Gericht bestätigt Impressumspflicht für Social-Community-Seiten 534
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
18.08.2012
"Grundsätzlich ist es zulässig, auf ein außerhalb des Social Media Auftritts – z.B. auf einer eigenen Webseite – vorhandenes Impressum zu verlinken; diese Verlinkung muss dann jedoch einfach zu finden und leicht als Verlinkung auf das Impressum zu erkennen sein."
Ich denke dies bekommt jeder spielend hin.
Ich denke dies bekommt jeder spielend hin.
#362Report
Original von Andreas Kwasniak
"Grundsätzlich ist es zulässig, auf ein außerhalb des Social Media Auftritts – z.B. auf einer eigenen Webseite – vorhandenes Impressum zu verlinken; diese Verlinkung muss dann jedoch einfach zu finden und leicht als Verlinkung auf das Impressum zu erkennen sein."
Ich denke dies bekommt jeder spielend hin.
Das ist doch überhaupt nicht die Frage. Die Frage ist: muss ein Impressum hin oder nicht. *Wie* dann das Impressum dorthin kommt, ist ja nun wirklich kein Problem.
#363Report
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
18.08.2012
Original von plain
[quote]Original von Andreas Kwasniak
"Grundsätzlich ist es zulässig, auf ein außerhalb des Social Media Auftritts – z.B. auf einer eigenen Webseite – vorhandenes Impressum zu verlinken; diese Verlinkung muss dann jedoch einfach zu finden und leicht als Verlinkung auf das Impressum zu erkennen sein."
Ich denke dies bekommt jeder spielend hin.
Das ist doch überhaupt nicht die Frage. Die Frage ist: muss ein Impressum hin oder nicht. *Wie* dann das Impressum dorthin kommt, ist ja nun wirklich kein Problem.[/quote]
Gewerbetreibende benötigen ein Impressum welches leicht auffindbar ist. Bei mir findet es jeder gut sichtbar auf meiner HP.
#364Report
18.08.2012
Ich glaube du bist dir der Tragweite nicht so recht bewusst. Die ungeklärte Frage betrifft
nicht nur mich, sondern ca. 72.000 MK-Nutzer. Es geht hier um eine Rechtsfrage, die
einer klar ausformulierten Antwort des Betreibers bedarf.
Und da genau diese Frage schon vor 9 Monaten hier im Thread gestellt wurde, ist
die Antwort nicht nur wichtig, sondern auch dringlich, da ja aktuell wieder eine
Flutwelle von Abmahnungen wegen fehlender Impressen auf Facebook-Pages stattfindet.
Von daher interessieren mich Links in diesem Thread auch gar nicht.
Mich interessiert nur, was die MK Administration über das Thema denkt, wie damit umgegangen wird, und was sie ihren Usern empfielt.
nicht nur mich, sondern ca. 72.000 MK-Nutzer. Es geht hier um eine Rechtsfrage, die
einer klar ausformulierten Antwort des Betreibers bedarf.
Und da genau diese Frage schon vor 9 Monaten hier im Thread gestellt wurde, ist
die Antwort nicht nur wichtig, sondern auch dringlich, da ja aktuell wieder eine
Flutwelle von Abmahnungen wegen fehlender Impressen auf Facebook-Pages stattfindet.
Von daher interessieren mich Links in diesem Thread auch gar nicht.
Mich interessiert nur, was die MK Administration über das Thema denkt, wie damit umgegangen wird, und was sie ihren Usern empfielt.
Original von ennokiel | Berlin
Du möchtest also, dass Hendrik dir sagt, was du zu tun hast. :) Ich glaube nicht, dass sowas in seinem Sinne wäre. Ein bisschen muss man auch selbst die Verantwortung tragen.
Sei mutig! Klick den Link einfach mal an! Der Autor hat sich sogar die Mühe gemacht, das Urteil verständlich zusammenzufassen.
#365Report
Original von Andreas Kwasniak
[quote]Original von plain
[quote]Original von Andreas Kwasniak
"Grundsätzlich ist es zulässig, auf ein außerhalb des Social Media Auftritts – z.B. auf einer eigenen Webseite – vorhandenes Impressum zu verlinken; diese Verlinkung muss dann jedoch einfach zu finden und leicht als Verlinkung auf das Impressum zu erkennen sein."
Ich denke dies bekommt jeder spielend hin.
