Gericht bestätigt Impressumspflicht für Social-Community-Seiten 534

04.11.2011
Abgesehen davon, daß die Rechtslage wohl dafür spricht, auch hier wirklich impressumspflichtig zu sein halte ich die Impressumspflicht in Deutschland auch für deutlich überzogen.

Ich für meinen Teil übe die Fotografie rein privat aus. Und auch die Shootings die ich mache haben privaten Charakter, weil ich mich mit den meinsten meiner Modelle gut verstehe und das nicht einfach ein anonymes "komm vorbei, ich mach Bilder von Dir und dann fahr wieder heim" ist. Sprich ich baue auch eine persönliche Bekanntschaft zu vielen meiner Modelle auf. Und ohne Sympathie mache ich sowieso keine Bilder.
Dafür mache ich auch nur eine handvoll Shootings im Jahr, weil das natürlich Zeit kostet.

Wenn daraus jetzt eine Verpflichtung abzuleiten wäre, daß ich meine Adresse jederman im Netz zeigen muß dann schießt dieses Gesetz meiner Meinung nach deutlich übers Ziel hinaus.
#101Report
Original von Pixelspalter
Abgesehen davon, daß die Rechtslage wohl dafür spricht, auch hier wirklich impressumspflichtig zu sein halte ich die Impressumspflicht in Deutschland auch für deutlich überzogen.

Ich für meinen Teil übe die Fotografie rein privat aus. Und auch die Shootings die ich mache haben privaten Charakter, weil ich mich mit den meinsten meiner Modelle gut verstehe und das nicht einfach ein anonymes "komm vorbei, ich mach Bilder von Dir und dann fahr wieder heim" ist. Sprich ich baue auch eine persönliche Bekanntschaft zu vielen meiner Modelle auf. Und ohne Sympathie mache ich sowieso keine Bilder.
Dafür mache ich auch nur eine handvoll Shootings im Jahr, weil das natürlich Zeit kostet.

Wenn daraus jetzt eine Verpflichtung abzuleiten wäre, daß ich meine Adresse jederman im Netz zeigen muß dann schießt dieses Gesetz meiner Meinung nach deutlich übers Ziel hinaus.


Das kommt auf das 'Ziel' drauf an. Mir scheint, das Ziel der Impressumspflicht - wenn die so weit gefasst ist - ist tatsächlich eher Kontrolle. Dazu passen ja auch die Überlegungen, im Internet nur noch Realnamen und keine Nicks mehr zu tolerieren. Und als Ergebnis hat man dann natürlich eine sehr saubere Darstellung darüber, wer was im Internet treibt.
Nur: das geht im Zweifelsfall niemanden etwas an.
#102Report
04.11.2011
So weit würde ich gar nicht gehen. Das würde nämlich deultich mehr Verständnis über das Internet erfordern, als ich dem Gesetzgeber hier zutraue

Für mich ist das Gesetz eher ein Ausdruck dafür, daß der Gesetzgeber eben völlig überfordert ist mit der modernen Welt und ihren Möglichkeiten. Deshalb kommen da solche wackligen Konstrukte heraus bei denen nicht mal der Gesetzgeber selbst mehr durchblickt und klare Empfehlungen geben kann.
#103Report
Original von Pixelspalter
So weit würde ich gar nicht gehen. Das würde nämlich deultich mehr Verständnis über das Internet erfordern, als ich dem Gesetzgeber hier zutraue

Für mich ist das Gesetz eher ein Ausdruck dafür, daß der Gesetzgeber eben völlig überfordert ist mit der modernen Welt und ihren Möglichkeiten. Deshalb kommen da solche wackligen Konstrukte heraus bei denen nicht mal der Gesetzgeber selbst mehr durchblickt und klare Empfehlungen geben kann.


