40 qm Wohnfläche 5 Monate Abrechnungszeitraum und 900€ NK Nachzahlung? 45

[gone] Andreas Jorns
12.12.2011
Original von Spiderwitch®-Studio
Manche halten sich auch bestimmte Pflanzensorten ;-) die eine besonders warme Umgebung benötigen, ich meine natürlich Orchideen.

rofl
12.12.2011
Original von Spiderwitch®-Studio
Seltsame Frage... weil SEIN kann alles! Ein Nachbar hatte mal eine Toilettenspülung die ab und zu hängenblieb, wenn da keiner danach schaut, kostet das das Jahr über auch einen gebrauchten Kleinwagen.

Das kostet den Mieter dann übrigens nicht nur eine Nachzahlung, sondern oft ein noch ein Bußgeld, denn "Wasserverschwendung" ist in fast allen Gemeinden ein Verstoß gegen die einschlägigen "Wasserversorgungssatzungen", in denen sich fast immer ein Passus findet wie "Der Wasserabnehmer ist zur Sparsamkeit im Wasserverbrauch nach den Regeln einer
ordnungsgemäßen Wirtschaft verpflichtet. Es ist ihm nicht gestattet, Wasser nutzlos laufen zu lassen, z.B. um dieses kühl zu halten oder Leitungen vor dem Einfrieren zu schützen und dergleichen."
Ging mir genauso mit der Nachzahlung von meinem Sohn.
Zum einen waren die Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt, zum anderen hatte mein Sohn die Angewohnheit, statt mit dem Thermostat mit den Fenstern die Zimmertemperatur einzustellen.
Das mit den zu niedrigen Vorauszahlungen im ersten Jahr schein aber bei einigen Immobilienfirmen üblich zu sein damit die Mietkosten nicht zu hoch wirken. Im zweiten Jahr kommt dann die drastische Anpassung.

LG Thomas
12.12.2011
Original von cash - just ask for... der Profiamateur!
Jan. - Mai. a 110,- € bezahlt und nun noch 933,- hinterher. Das macht gesamt 1483,- € nur an Nebenkosten. Das ist mit gestiegenen Energiepreisen nicht zu erklären, selbst wenn die Heizung mit Öl oder Gas betrieben wird.

Ich bezahle in Essen für eine 88 m²-Wohnung monatlich 135,- € Nebenkosten und komme damit genau hin. Fernwärmeheizung übrigens.


Was bringt es Eure Werte zu nehmen um ein "kann nicht sein" zu begründen?
Ich sage nicht, dass die Abrechnung korrekt war, aber Vergleiche mit anderen Wohnungen bringen nichts, da sie nicht vergleichbar sein müssen.

Die TO hat keinerlei Aussagen gemacht zu:
- Baujahr
- Dämmung
- Stockwerk (EG - ungeheizter Keller ohne Dämmung, DG - Ohne Dämmung)
- Heizverhalten (Immer schön auf "5" mit gekipptem Fenster)
- Abrechnungsmodalität (wurde bei Ein- und Auszug abgelesen oder einfach das Jahr durch 12 geteilt und auf die Monate umgelegt, dafür würde sie späte Abrechnung sprechen und der Nachmieter ist vielleicht der "Energieverschwender").
- genaue Aufteilung ("fast ausschließlich Heizkosten")
- Art der Heizung (Gas, Öl, Fernwärme, Strom)
- Anzahl der Außenwände (kann 1 sein, kann 3 sein)


Halten wir uns an das, was wir wissen und unveränderlich ist.
Die Vorrauszahlung war 110.- also im Jahr 1320.-
Im Vergleich zum Abrechnungsraum 2009 lagen die Kosten 2010 durch den kalten Winter und die gestiegenen Preise um 35% höher ( Quelle Mieterbund ). Daher wären die tatsächlichen Jahreskosten bei 1782.-

Von diesen Kosten entfallen nach Gradtagzahl nach VDI 2067 auf den Abrechnungszeitraum:
1782 EUR x (170+150+130+80+40)/1000 = 1015,74 EUR

Zahlen soll er 1320 EUR, also 30% mehr als theoretisch begründet. Da die Nachzahlung nicht "ausschließlich" Heizung waren ziehen wir 10% für andere Kosten ab. Bleiben 20% mehr Energieverbrauch als der Vormieter!
Das halte ich nicht für unrealistisch, wenn dieser sehr sparsam geheizt hat oder der Sohn eben nicht ganz so sparsam war.

- Die Absenkung der Raumtemperatur um 1°C spart 6% Energie. Kam der Vormieter also mit 19° aus (Pulliträger) und der Sohn trug lieber T-Shirt bei 22° ist das Rätsel schon gelöst.
- Der Vormieter war vielleicht im Außendienst und hat unter der Woche nicht jeden Tag geheizt.
- Das gekippte Fenster ist auch nicht aus dem Rennen.
- Die Heizung eine Woche früher ein- und eine Woche später ausgeschaltet.
- Oder wie bereits vorher geschrieben, konnte ich 30% Heizung einsparen (und durch gestiegene Preise fast 50% Kosten) ohne Komfortverlust durch den Einsatz von gesteuerten Themostaten.

Noch mal: die Abrechnung MUSS nicht stimmen, sie KANN aber stimmen. Eine Klärung kann nur eine Überprüfung der Abrechnung durch einen Fachmann oder durch eine Analyse des Heizverhaltens von Vormieter und Nachmieter (was faktisch unmöglich ist) geschehen.

VG
Fritz
stimmt Cerunnos

2 gleichgrosse Appartements im gleichen Haus und gleiche Voraussetzungen/Vorauszahlungen

einer bekommt 40 Euro zurück

der andere muss 800 Euro nachzahlen

und das alles wegen HEIZUNG !

wie schon der Vorredner schrieb .... das ist der Unterschied zwischen "Pulloverträger" und "Wärmefetischist"

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