Gericht bestätigt Impressumspflicht für Social-Community-Seiten 534
06.11.2011
Original von Marc Stephan
@Pixelspalter:
Du wirfst immer fleißig durcheinander, für was die MK da ist und wie sie einzelne nutzen.
Wenn Tante Friede von nebenan oder ihr Töchterchen mal schöne Fotos von sich haben möchten und sich deshalb hier anmelden ... nutzen sie die MK nicht so, wie sie eigentlich gedacht ist. Sie haben nämlich gar nicht die Absicht "dauerhaft" zu modeln.
Ich glaube da bist eher Du das, der hier einen falschen Eindruck von der MK hat. Denn GENAU dafür ist die MK da. Für Leute, die ein Hobby ausleben möchten....ohne genaue Definition wie oft und mit welcher Absicht.
Oder glaubst Du die zigtausend angemeldeten Benutzer hier haben die Absicht, dauerhaft zu modeln?
Ich denke nicht die sollten zu einer anderen Plattform wechseln sondern eher Du zu einer richtigen Model-Agentur.
Ich bin hier seit über 5 Jahren angemeldet und hab über die MK gerade mal 75 Shootings abgewickelt. Das ist im Durdhschnitt gerade mal 1 Shooting pro Monat. Außerdem habe ich schon öfter mal Pausen von mehreren Monaten gehabt.
Und wenn ich mich morgen dazu entscheide aufzuhören, dann ist das einfach so.
Nur weil der Gesetzgeber meint, mein "Angebot" wäre auf Dauerhaftigkeit und Wiederholung ausgelegt heißt das noch lange nicht, daß diese Definition auch stimmt.
Nicht mal ich weiß was ich nächsten Monat machen werde und ob ich dann dieses Hobby weiterhin ausüben werde. Ich habe hier keinen konkreten Plan denn es ist nur eine Freizeitbeschäftigung von mir. Ich mache das nach Lust und Laune
#222Report
[gone] User_6449
06.11.2011
Original von Satyr [GothicModels.net]
Was für ein Unsinn. Wenn das so wäre, warum gilt dieses Abmahn-Abzock-Gesetz denn nur in Deutschland?
Das gibt es nicht nur in Deutschland, sondern die entsprechenden Richtlinien
kommen aus der EU und die zugehörigen Staaten setzen das nach und nach
um. In Östererreich nennt es sich z.B "E-Commerce-Gesetz" in Deutschland
"Telemediengesetz" und andere Staaten der EU nennen es eben anders ...
Hier kannst Du Dich informieren: Klick
Viele Grüße
Peter
#223Report
06.11.2011
Original von plain
und dass nach diesem Verständins vermutlich alle Sedcards hier unter die Impressumspflicht fallen würden ist eigentlich wohl auch unstrittig.
Sogar noch eines drauf:
Diejenigen, die glauben nicht darunter zu fallen haben eigentlich hier nichts zu suchen, denn dann sind sie nicht daran interessiert, die MK so zu nutzen, wie sie gedacht ist
#224Report
Original von Image Worx
[quote]Original von plain
und dass nach diesem Verständins vermutlich alle Sedcards hier unter die Impressumspflicht fallen würden ist eigentlich wohl auch unstrittig.
Sogar noch eines drauf:
Diejenigen, die glauben nicht darunter zu fallen haben eigentlich hier nichts zu suchen, denn dann sind sie nicht daran interessiert, die MK so zu nutzen, wie sie gedacht ist[/quote]
Gut. Das wäre dann ein weiterer strittiger Punkt - die Frage, wozu die MK so alles da ist.
#225Report
06.11.2011
Original von Marc Stephan
Wenn Tante Friede von nebenan oder ihr Töchterchen mal schöne Fotos von sich haben möchten und sich deshalb hier anmelden ... nutzen sie die MK nicht so, wie sie eigentlich gedacht ist. Sie haben nämlich gar nicht die Absicht "dauerhaft" zu modeln.
Das ist doch aber ein gutes Beispiel für ein Geschäft: Bilder gegen Nutzungsrechte.
#226Report
06.11.2011
Mal eine ganz andere Frage
Die Impressumspflicht wird ja oft bei Abmahnungen angeführt, daß ein Mitbewerber einen wettbewerbsrechtlichen Nachteil erleiden würde, wenn jemand die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält.