Das ist doch überhaupt nicht die Frage. Die Frage ist: muss ein Impressum hin oder nicht. *Wie* dann das Impressum dorthin kommt, ist ja nun wirklich kein Problem.[/quote]
Gewerbetreibende benötigen ein Impressum welches leicht auffindbar ist. Bei mir findet es jeder gut sichtbar auf meiner HP.[/quote]
Jo.
Bei Gewerbetreibenden ist das nicht sonderlich überraschend. Nur ist das hier ja auch eine Hobby-Plattform.
Und worüber wir uns die 36 Seiten hinweg den Kopf eingeschlagen haben: ab wann trifft das auch auf Personen zu, die kein Gewerbe betreiben. Icke beispielsweise. Es ist halt Auslegungssache - irgendwie. Und alles relativ ungeklärt.
#366Report
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
18.08.2012
Okay, bin gespannt auf eine Antwort von offizieller Seite. Ich dachte als Privatperson wäre es klar das man nicht jedem seine Hausanschrift aufs Auge drücken müsse. So wegen Datenschutz und so.
#367Report
18.08.2012
So sehe ich das auch....
Eigentlich ist seit 9 Monaten unklar, wer in der MK impressumspflichtig ist und wer nicht.
Nur die "Gewerbler" mit ensprechender Kennzeichung (Gewerbeschein) oder auch Hobbyisten?
Und da die Rechtsfrage nunmal wichtig für alle MK-User ist,
sollte es dazu auch eine offizielle Antwort geben finde ich.
Eigentlich ist seit 9 Monaten unklar, wer in der MK impressumspflichtig ist und wer nicht.
Nur die "Gewerbler" mit ensprechender Kennzeichung (Gewerbeschein) oder auch Hobbyisten?
Und da die Rechtsfrage nunmal wichtig für alle MK-User ist,
sollte es dazu auch eine offizielle Antwort geben finde ich.
Original von plain
Bei Gewerbetreibenden ist das nicht sonderlich überraschend. Nur ist das hier ja auch eine Hobby-Plattform.
Und worüber wir uns die 36 Seiten hinweg den Kopf eingeschlagen haben: ab wann trifft das auch auf Personen zu, die kein Gewerbe betreiben. Icke beispielsweise. Es ist halt Auslegungssache - irgendwie. Und alles relativ ungeklärt.
#368Report
18.08.2012
Original von lennyG
Von daher interessieren mich Links in diesem Thread auch gar nicht.
Das ist das, was ich mit Eigentverantwortung meine: Mit den gegebenen Informationen, die dir zur Verfügung gestellt werden (die du aber nicht willst), eine Entscheidung treffen.
Mich interessiert nur, was die MK Administration über das Thema denkt, wie damit umgegangen wird, und was sie ihren Usern empfielt.
Möchtest du auch wissen, ob Hendrik dir empfiehlt, deine Telefonrechnung zu bezahlen, damit man dir nicht den Internetanschluss abklemmt? Ich mein... ist ja auch wichtig, oder?
#369Report
18.08.2012
Ähm.... Du verstehst es nicht oder?
Du bist hier mit deiner Meinung nicht gefordert.
Mich interessiert einzig und allein die Tatsache, dass es seit mehr als 9 Monaten ein rechtskräftiges offizielles Gerichtsurteil bezüglich der Impressumspflicht von Seiten in Sozialen Netzwerken gibt und das es von der MK seither keine offizielle Stellungnahme in Form eines Newsletters oder derartiges gibt, in wie weit sich das Urteil speziell auf die MK und ihren 72.000 SCs auswirkt.
Ich hoffe du konntest jetzt verstehen, was mich interessiert.
Und nochmal - Deine Meinung ist es nicht ;)
Du bist hier mit deiner Meinung nicht gefordert.
Mich interessiert einzig und allein die Tatsache, dass es seit mehr als 9 Monaten ein rechtskräftiges offizielles Gerichtsurteil bezüglich der Impressumspflicht von Seiten in Sozialen Netzwerken gibt und das es von der MK seither keine offizielle Stellungnahme in Form eines Newsletters oder derartiges gibt, in wie weit sich das Urteil speziell auf die MK und ihren 72.000 SCs auswirkt.
Ich hoffe du konntest jetzt verstehen, was mich interessiert.
Und nochmal - Deine Meinung ist es nicht ;)
Original von ennokiel | Berlin
Das ist das, was ich mit Eigentverantwortung meine: Mit den gegebenen Informationen, die dir zur Verfügung gestellt werden (die du aber nicht willst), eine Entscheidung treffen.
