Freigabeerklärung für Produktfotos 2

Hallo MKler,

kurze Frage in die Runde:

Firma XY vergibt kurzfristig einen Auftrag für die Erstellung von Produktfotos. Hierbei wird ein Modell benötigt.
Fotograf AB erstellt die Fotos und ist ebenfalls Vertragspartner mit dem Modell in der Freigabeerklärung.
Weiterhin möchte Firma XY ebenfalls eine schriftliche Freigabeerklärung des Bildmaterials.

Gibt Fotograf AB eine Kopie seiner Freigabeerklärung oder erstellt Fotograf AB eine neue Freigabeerklärung mit der Firma XY als inhaltlichem Vertragspartner?

Welcher ist der übliche Ablauf?

Viele Grüße an Euch
Mathias
16.12.2011
Original von MathiasK - Photographer & Retoucher
Hallo MKler,

kurze Frage in die Runde:

Firma XY vergibt kurzfristig einen Auftrag für die Erstellung von Produktfotos. Hierbei wird ein Modell benötigt.
Fotograf AB erstellt die Fotos und ist ebenfalls Vertragspartner mit dem Modell in der Freigabeerklärung.
Weiterhin möchte Firma XY ebenfalls eine schriftliche Freigabeerklärung des Bildmaterials.

Gibt Fotograf AB eine Kopie seiner Freigabeerklärung oder erstellt Fotograf AB eine neue Freigabeerklärung mit der Firma XY als inhaltlichem Vertragspartner?

Welcher ist der übliche Ablauf?

As you like it.

Bei einem Geschäftspartner, den man als seriös kennt, vertraut man auf dessen Erklärungen und Zusicherungen. Ab einer potentiellen Schadensgrößenordnung von X € (wobei X sowohl ein relativer als auch ein absoluter Wert ist) greift man auf das Prinzip "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" zurück und guckt sich die Verträge des Vertragspartners mit Dritten lieber selber noch mal an.

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