BG ETEM Berufsgenossenschaft als Fotograf? 37
[gone] User_6449
17.12.2011
Original von Horst G .............. Punkt !! aka DER LOLLIGRAF
Ich musste damals für einige Jahre nachzahlen !
Nun mach mal den kleinen Mädchen hier nicht bange ... ;-)
Was mußtest Du konkret nachzahlen und was hast Du
falsch gemacht, um überhaupt irgend etwas zahlen zu
müssen?
Viele Grüße
Peter
#22Report
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Horst G .............. Punkt !! aka DER LOLLIGRAF
Ich musste damals für einige Jahre nachzahlen !
Nun mach mal den kleinen Mädchen hier nicht bange ... ;-)
Was mußtest Du konkret nachzahlen und was hast Du
falsch gemacht, um überhaupt irgend etwas zahlen zu
müssen?
Viele Grüße
Peter[/quote]
sollte für 5 Jahren nachzahlen da ich schon lange selbständig war.
haben uns dann auf , so glaube ich, 3 Jahre geeinigt und das waren ca. 1000 DM damals.
jetzt zahle ich (müsste mal nachsehen um die genaue Zahl zu sagen) ca. 300 Euro jährlich
#23Report
17.12.2011
@Viktor:
ich bin kein Angestellter. Ich bin ein "Freier".
@Horst:
Bleibt eben die Frage, ab wann man Bildjournalist ist oder "nur" schreibender Journalist. Unter Bildjournalist verstehe ich jemanden, der eine Bilderstory liefert, ein anderer aber den Text dazu schreibt.
All meine "Kollegen" sehen sich eben als Freiberufler im Sinne von "nur schreibend" und sind - soweit ich weiß - nicht bei der BG. Wobei die meisten von denen auch mit einer 120-Euro-Aldi-Knipse rumlaufen und - mit Verlaub - meist schröckliche Bilder machen. Eben die, denen man ansieht, dass der Schreiber mal schnell mit ner Kompakten draufgehalten hat. Was anderes mache ich auch nicht. Nur dass ich halt statt ner 120-Euro-Kompakten ne 5D MkII mit L-Objektiv draufhalte. Das kann doch aber den Unterschied nicht ausmachen ...
ich bin kein Angestellter. Ich bin ein "Freier".
@Horst:
Bleibt eben die Frage, ab wann man Bildjournalist ist oder "nur" schreibender Journalist. Unter Bildjournalist verstehe ich jemanden, der eine Bilderstory liefert, ein anderer aber den Text dazu schreibt.
All meine "Kollegen" sehen sich eben als Freiberufler im Sinne von "nur schreibend" und sind - soweit ich weiß - nicht bei der BG. Wobei die meisten von denen auch mit einer 120-Euro-Aldi-Knipse rumlaufen und - mit Verlaub - meist schröckliche Bilder machen. Eben die, denen man ansieht, dass der Schreiber mal schnell mit ner Kompakten draufgehalten hat. Was anderes mache ich auch nicht. Nur dass ich halt statt ner 120-Euro-Kompakten ne 5D MkII mit L-Objektiv draufhalte. Das kann doch aber den Unterschied nicht ausmachen ...
#24Report
Original von Marc Stephan
@Viktor:
ich bin kein Angestellter. Ich bin ein "Freier".
@Horst:
Bleibt eben die Frage, ab wann man Bildjournalist ist oder "nur" schreibender Journalist. Unter Bildjournalist verstehe ich jemanden, der eine Bilderstory liefert, ein anderer aber den Text dazu schreibt.
All meine "Kollegen" sehen sich eben als Freiberufler im Sinne von "nur schreibend" und sind - soweit ich weiß - nicht bei der BG. Wobei die meisten von denen auch mit einer 120-Euro-Aldi-Knipse rumlaufen und - mit Verlaub - meist schröckliche Bilder machen. Eben die, denen man ansieht, dass der Schreiber mal schnell mit ner Kompakten draufgehalten hat. Was anderes mache ich auch nicht. Nur dass ich halt statt ner 120-Euro-Kompakten ne 5D MkII mit L-Objektiv draufhalte. Das kann doch aber den Unterschied nicht ausmachen ...
Tja, bei Tageszeitungen (zumindest bei vielen) zählt das Bild nichts mehr ... hauptsache es ist billig. Da bekommt der festangestellte Redakteur 2,50 Euro mehr wenn er auch das passende (??) Bild abliefert und bei dem Druck und der Abbildungsgrösse ist es egal ob es mit ner aldiklickundweg gemacht wurde oder mit einer 5D mark7
ist leider so und ob mal bei den Tageszeitungen den Trend aufhalten kann ?? Ich weiss es nicht !
aber das ist ein anderes Thema und bedarf einen eigenen Thread.
