Gericht bestätigt Impressumspflicht für Social-Community-Seiten 534
#422
19.08.2012
Ich verstehe den Wind nicht. Überall ein Impressumlink reinknallen sollte ja jetzt nicht das Problem sein. Ihr erwartet von euren Modellen das ihr Tittenbilder ausstellen dürft und diese mit der Privatsphäre somit locker umgeht, aber bei nem simplen Impressum rastens alle aus.
#423Report
[gone] User_6449
19.08.2012
Original von Peter Nickel
Ich bin ja nicht besonders helle, aber wo kann ich das, so wie du es schreibst, nachlesen?...Ohne Mutmassungen zu lesen??
Im Leitfaden des Bundesjustizministeriums zur Anbieterkennzeichnung.
PDF: Klick hier
Besonders interessant ist Seite drei.
Viele Grüße
Peter
#424Report
19.08.2012
Original von H B Koch
Du hälst also die Impressumspflicht für gut und den Datenschutz für schlecht?
Ich bin sehr für Datenschutz, und ich sehe einfach einen großen Widerspruch zwischen Datenschutz einerseits und Impressumspflicht andererseit.
Damit bist du nicht allein. Ich denke sogar, das BEIDES über das Ziel hinaus schiesst. Sowohl der Datenschutz (Name und Anschrift gehören für mich eben NICHT zu den schützenwerten Daten, die Telefonnummer aber beispielsweise schon)
Datenschutzgesetze und Impressumspflicht STEHEN sich diametral gegenüber. Der Gesetzgeber hat aber leider nicht "besser" entschieden. Und deswegen HAB ich mein Impressum. Um nicht unnötig angreifbar zu sein.
Aus der Anonymität heraus zu aggieren wie das hier im Thread manche Leute tun, sogar mit Nazi Vergeichen, ist aber der beste Beweis dass es so eine Pflicht für ALLE geben müsste die im Internet IRGENDWAS veröffentlichen :-)
Viele Grüße,
Frank
#425Report
#426
19.08.2012
Argumente unterhalb der Gürtellinie gibt es in vielen hitzigen Diskussionen, auch wenn sie von Angesicht zu Angesicht geführt werden. Davor schützt auch eine Impressumspflicht nicht.
Nachdem ich vor etlichen Jahren nach einer Begegnung, in einer Gruppe in der viel diskutiert wurde, dann Morddrohungen per Telefon erhielt, bin ich - seit es möglich ist, davor hatte ich dann jahrelang kein Telefon - nicht mehr im Telefonbuch. Deshalb bin ich gegen eine Impressumspflicht.
Allle diejenigen hier, die für das Impressum haben, dort aber nicht ihre Wohnadresse stehen haben, sollten vielleicht noch einmal darüber nachdenken, ob sie dort gerne ihre private Anschrift sehen würden.
Nachdem ich vor etlichen Jahren nach einer Begegnung, in einer Gruppe in der viel diskutiert wurde, dann Morddrohungen per Telefon erhielt, bin ich - seit es möglich ist, davor hatte ich dann jahrelang kein Telefon - nicht mehr im Telefonbuch. Deshalb bin ich gegen eine Impressumspflicht.
Allle diejenigen hier, die für das Impressum haben, dort aber nicht ihre Wohnadresse stehen haben, sollten vielleicht noch einmal darüber nachdenken, ob sie dort gerne ihre private Anschrift sehen würden.
#427Report
19.08.2012
Hallo Peter Herhold :-)
Das steht doch u.A. auf der 3. Seite:
Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden. Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben. Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht.
Das steht doch u.A. auf der 3. Seite:
Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden. Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben. Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht.
#428Report
19.08.2012
#429Report
[gone] User_6449
19.08.2012
Original von Peter Nickel
Hallo Peter Herhold :-)
Das steht doch u.A. auf der 3. Seite:
Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden. Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben. Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht.
Ja, genau das steht dort. Und darüber hinaus sogar noch:
"Die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht nur, wenn der Dienstanbieter das Telemedium geschäftsmäßig zur Nutzung bereit hält. „Geschäftsmäßig“ ist ein viel weiterer Begriff als „gewerbsmäßig“. Manche Gerichte vertreten die Ansicht, dass das Angebot schon „geschäftsmäßig“ ist, wenn es aufgrund einer nachhaltigen (das heisst nicht auf einen Einzelfall beschränkten) Tätigkeit erfolgt; eine Gewinnerzielungsabsicht ist danach nicht erforderlich.
