BG ETEM Berufsgenossenschaft als Fotograf? 37

17.12.2011
Hallo ihr lieben,

Kurz und knapp; seit ihr, sofern ihr einen Gewerbeschein habt auch in der BG ETEM? Muss man da Mitglied sein wenn man selbstständig ist? Es ist doch eine BG für das Druck und Papiergewerbe - und damit im Prinzip etwas ganz anderes, denn ich halte mich nicht in der Nähe von Druckmaschinen auf, als besteht für mich da auch keine Gefahr die die Mitgliedschaft rechtfertigen würde.

Wie ist das bei euch?

lg, Sascha
17.12.2011
Nach

http://www.bgdp.de/pages/mitgliedschaft/fotografen.htm

Ist eine Mitgliedschaft bei der BG Pflicht, sofern Du hauptberuflich als Fotograf tätig bist, auch ohne Angestellte.

Sollte die Frage eigentlich beantworten...

tobibu
Sofern du weniger als 100 Stunden im Jahr arbeitest als Fotograf kannst du von dieser befreit werden Formular ist dort ebenfalls beigefügt bei deinem schreiben
#4
17.12.2011
vielen Dank! =)
nicht nur Fotografen mit Gewerbeschein werden zwangsweise "eingesammelt"

sondern auch Freiberufler wie Bildjournalisten, künsterliche Fotografen, Fotodesigner usw.
17.12.2011
Ohne jetzt nochmal nachgelesen zu haben ...
Für Bildjournalisten stand dort - als ich zuletzt nachgelesen habe - "kann" Mitglied sein, nicht "muss".
Die BG und die Handwerkskammer sind für mich die Gründe, weshalb ich bisher meine Fotos nur an Redaktionen in Verbindung mit eigenen Texten verkaufe. Ich möchte eben nicht als Fotograf gelten und mir dann noch etwa 300 - 400 Euro Zwangsausgaben einhandeln (hatte mich auf den Websites "meiner Handwerkskammer" und der BG mal schlau gemacht. Käme auf ca. 400 Steine im Jahr als nebenberuflicher Fotograf).
stimmt nicht ganz : die BG auch für Bildjournalisten pflicht !

Für nur schreibende Journalisten freiwillig

so war es zumindest 2010




Original von Marc Stephan
Ohne jetzt nochmal nachgelesen zu haben ...
Für Bildjournalisten stand dort - als ich zuletzt nachgelesen habe - "kann" Mitglied sein, nicht "muss".
Die BG und die Handwerkskammer sind für mich die Gründe, weshalb ich bisher meine Fotos nur an Redaktionen in Verbindung mit eigenen Texten verkaufe. Ich möchte eben nicht als Fotograf gelten und mir dann noch etwa 300 - 400 Euro Zwangsausgaben einhandeln (hatte mich auf den Websites "meiner Handwerkskammer" und der BG mal schlau gemacht. Käme auf ca. 400 Steine im Jahr als nebenberuflicher Fotograf).
17.12.2011
Und wenn ich ein schreibender Journalist bin, der seine Texte nur mit Fotos unterstreicht?
So wie die Kollegen, die mit der Einweg-knipse losziehen?
Schwerpunkt liegt bei mir im Schreiben.
[gone] User_41393
17.12.2011
jepp, ist auch für Bildjournalisten Pflicht und auch dann, wenn man nur ein Nebengewerbe hat und hauptberuflich was anderes tut.

Bei der Sache mit der Beitragsfreistellung schnell sein und gleich wenn man das Schreiben zum Eintritt in die BG bekommt, sich beitragsfrei stellen lassen. Diese Beitragsfreistellung gilt nämlich nicht rückwirkend.
Original von Grit R.
jepp, ist auch für Bildjournalisten Pflicht und auch dann, wenn man nur ein Nebengewerbe hat und hauptberuflich was anderes tut.



Tja, wenn die BG clever wäre und alle Fotografenprofile hier lesen würde, könnte sie ganz schön Kasse machen.

;-)
17.12.2011
Dann wäre für mich interessant, ab wann man ein Bildjournalist ist.
Auch wenn man hauptsächlich schreibt und seinen Text mit nur 1, 2 Bildern illustriert? Dann wären das ja fast alle.
Original von Marc Stephan
Dann wäre für mich interessant, ab wann man ein Bildjournalist ist.
Auch wenn man hauptsächlich schreibt und seinen Text mit nur 1, 2 Bildern illustriert? Dann wären das ja fast alle.


glaube, das ist eine Sache der Auslegung ... man kann auch sagen, man macht 1 - 2 Fotos und den passenden Text dazu ;-)

nach dem Motto

"Wer war zuerst da... das Huhn oder das Ei"

oder

"wo ist der Mittelpunkt der Arbeit bei einem Bild-/ Journalisten?"
[gone] User_6449
17.12.2011
Original von Marc Stephan
Die BG und die Handwerkskammer sind für mich die Gründe, weshalb ich bisher meine Fotos nur an Redaktionen in Verbindung mit eigenen Texten verkaufe. Ich möchte eben nicht als Fotograf gelten und mir dann noch etwa 300 - 400 Euro Zwangsausgaben einhandeln (hatte mich auf den Websites "meiner Handwerkskammer" und der BG mal schlau gemacht. Käme auf ca. 400 Steine im Jahr als nebenberuflicher Fotograf).