Glaube, die BG sollte mal ganz klar aufzeigen wer rein muss und wer nicht. Aber wie bei sooo vielen Sachen hinkt die Bürokratie der Realität hinterher.
#25Report
18.12.2011
Original von Eos Niceview
Muss man da Mitglied sein wenn man selbstständig ist?
Ab einem bestimmten zeitlichen Arbeitsaufkommen: ja.
Es ist doch eine BG für das Druck und Papiergewerbe - und damit im Prinzip etwas ganz anderes, denn ich halte mich nicht in der Nähe von Druckmaschinen auf, als besteht für mich da auch keine Gefahr die die Mitgliedschaft rechtfertigen würde.
Die BG ETEM ist für über 100 verschiedene Berufe zuständig, darunter auch Fotografen und Bildjournalisten. Für Textjournalisten ist übrigens die BG der Verwaltungsberufe zuständig...
Wie ist das bei euch?
Ich bin drin, weil es a) der billigste Berufsunfallversicherungs- und Berufskrankenversicherungsschutz ist, und weil b) die Krankenversicherungen keine Behandlungskosten aus Berufsunfällen und Berufskrankheiten übernehmen, weil dafür nun mal die BGs zuständig sind.
Das Thema wurde schon mehrfach breit ausdiskutiert, in den Threads findest Du jede Menge Unfug und einiges Vernünftige und Richtige, kompetente Auskunft bekommst Du von jeder BG und von jeder Krankenversicherung.
#26Report
18.12.2011
Original von Grit R.
jepp, ist auch für Bildjournalisten Pflicht und auch dann, wenn man nur ein Nebengewerbe hat und hauptberuflich was anderes tut.
A) gibt es kein "Nebengewerbe", es gibt nur Gewerbe, b) ist Bildjournalismus kein Gewerbe, sondern ein freier Beruf.
Bei der Sache mit der Beitragsfreistellung schnell sein und gleich wenn man das Schreiben zum Eintritt in die BG bekommt, sich beitragsfrei stellen lassen. Diese Beitragsfreistellung gilt nämlich nicht rückwirkend.
Und bevor man auf den BG-Schutz verzichtet, sollte man genau prüfen, welche Lücken man dann im Versicherungsschutz hat.
#27Report
18.12.2011
Original von Marc Stephan
Dann wäre für mich interessant, ab wann man ein Bildjournalist ist.
Auch wenn man hauptsächlich schreibt und seinen Text mit nur 1, 2 Bildern illustriert? Dann wären das ja fast alle.
Ob Du vorrangig Bild- oder Text-Journalist bist, entscheidet sich durch eine Prüfung der Honoraranteile. Das, was mehr al 50 Prozent bringt, gilt als Haupttätigkeit.
#28Report
18.12.2011
Original von Marc Stephan
Ein Steuerberater sagte mir dann (ohne sich damit näher beschäftigt zu haben), ich könne bei der Steuererklärung die Einnahmen aus Freiberufler und gewerbsmäßiger Fotograf auch nicht in einen Topf werfen und dann meine Ausgabe absetzen ... alles komisch.
Logisch - das sind ja auch zwei verschiedene Tätigkeiten...
#29Report
18.12.2011
Original von Lichtstreif - Jahresendevent für Models[/quote]
Falsch ...
Mitglied bist du trotzdem. Aber beitragsfrei.
[quote]Original von tobibu
Nach
http://www.bgdp.de/pages/mitgliedschaft/fotografen.htm
Ist eine Mitgliedschaft bei der BG Pflicht, sofern Du hauptberuflich als Fotograf tätig bist, auch ohne Angestellte.
Sollte die Frage eigentlich beantworten...
tobibu
Du hast aber keinen Versicherungsschutz über die BG, wenn Du keine Beiträge zahlst...
#30Report
18.12.2011
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Horst G .............. Punkt !! aka DER LOLLIGRAF
Ich musste damals für einige Jahre nachzahlen !
Nun mach mal den kleinen Mädchen hier nicht bange ... ;-)
Was mußtest Du konkret nachzahlen und was hast Du
falsch gemacht, um überhaupt irgend etwas zahlen zu
müssen?
[/quote]
Sozialversicherungsbeiträge - und dazu zählen die BG-Beiträge - können bis zu 4 Jahren rückwirkend nachgefordert werden. Mit dem laufenden Jahr macht das dann 5 Jahre.
#31Report
18.12.2011
Ob man in die BG ETEM muß hängt davon ab wie viel man in deren Zuständigkeitsbereich tätig ist. Mich wollten sie an die VBG abschieben und die ist im Gegensatz zur BG ETEM freiwillig ;)
#32Report
18.12.2011
Es gibt dazu eine interessante Hintergrundgeschichte, die man kennen sollte:
Die selbständigen Fotografen und Bildjournalisten gehörten bis Ende 2009 in die Zuständigkeit der BG Druck + Papier (BGDP). Dort waren sie unabhängig vom Jahreseinkommen oder der Jahresarbeitszeit grundsätzlich versicherungspflichtig.