Kommt drauf an. Das Justizministerium hat, glaube ich, da tatsächlich wenig Durchblick und münzt einfach Verfahren, die für andere Veröffentlichungen (bspw. die auf realem Papier...^^) gelten, auf Internet-Veröffentlichungen um.
Beim Innenministerium würde ich das anders sehen: dem ist die Anonymität im Netz natürlich ein Dorn im Auge, weil sie die paranoide Triebbefriedigung behindert und zu Unlust führt.^^
#104Report
04.11.2011
Ja,aber das Innenministerium hat genug Werkzeuge in der Hand um Anonymität in den meisten Fällen aufzulösen.
Die kommen per Gerichtsbeschluss auch an die Daten, die Du hier in der MK bei der Anmeldung angegeben hast bzw an Deine Providerdaten.

Die Impressumspflicht sagt ja nicht aus, daß man nicht mehr gegenüber dem Staat anonym sein soll......sondern die Anonymität gegenüber anderen zivilrechtlichen Personen zu verhindern ist.
#105Report
04.11.2011
in anderen ländern ist das ja zum teil etwas anders...

und ganz ehrlichgestanden hatte ich dadurch schon ULTRASUPERDUPERKAUMMEHRZUBENENNENDEN ärger und schwierigkeiten mein recht durchzusetzen, weils schlicht unverhältnismässig teuer gewesen wäre... (dort kommt man ja nicht so ohne weiteres an die adressdaten von seitenbetreibern ran...).

sooooo falsch find ich das daher nicht, was unsere hohen herrschaften da so als grundidee haben, nur das problem ist nicht nur das problem unserer hohen herrschaften.... das ist ein wesentlich(ST) globaleres problem und solange es nicht als solches behandelt wird, ist das, was bei uns passiert im grunde n witz.

*find ich*

lg
h
#106Report
Ich bin Schweizer und wohne in der Schweiz.
Meine Webseite hat und braucht kein Impressum.
Auch nicht bei Facebook.
#107Report
[gone] User_6449
04.11.2011
Original von Pixelspalter
Die Impressumspflicht sagt ja nicht aus, daß man nicht mehr gegenüber dem Staat anonym sein soll......sondern die Anonymität gegenüber anderen zivilrechtlichen Personen zu verhindern ist.

Genau so ist es ...

Natürlich ist die eigene Anonymität vielen wichtiger als der Schutz
und die Aufklärung Dritter mittels eines Impressums, aber beides
zusammen funktioniert eben nicht.

Insofern begrüße ich eine Impressumspflicht, denn der Schutz und
die Aufklärung Dritter ist bei entsprechenden Aktivitäten auch auf
Plattformen wie zum Beispiel "facebook" oder der "MK" viel wichtiger
als die eigene Anonymität.

Die gesetzlichen Grundlagen dafür gibt es schon lange, nur deren
praktische Durchsetzung geht leider nur sehr schleppend ...

Viele Grüße
Peter
#108Report
Insofern begrüße ich eine Impressumspflicht, denn der Schutz und die Aufklärung Dritter ist bei entsprechenden Aktivitäten auch auf Plattformen wie zum Beispiel "facebook" oder der "MK" viel wichtiger als die eigene Anonymität.


was für ein Quatsch, wozu denn? Wir sind für unseren eigenen Schutz und unsere eigene Aufklärung alt genug, diese Unart, alles und jeden vor allem und jedem zu schützen und kontrollieren zu wollen, ist eine deutsche Unart. Und ein Vorwand, nebenbei bemerkt. Wen geht es was an, mit wem ich wann und wo welches Hobby treibe? Und selbst im gewerbe geht es im Grunde niemanden was an.

Trotz und vor allemdem ist das ja für den Betreiber unschön, denn ich denke auch, dass das dann zu einer Abwanderung zu ausländischen Foren und Kommunities kommen würde. Wie will die BRD eine Impressumspflicht in USA oder Russland durchsetzen wollen?
#109Report
[gone] User_6449
04.11.2011
Original von sk-photoart.de - kommentiert ehrlich, nicht nett!
Was die Abwanderungswelle angeht, wird das mit Sicherheit passieren, sobald die Betreiber etwaiger Netzwerke (einschließlich der MK) sich veranlasst sehen ihre User zur Umsetzung der Impressumspflicht aufzufordern oder gar zu zwingen.