Aber worin genau würde der Nachteil für einen Mitbewerber hier in der MK bestehen, wenn ich kein Impressum auf meiner Seite habe?
Ist es nicht im Gegenteil eher so, daß er mit Impressum eher einen Vorteil hat, weil seine Sedcard seriöser wirkt?
Dann bleibt die Frage, wieso ich es mir nicht aussuchen können soll, ob ich diese "gefühlte" Seriosität ebenso zeigen will oder nicht
P.S.: Wer hier immer noch nicht verstanden hat, daß die MK ein Werkzeug ist, welches dazu dient, genau das damit zu machen was einem selbst(!) in den Sinn kommt und nicht ein festes Rahmenwerk mit allen möglichen Pflichten der sollte noch mal genau darüber nachdenken ;)
Ist immer wieder lustig zu lesen was die Leute denken, wozu die MK da ist.
Das ist eben nicht für die eine oder für die andere Seite.....sondern für alle Seiten und Intentionen.
Die Impressumspflicht wird ja oft bei Abmahnungen angeführt, daß ein Mitbewerber einen wettbewerbsrechtlichen Nachteil erleiden würde, wenn jemand die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält.
Aber worin genau würde der Nachteil für einen Mitbewerber hier in der MK bestehen, wenn ich kein Impressum auf meiner Seite habe?
Ist es nicht im Gegenteil eher so, daß er mit Impressum eher einen Vorteil hat, weil seine Sedcard seriöser wirkt?
Dann bleibt die Frage, wieso ich es mir nicht aussuchen können soll, ob ich diese "gefühlte" Seriosität ebenso zeigen will oder nicht
P.S.: Wer hier immer noch nicht verstanden hat, daß die MK ein Werkzeug ist, welches dazu dient, genau das damit zu machen was einem selbst(!) in den Sinn kommt und nicht ein festes Rahmenwerk mit allen möglichen Pflichten der sollte noch mal genau darüber nachdenken ;)
Ist immer wieder lustig zu lesen was die Leute denken, wozu die MK da ist.
Das ist eben nicht für die eine oder für die andere Seite.....sondern für alle Seiten und Intentionen.
#227Report
06.11.2011
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Satyr [GothicModels.net]
Was für ein Unsinn. Wenn das so wäre, warum gilt dieses Abmahn-Abzock-Gesetz denn nur in Deutschland?
Das gibt es nicht nur in Deutschland, sondern die entsprechenden Richtlinien
kommen aus der EU und die zugehörigen Staaten setzen das nach und nach
um. In Östererreich nennt es sich z.B "E-Commerce-Gesetz" in Deutschland
"Telemediengesetz" und andere Staaten der EU nennen es eben anders ...
Hier kannst Du Dich informieren: Klick
Viele Grüße
Peter[/quote]
Was richtig ist: in der Schweiz gibt es sowas wie Abmahnungen nicht.
Dort wird die Impressums-Pflicht allerdings auch im Strafgesetz-Buch geregelt.
Was heisst: statt mit einer Abmahung vom Anwalt wird derjenige, der gegen die Impressums-Pflicht verstösst gleich vor den Richter gezerrt und zu einer Strafe verdonnert.
Allerdings gibt es eben in der Schweiz die Impressumspflicht nur für materielle Veröffentlichungen (Zeitschriften etc) und (noch!) nicht für's Internet
#228Report
06.11.2011
Original von Pixelspalter
Aber worin genau würde der Nachteil für einen Mitbewerber hier in der MK bestehen, wenn ich kein Impressum auf meiner Seite habe?
Das wird dir ein Anwalt, der Geld verdienen will, schon ausführlich erklären können. :)
Wahrscheinlich ist es "A hält sich an gesetzliche Vorgaben, B aber nicht".
#229Report
06.11.2011
Original von Enno Kiel - Berlin
Wahrscheinlich ist es "A hält sich an gesetzliche Vorgaben, B aber nicht".
Was aber nicht den Nachteil für A - der angeblich daraus entstehen soll - erklärt ;)
Das hört sich für mich eher nach Prinzipienreiterei an. Aber das Abmahnwesen hat ja in vielen Fällen weniger was mit Vernunft als mehr mit Geldmacherei zu tun.
#230Report
06.11.2011
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Marc Stephan
@Pixelspalter:
Du wirfst immer fleißig durcheinander, für was die MK da ist und wie sie einzelne nutzen.