Im Zuge der Kostensenkungsreformen der Berufsgenossenschaften schloss sich die BGPD mit der BG Energie Textil Elektro (BGETE) zur BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) zusammen. Seitdem fallen die selbständigen Fotografen in die Zuständigkeit der BG ETEM.
Bei einer Neubewertung der Kosten und Beiträge stellte die BG ETEM fest, daß speziell die freiberuflichen Bildjournalisten wesentlich mehr Kosten verursachen, als durch ihre Beiträge gedeckt wird. Das ist völlig logisch, denn nur die Berufsunfähigkeitsrenten hängen in ihrer Höhe von der Beitragshöhe ab, die gesamten medizinischen Leistungen (Behandlung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten) und die Reha-Leistungen dagegen sind in ihren Kosten von der Beitragshöhe ja unabhängig.
"Zwangsweise" ausgliedern konnte man die "Niedrigverdiener" aber nicht, weil das System der Berufsgenossenschaften nun einmal auf gesetzlichen Vorgaben beruht. Also nutzte man einen Trick - man bot den Geringverdienern (die man über Arbeitszeit, nicht über Einkommen definierte) scheinheilig an, sie könnten sich von den Beiträgen befreien lassen - bekämen dann aber natürlich auch keine Leistungen durch die BG.
Viele "Nebenberufler", "Teilzeit-Bildjournalisten" und Geringverdiener jubelten darob - endlich keine BG-Beiträge mehr. (Die für die Geringverdiener lächerlich gering sind...)
Leider kennen sich viele Leute nicht im deutschen Sozial- und Krankenversicherungssystem aus - kein Wunder, Politik und Sozialversicherungssystem tun ja auch alles dafür, daß einfache Versicherte um Gottes Willen nicht durchsteigt, dann würde er nämlich sofort auf die Barrikaden steigen...
Und so wissen viele Leute, die freudig auf die BG-Beiträge und damit auch die BG-Leistungen verzichten, überhaupt nicht, daß sie damit eine beträchtliche Lücke in ihren Kranken- und Unfallversicherungsschutz reißen.
Wieso? Ganz einfach: die Gesetzliche Krankenversicherung deckt nicht die Behandlungskosten, die aufgrund von beruflich bedingten Unfällen (Berufsunfälle, Wegeunfälle) oder aus Berufskrankheiten entstehen. Darf sie nicht, verbietet das SGB. Denn dafür sind nun mal die Berufsgenossenschaften da.
Bei Unfällen eines in der GKV Versicherten ist der Arzt verpflichtet, eine "Unfallmeldung" an die jeweilige GKV des Patienten zu machen. Und in dieser Unfallmeldung muß angegeben werden, ob es sich um einen Unfall im privaten Bereich (Haushalt, Freizeit) handelt, oder einen Schulunfall (fällt die die Zuständigkeit der kommunalen Versicherer), oder einen Unfall bei Hilfsmaßnahmen anläßlich eines Unfalles Dritter (z.B.: man verunglückt, während man bei einem Autounfall Erste Hilfe leistet) handelt (auch dafür besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz!!) - oder eben einen Arbeits- oder Wege-Unfall handelt. (Wege-Unfall = Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit).
Und danach entscheidet sich spätestens, wer zu zahlen hat. Bei Berufsunfällen muß der Arzt ohnehin nach einer Erstversorgung den sogenannten D-Arzt ("Durchgangsarzt") einschalten, der für das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren zugelassen ist, das schreibt die BG vor. Usw. usf. - ich will das jetzt nicht zum Seminar über's Kranken- und Unfallversicherungssystem machen.
Ein Arzt, der hier falsche Angaben macht, also einen Berufsunfall als Freizeitunfall deklariert, bekommt Regressforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung, wenn das auffliegt. Wird er also kaum machen.
Der Versicherte, der seiner GKV einen Berufsunfall unterschiebt, in dem er falsche Angaben bei der Unfallmeldung macht, begeht schlicht die Straftat des Betrugs. (§263 StGB)
Besteht bei einem Berufsunfall keine Absicherung der Behandlungskosten entweder durch die BG oder eine private Versicherung, die dies mit einschließt, dann muß der Betreffende die Kosten selbst bezahlen - bei einem Krankenhausaufenthalt und/oder Operationen kann das schnell sehr teuer werden...
Wer also nicht in der BG sein will, sollte gucken, ob diese Risiken durch eine private Versicherung abgedeckt sind. Privat Krankenversicherte werden häufig feststellen, wenn sie mal in den Tiefen ihrer Verträge schmökern, daß viele private Krankenversicherungen diese Risiken ebenfalls nicht decken - logisch, warum sollte eine private Krankenversicherung etwas bezahlen, für dessen Bezahlung ja von Gesetzes wegen jemand anderer zuständig ist...