Unerheblich ist, ob der Diensteanbieter die Telemedien gegen Entgelt bereithält. Es genügt, dass solche Inhalte in der Regel gegen Entgelt bereitgehalten werden. Die Kennzeichnungspflichten treffen demnach alle Diensteanbieter, soweit sie Telemedien bereithalten, mit denen auf dem Markt Einkünfte erzielt werden könnten."
Also alles sehr gute Gründe um schleunigst ein Impressum auf die
Sedcard zu setzten, wenn man seine Dienste öffentlich anbietet,
selbst wenn man kein Geld für die Fotos nimmt.
Viele Grüße
Peter
#430Report
19.08.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Peter Nickel
Hallo Peter Herhold :-)
Das steht doch u.A. auf der 3. Seite:
Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden. Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben. Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht.
Ja, genau das steht dort. Und darüber hinaus sogar noch:
"Die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht nur, wenn der Dienstanbieter das Telemedium geschäftsmäßig zur Nutzung bereit hält. „Geschäftsmäßig“ ist ein viel weiterer Begriff als „gewerbsmäßig“. Manche Gerichte vertreten die Ansicht, dass das Angebot schon „geschäftsmäßig“ ist, wenn es aufgrund einer nachhaltigen (das heisst nicht auf einen Einzelfall beschränkten) Tätigkeit erfolgt; eine Gewinnerzielungsabsicht ist danach nicht erforderlich.
Unerheblich ist, ob der Diensteanbieter die Telemedien gegen Entgelt bereithält. Es genügt, dass solche Inhalte in der Regel gegen Entgelt bereitgehalten werden. Die Kenn-zeichnungspflichten treffen demnach alle Diensteanbieter, soweit sie Telemedien bereit-halten, mit denen auf dem Markt Einkünfte erzielt werden könnten."
Also alles sehr gute Gründe um schleunigst ein Impressum auf die
Sedcard zu setzten, wenn man seine Dienste öffentlich anbietet,
selbst wenn man kein Geld für die Fotos nimmt.
Viele Grüße
Peter[/quote]
Die Leute hier(abgesehen von den Paymodels) machen keine Angebote!! Die wollen zusammen ihr HOBBY ausführen.
Wenn man das weiter ausführen, würde jeder der mehrals dreimal hintereinander die Straße überquert, kein Privatbürger mehr sein, sondern ein gewerbsmäßiger Laüfer :-)
und jeder der im Kirchenforum regelmässig seine Gebete aufschreibt, nicht extrem Gläubig sein, sondern er wäre nach deiner Lesart auch geweblicher Beter :-)
#431Report
19.08.2012
Original von Peter Nickel
Die Leute hier(abgesehen von den Paymodels) machen keine Angebote!!
Klar machen die Leute hier alle andauernd Angebote.
Ich als TFP-Fotograf biete den TFP-Modellen durch meine Präsenz hier an, sie zu fotografieren und ihnen als Entgelt für das Posieren die von mir erstellten Fotos zu überlassen.
Das TFP-Modell bietet dem TFP-Fotograf wiederum an, für ihn zu posieren, wenn es dafür als Entgelt die erstellten Fotos bekommt.
Die wollen zusammen ihr HOBBY ausführen.Hobby? Das interessiert ausdrücklich nicht:
1. Unerheblich ist, ob der Diensteanbieter die Telemedien gegen Entgelt bereithält.
2. eine Gewinnerzielungsabsicht ist danach nicht erforderlich.
3. Es genügt, dass solche Inhalte in der Regel gegen Entgelt bereitgehalten werden.
Letzteres ist durch Berufsfotografen/Berufsmodelle der Fall...
Wenn man das weiter ausführen, würde jeder der mehrals dreimal hintereinander die Straße überquert, kein Privatbürger mehr sein, sondern ein gewerbsmäßiger Laüfer :-)Das publizierst Du nicht im Internet, da interagierst Du nicht mit anderen und da nimmst Du auch niemanden die Butter vom Brot.
Wir alle kennen doch TFP-Modelle vom Typ "Ausbeuter", das sind diejenigen, welche sich nur hier angemeldet haben, um dadurch zu kostenlosen Fotos zu bekommen, die sie ihrem Freund schenken können...
Gäbe es den TFP-Fotografen nicht, würden sie zum Berufsfotografen gehen müssen....(..oder aber es ganz bleiben lassen.)
#432Report
19.08.2012
Und in wie weit lässt sich das Telemedium als Diensleistungsangebot auf die SC
vom Hobbyknipser "Pixel Paule" aus Tittmoning ummünzen?
