für ein anderes zahlen müssen das für ihn denselben zweck erfüllt?
das bildchen auf dem der typ auf dem gaul liegt trifft zu 100% die werbebotschaft die es auf der seite vermitteln soll ... und wenns noch so schlechte bildquali ist
wenns nix wert wäre dann hätte es der der die website gebastelt hat nicht genommen
dann hätte er vielleicht für ein anderes zahlen müssen das für ihn denselben zweck erfüllt?
#62Report
02.01.2012
Original von Michael Gundelach - With Design In Mind
[quote]Original von Bernd Saller
warum?
...
Weil Preis und Wert hier in keinem Verhältnis stehen...[/quote]
und zudem das Bild ein immaterielles Gut ist - wenn jemand es (unerlaubt) nutzt, kannst Du es immer noch so nutzen wie Du wolltest, zumal es ja auch nur fuer private Zwecke gedacht war. Wenn das Auto jemand nutzt, dann ists halt nicht da, wenn Du nen Kasten Bier kaufen willst.
#63Report
02.01.2012
jetzt wirds aber abstrus...
das sind äpfel und... irgendwelche andren früchte... birnen wären zu nah an äpfel dran.
das eine ist eine nutzung ohne nutzungsrechte; das andere einfach diebstahl.
das sind äpfel und... irgendwelche andren früchte... birnen wären zu nah an äpfel dran.
das eine ist eine nutzung ohne nutzungsrechte; das andere einfach diebstahl.
#64Report
02.01.2012
Original von Bernd Saller
es dreht sich im kreis - sind wir jetzt wieder bei der frage was ein foto wert ist?
....
Nee, wir waren bei der Frage wie passend Dein Vergleich war...
#65Report
02.01.2012
vielleicht sind würstl besser
regensburger oder wiener?
regensburger oder wiener?
#66Report
02.01.2012
mein vergleich war passend - es spielt keine rolle was unter welchen straftatbestand subsumiert werden kann - die dahinter stehenden absichten sind gleich - "ich mache was ich will"
es gibt für das autobeispiel z.b. unterschlagung und diebstahl
und für das bildbeispiel z.b. die §§ 106 und 108 urhg
also wo ist das problem?
es gibt für das autobeispiel z.b. unterschlagung und diebstahl
und für das bildbeispiel z.b. die §§ 106 und 108 urhg
also wo ist das problem?
#67Report
02.01.2012
Original von TomRohwer
....
Sollte die Prozessgegnerin nicht zahlungsfähig sein, hat die Urheberin einen schönen Titel, den sie sich an die Wand hängen kann, und muß die Rechnung selbst bezahlen.
Aaaaaaaaaaaaaaalso wäre u.U. die Quintessenz,
wenn mich mal einer de bereits die Eidesstattliche
Versicherung abgegeben hat und mich auf dem Campingklo
heimlich fotografiert, das welttweit auf Facebook postet hab ich.....
....zum zweiten mal in der Situation den Scheiß...
Korrekt ?
#68Report
02.01.2012
aber der der das macht auch ... weil das übrigens auch strafbar ist ...
siehe 201a stgb und 33 kug
Aaaaaaaaaaaaaaalso wäre u.U. die Quintessenz,
wenn mich mal einer de bereits die Eidesstattliche
Versicherung abgegeben hat und mich auf dem Campingklo
heimlich fotografiert, das welttweit auf Facebook postet hab ich.....
....zum zweiten mal in der Situation den Scheiß...
Korrekt ?[/quote]
siehe 201a stgb und 33 kug
Original von Fotocowboy
[quote]Original von TomRohwer
....
Sollte die Prozessgegnerin nicht zahlungsfähig sein, hat die Urheberin einen schönen Titel, den sie sich an die Wand hängen kann, und muß die Rechnung selbst bezahlen.
Aaaaaaaaaaaaaaalso wäre u.U. die Quintessenz,
wenn mich mal einer de bereits die Eidesstattliche
Versicherung abgegeben hat und mich auf dem Campingklo
heimlich fotografiert, das welttweit auf Facebook postet hab ich.....
....zum zweiten mal in der Situation den Scheiß...
Korrekt ?[/quote]
#69Report
02.01.2012
aber euch interessiert ja nur das viele geld ... was eure knipswerke wert sind
ob man das auch bekommt (per vertrag oder als schadensersatz) steht auf nem anderen blatt
ob man das auch bekommt (per vertrag oder als schadensersatz) steht auf nem anderen blatt
#70Report
02.01.2012
Original von Bernd Saller
..............
es gibt für das autobeispiel z.b. unterschlagung und diebstahl
und für das bildbeispiel z.b. die §§ 106 und 108 urhg
also wo ist das problem?
Das Problem ist, dass du versuchst einem Blinden eine Farbe zu erklären.
Die Sichtweise von Profis ist eben immer eine Andere als die der Pseudojuristen, die sich alles so zurechtlegen wie es grade gefällt - selbst wenn es an der Realität meilenweit vorbei geht.
#71Report
02.01.2012
auf die probleme des falles und wie man sie vielleicht lösen kann bin ich ja noch garnicht eingegangen ;-)
für umme gibts eben nur gelabere *g
ich mal mal weiter mit meinen dicken buntstiften - ist anregender ...
Das Problem ist, dass du versuchst einem Blinden eine Farbe zu erklären.
Die Sichtweise von Profis ist eben immer eine Andere als die der Pseudojuristen, die sich alles so zurechtlegen wie es grade gefällt - selbst wenn es an der Realität meilenweit vorbei geht.[/quote]
für umme gibts eben nur gelabere *g
ich mal mal weiter mit meinen dicken buntstiften - ist anregender ...
Original von Camera Obscura
[quote]Original von Bernd Saller
..............
es gibt für das autobeispiel z.b. unterschlagung und diebstahl
und für das bildbeispiel z.b. die §§ 106 und 108 urhg
also wo ist das problem?
Das Problem ist, dass du versuchst einem Blinden eine Farbe zu erklären.
Die Sichtweise von Profis ist eben immer eine Andere als die der Pseudojuristen, die sich alles so zurechtlegen wie es grade gefällt - selbst wenn es an der Realität meilenweit vorbei geht.[/quote]
#72Report
02.01.2012
Original von Bernd Saller
aber euch interessiert ja nur das viele geld ... was eure knipswerke wert sind ob man das auch bekommt (per vertrag oder als schadensersatz) steht auf nem anderen blatt
Hast du doch gehört Bernd... selbst für einen privaten Pferdehintern gibts doch schon 1500 Euro. *lach*
Aber ist ja auch müßig drüber nachzudenken da die TO ja gar kein Geld haben will. Sie will ja nur das Bild von der Webseite runter haben.
Und der Unterschied den du meinst sehe ich auch. Jeder der das auch nur ansatzweise gewerblich macht wird sich Zeit, Geld, Ärger und Nutzen so einer Aktion gut überlegen während andere am liebsten bis nach Karlsruhe vor Gericht ziehen würde und glauben, nun den riesen Reibach zu machen. Ich würde das Bild um das es geht auf dieser einseitigen und ofenbar eher wenig frequentierten Webseite auf 50 Euro bis maximal 100 Euro taxieren. Eher aber um die 50 Euro... ähm... alleine die Fahrt zum Amwalt und zurück hätte das was man dafür bekommt schon aufgefressen und draufzahlen fürs Prinzip... nee. Und das bisken was du dann dafür bekommst - wenn du es denn bekommst - musste auch noch versteuern. ;-)
#73Report
Topic has been closed
Weil Preis und Wert hier in keinem Verhältnis stehen...