Aber zurück zum Anfang... ;-)
Es sollte einem doch jedenfalls zu Denken geben, daß eine Berufsgenossenschaft Beitragszahler so einfach freiwillig aufgibt... Das macht die nicht aus Freundlichkeit. Das macht die nur, um Geld zu sparen. Geld, das sie für die Versicherten sonst ausgeben müsste.
Man sollte es insofern auch als Kleinverdiener oder "Nebenberufler" der BG ETEM nicht durchgehen lassen, sich so aus ihrer Zuständigkeit herauszumogeln.
Und am Rande angemerkt: die gesamten BG-bezahlten Behandlungen gehen nicht auf das Budget der Ärzte, das diese von den Gesetzlichen Krankenversicherungen bekommen. BG-Leistungen werden den Ärzten sehr gut bezahlt - als "BG-Kunde" hat man beim Arzt de facto den Status eines Privatpatienten. Man bedeutet bares Geld. Und das schlägt sich durchaus in der Leistung nieder. "Übernimmt die Krankenkasse leider nicht" gibt's da nicht. Wenn die BG in der Leistungspflicht ist, leistet sie ordentlich.
(Bei Berufsunfähigkeitsrenten, Umschulungen und ähnlichem landet man in einem sehr bürokratisch-zähen BG-Verfahren; da muß man nicht selten ordentlich kämpfen, denn wenn die BG zahlt, zahlt sie gut. Für die Behandlungskosten von Berufsunfällen spielt das keine Rolle - wenn's ein Berufsunfall ist, wird die Sache der BG gemeldet, und das war's.)
Die selbständigen Fotografen und Bildjournalisten gehörten bis Ende 2009 in die Zuständigkeit der BG Druck + Papier (BGDP). Dort waren sie unabhängig vom Jahreseinkommen oder der Jahresarbeitszeit grundsätzlich versicherungspflichtig.
Im Zuge der Kostensenkungsreformen der Berufsgenossenschaften schloss sich die BGPD mit der BG Energie Textil Elektro (BGETE) zur BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) zusammen. Seitdem fallen die selbständigen Fotografen in die Zuständigkeit der BG ETEM.
Bei einer Neubewertung der Kosten und Beiträge stellte die BG ETEM fest, daß speziell die freiberuflichen Bildjournalisten wesentlich mehr Kosten verursachen, als durch ihre Beiträge gedeckt wird. Das ist völlig logisch, denn nur die Berufsunfähigkeitsrenten hängen in ihrer Höhe von der Beitragshöhe ab, die gesamten medizinischen Leistungen (Behandlung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten) und die Reha-Leistungen dagegen sind in ihren Kosten von der Beitragshöhe ja unabhängig.
"Zwangsweise" ausgliedern konnte man die "Niedrigverdiener" aber nicht, weil das System der Berufsgenossenschaften nun einmal auf gesetzlichen Vorgaben beruht. Also nutzte man einen Trick - man bot den Geringverdienern (die man über Arbeitszeit, nicht über Einkommen definierte) scheinheilig an, sie könnten sich von den Beiträgen befreien lassen - bekämen dann aber natürlich auch keine Leistungen durch die BG.
Viele "Nebenberufler", "Teilzeit-Bildjournalisten" und Geringverdiener jubelten darob - endlich keine BG-Beiträge mehr. (Die für die Geringverdiener lächerlich gering sind...)
Leider kennen sich viele Leute nicht im deutschen Sozial- und Krankenversicherungssystem aus - kein Wunder, Politik und Sozialversicherungssystem tun ja auch alles dafür, daß einfache Versicherte um Gottes Willen nicht durchsteigt, dann würde er nämlich sofort auf die Barrikaden steigen...
Und so wissen viele Leute, die freudig auf die BG-Beiträge und damit auch die BG-Leistungen verzichten, überhaupt nicht, daß sie damit eine beträchtliche Lücke in ihren Kranken- und Unfallversicherungsschutz reißen.
Wieso? Ganz einfach: die Gesetzliche Krankenversicherung deckt nicht die Behandlungskosten, die aufgrund von beruflich bedingten Unfällen (Berufsunfälle, Wegeunfälle) oder aus Berufskrankheiten entstehen. Darf sie nicht, verbietet das SGB. Denn dafür sind nun mal die Berufsgenossenschaften da.