Wenn Tante Friede von nebenan oder ihr Töchterchen mal schöne Fotos von sich haben möchten und sich deshalb hier anmelden ... nutzen sie die MK nicht so, wie sie eigentlich gedacht ist. Sie haben nämlich gar nicht die Absicht "dauerhaft" zu modeln.
Ich glaube da bist eher Du das, der hier einen falschen Eindruck von der MK hat. Denn GENAU dafür ist die MK da. Für Leute, die ein Hobby ausleben möchten....ohne genaue Definition wie oft und mit welcher Absicht.
Oder glaubst Du die zigtausend angemeldeten Benutzer hier haben die Absicht, dauerhaft zu modeln?
Ich denke nicht die sollten zu einer anderen Plattform wechseln sondern eher Du zu einer richtigen Model-Agentur.[/quote]
unabhängig davon, was Model oder Fotograf hier mit welchem regelmässigen oder auch unregelmässigen Intervall tun will. Eines tun hier alle beteiligten auf jeden Fall und zwar dauerhaft: Bilder ausstellen. Und zwar solche, die in aller Regel NICHT nur rein privat sind.
Ich bin hier seit über 5 Jahren angemeldet und hab über die MK gerade mal 75 Shootings abgewickelt. Das ist im Durdhschnitt gerade mal 1 Shooting pro Monat. Außerdem habe ich schon öfter mal Pausen von mehreren Monaten gehabt.
Und wenn ich mich morgen dazu entscheide aufzuhören, dann ist das einfach so.
stehr dir frei. Aber auch wenn du morgen gehst hast du hier 5 Jahre lang ein ständiges Angebot bereit gehalten, was dich heute imprssums-pflichtig macht. Egal ob du morgen gehen wirst oder nicht.
Nur weil der Gesetzgeber meint, mein "Angebot" wäre auf Dauerhaftigkeit und Wiederholung ausgelegt heißt das noch lange nicht, daß diese Definition auch stimmt.
Du hast deine Sedcard hier nun mal dauerhaft, wie du ja selbst sagtest, seit über 5 Jahren.
Nicht mal ich weiß was ich nächsten Monat machen werde und ob ich dann dieses Hobby weiterhin ausüben werde. Ich habe hier keinen konkreten Plan denn es ist nur eine Freizeitbeschäftigung von mir. Ich mache das nach Lust und Laune
Aber du hast deine Seite hier nun mal dauerhaft laufen. Ob du nun aber nur ab und zu mal ein Shooting hast oder auch nicht, das Angebot, das du hier mit deiner Sedcard bereit stellst ist dennoch dauerhaft.
Stall dir das doch nur mal ein wenig abgewandelt vor:
ein Immobilien Makler betreibt eine Internet Seite, darauf stellt er ausschliesslich absolute Luxus-Immobilien vor, nicht unter 4 Millionen Euro pro Stück wert.
Dieser Wert heisst für den Makler, dass er a nicht ständig was verkaufen muss, sondern dass es ihm reicht, ein einziges Mal im Jahr eines dieser Häuser zu verkaufen, um 120.000 Euro Provision abzustauben was ihm für ein Jahr zum Leben ganz gut reichen sollte.
Der Makler macht das ganze also nur ein einziges Mal im Jahr. Also WEIT seltener, als du durchschnittlich deine Shootings hast.
Glaubst du aber, dass der Makler deshalb nicht Impressums-Pflichtig ist?
Er verkauft ja nicht ständig irgendwelche Häuser, sondern nur ganz ganz unregelmässig, so etwa ein mal im Jahr (vielleicht ist der letzte Verkauf ja auch schon mittlerweile 18 Monate her und er haut heuer noch gar nichts verkauft)
Du wirst einsehen, dass der Immobilien Makler TROTZDEM auch Impressums-Pflichtig ist.
Denn auch wenn er nur ganz ganz selten und absolut unregelmässig etwas verkauft, sein ANGEBOT hat er dennoch ständig im Netz
#231Report
06.11.2011
Original von Pixelspalter
Das hört sich für mich eher nach Prinzipienreiterei an.
Wir leben in einem Land, in dem das Gericht Beamte beschäftigt, die den ganzen Tag nichts anderes machen als Akten von Rechtsanwälten durchzugucken, um dann zu sagen: Sie haben hier aber 8 Kopien á 0,25€ zu viel abgerechnet!