Da liegst Du falsch, denn die Berufsgenossenschaft stellt Dich frei,
wenn Du nur "nebenbei" Fotos machst und Handwerkskammer will
auch nichts haben, solange Du kein Handwerk betreibst.

Aber:

Einen Beitrag bei der Berufsgenossenschaft kann ich nur empfehlen,
selbst wenn man einen Antrag auf Befreiung stellen könnte. Denn so
güstig wie dort kommt man sonst nicht an eine Versicherung ...


Viele Grüße
Peter
17.12.2011
Original von Nightshot-Pictures - freut sich auf Kommis -
Sofern du weniger als 100 Stunden im Jahr arbeitest als Fotograf kannst du von dieser befreit werden Formular ist dort ebenfalls beigefügt bei deinem schreiben


Leider ein Irrtum.
Pflichmitglied ist man so oder so.
Bei der 100 Stunden Reglung brauch man den Beitrag nicht leisten,
aber am Ende des Jahres den Entgeltnachweis vorzeigen was man das
Jahr über eingenommen hat, sowie andere Schreiben von denen.
Habe mit denen mich lange inne Haare gehabt, es ist nun mal so
das man auch als Kleinunternehmer nebenbei dort Mitglied ist,
sobald man den Gewerbeschein hat.
17.12.2011
Gewerbeschein habe ich ja nicht.
Weil ich - wie alle, die ich kenne in dem Umfeld - als Freiberufler nebenberuflich tätig bin. Hauptätigkeitsbereich ist eben das Texten - mit 1, 2 Fotos.

Das mit den Pflichtbeiträgen habe ich mir damals mal angesehen, weil ich eben öfter mal Anfragen bekomme "sie haben Fotos von unserer Veranstaltung für die Presse gemacht, können wir die nicht verwendeten Aufnahmen bekommen?" - ich sage dann immer "Nein!" Denn wenn ich anfange Bilder zu verkaufen, wäre ich ja gewerbsmäßig Fotograf. Daher wollte ich mal abschätzen, ob sich das mit dem Pflichtbeitrag lohnt, ob ich die Kohle wieder reinhole. Grob geschätzt, bei meiner geringen Nebentätigkeit auch "Nein".

Ein Steuerberater sagte mir dann (ohne sich damit näher beschäftigt zu haben), ich könne bei der Steuererklärung die Einnahmen aus Freiberufler und gewerbsmäßiger Fotograf auch nicht in einen Topf werfen und dann meine Ausgabe absetzen ... alles komisch.
[gone] User_6449
17.12.2011
Original von S I R E - Studio wieder in Betrieb
Pflichmitglied ist man so oder so.
Bei der 100 Stunden Reglung brauch man den Beitrag nicht leisten,
aber am Ende des Jahres den Entgeltnachweis vorzeigen was man das
Jahr über eingenommen hat, sowie andere Schreiben von denen.

Na und ...?

Dann macht man eben seinen "Entgeltnachweis" und die Sache ist erledigt.

Diese Nachweise hat man ja (hoffentlich) schon für das Finanzamt und der
zusätzliche Aufwand ist gering. Einfach noch mal den selben Kram kopieren
und abschicken ...


Viele Grüße
Peter
Ich musste damals für einige Jahre nachzahlen !
[gone] Lichtstreif
17.12.2011
Falsch ...
Mitglied bist du trotzdem. Aber beitragsfrei.


Original von tobibu
Nach

http://www.bgdp.de/pages/mitgliedschaft/fotografen.htm

Ist eine Mitgliedschaft bei der BG Pflicht, sofern Du hauptberuflich als Fotograf tätig bist, auch ohne Angestellte.

Sollte die Frage eigentlich beantworten...

tobibu
17.12.2011
Original von Marc Stephan
Denn wenn ich anfange Bilder zu verkaufen, wäre ich ja gewerbsmäßig Fotograf.


Aber noch lange kein Handwerker.
Du verkaufst ja wahrscheinlich keine Abzüge im Schmuckrahmen sondern räumst gegen Entgelt Nutzungsrechte ein.

Ob du jetzt "für die Presse" fotografierst oder für die PR eines Unternehmens, ich sehe da keinen großen Unterschied.

Wenn du das nebenberuflich machst, wäre ja auch mal zu klären ob deine bereits vorhandene Mitgliedschaft in einer BG (als Angestellter) relevant ist.

Ein weiterer Punkt wäre die Definition deiner Tätigkeit. Als freiberuflicher Fotograf wärst du irgendwo bei den Gestaltern/Künstler einzuordnen, als Bildjournalist doch eher bei den publizistisch tätigen Berufen.

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