Bei Unfällen eines in der GKV Versicherten ist der Arzt verpflichtet, eine "Unfallmeldung" an die jeweilige GKV des Patienten zu machen. Und in dieser Unfallmeldung muß angegeben werden, ob es sich um einen Unfall im privaten Bereich (Haushalt, Freizeit) handelt, oder einen Schulunfall (fällt die die Zuständigkeit der kommunalen Versicherer), oder einen Unfall bei Hilfsmaßnahmen anläßlich eines Unfalles Dritter (z.B.: man verunglückt, während man bei einem Autounfall Erste Hilfe leistet) handelt (auch dafür besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz!!) - oder eben einen Arbeits- oder Wege-Unfall handelt. (Wege-Unfall = Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit).
Und danach entscheidet sich spätestens, wer zu zahlen hat. Bei Berufsunfällen muß der Arzt ohnehin nach einer Erstversorgung den sogenannten D-Arzt ("Durchgangsarzt") einschalten, der für das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren zugelassen ist, das schreibt die BG vor. Usw. usf. - ich will das jetzt nicht zum Seminar über's Kranken- und Unfallversicherungssystem machen.
Ein Arzt, der hier falsche Angaben macht, also einen Berufsunfall als Freizeitunfall deklariert, bekommt Regressforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung, wenn das auffliegt. Wird er also kaum machen.
Der Versicherte, der seiner GKV einen Berufsunfall unterschiebt, in dem er falsche Angaben bei der Unfallmeldung macht, begeht schlicht die Straftat des Betrugs. (§263 StGB)
Besteht bei einem Berufsunfall keine Absicherung der Behandlungskosten entweder durch die BG oder eine private Versicherung, die dies mit einschließt, dann muß der Betreffende die Kosten selbst bezahlen - bei einem Krankenhausaufenthalt und/oder Operationen kann das schnell sehr teuer werden...
Wer also nicht in der BG sein will, sollte gucken, ob diese Risiken durch eine private Versicherung abgedeckt sind. Privat Krankenversicherte werden häufig feststellen, wenn sie mal in den Tiefen ihrer Verträge schmökern, daß viele private Krankenversicherungen diese Risiken ebenfalls nicht decken - logisch, warum sollte eine private Krankenversicherung etwas bezahlen, für dessen Bezahlung ja von Gesetzes wegen jemand anderer zuständig ist...
Aber zurück zum Anfang... ;-)
Es sollte einem doch jedenfalls zu Denken geben, daß eine Berufsgenossenschaft Beitragszahler so einfach freiwillig aufgibt... Das macht die nicht aus Freundlichkeit. Das macht die nur, um Geld zu sparen. Geld, das sie für die Versicherten sonst ausgeben müsste.
Man sollte es insofern auch als Kleinverdiener oder "Nebenberufler" der BG ETEM nicht durchgehen lassen, sich so aus ihrer Zuständigkeit herauszumogeln.
Und am Rande angemerkt: die gesamten BG-bezahlten Behandlungen gehen nicht auf das Budget der Ärzte, das diese von den Gesetzlichen Krankenversicherungen bekommen. BG-Leistungen werden den Ärzten sehr gut bezahlt - als "BG-Kunde" hat man beim Arzt de facto den Status eines Privatpatienten. Man bedeutet bares Geld. Und das schlägt sich durchaus in der Leistung nieder. "Übernimmt die Krankenkasse leider nicht" gibt's da nicht. Wenn die BG in der Leistungspflicht ist, leistet sie ordentlich.
(Bei Berufsunfähigkeitsrenten, Umschulungen und ähnlichem landet man in einem sehr bürokratisch-zähen BG-Verfahren; da muß man nicht selten ordentlich kämpfen, denn wenn die BG zahlt, zahlt sie gut. Für die Behandlungskosten von Berufsunfällen spielt das keine Rolle - wenn's ein Berufsunfall ist, wird die Sache der BG gemeldet, und das war's.)
#33Report
18.12.2011
Original von Christian Böttcher
Ob man in die BG ETEM muß hängt davon ab wie viel man in deren Zuständigkeitsbereich tätig ist. Mich wollten sie an die VBG abschieben und die ist im Gegensatz zur BG ETEM freiwillig ;)
Textjournalisten müssen sich nicht in der BG versichern, für die ist das - wie für Fotomodelle übrigens auch - völlig freiwillig. Und wie gesagt: selbständige Textjournalisten sind genauso wie Fotomodelle ein Fall für die BG der Verwaltungsberufe (VBG).
Die Betonung liegt dabei übrigens immer auf "selbständig". Wer angestellt ist, ist automatisch immer über die BG versichert, und zwar über die, die von den Betrieb zuständig ist.
Die BG versichert nämlich eigentlich keine Menschen, sondern Betriebsstätten. Sie ist, formal gesehen, die Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber für den Berufsunfall- und Krankheitsschutz der Arbeitnehmer. (Gäbe es die BGs nicht, müssten die Arbeitgeber das nämlich selber direkt bezahlen.)