Das werden die Betreiber von Netzwerken eben wegen des Kundenverlustest sicher nicht
tun und abgesehen davon, verplichtet sie niemand dazu. Jeder der eine Sedcard betreibt
ist für deren Betrieb selbst verantwortlich und muß selbst wissen, ob dafür ein Impressum
erforderlich ist oder nicht.


Viele Grüße
Peter
#110Report
[gone] sk-photoart.de
04.11.2011
Original von Peter Herhold
[quote]Original von sk-photoart.de - kommentiert ehrlich, nicht nett!
Was die Abwanderungswelle angeht, wird das mit Sicherheit passieren, sobald die Betreiber etwaiger Netzwerke (einschließlich der MK) sich veranlasst sehen ihre User zur Umsetzung der Impressumspflicht aufzufordern oder gar zu zwingen.

Das werden die Betreiber von Netzwerken eben wegen des Kundenverlustest sicher nicht
tun und abgesehen davon, verplichtet sie niemand dazu. Jeder der eine Sedcard betreibt
ist für deren Betrieb selbst verantwortlich und muß selbst wissen, ob dafür ein Impressum
erforderlich ist oder nicht.


Viele Grüße
Peter[/quote]
Der Betreiber einer Webseite ist mittelbar auch für die Inhalte Dritter verantwortlich und haftbar zu machen (bsp. Forenhaftung). Heißt, wenn ich Dich als Verfasser der SC nicht dazu bringen kann, dass Du Deiner Impressumspflicht nachkommst, verlange ich vom Betreiber der Community halt, dass er den rechtswidrigen Zustand abstellt. Tut er das nicht, muss er halt büßen. Das mache ich nicht ein oder zwei mal, sondern halt tausende Male und schon sieht sich jeder Betreibe dazu genötigt entweder die User zur Einhaltung der Impressumspflicht zu zwingen oder die Community einzustampfen.
#111Report
Da darf man mit Spannung die ersten Urteile erwarten. So einfach ist das aus meiner Sicht nämlich nicht. Ist ein Community-Betreiber eine Art Hoster oder etwas anderes. Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?

Original von sk-photoart.de - kommentiert ehrlich, nicht nett!
[quote]Original von Peter Herhold
[quote]Original von sk-photoart.de - kommentiert ehrlich, nicht nett!
Was die Abwanderungswelle angeht, wird das mit Sicherheit passieren, sobald die Betreiber etwaiger Netzwerke (einschließlich der MK) sich veranlasst sehen ihre User zur Umsetzung der Impressumspflicht aufzufordern oder gar zu zwingen.

Das werden die Betreiber von Netzwerken eben wegen des Kundenverlustest sicher nicht
tun und abgesehen davon, verplichtet sie niemand dazu. Jeder der eine Sedcard betreibt
ist für deren Betrieb selbst verantwortlich und muß selbst wissen, ob dafür ein Impressum
erforderlich ist oder nicht.


Viele Grüße
Peter[/quote]
Der Betreiber einer Webseite ist mittelbar auch für die Inhalte Dritter verantwortlich und haftbar zu machen (bsp. Forenhaftung). Heißt, wenn ich Dich als Verfasser der SC nicht dazu bringen kann, dass Du Deiner Impressumspflicht nachkommst, verlange ich vom Betreiber der Community halt, dass er den rechtswidrigen Zustand abstellt. Tut er das nicht, muss er halt büßen. Das mache ich nicht ein oder zwei mal, sondern halt tausende Male und schon sieht sich jeder Betreibe dazu genötigt entweder die User zur Einhaltung der Impressumspflicht zu zwingen oder die Community einzustampfen.[/quote]
#112Report
[gone] User_6449
04.11.2011
Original von digitalrebel [ab Sept. wieder mit Studio in Basel]
Ich bin Schweizer und wohne in der Schweiz.
Meine Webseite hat und braucht kein Impressum.
Auch nicht bei Facebook.

Man könnte sagen:

Deine Sedcard hier in der MK läuft in Deutschland, also gilt dafür deutsches Recht.