Ich glaube hier sollte erstmal akribisch Begriffkunde betrieben werden, bevor hier
mit der Pauschalkeule draufgehauen wird^^
vom Hobbyknipser "Pixel Paule" aus Tittmoning ummünzen?
Ich glaube hier sollte erstmal akribisch Begriffkunde betrieben werden, bevor hier
mit der Pauschalkeule draufgehauen wird^^
Original von Peter Herhold
Unerheblich ist, ob der Diensteanbieter die Telemedien gegen Entgelt bereithält. Es genügt, dass solche Inhalte in der Regel gegen Entgelt bereitgehalten werden. Die Kennzeichnungspflichten treffen demnach alle Diensteanbieter, soweit sie Telemedien bereithalten, mit denen auf dem Markt Einkünfte erzielt werden könnten."
Also alles sehr gute Gründe um schleunigst ein Impressum auf die
Sedcard zu setzten, wenn man seine Dienste öffentlich anbietet,
selbst wenn man kein Geld für die Fotos nimmt.
#433Report
[gone] User_6449
19.08.2012
Original von Peter Nickel
Die Leute hier (abgesehen von den Paymodels) machen keine Angebote!! Die wollen zusammen ihr HOBBY ausführen.
Wenn man das auf seiner Sedcard so rüberbringt, braucht man kein Impressum.
Beispiel:
Wenn Du selbst auch in diesem Hobbysinne in der MK unterwegs bist, solltest Du
auf Deiner Sedcard nicht "Gewerbeschein" angeben, Werbung für Dein Mietstudio
machen und auch nicht Fotoausrüstung zur Miete anbieten.
Auf Deiner Sedcard fehlt also ganz klar das Impressum.
Sogar das Bundesjustizministerium selbst warnt in seinem eigenen Informationsblatt
vor der Rechtslage. Daher würde ich die Warnungen nicht in den Wind schlagen und
selbst beim geringsten Zweifel immer ein Impressum angeben.
Viele Grüße
Peter
#434Report
19.08.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Peter Nickel
Die Leute hier (abgesehen von den Paymodels) machen keine Angebote!! Die wollen zusammen ihr HOBBY ausführen.
Wenn man das auf seiner Sedcard so rüberbringt, braucht man kein Impressum.
Beispiel:
Wenn Du selbst auch in diesem Hobbysinne in der MK unterwegs bist, solltest Du
auf Deiner Sedcard nicht "Gewerbeschein" angeben, Werbung für Dein Mietstudio
machen und auch nicht Fotoausrüstung zur Miete anbieten.
Auf Deiner Sedcard fehlt also ganz klar das Impressum.
Sogar das Bundesjustizministerium selbst warnt in seinem eigenen Informationsblatt
vor der Rechtslage. Daher würde ich die Warnungen nicht in den Wind schlagen und
selbst beim geringsten Zweifel immer ein Impressum angeben.
Viele Grüße
Peter[/quote]
Oh,stimmt !!!....fast :-)
Beim zweiten Klick ist man auf bei meinem Impressung :-)
#435Report
[gone] User_6449
19.08.2012
Original von Peter Nickel
Beim zweiten Klick ist man auf bei meinem Impressung :-)
Das reicht leider nicht, denn das Thema sind Sedcards, wie gleich
im ersten Beitrag des Threads beschrieben:
"Gericht bestätigt Impressumspflicht für Social-Community-Seiten"
Viele Grüße
Peter
#436Report
19.08.2012
zum Thema Verlinkung zu einem Impressum ausserhalb der MK:
Was bei anderen Plattformen, wie auch Facebook noch funktionieren mag ist hier in der MK leider nicht so ohne Weiteres möglich, nämlich genau dann, wenn man nicht VIP Mitglied ist. Dann ist es nämlich nicht möglich, im Sedcard Text oder sonstwo einen anklickbaren Link einzufügen der zu einem Impressum führt. Ob es reicht, einfach nur eine nicht klickbare URL zu schreiben, so dass diese erst durch kopieren und einfügen in der Browserleiste zum Impressum führt ist nicht geklärt. Hier wäre also Hendrik gefragt, eine Möglichkeit zu schaffen.
Was ausserdem nicht vollends geklärt ist ist die Frage, was mit "privat" geschalteten Sedcards ist. Diese sind ja nicht ohne Weiteres öffentlich einsehbar, sondern nur innerhalb eines geschlossenen Nutzerkreises wenn dieser im System angemeldet ist.