#34Report
18.12.2011
Genau! Die BGs sind eigentlich für die Arbeitnehmer und für Selbständige ohne Angestellte besteht normal keine Pflicht. Die BG ETEM ist da eher die Ausnahme von der Regel..
Apropos Ausnahme von der Regel.. die meisten, die ich kenne hatten immer nur Ärger wenn eine BG zahlen mußte und sind deshalb nicht gut auf diese Institutionen zu sprechen. Ich hab jetzt aber schon mehrfach gehört die BG ETEM soll so gut sein. Ist da was dran?
Apropos Ausnahme von der Regel.. die meisten, die ich kenne hatten immer nur Ärger wenn eine BG zahlen mußte und sind deshalb nicht gut auf diese Institutionen zu sprechen. Ich hab jetzt aber schon mehrfach gehört die BG ETEM soll so gut sein. Ist da was dran?
#35Report
19.12.2011
Original von Christian Böttcher
Genau! Die BGs sind eigentlich für die Arbeitnehmer und für Selbständige ohne Angestellte besteht normal keine Pflicht. Die BG ETEM ist da eher die Ausnahme von der Regel..
Das ist so pauschal auch nicht richtig. Eine BG-Versicherungspflicht gibt es etwa für 30 Prozent aller selbständigen Tätigkeiten.
Dahinter steckt übrigens durchaus ein nachvollziehbares System - je höher die Durchschnittseinkommen und damit auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der einzelnen selbständigen Berufe ist, desto seltener gibt es eine BG-Versicherungspflicht. Je höher ist aber auch die Anteil von privatwirtschaftlichen Versicherungen zur Deckung der entsprechenden Risiken.
Die Allgemeinheit hat aber ein verständliches Interesse daran, bei Geringverdienern nicht über das Sozialamt für die Behandlungskosten von Berufsunfällen und die Folgekosten von Berufskrankheiten aufkommen zu müssen, nur weil die Betreffenden sich nicht ausreichend abgesichert haben.
Apropos Ausnahme von der Regel.. die meisten, die ich kenne hatten immer nur Ärger wenn eine BG zahlen mußte und sind deshalb nicht gut auf diese Institutionen zu sprechen.
Das ist eine völlig pauschale Aussage, zu der man überhaupt nichts sinnvolles sagen kann.
Worum ging es denn bei den Ablehnungen? Wurden Wegeunfälle nicht als solche anerkannt und fielen die Behandlungskosten daher in die Zuständigkeit der Krankenversicherung? Wurden Berufsunfähigkeitsrenten nur zähleibig anerkannt? Wurden Berufskrankheiten nicht als solche anerkannt? Wurde die Finanzierung von Umschulungen verweigert?
Das Leistungsspektrum der Berufsgenossenschaf ist extrem breitgefächert.
Ich hab jetzt aber schon mehrfach gehört die BG ETEM soll so gut sein. Ist da was dran?
Innerhalb der neuen BG ETEM bestehen im Moment noch die alten Strukturen der BG Druck+Papier weiter, insofern hat sich an der praktischen Arbeit der BG im Bereich der selbständigen Fotografen bisher wenig oder gar nichts geändert. Und die gesetzlichen Grundlagen sind eh für alle BGs gleich - man könnte auch eine einzige große BG haben.
Was z.B. die Behandlungskosten für Berufsunfälle und Wegeunfälle betrifft (also den Löwenanteil dessen, wo man mit seiner BG zu tun hat), merkt der Versicherte meistens sowieso nichts davon.
Bei einem Unfall fragt der Arzt/das Krankenhaus automatisch, ob es ein "Arbeitsunfall" war bzw. wie der Unfall passiert ist, und macht die Abrechnung dann entsprechend. Der Versicherte merkt das im Regelfall höchstens an zwei Punkten. Erstens braucht er keine 10 Euro Praxisgebühr zu bezahlen und hat nicht das Problem, daß der Arzt bestimmte Sachen nicht machen darf, weil die GKV sie nicht zahlt bzw. nicht machen will, weil sein Budget schon erschöpft ist. Zweitens gibt es das "D-Arzt-Verfahren", das heißt der berufsverunfallte Versicherte wird unter Umständen noch zu einem sogenannten "D-Arzt" geschickt, also einem Arzt mit BG-Zulassung. Der ist aber vor allem dafür da, die Sache für die BG zu dokumentieren, in Hinblick auf eventuelle spätere Ansprüche (Berufsunfähigkeitsrente, Reha, usw.). Die Behandlung überlässt er ggf. dem Hausarzt, einem Facharzt, oder welchen Arzt der Patient auch immer bevorzugt. Krankenhäuser sind (vereinfacht gesagt) alle automatisch D-Arzt, wer also in der Notaufnahme oder der Ambulanz landet, ist diesbezüglich eh gleich an der richtigen Stelle, und für Augenärzte gibt's auch noch eine Sonderregelung, und auch fast alle niedergelassenen Chirurgen, Unfallärzte, Unfallchirurgen und chirurgischen Orthopäden sind D-Ärzte.