Was ist also für die Impressumsplicht relevant:

Der Wohnsitz des Sedcardbetreibers, die Nationalität des Sedcardbetreibers oder
der Ort der Veröffentlichung seiner Sedcard?

Viele Grüße
Peter
#113Report
04.11.2011
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bookmark

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#114Report
[gone] User_6449
04.11.2011
Original von sk-photoart.de - kommentiert ehrlich, nicht nett!
Der Betreiber einer Webseite ist mittelbar auch für die Inhalte Dritter verantwortlich und haftbar zu machen (bsp. Forenhaftung). Heißt, wenn ich Dich als Verfasser der SC nicht dazu bringen kann, dass Du Deiner Impressumspflicht nachkommst, verlange ich vom Betreiber der Community halt, dass er den rechtswidrigen Zustand abstellt. Tut er das nicht, muss er halt büßen. Das mache ich nicht ein oder zwei mal, sondern halt tausende Male und schon sieht sich jeder Betreibe dazu genötigt entweder die User zur Einhaltung der Impressumspflicht zu zwingen oder die Community einzustampfen.

Das könnte passieren, aber momentan werden ja nicht die Betreiber der
Netzwerke in die Pflicht genommen, sondern die Betreiber der Sedcards.

Das von Tom zitierte Urteil betrifft nicht etwa den Betreiber der Plattform,
sondern deren User, welche wegen des fehlenden Impressums nun Ärger
haben.

Also Leute wie Dich und mich, welche solche Plattform nutzen ...


Viele Grüße
Peter
#115Report
[gone] User_6449
04.11.2011
Original von stephan_w
[quote] Insofern begrüße ich eine Impressumspflicht, denn der Schutz und die Aufklärung Dritter ist bei entsprechenden Aktivitäten auch auf Plattformen wie zum Beispiel "facebook" oder der "MK" viel wichtiger als die eigene Anonymität.


was für ein Quatsch, wozu denn? Wir sind für unseren eigenen Schutz und unsere eigene Aufklärung alt genug, diese Unart, alles und jeden vor allem und jedem zu schützen und kontrollieren zu wollen, ist eine deutsche Unart. Und ein Vorwand, nebenbei bemerkt. Wen geht es was an, mit wem ich wann und wo welches Hobby treibe? Und selbst im gewerbe geht es im Grunde niemanden was an.[/quote]
Ich habe mal etwas "gegoogelt" und in der Schweiz schein es tatsächlich so
zu sein, daß die eigene Anonymität höher eingeschätzt wird, als der Schutz
und die Aufklärung Dritter.

Also genau das umgekehrte Prinzip wie in Deutschland ...

Viele Grüße
Peter
#116Report
04.11.2011
Original von Peter Herhold
Ich habe mal etwas "gegoogelt" und in der Schweiz schein es tatsächlich so
zu sein, daß die eigene Anonymität höher eingeschätzt wird, als der Schutz
und die Aufklärung Dritter.


Ich weiß nicht, wieso Du von "Aufklärung" sprichst. Es geht hier nicht um Aufklärung, weil nichts aufgeklärt werden muß......selbst wenn eine Homepage kein Impressum hätte, könnte per Gerichtsbeschluss immer noch der Inhaber ausfindig gemacht werden.
Das ist Aufklärung genug in strafrechtlichen Fällen.

Die generelle Impressumspflicht ist nichts anderes als jeden einfach mal unter Generalverdacht zu stellen für den Fall, daß ein paar wenige ein Gesetz brechen könnten. Kein sonderlich rechtsstaatliches Prinzip
#117Report
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Peter Herhold
Ich habe mal etwas "gegoogelt" und in der Schweiz schein es tatsächlich so
zu sein, daß die eigene Anonymität höher eingeschätzt wird, als der Schutz
und die Aufklärung Dritter.