Ebenso stellt sich mir die Frage, wann der Seitenbetreiber und wann tatsächlich der "Aussteller" Impressumspflichtig ist. Was vielleicht bei Facebook noch durch ein Urteil eindeutig geregelt ist gilt ja noch lange nicht umfassend überall. Kann man davon ausgehen, wenn der Seitenbetreiber Teil-"redaktionell" die Daten auf einer Seite einstellt und verwaltet, dass dann auch einzig der Seitenbetreiber dafür verantwortlich ist obwohl der Inhalt kein bisschen anders ist als auf einer anderen Seite, auf der der jeweilige "Aussteller" selbst die Daten pflegen kann?
Und ist man auch dann Impressums-Pflichtig, wenn der Seiten-Betreiber aktiv inhaltlich eingreifft/freischaltet?
Was bei anderen Plattformen, wie auch Facebook noch funktionieren mag ist hier in der MK leider nicht so ohne Weiteres möglich, nämlich genau dann, wenn man nicht VIP Mitglied ist. Dann ist es nämlich nicht möglich, im Sedcard Text oder sonstwo einen anklickbaren Link einzufügen der zu einem Impressum führt. Ob es reicht, einfach nur eine nicht klickbare URL zu schreiben, so dass diese erst durch kopieren und einfügen in der Browserleiste zum Impressum führt ist nicht geklärt. Hier wäre also Hendrik gefragt, eine Möglichkeit zu schaffen.
Was ausserdem nicht vollends geklärt ist ist die Frage, was mit "privat" geschalteten Sedcards ist. Diese sind ja nicht ohne Weiteres öffentlich einsehbar, sondern nur innerhalb eines geschlossenen Nutzerkreises wenn dieser im System angemeldet ist.
Ebenso stellt sich mir die Frage, wann der Seitenbetreiber und wann tatsächlich der "Aussteller" Impressumspflichtig ist. Was vielleicht bei Facebook noch durch ein Urteil eindeutig geregelt ist gilt ja noch lange nicht umfassend überall. Kann man davon ausgehen, wenn der Seitenbetreiber Teil-"redaktionell" die Daten auf einer Seite einstellt und verwaltet, dass dann auch einzig der Seitenbetreiber dafür verantwortlich ist obwohl der Inhalt kein bisschen anders ist als auf einer anderen Seite, auf der der jeweilige "Aussteller" selbst die Daten pflegen kann?
Und ist man auch dann Impressums-Pflichtig, wenn der Seiten-Betreiber aktiv inhaltlich eingreifft/freischaltet?
#437Report
19.08.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Peter Nickel
Beim zweiten Klick ist man auf bei meinem Impressung :-)
Das reicht leider nicht, denn das Thema sind Sedcards, wie gleich
im ersten Beitrag des Threads beschrieben:
"Gericht bestätigt Impressumspflicht für Social-Community-Seiten"
Viele Grüße
Peter[/quote]
stimmt natürlich auch, weiter steht aber es muss bis zum zweiten Klick sichtbar sein.
#438Report
[gone] User_6449
19.08.2012
Original von lennyG
Und in wie weit lässt sich das Telemedium als Diensleistungsangebot auf die SC
vom Hobbyknipser "Pixel Paule" aus Tittmoning ummünzen?
Ich glaube hier sollte erstmal akribisch Begriffkunde betrieben werden, bevor hier
mit der Pauschalkeule draufgehauen wird^^
Meine erste Frage zur Begriffskunde:
Wer oder was ist "Tittmoning"?
Viele Grüße
Peter
#439Report
19.08.2012
He he. Ich muss ja schon schmunzeln.
Du hast scheinbar keinerlei Gefühl für Begrifflichkeiten.
Eine Sedcard hier in der MK ist gar nicht mit einer Seite auf Facebook zu vergleichen. Eine Sedcard ist in die Seite des Telemediums eingebettet und wird auch von
dem Diensanbieter reguliert.
Du hast scheinbar keinerlei Gefühl für Begrifflichkeiten.
Eine Sedcard hier in der MK ist gar nicht mit einer Seite auf Facebook zu vergleichen. Eine Sedcard ist in die Seite des Telemediums eingebettet und wird auch von
dem Diensanbieter reguliert.
Original von Peter Herhold
Das reicht leider nicht, denn das Thema sind Sedcards, wie gleich
im ersten Beitrag des Threads beschrieben:
"Gericht bestätigt Impressumspflicht für Social-Community-Seiten"
#440Report
Topic has been closed
Mit ähnlichen Argumenten hat man doch auch den Stern im Pass eingeführt.[/quote]
Jo alles scheiss Nazis hier!!!
Du tickst nicht richtig in deiner Birne.[/quote]
Darf ich das unterschreiben?
Viele Grüße
Peter[/quote]
Ihc auch