Aber wie gesagt: das sind Formalien, die der Versicherte, der nach einem Arbeits/Berufsunfall ankommt, kaum weiter mitbekommt, das läuft überwiegend hinter den Kulissen ab.
Ich mach mal eine kleine Wette:
99 Prozent aller MK-User, die schon mal auf Kosten einer Berufsgenossenschaft behandelt wurden, wissen das überhaupt nicht. Haben das gar nicht gemerkt. ;-]
Die hatten irgendeinen kleinen oder auch großen Unfall, am Arbeitsplatz, auf dem Weg zur Arbeit, auf dem Weg zurück nach Hause, und natürlich war es die BG, die den ganzen Kram dann bezahlt hat, und nicht die GKV. (Privat Krankenversicherte merken das - nämlich daran, daß sie keine Rechnung von ihrem Arzt bekommen...)
#36Report
19.12.2011
Tom Rohwer schrieb
Was z.B. die Behandlungskosten für Berufsunfälle und Wegeunfälle betrifft (also den Löwenanteil dessen, wo man mit seiner BG zu tun hat), merkt der Versicherte meistens sowieso nichts davon.
Bei einem Unfall fragt der Arzt/das Krankenhaus automatisch, ob es ein "Arbeitsunfall" war bzw. wie der Unfall passiert ist, und macht die Abrechnung dann entsprechend. Der Versicherte merkt das im Regelfall höchstens an zwei Punkten. Erstens braucht er keine 10 Euro Praxisgebühr zu bezahlen und hat nicht das Problem, daß der Arzt bestimmte Sachen nicht machen darf, weil die GKV sie nicht zahlt bzw. nicht machen will, weil sein Budget schon erschöpft ist. Zweitens gibt es das "D-Arzt-Verfahren", das heißt der berufsverunfallte Versicherte wird unter Umständen noch zu einem sogenannten "D-Arzt" geschickt, also einem Arzt mit BG-Zulassung. Der ist aber vor allem dafür da, die Sache für die BG zu dokumentieren, in Hinblick auf eventuelle spätere Ansprüche (Berufsunfähigkeitsrente, Reha, usw.). Die Behandlung überlässt er ggf. dem Hausarzt, einem Facharzt, oder welchen Arzt der Patient auch immer bevorzugt. Krankenhäuser sind (vereinfacht gesagt) alle automatisch D-Arzt, wer also in der Notaufnahme oder der Ambulanz landet, ist diesbezüglich eh gleich an der richtigen Stelle, und für Augenärzte gibt's auch noch eine Sonderregelung, und auch fast alle niedergelassenen Chirurgen, Unfallärzte, Unfallchirurgen und chirurgischen Orthopäden sind D-Ärzte.
Aber wie gesagt: das sind Formalien, die der Versicherte, der nach einem Arbeits/Berufsunfall ankommt, kaum weiter mitbekommt, das läuft überwiegend hinter den Kulissen ab.
Ich mach mal eine kleine Wette:
99 Prozent aller MK-User, die schon mal auf Kosten einer Berufsgenossenschaft behandelt wurden, wissen das überhaupt nicht. Haben das gar nicht gemerkt. ;-]
Hast Du sehr gut geschildert, so sieht der tatsächliche Ablauf aus.
Wer damit noch nie zu tun hatte kann sich schwerlich ein Bild
davon machen.
1998 bei meinen großen AU in Dänemark bekam ich dort auf der
Intensivstation nach drei Tagen einen Anruf der BG ..... aus Hannover
das ich mir keine Sorgen machen brauchte, die BG würde alles regeln,
so wie Sie es heute noch tut.
Im nachhinein gab es viele " BG-Experten " die mir jede Menge Tipps
und Verhaltungsmaßregeln geben wollten und ich solle das und das
auf jedenfall machen, gut das ich es nicht gemacht habe.
Habe alles der BG überlassen und das war gut so, weil ich evt
dann auch noch heute nicht so versorgt würde wie es geschieht.
Eines ist mir auf jedenfall klar geworden wie ich auf der Intensiv lag,
die beste Krankheit taugt nichts wenn man seinen Beruf
( Berufskraftfahrer ) nicht mehr nachgehen kann in vollen Umfange.
Habe zwar in stark abgespeckten Maße wieder ne zeitlang fahren
können, aber nicht mehr so wie früher aufgrund der gesundheitlichen
Einschränkung ( Rechter Arm kaputt, Nerven 20% und Muskeln 35%
weg usw )
Auf alle Fälle ist die BG eine löbliche Sache und kann nur jeden empfehlen
dort einzutreten als Freiberufler, Kleinunternehmer oder wie auch immer
Was z.B. die Behandlungskosten für Berufsunfälle und Wegeunfälle betrifft (also den Löwenanteil dessen, wo man mit seiner BG zu tun hat), merkt der Versicherte meistens sowieso nichts davon.
