Verlagsvertrag unterschrieben und nun ? 9

Hallo :-)

Vor einigen Wochen habe ich mit einem Verlag einen "Vorabvertrag" geshlossen. Das heist, ich sollte zu einem Thema Bilder einreichen, diese haben gefallen und man kam zum Ergebnis, das man einige von den eingereichten Bildern in einem Buch veröffentlichen möchte. Eine Art Sammelalbum wo mehrer Fotografen zu dem Thema gedruckt werden.

Da man noch nicht den finalen Stand hatte, welche Bilder genau da die Anzahl begrenzt war, unterschrieb ich einen "Vorabvertrag" der eben dies beinhaltete. Quasi ein Reservierungsrecht des Verlages. Das Buch sollte im Herbst 2011 erscheinen.

Nun kam es , das der Verlag aus div. Gründen die VÖ auf Herbst 2012 verschieben muss. Man hat mir mitgeteilt welche Anzahl an Bildern man mitreinehmen möchte. Mehr kommt nicht, auch auf Nachfrage nur, das man nachschaut und mir noch sagt, welche Bilder... habe schon 3x nachgefragt mittlerweile. Scheint keine Priorität zu haben.

Habe ich das Recht diese Info zu erhalten ? Immerhin sind alle übrigen Bilder nach wie vor ja für mich dem Grunde nach weiter nutzbar etc..
Kann man den Vertrag "zurück nehmen" wegen unplannmässiger Verschiebung über Monate ?

Vielen Dank
12.12.2011
Gibts Geld für die Bilder oder beginnt der Name des Verlags mit einem "F"?
...mit dem F ;)
12.12.2011
Und die halten jetzt die Hand auf die Veröffentlichungsrechte deiner Bilder? Das wird ja immer wilder...
[gone] User_224666
12.12.2011
Ohne den genauen Vertragstext zu kennen ist es schwer was zu sagen. Du kannst aber immer nur - schriftlich mit Terminsetzung - fordern was vereinbart war. Wenn der Veröffentlichungstermin fest vereinbart war und nun überschritten ist, wäre das auch ein Hebel für eine Vertragsaufhebung. Eine Steuerung in deinem Sinne funktioniert warhrscheinlich nur über die Kulanzschiene (die ja wohl ausfällt) oder Vertragskündigung und Neuvertrag mit entsprechenden hinterlegten Rechten für dich, wobei eher unwahrscheinlich ist, dass der Verlag da mitzieht.
Es geht mir auch um die Gründe. Wenn man mal eben um ein Jahr verschiebt, aber keinen def. Grund angibt, habe ich keine Garantie, das es dann wirklich kommt.

Wer weis was bis dahin kommt. Oder auch nicht. Natürlich stand in dem "Vorabvertrag" keine feste zeitliche Angabe, so schlau sind die schon ;-) haha

Es waren zum Teil aufwendige Shootings mit eingekauftem Zeug von Klamotten über Zubehör etc... halt ne Klasse besser als das reine Spaßshooten bis dahin. Sollte schon was darstellen.

Mich ärgert nur, das der Verlag meint, mit ner Mail "tut uns leid, müssen ins Jahr 2012 gehen, so Herbst..." meint alles wäre in Butter. ;-)
12.12.2011
Bekommst Du Geld für die Veröffentlichung der Bilder?
12.12.2011
Original von eyemotion - Jack Skin Project
Vor einigen Wochen habe ich mit einem Verlag einen "Vorabvertrag" geshlossen.

Einen Vertrag. ;-) Den berühmt-berüchtigten "Vorvertrag" gibt es genausowenig wie einen "Vorabvertrag", es gibt nur Verträge.

Quasi ein Reservierungsrecht des Verlages. Das Buch sollte im Herbst 2011 erscheinen.

Also einen Vertrag, dem Verlag zu einem zukünftigen Datum ein Nutzungsrecht einzuräumen und für die "reservierten" Fotos in der Zwischenzeit nicht anderweitig Nutzungsrechte einzuräumen?

Das ist nicht unüblich, wobei es unendlich viele konkrete Ausformulierungen dafür gibt.

Nun kam es , das der Verlag aus div. Gründen die VÖ auf Herbst 2012 verschieben muss.

Kann passieren.

Man hat mir mitgeteilt welche Anzahl an Bildern man mitreinehmen möchte. Mehr kommt nicht, auch auf Nachfrage nur, das man nachschaut und mir noch sagt, welche Bilder... habe schon 3x nachgefragt mittlerweile. Scheint keine Priorität zu haben.