Deutschland ist DAS Land der Prinzipienreiterei!
#232Report
06.11.2011
Original von Image Worx
stehr dir frei. Aber auch wenn du morgen gehst hast du hier 5 Jahre lang ein ständiges Angebot bereit gehalten, was dich heute imprssums-pflichtig macht. Egal ob du morgen gehen wirst oder nicht.
Und ob diese Impressums-Pflicht wirklich gegeben ist bzw ob sie überhaupt Sinn macht darüber wird hier diskutiert.
Bzw ab wann man überhaupt ein "Angebot" bereit hält. Denn ich sehe meinen Auftritt hier nicht als "Angebot" sondern als Präsentation über die man evt auch Kontakte knüpfen kann.
Und Dein Beispiel mit dem Immobilenmakler hinkt dahingehen, daß es hier um ein gewerbliches Auftreten geht. Ein Immobilienmakler wird wohl kaum unentgeltlich vermitteln.
Ein besseres Beispiel ist die Frage, ob z.B. jemand, der über eine Dienstleistungs-Tausch-Plattform, wie es sie im Netz gibt auch Impressumspflichtig ist
So nach dem Motto, ich wasche Dein Auto, wenn Du mir hilfst, meinen Computer einzurichten.
Oder z.B. Angebote wie Hospitality-Club wo man unentgeltlich Unterkunft für Reisende anbieten kann.
P.S.: Wenn ich das richtig sehe, hast Du hier auf Deiner Sedcard auch kein Impressum angegeben. Noch nicht mal zu einer Homepage, wo ein Impressum aufgeführt wird....im Gegensatz zu mir. Von dem her komme ich meiner Impressumspflicht sogar noch eher nach als Du ;)
#233Report
06.11.2011
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Image Worx
stehr dir frei. Aber auch wenn du morgen gehst hast du hier 5 Jahre lang ein ständiges Angebot bereit gehalten, was dich heute imprssums-pflichtig macht. Egal ob du morgen gehen wirst oder nicht.
Und ob diese Impressums-Pflicht wirklich gegeben ist bzw ob sie überhaupt Sinn macht darüber wird hier diskutiert.
Bzw ab wann man überhaupt ein "Angebot" bereit hält. Denn ich sehe meinen Auftritt hier nicht als "Angebot" sondern als Präsentation über die man evt auch Kontakte knüpfen kann.
[/quote]
Aber eben auch dir reine "Präsentation ist ja Impressums-Pflichtig!
Und Dein Beispiel mit dem Immobilenmakler hinkt dahingehen, daß es hier um ein gewerbliches Auftreten geht. Ein Immobilienmakler wird wohl kaum unentgeltlich vermitteln.
Du redest dich ja immer auf die Häuffigkeit raus.
Bei einem Immobilien-Makler bist du dir da auf einmal sicher, weil ja definitiv Geld fliesst.
Obwohl auch dort man ja fragen könnte, ob es gewerblich ist, wenn man nicht regelmässig etwas verkauft.
Bei dir fliesst halt kein Bar-Geld, aber dafür Werte, in Form von Nutzungs-Rechten etc.
Ein besseres Beispiel ist die Frage, ob z.B. jemand, der über eine Dienstleistungs-Tausch-Plattform, wie es sie im Netz gibt auch Impressumspflichtig ist
So nach dem Motto, ich wasche Dein Auto, wenn Du mir hilfst, meinen Computer einzurichten.
Oder z.B. Angebote wie Hospitality-Club wo man unentgeltlich Unterkunft für Reisende anbieten kann.
Natürlich.
P.S.: Wenn ich das richtig sehe, hast Du hier auf Deiner Sedcard auch kein Impressum angegeben. Noch nicht mal zu einer Homepage, wo ein Impressum aufgeführt wird....im Gegensatz zu mir. Von dem her komme ich meiner Impressumspflicht sogar noch eher nach als Du ;)
Hat seine Gründe.
Ich hatte ja etwas weiter oben geschrieben, dass mich diese Impressums-Pflicht warscheinlich dazu veranlassen wird, die MK zu verlassen.