Möchtest du auch wissen, ob Hendrik dir empfiehlt, deine Telefonrechnung zu bezahlen, damit man dir nicht den Internetanschluss abklemmt? Ich mein... ist ja auch wichtig, oder?
#370Report
[gone] VigarLunaris
18.08.2012
Tja dann muss halt ein entsprechendes Feld in der MK her, wo das Impressum gepflegt werden kann sobald ein Gewerbeschein im Einsatz ist, nur dann ist ja die Gewerbliche Nutzung gegeben.
#371Report
18.08.2012
Original von VigarLunaris
Tja dann muss halt ein entsprechendes Feld in der MK her, wo das Impressum gepflegt werden kann sobald ein Gewerbeschein im Einsatz ist, nur dann ist ja die Gewerbliche Nutzung gegeben.
Extra-Feld wäre nett, ist aber kein muss.
Es hindert Dich niemand daran, die notwendigen Informationen im SC-Text
unterzubringen und im Gegensatz zu FB ist das dann auch unmittelbar sichtbar.
Die Frage bleibt: Wer muss das denn alles machen ?
Gerade hier entzünden sich ja die Geister bei den Begriffen:
- gewerblicher Anbieter
- Diensteanbieter
- geschäftsmässig
- andere als private Nutzung
#372Report
18.08.2012
Naja ... "Hobbyplattform" denke ich gilt nur bedingt ... es gibt einen extra Balken mit der Aufschrift "Gewerbeschein vorhanden". Wenn das mal nicht der Definition des Hobbys klar widerspricht bzw. einer gewerblichen Nutzung gleichzusetzen ist. Da gibt es "Models" ... genau 17 Jahre alt, zwei Jahre hier und ca. 500 Bewertungen. Wenn da nun nicht steht "Gewerbeschein vorhanden", also wenn es keinen Grund gibt wegen des fehlenden Impressum abzumahnen, dann ist es zumindest ein möglicher Fall für die Damen und Herren der Steuerfahndung. Mit anderen Worten, man sollte die ganze Angelegenheit nicht zu leicht nehmen. Wie oft steht hier in den Ausschreibungen ... "suchen für ein Kundenprojekt ..." - das ist schlicht und ergreifend eine gewerbliche Nutzung. Gewerblich ist es auch, wenn ich eine mit einer Gewinnabsicht verknüpfte Dienstleistung anbiete, etwa einen gut dotierten Workshop.
#373Report
18.08.2012
Original von a-fis
Gewerblich ist es auch, wenn ich eine mit einer Gewinnabsicht verknüpfte Dienstleistung anbiete, etwa einen gut dotierten Workshop.
Stimmt, nur dass das TMG von einem Diensteanbieter spricht und das nicht auf Gewerbe beschränkt:
§1 TMG Anwendungsbereich
(1) [...] Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter [...] [b]unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird[b].
und
§2 TMG Begrifsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes
1. ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt
sowie
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: [...]
Also benötigt man zwei Voraussetzungen:
1. geschäftsmässig (nicht gewerblich!)
2. in der Regel gegen Entgelt angeboten
_________________________________________________________
Zwei Beispielinterpretationen meinerseits:
1. Ich zeige meine Urlaubsschnappschüsse auf meiner Homepage.
Das ist weder geschäftsmässig noch wird das in der Regel gegen Geld angeboten
(letzteres vielleicht dann, wenn die Qualität der Bilder hoch ist und auch die
über das Betrachten hinausgehende Nutzung eingeräumt wird.)
Ansonsten ein klares Nein zu den Voraussetzungen von §5 TMG
Ich ziehe eine Bilddatenbank a la Wikimedia hoch, die Bilder sind alle
kostenlos verfügbar.
Das ist durchaus geschäftsmässig und es gibt eine Reihe von Anbietern,
die so etwas gegen Entgelt anbieten.
Also ein klares Ja zu den Voraussetzungen.
_________________________________________________________
Das Urteil von Seite 1 sagt nun nicht mehr, als das die Regeln des TMG
für eine Seite in einem sozialen Netzwerk für denjenigen der dort die
Inhalte einstellt und nicht den Netzwerk-Betreiber gilt, genau so als
ob er diese auf einem selbstädndigen Internetauftritt bereitstellen würde.
#374Report
Original von Fotofuxx
...
Ich ziehe eine Bilddatenbank a la Wikimedia hoch, die Bilder sind alle
kostenlos verfügbar.
Das ist durchaus geschäftsmässig und es gibt eine Reihe von Anbietern,
die so etwas gegen Entgelt anbieten.
