Gericht bestätigt Impressumspflicht für Social-Community-Seiten 534
07.11.2011
Original von Marc Stephan
[...]
Da hier auf alles geantwortet wird außer auf die einzige wesentliche Frage zu diesem Thema: "wer muss als geschäftsmäßig gelten" - bin ich jetzt raus.
guck mal auf den beitrag, den ich eine minute vor dir abgeschickt habe ;)
#302Report
07.11.2011
Original von Peter Herhold
Dann erklär mir doch einfach, was eine IP-Adresse ist.
Dann bring doch Du lieber erst mal ein Beispiel wieso um alles in der Welt jemand, der nur anonym auf der MK surft und falsche Adressangaben hier macht ausgerechnet ein Impressum online stellen sollte?
Ein Argument welches Du ziemlich sturköpfig ignorierst.
Zum Thema mit den Behörden:
Das kam eigentlich nur auf, weil viele hier das Impressum nur deshalb gut finden, weil sie es für etwas verwenden können für das es nie gedacht war.
Ich habe absolut kein Problem damit, wenn jemand von mir denkt, ich sei unseriös, wenn ich kein Impressum veröffentlichen will.
Dann shoote ich halt nur noch mit Modellen, die damit kein Problem haben.....wie es bei 99% aller Fälle bisher in der MK auch ist.
Aber ich selbst will die Wahl haben, ob ich ein Impressum einstelle oder nicht. Es ist meine Sache wie ich mein Hobby ausübe und wie "seriös" ich auftreten will
#303Report
[gone] User_6449
07.11.2011
Original von Satyr [GothicModels.net]
Lerne endlich mal, dass dein Deutschland nicht die Welt ist.
Weshalb mein Deutschland? Ich stamme gar nicht aus Deutschland ...
Viele Grüße
Peter
#304Report
[gone] Christin Berndt
08.11.2011
es gibt mittlerweile ne App: https://www.facebook.com/yourfans?sk=app_199497643448635
Original von Stefan Pausch
Und wo könnte man jetzt auf einer FB Fanpage ein Impressum eingeben?
#305Report
[gone] Christin Berndt
08.11.2011
richtig auch diese betrifft es !!! Das heißt jedes Model welches regelmäßig ihr Hobby betreibt und das mehr oder weniger öffentlich anbietet muss ein impressum auf allen social media plattformen sowie mk haben.
Und auch Hobbyfotografen, da diese ebenso eine Dienstleistung anbieten, auch wenn es nur TFP Shootings sind
Ebenso dürfte das für alle Modelle gelten, egal ob sie Geld fürs Modeln nehmen oder nicht[/quote]
Original von Pixelspalter
[quote]Original von anTon
ja klar, ein Fotograf , und da meine ich jetzt einen der das gewerblich/freiberuflich/wie auch immer macht, der fällt darunter.
Und auch Hobbyfotografen, da diese ebenso eine Dienstleistung anbieten, auch wenn es nur TFP Shootings sind
Ebenso dürfte das für alle Modelle gelten, egal ob sie Geld fürs Modeln nehmen oder nicht[/quote]
#306Report
[gone] Christin Berndt
08.11.2011
Es zählt für dich trotzdem, weil die Tatsache unten stehend alleine reicht, du bietest dich an bzw. in Verbindung mit anderen kontinuierlich einer Tätigkeit nachzugehen - dem fotografieren.
Das bedeutet geschäftsmäßig ... der Fall unten ist gewerblich.
Ich biete keine Leistung an, sondern suche Leute, mit denen ich
gemeinsam mein Hobby ausleben kann.
Wenn sich Leute im Internet zum gemeinsamen Urlaub verabreden,
dann ist das nicht geschäftsmässig. Wenn jemand Urlaube organisiert,
anbietet und vertickt, dann ist das geschäftsmässig.[/quote]
Das bedeutet geschäftsmäßig ... der Fall unten ist gewerblich.
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Image Worx
denn ALLE bieten hier Leistungen an.
Ich biete keine Leistung an, sondern suche Leute, mit denen ich
gemeinsam mein Hobby ausleben kann.