Nicht, weil ich generell mein Impressum nicht angeben will -> ich habe seit jeher meine kompletten Kontaktdaten auch auf meiner Facebook Seite, da ich diese auch geschäftlich nutze und ich habe sie nun nach diesem Urteil auch um die UST-ID ergänzt um der vollen Informations-Pflicht nachzukommen und natürlich auch auf den Webseiten wo es ja schon immer Pflicht war hatte ich immer schon ein vollständiges Impressum.
Ich habe aber meine Sedcard hier in der MK ganz bewusst anonym gehalten und z.B. auch nicht mein "normales" Portfolio online gestellt und eben auch nur denjenigen, mit denen ich direkt zu tun hatte weitere Informationen gegeben, da für mich die MK nicht unbedingt die Qualität darstellt, auf der ich mich mit meiner normalen Arbeit in Verbindung sehen will.
#234Report
06.11.2011
Und genau mit Deinem letzten Absatz ist Deine Diskussion wieder völlig hinfällig
Du nutzt eine Plattform, wilst dort aber völlig anonym bleiben. Und das obwohl Du ein Angebot zur Verfügung stellst
Da ist das Urteil im Eingangsbeitrag auch völlig irrelevant.....denn nach Deiner Definition hättest Du hier auch schon immer ein Impressum angeben müssen. Du wolltest aber bewußt anonym bleiben.
Und findest Du es richtig, daß der Gesetzgeber Dir diese Möglichkeit nimmt? Wo ist darin der Nutzen für die Gesellschaft?
P.S.: Wenn eine reine Präsentation impressumspflichtig wird, dann trifft das natürlich auch in Zukunft alle reine Ausstellungs-Seiten genau so wie z.B. Deviantart
Selbst wenn ich nur aus Spaß Strichmänchen zeichne und dort hochlade, damit Andere sie anschauen können.
Du nutzt eine Plattform, wilst dort aber völlig anonym bleiben. Und das obwohl Du ein Angebot zur Verfügung stellst
Da ist das Urteil im Eingangsbeitrag auch völlig irrelevant.....denn nach Deiner Definition hättest Du hier auch schon immer ein Impressum angeben müssen. Du wolltest aber bewußt anonym bleiben.
Und findest Du es richtig, daß der Gesetzgeber Dir diese Möglichkeit nimmt? Wo ist darin der Nutzen für die Gesellschaft?
P.S.: Wenn eine reine Präsentation impressumspflichtig wird, dann trifft das natürlich auch in Zukunft alle reine Ausstellungs-Seiten genau so wie z.B. Deviantart
Selbst wenn ich nur aus Spaß Strichmänchen zeichne und dort hochlade, damit Andere sie anschauen können.
#235Report
[gone] User_6449
06.11.2011
Original von Image Worx
Was richtig ist: in der Schweiz gibt es sowas wie Abmahnungen nicht.
Ich weiß ...
Denn wie uns Schiller im "Wilhelm Tell" schon beschrieben hat, machen die
Schweizer viel lieber "kurzen Prozess", anstatt erstmal vorzuwarnen ... ;-)
Original von Image Worx
Dort wird die Impressums-Pflicht allerdings auch im Strafgesetz-Buch geregelt.
Was heisst: statt mit einer Abmahung vom Anwalt wird derjenige, der gegen
die Impressums - Pflicht verstösst gleich vor den Richter gezerrt und zu einer
Strafe verdonnert.
Die Impressumspflicht ist dort jedoch so mager, daß man rein praktisch
niemanden erwischen kann, um ihn vor einen Richter zerren zu können.
Das ist eben "Neutralität" im Sinne der Schweiz ... :-)
Original von Image Worx
Allerdings gibt es eben in der Schweiz die Impressumspflicht nur für materielle
Veröffentlichungen (Zeitschriften etc) und (noch!) nicht für's Internet.
Das war vor bis vor wenigen Jahren allgemein so, aber die Zeiten ändern
sich und man muß sich anpassen.
Selbst die Schweiz hat mittlerweile Internet, ist nur eben etwas langsam
und kommt mit der rechtlichen Handhabung nicht so schnell mit ... ;-)
Viele Grüße
Peter
#236Report
06.11.2011
Original von Peter Herhold
Selbst die Schweiz hat mittlerweile Internet, ist nur eben etwas langsam
und kommt mit der rechtlichen Handhabung nicht so schnell mit ... ;-)
Ich glaube kaum, daß man mit dem Flickenwerk an unzeitgemäßen gesetzlichen Regelungen bei uns davon reden kann, daß sich der deutsche Gesetzgeber hier gekonnter anstellt ;) Eher im Gegenteil
#237Report
[gone] User_6449
06.11.2011
Original von Pixelspalter
Und ob diese Impressums-Pflicht wirklich gegeben ist bzw ob sie überhaupt Sinn macht darüber wird hier diskutiert.