Aus Autorensicht ist ein guter Verlag nicht zwangsläufig nur der, der viel Geld zahlt; aber ein guter Verlag betreut seine Autoren und zollt ihnen gebührenden Respekt.

Habe ich das Recht diese Info zu erhalten ? Immerhin sind alle übrigen Bilder nach wie vor ja für mich dem Grunde nach weiter nutzbar etc..

Was für Dich wie nutzbar ist, kann man nur einschätzen, wenn man den genauen Vertrag und die genauen Abmachungen im Detail kennt.
Kann man den Vertrag "zurück nehmen" wegen unplannmässiger Verschiebung über Monate ?

Erstens kann man Verträge kündigen, aus verschiedenen Gründen, zweitens gibt es einen schönen § im UrhG:

§ 41 UrhG Rückrufsrecht wegen Nichtausübung

(1) Übt der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht nicht oder nur unzureichend aus und werden dadurch berechtigte Interessen des Urhebers erheblich verletzt, so kann dieser das Nutzungsrecht zurückrufen. Dies gilt nicht, wenn die Nichtausübung oder die unzureichende Ausübung des Nutzungsrechts überwiegend auf Umständen beruht, deren Behebung dem Urheber zuzumuten ist.
(2) Das Rückrufsrecht kann nicht vor Ablauf von zwei Jahren seit Einräumung oder Übertragung des Nutzungsrechts oder, wenn das Werk später abgeliefert wird, seit der Ablieferung geltend gemacht werden. Bei einem Beitrag zu einer Zeitung beträgt die Frist drei Monate, bei einem Beitrag zu einer Zeitschrift, die monatlich oder in kürzeren Abständen erscheint, sechs Monate und bei einem Beitrag zu anderen Zeitschriften ein Jahr.
(3) Der Rückruf kann erst erklärt werden, nachdem der Urheber dem Inhaber des Nutzungsrechts unter Ankündigung des Rückrufs eine angemessene Nachfrist zur zureichenden Ausübung des Nutzungsrechts bestimmt hat. Der Bestimmung der Nachfrist bedarf es nicht, wenn die Ausübung des Nutzungsrechts seinem Inhaber unmöglich ist oder von ihm verweigert wird oder wenn durch die Gewährung einer Nachfrist überwiegende Interessen des Urhebers gefährdet würden.
(4) Auf das Rückrufsrecht kann im voraus nicht verzichtet werden. Seine Ausübung kann im voraus für mehr als fünf Jahre nicht ausgeschlossen werden.
(5) Mit Wirksamwerden des Rückrufs erlischt das Nutzungsrecht.
(6) Der Urheber hat den Betroffenen zu entschädigen, wenn und soweit es der Billigkeit entspricht.
(7) Rechte und Ansprüche der Beteiligten nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

Aus Deiner Beschreibung geht leider nicht mal ansatzweise hervor, was eigentlich genau vereinbart wurde (bzw. vereinbart werden sollte). Insofern ist es schwierig, auch nur ganz allgemein die Sache aufzudröseln, ganz davon unabhängig, daß ein "individueller Rechtsrat" in einem WWW-Forum weder sinnvoll möglich noch erlaubt ist.

Eventuell - aber auch dazu müsste man nun wieder konkrete Details kennen - kann auch §38 UrhG herangezogen werden:

§ 38 UrhG Beiträge zu Sammlungen

(1) Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung. Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen und verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(2) Absatz 1 Satz 2 gilt auch für einen Beitrag zu einer nicht periodisch erscheinenden Sammlung, für dessen Überlassung dem Urheber kein Anspruch auf Vergütung zusteht.
(3) Wird der Beitrag einer Zeitung überlassen, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber ein einfaches Nutzungsrecht, wenn nichts anderes vereinbart ist. Räumt der Urheber ein ausschließliches Nutzungsrecht ein, so ist er sogleich nach Erscheinen des Beitrags berechtigt, ihn anderweit zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Mit anderen Worten: erstmal gründlich und genau prüfen, was denn eigentlich vereinbart wurde, und dann gründlich und genau prüfen, ob wer was davon nicht eingehalten hat, und dann ggf. gründlich und genau prüfen, was man im Falle der Nichteinhaltung von vertraglichen Vereinbarungen machen kann und schließlich und letztlich entscheiden, was davon man machen will.
Danke sehr :)

Topic has been closed