Ich weiß nicht, wieso Du von "Aufklärung" sprichst. Es geht hier nicht um Aufklärung, weil nichts aufgeklärt werden muß......selbst wenn eine Homepage kein Impressum hätte, könnte per Gerichtsbeschluss immer noch der Inhaber ausfindig gemacht werden.
Das ist Aufklärung genug in strafrechtlichen Fällen.[/quote]

Und selbst wenn, würde ich denken, dass in einem modernen Rechtsstaat der Schutz der Persönlichkeitsrechte (und dazu gehört eben auch zwingend der Schutz der persönlichen Daten) ein höheres Gut ist als die Erleichterung von Ermittlungen oder Prozessen. Das mag - wenn man selbst betroffen ist - mitunter doof sein. Aber 'doof sein' ist - finde ich persönlich - kein wirklich guter Grund, um die Persönlichkeitsrechte einzuschränken.

Die generelle Impressumspflicht ist nichts anderes als jeden einfach mal unter Generalverdacht zu stellen für den Fall, daß ein paar wenige ein Gesetz brechen könnten. Kein sonderlich rechtsstaatliches Prinzip


Man stellt sie nicht nur unter Generalverdacht, sondern bringt sie auch potentiell in Gefahr.
Es hat ja seine Gründe, weshalb in allen Ratgebern zum Thema 'Wie schützen sie ihr Kind im Internet' steht:
- niemals Realnamen verwenden
- auch bei Emailadressen Phantasienamen verwenden
- nirgendwo Emailadressen veröffentlichen (ich verweise dazu mal einfach auf die diversen Threads hier im Forum zum Thema 'Packt bloss nicht Eure Email auf die Sedcard - sonst müsst Ihr Euch nicht wundern, wenn damit Schindluder getrieben wird')
- und erst recht niemals Anschrift oder Telefonnummer veröffentlichen

Sonst stehen auf einmal statt 40 Personen 20.000 bei einer Party vor der Tür.

-.-

Insofern verstehe ich das Gutheissen der Impressumspflicht eigentlich überhaupt nicht, wenn damit private Adressen jedem im Netz surfenden Nerd untergejubelt werden.
Ihr könnt mit Euren Daten machen, was Ihr wollt. Aber meine gehören mir. Und das sieht auch unser Verfassungsgericht seit fast 30 Jahren im Zweifelsfall ganz genauso.
#118Report
04.11.2011
@pixelspalter:
Impressum hat nichts mit "Generalverdacht" zu tun. Da gibts noch ganz andere Dinge, die dem entsprechen aber freundlich von allen abgenickt werden, weil man ihnen vorher Angst gemacht hat.

Impressum ist nichts anderes als der des Geschäftsinhabers am Schaufenster oder von außen sichtbar angebracht. Wenn ich mich öffentlich "mache" und etwas anbiete, dann muss ich dafür auch mit meinem Namen stehen (können). Das ist im "echten Leben" schon lange so und wäre auch fürs Internet nicht schlecht. Die Frage ist nur, wie man das "öffentlich machen" und das "anbieten" definiert. Womit wir wieder bei der alten Frage hier im Thread wären.

Und eben diesen Gerichtsbeschluss (um jemanden ausfindig zu machen) kann man sich eben gerade damit sparen. Was soll denn noch alles per Gerichtsbeschluss gemacht werden? Es wird heute schon viel zu viel über die Gerichte abgewickelt, was fürher einfach mal ein "Gespräch" war.

Ich bleibe dabei, wer sich "öffentlich macht" muss damit auch mit seinem Namen stehen (können) oder soll es lassen. Vielmehr sollte man sich eben darum kümmern, diese Leute vor Missbrauch zu schützen. Nur "wie" weiß ich auch noch nicht *g*
Außerdem kannst du dir aussuchen ob du eine Website schaltest oder nicht, das hat auch nichts mit "Generalverdacht" zu tun.
#119Report
04.11.2011
Original von plain
Es hat ja seine Gründe, weshalb in allen Ratgebern zum Thema 'Wie schützen sie ihr Kind im Internet' steht:
Stimmt, aber das Verhalten von Kindern im Internet mit dem geschäftsmäßigen Auftreten von Firmen, Fotografen oder Models zu vergleichen ist schon ziemlich an den Haaren herbeigezogen ...
#120Report

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