Wenn sich Leute im Internet zum gemeinsamen Urlaub verabreden,
dann ist das nicht geschäftsmässig. Wenn jemand Urlaube organisiert,
anbietet und vertickt, dann ist das geschäftsmässig.[/quote]
#307Report
08.11.2011
Original von Artline Photography | LE
Es zählt für dich trotzdem, weil die Tatsache unten stehend alleine reicht, du bietest dich an bzw. in Verbindung mit anderen kontinuierlich einer Tätigkeit nachzugehen - dem fotografieren.
Das bedeutet geschäftsmäßig ... der Fall unten ist gewerblich.
Ich biete mich trotzdem nicht an - bin doch keine Ware !
Auch wenn es vielleicht für die Definition von "geschäftsmässig" seitens der
Gerichte nicht relevant sein sollte - schauen wir mal was sich hier an Recht-
sprechung herausbildet - meine Art, wie ich meinem Hobby nachgehe
unterscheidet sich grundlegend von der eines käuflichen Fotografen.
Pixelspalter hat das recht schön beschrieben - brauche ich also nicht wiederholen ...
#308Report
[gone] User_6449
08.11.2011
Original von Artline Photography | LE
es gibt mittlerweile ne App: https://www.facebook.com/yourfans?sk=app_199497643448635
Ich bin nicht sicher, ob man für die paar Zeilen des Impressums
tatsächlich eine "App" braucht, denn jeder der schreiben kann
und weiß worum es geht, kriegt das sicher auch ganz allein hin.
Es gibt also Leute die schnell mal eine "App" produzieren, auf den
Zug aufspringen und Kunden fangen möchten, weil die Imressums-
pflicht momentan mal wieder ein aktuelles Thema ist ...
Viele Grüße
Peter
#309Report
08.11.2011
Original von Artline Photography | LE
Es zählt für dich trotzdem, weil die Tatsache unten stehend alleine reicht, du bietest dich an bzw. in Verbindung mit anderen kontinuierlich einer Tätigkeit nachzugehen - dem fotografieren.(...)
...und wenn ich nun als Hobby gerne Billiard spiele ?.... oder Pullover um die Wette stricke oder ...Waldspaziergänge mache ?
Für diese Hobbys suche ich Mitstreiter.
Bin ja ein geselliger Mensch und Billiard spielen alleine ist sowieso blöd ^^
Ich mache eine FB Seite auf..
Stell mich kurz vor mit meinem Namen...
Suche Gleichgesinnte für meine Hobbys....
Ähem....
Ich nehm dir jetzt nicht ab das ich ein Impressum benötige ^^
#310Report
08.11.2011
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Artline Photography | LE
es gibt mittlerweile ne App: https://www.facebook.com/yourfans?sk=app_199497643448635
Ich bin nicht sicher, ob man für die paar Zeilen des Impressums
tatsächlich eine "App" braucht, denn jeder der schreiben kann
und weiß worum es geht, kriegt das sicher auch ganz allein hin.
Es gibt also Leute die schnell mal eine "App" produzieren, auf den
Zug aufspringen und Kunden fangen möchten, weil die Imressums-
pflicht momentan mal wieder ein aktuelles Thema ist ...
Viele Grüße
Peter[/quote]
Das ist sicher keine seriöse App. ^^
#311Report
[gone] User_6449
08.11.2011
Original von Satyr [GothicModels.net]
[quote]Original von Peter Herhold
[quote]Original von Artline Photography | LE
es gibt mittlerweile ne App: https://www.facebook.com/yourfans?sk=app_199497643448635
Ich bin nicht sicher, ob man für die paar Zeilen des Impressums
tatsächlich eine "App" braucht, denn jeder der schreiben kann
und weiß worum es geht, kriegt das sicher auch ganz allein hin.
Es gibt also Leute die schnell mal eine "App" produzieren, auf den
Zug aufspringen und Kunden fangen möchten, weil die Imressums-
pflicht momentan mal wieder ein aktuelles Thema ist ...
Viele Grüße
Peter[/quote]
Das ist sicher keine seriöse App. ^^[/quote]
Da sind wir ausnahmsweise mal einer Meinung ... ;-)
Denn der Anbieter hat selbst kein Impressum bei facebook,
obwohl er geschäftsmäßig handelt, auch wenn sein "App"
kostenlos ist.
Also der erste Kandidat für eine Abmahnung ...