Bei einem Unfall fragt der Arzt/das Krankenhaus automatisch, ob es ein "Arbeitsunfall" war bzw. wie der Unfall passiert ist, und macht die Abrechnung dann entsprechend. Der Versicherte merkt das im Regelfall höchstens an zwei Punkten. Erstens braucht er keine 10 Euro Praxisgebühr zu bezahlen und hat nicht das Problem, daß der Arzt bestimmte Sachen nicht machen darf, weil die GKV sie nicht zahlt bzw. nicht machen will, weil sein Budget schon erschöpft ist. Zweitens gibt es das "D-Arzt-Verfahren", das heißt der berufsverunfallte Versicherte wird unter Umständen noch zu einem sogenannten "D-Arzt" geschickt, also einem Arzt mit BG-Zulassung. Der ist aber vor allem dafür da, die Sache für die BG zu dokumentieren, in Hinblick auf eventuelle spätere Ansprüche (Berufsunfähigkeitsrente, Reha, usw.). Die Behandlung überlässt er ggf. dem Hausarzt, einem Facharzt, oder welchen Arzt der Patient auch immer bevorzugt. Krankenhäuser sind (vereinfacht gesagt) alle automatisch D-Arzt, wer also in der Notaufnahme oder der Ambulanz landet, ist diesbezüglich eh gleich an der richtigen Stelle, und für Augenärzte gibt's auch noch eine Sonderregelung, und auch fast alle niedergelassenen Chirurgen, Unfallärzte, Unfallchirurgen und chirurgischen Orthopäden sind D-Ärzte.
Aber wie gesagt: das sind Formalien, die der Versicherte, der nach einem Arbeits/Berufsunfall ankommt, kaum weiter mitbekommt, das läuft überwiegend hinter den Kulissen ab.
Ich mach mal eine kleine Wette:
99 Prozent aller MK-User, die schon mal auf Kosten einer Berufsgenossenschaft behandelt wurden, wissen das überhaupt nicht. Haben das gar nicht gemerkt. ;-]
Hast Du sehr gut geschildert, so sieht der tatsächliche Ablauf aus.
Wer damit noch nie zu tun hatte kann sich schwerlich ein Bild
davon machen.
1998 bei meinen großen AU in Dänemark bekam ich dort auf der
Intensivstation nach drei Tagen einen Anruf der BG ..... aus Hannover
das ich mir keine Sorgen machen brauchte, die BG würde alles regeln,
so wie Sie es heute noch tut.
Im nachhinein gab es viele " BG-Experten " die mir jede Menge Tipps
und Verhaltungsmaßregeln geben wollten und ich solle das und das
auf jedenfall machen, gut das ich es nicht gemacht habe.
Habe alles der BG überlassen und das war gut so, weil ich evt
dann auch noch heute nicht so versorgt würde wie es geschieht.
Eines ist mir auf jedenfall klar geworden wie ich auf der Intensiv lag,
die beste Krankheit taugt nichts wenn man seinen Beruf
( Berufskraftfahrer ) nicht mehr nachgehen kann in vollen Umfange.
Habe zwar in stark abgespeckten Maße wieder ne zeitlang fahren
können, aber nicht mehr so wie früher aufgrund der gesundheitlichen
Einschränkung ( Rechter Arm kaputt, Nerven 20% und Muskeln 35%
weg usw )
Auf alle Fälle ist die BG eine löbliche Sache und kann nur jeden empfehlen
dort einzutreten als Freiberufler, Kleinunternehmer oder wie auch immer
#37Report
Topic has been closed
Aber m.E. noch lange kein Handwerker.
Du verkaufst ja wahrscheinlich keine Abzüge im Schmuckrahmen sondern räumst gegen Entgelt Nutzungsrechte ein.
Ob du jetzt "für die Presse" fotografierst oder für die PR eines Unternehmens, ich sehe da keinen großen Unterschied.
Wenn du das nebenberuflich machst, wäre ja auch mal zu klären ob deine bereits vorhandene Mitgliedschaft in einer BG (als Angestellter) relevant ist.
Ein weiterer Punkt wäre die Definition deiner Tätigkeit. Als freiberuflicher Fotograf wärst du irgendwo bei den Gestaltern/Künstler einzuordnen, als Bildjournalist doch eher bei den publizistisch tätigen Berufen.[/quote]
so, so oder so ist diese BG dafür zuständig
egal ob Fotograf mit und ohne Handwerksrolle, Freelancer, künstlerischer Fotograf, Bildjournalist oder so.
velleicht sollte man einfach nachfragen ob man Mitglied werden muss und ob man was bezahlen muss ;-)