Also ein klares Ja zu den Voraussetzungen.
...
Wäre ich mir nicht so sicher.
Es wäre zu klären, unter welchen Bedingungen etwas 'regelmässig' gegen Entgelt angeboten wird.
Wenn man das mal auf Fotografieren überträgt: früher wurden Bilder, wie sie hier gezeigt werden, in der Regel von Fotografen gemacht, die das typischerweise für Geld getan haben. Mittlerweile habe ich da aber meine Zweifel, ob das 'regelmässig' noch der Fall ist. Die Exisitenz von diversen Fotografenportalen - und eben auch der MK -, in der sich haufenweise Personen tummeln, die das meist nicht gegen Geld tun, zeigt ja, dass das Anfertigen von Fotos auch aus dem Bereich der Peoplefotografie nicht mehr unbedingt etwas ist, für das Geld ausgegeben wird.
Und auch bei Bilddatenbanken wäre ich da vorsichtig: es gibt etliche - auch sehr grosse - Bilddatenbanken, die frei verfügbar und nicht mit irgendwelchen Kosten (für die Nutzer) verbunden sind.
Deshalb muss da tatsächlich eine genauere Klärung her. Dummerweise kann das schlecht die MK entscheiden...
Allerdings: ich werde sicherlich nicht meine Adresse irgendwelchen Internetsurfen zu Füssen legen. Dann lösch ich meinen Account hier halt. Und diverse Modelle werden das dann vermutlich auch tun.
#375Report
18.08.2012
Original von plain
Wäre ich mir nicht so sicher.
... und Deine Interpretation dieser Unsicherheit ist Dein Risiko.
Original von plain
Es wäre zu klären, unter welchen Bedingungen etwas 'regelmässig' gegen Entgelt angeboten wird.
Regelmässig heisst weder häufig noch überwiegend oder gar ausschliesslich.
Sicher kann kann sich das für einzelne Felder im Laufe der Zeit ändern,
aber da ich so etwas lieber mit Freunden als einem Richter diskutiere
setze ich "im Zweifel" ein Impressum ein.
#376Report
#377
18.08.2012
Original von Heinz Drstak - CSM Mediendienst
Mann, müssen hier etliche Leute Angst davor haben, ihren Namen und ihre Adresse zu nennen.
Sollen doch die Mama zu Hause und die Arbeitkollegen auch wissen, was der Papa bzw. Kollege so für Bilderchen macht ... :-)))
Das ist doch nicht das Problem
#378Report
18.08.2012
Original von Model Claudia_K
Ist es wirklich möglich eine sogenannte "Kontaktperson " anzugeben , und wenn ja was muss die Person sein ? Jurist oder auch Liesjen Müller von nebenan die man schon Jahre kennt ??
Wenn (!) man eine Impressumspflicht bejaht, dann muss nach dem TMG
"den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind" angegeben
werden. Bei einer Firma ist das der Firmensitz, bei einer natürlichen Persone
deren Wohnsitz.
Dazu "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post"
Manche halten email für ausreichend, wenn sie regelmässig gelesen wird,
andere halten eine Telefonnummer für notwendig.
Da ist erst mal kein Platz für eine "Strohfrau".
Aber natürlich kann jemand anderes eine "Agentur" betreiben und selbst
die SC pflegen und hegen und Dich hier quasi "anbieten". Dann wäre der
Agenturbetreiber derjenige, der genannt werden muss.
Davon mal abgesehen, wenn ein Abmahner auf die Suche geht, wird er
erst einmal nach fehlenden Informationen suchen und nicht unbedingt
deren Korrektheit überpfrüfen. Das soll jetzt kein Aufruf sein, irgendwelche
Phantasieinformationen einzutragen, da das ziemlich nach hinten los gehen
kann, wenn ein Abmahnschreiben eben nicht zugeht und dann doch
wegen was anderem geklagt wird, nur weil man nicht reagieren konnte.
Aber wenn es die Adresse der Freundin ist und Du dort auch auf dem
Postkasten stehst, dann kommt die Post zumindest an.
Allerdings bekommt dann auch die Freunding Besuch vom Stalker.
#379Report
Topic has been closed
Du möchtest also, dass Hendrik dir sagt, was du zu tun hast. :) Ich glaube nicht, dass sowas in seinem Sinne wäre. Ein bisschen muss man auch selbst die Verantwortung tragen.
Sei mutig! Klick den Link einfach mal an! Der Autor hat sich sogar die Mühe gemacht, das Urteil verständlich zusammenzufassen.