Viele Grüße
Peter
#312Report
08.11.2011
Ist schon interessant, wie so kurz nach dem Urteil - und das obwohl die Gesetzeslage schon seit Jahren gilt - gleich der Abmahnwahn hochkocht :)
Auch auf das Urteil hin wird sich über lange Zeit nicht wirklich was ändern
Auch auf das Urteil hin wird sich über lange Zeit nicht wirklich was ändern
#313Report
[gone] User_6449
09.11.2011
Zu Abmahnungen in größerem Umfang (wie z.B. bei Urheberrechtsverletzung)
wird es bei der Impressumspflicht wohl kaum kommen. Denn um überhaupt eine
durchsetzbare Abmahnung tätigen zu können, muß man einen Nachteil durch
den Abzumahnenden erlitten haben, bzw. erleiden. Zum Beispiel einen Wett-
bewerbsnachteil, oder einen finanziellen Schaden.
Das beschreibt auch das betreffende Urteil sehr schön, denn dort geht es um
Mitbewerber, welche im Wettbewerbsverhältnis stehen. Es geht also um eine
Wettbewerbsverzerrung, weil ein Mitbewerber pflichtgemäß ein Impressum zur
Aufklärung führt, der andere aber nicht.
Einfach in einer Abmahnung festzustellen "xy hat kein Impressum" reicht nicht
aus, sondern man muß seinen Nachteil daraus auch begründen, sonst könnte
ja jeder kommen ...
Viele Grüße
Peter
wird es bei der Impressumspflicht wohl kaum kommen. Denn um überhaupt eine
durchsetzbare Abmahnung tätigen zu können, muß man einen Nachteil durch
den Abzumahnenden erlitten haben, bzw. erleiden. Zum Beispiel einen Wett-
bewerbsnachteil, oder einen finanziellen Schaden.
Das beschreibt auch das betreffende Urteil sehr schön, denn dort geht es um
Mitbewerber, welche im Wettbewerbsverhältnis stehen. Es geht also um eine
Wettbewerbsverzerrung, weil ein Mitbewerber pflichtgemäß ein Impressum zur
Aufklärung führt, der andere aber nicht.
Einfach in einer Abmahnung festzustellen "xy hat kein Impressum" reicht nicht
aus, sondern man muß seinen Nachteil daraus auch begründen, sonst könnte
ja jeder kommen ...
Viele Grüße
Peter
#314Report
09.11.2011
Und genau diese Frage habe ich weiter oben schon mal gestellt.
Was wäre überhaupt der Nachteil den ein anderer Hobbyfotograf erleiden könnte durch jemanden, der sein Impressum nicht angebeben hat?
Was wäre überhaupt der Nachteil den ein anderer Hobbyfotograf erleiden könnte durch jemanden, der sein Impressum nicht angebeben hat?
#315Report
09.11.2011
Wenn man so gehirngewaschen ist, dann fehlt halt die Einsicht dass es nur ein "Gesetz" ist um die "Abmahnindustrie" zu finanzieren.
#316Report
09.11.2011
Original von Satyr [GothicModels.net]
Wenn man so gehirngewaschen ist, dann fehlt halt die Einsicht dass es nur ein "Gesetz" ist um die "Abmahnindustrie" zu finanzieren.
Das hört sich allerdings einfach nur nach Verschwörungstheorie an
#317Report
[gone] User_6099
09.11.2011
Vielleicht solltest Du mal links die Menueleiste aufklappen...
so viel darf man sogar von durchschnittlich intelligenten Menschen erwarten...
und dann findest du auch ein Impressum.
wenn sie die .app schon anbieten... werden sie sie wohl auch aus werbetechnischen Zwecken verwenden.
Ich bin nicht sicher, ob man für die paar Zeilen des Impressums
tatsächlich eine "App" braucht, denn jeder der schreiben kann
und weiß worum es geht, kriegt das sicher auch ganz allein hin.
Es gibt also Leute die schnell mal eine "App" produzieren, auf den
Zug aufspringen und Kunden fangen möchten, weil die Imressums-
pflicht momentan mal wieder ein aktuelles Thema ist ...
Viele Grüße
Peter[/quote]
Das ist sicher keine seriöse App. ^^[/quote]
Da sind wir ausnahmsweise mal einer Meinung ... ;-)
Denn der Anbieter hat selbst kein Impressum bei facebook,
obwohl er geschäftsmäßig handelt, auch wenn sein "App"
kostenlos ist.
Also der erste Kandidat für eine Abmahnung ...
Viele Grüße
Peter[/quote]
so viel darf man sogar von durchschnittlich intelligenten Menschen erwarten...
und dann findest du auch ein Impressum.
wenn sie die .app schon anbieten... werden sie sie wohl auch aus werbetechnischen Zwecken verwenden.
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Satyr [GothicModels.net]
[quote]Original von Peter Herhold
[quote]Original von Artline Photography | LE
es gibt mittlerweile ne App: https://www.facebook.com/yourfans?sk=app_199497643448635
Ich bin nicht sicher, ob man für die paar Zeilen des Impressums
tatsächlich eine "App" braucht, denn jeder der schreiben kann
und weiß worum es geht, kriegt das sicher auch ganz allein hin.
Es gibt also Leute die schnell mal eine "App" produzieren, auf den
Zug aufspringen und Kunden fangen möchten, weil die Imressums-
pflicht momentan mal wieder ein aktuelles Thema ist ...
Viele Grüße
Peter[/quote]
Das ist sicher keine seriöse App. ^^[/quote]
Da sind wir ausnahmsweise mal einer Meinung ... ;-)
Denn der Anbieter hat selbst kein Impressum bei facebook,
obwohl er geschäftsmäßig handelt, auch wenn sein "App"
kostenlos ist.
Also der erste Kandidat für eine Abmahnung ...
Viele Grüße
Peter[/quote]
#318Report
09.11.2011
Original von Peter Herhold
Das beschreibt auch das betreffende Urteil sehr schön, denn dort geht es um
Mitbewerber, welche im Wettbewerbsverhältnis stehen.
Im Prinzip steht jeder Fotograf mit jedem anderen Fotografen in einem Wettbewerbsverhältnis. Das würde dann ja auch reichen, wenn man das Urteil zu Grunde legt.
Genauso könnte auch der gewerbliche Fotograf argumentieren, dass der Hobby-Fotograf ihm die Kundschaft wegnimmt, denn jemand, der sich von einem Hobby-Fotografen ablichten lässt, der geht nicht nochmal zusätzlich in's Fotostudio um da dann gegen Geld Bilder machen zu lassen.
Also steht der Hobby-Fotograf auch in Konkurrenz zum gewerblichen Fotografen und drückt sich dann auch noch um die Impressumspflicht mit der Begründung er würde es ja nur so als Hobby machen.
#319Report
09.11.2011
Original von Pixelspalter
Und genau diese Frage habe ich weiter oben schon mal gestellt.
Was wäre überhaupt der Nachteil den ein anderer Hobbyfotograf erleiden könnte durch jemanden, der sein Impressum nicht angebeben hat?
Abmahnungen auf Grundlage des Wettbewerbsrechts sind generell nur möglich, wenn zwischen Abgemahnten und Abmahnendem ein Wettbewerbsverhältnis besteht, was schon mal generell gewerbliches oder freiberufliches, auf jeden Fall aber "kommerzielles" Handeln voraussetzt.
"Hobbyfotografen" können sich da recht leicht hinbringen mit ihrem Wahn, unbedingt mit ihrem Hobby Geld verdienen zu wollen, und sei es bei Fotolia.
Ein nicht vorschriftsmäßiger Verweis auf's Impressum wurde, wenn ich richtig erinnere, vor einiger Zeit mal vom BGH als zu geringfügig betrachtet, um einen "unlauteren Wettbewerb" zu begründen.
Allerdings können die zuständigen Aufsichtsbehörden ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht verhängen. Das wären bei Websites die Landesmedienanstalten.
#320Report
Topic has been closed
Und wie schon mehrfach gesagt, es geht nicht um die MK, auch wenn das scheinbar tatsächlich der Mittelpunkt des Universums ist und maßgeblich für jegliche Gesetzgebung sein sollte. Es geht ganz allgemein um Menschen, die geschäftsmäßig (nicht erwerbsmäßig) eine Website oder ähnliches betreiben.
Da hier auf alles geantwortet wird außer auf die einzige wesentliche Frage zu diesem Thema: "wer muss als geschäftsmäßig gelten" - bin ich jetzt raus.