Sie ist gegeben und sie macht zweifellos Sinn, nur eben nicht in Deinem Sinne ... ;-)
Viele Grüße
Peter
#238Report
06.11.2011
Original von Pixelspalter
Und genau mit Deinem letzten Absatz ist Deine Diskussion wieder völlig hinfällig
Du nutzt eine Plattform, wilst dort aber völlig anonym bleiben. Und das obwohl Du ein Angebot zur Verfügung stellst
Nun ja, nicht so ganz...
Ich will nicht wirklich per se anonym bleiben, ich will nur meinen Namen nicht im Zusammenhang mit der MK sehen (so à la: ach kuck mal, der ist ja auch in der MK...)
Dafür ist mir die MK nicht hochwertig genug. In mehrerlei Punkten.
Und das Angebot wäre eigentlich keines, musste man es nicht. Denn eigentlich will ich hier kein Angebot machen, es würde mir auch reichen, ohne eigenes Angebot lediglich die Models zu kontaktieren, die mich interessieren. Aber das ist hier eben leider nicht möglich, man muss eine eigene Seite haben um Models hier auch kontaktieren zu können.
Und die wenigen Models die ihre Mail-Adresse angeben, ausserhalb der MK zu kontaktieren provoziert gleich wieder einen Ellenlangen Thread hier im Forum, dass ein böser Fotograf die armen Models ausserhalb der MK kontaktiert und dann wird wieder in duzenden Posts darüber ausgelassen, was das nicht für ein verdächtig unseriöser Zeitgenosse sein muss, der keinen MK-Account hat um die Models darüber zu kontaktieren.
Und findest Du es richtig, daß der Gesetzgeber Dir diese Möglichkeit nimmt? Wo ist darin der Nutzen für die Gesellschaft?
ob ich es richtig finde... eigentlich ja...
Denn ich persönlich weiss ja, dass ich seriös bin und dass es viele gibt, die es nicht sind.
Wenn sich etwas in der MK ändern würde, oder gäbe es brauchbare alternativen, dann könnte man sich entweder auch ohne eigenes Angebot und damit auch ohne Impressum hier anmelden um Models zu kontaktieren, oder man könnte auch ohne eigenem Profil also von Ausserhalb die Models problemloser kontaktieren (würde aber beides ein beherztes Eingreiffen der Verantwortlichen erfordern, und das wird mit sicherheit nicht der Fall sein, denn das würde dem Wesen der MK widersprechen) oder man hönnte eben andere Quellen für Models nutzen.
Für mich heissen diese anderen Quellen sowieso für freie Projekte bereits jetzt: Agenturen
Für alles was mich noch in der MK hält heisst die Alternative: Strasse
Eine andere Seite als Alternative zur MK wäre auch zu begrüßen... abwarten... ;-)
Aber die MK könnte sich ja allein schon dadurch zu Veränderungen gezwungen sehen, wenn die Impressums-Pflicht greifft.
Vielleicht wird es dann auch normaler sein, dass Models ausserhalb der MK kontaktiert werden. Die dazu notwendigen Daten müssen dann ja auf der Sedcard angegeben sein!
Dann braucht man als Fotograf ja nicht mehr hier angemeldet zu sein.
Ausserdem wird es, wie ja schon gesagt wurde, durch die Impressums-Pflicht hier etwas ausgedünnt werden.
#239Report
06.11.2011
Original von Peter Herhold
Sie ist gegeben und sie macht zweifellos Sinn, nur eben nicht in Deinem Sinne ... ;-)
Du findest also eine Gesetzgebung, die so widersprüchlich ist, daß sie nur von den Gerichten geklärt werden kann bzw bei der es sogar Jahre dauert, bis mal jemand drauf kommt, daß evt auch Social-Community-Profile davon erfasst werden könnten als sinnvoll?
Ich halte mich an die Meinung hier:
http://www.telemedien-und-recht.de/#a12
Rein nach dem Wortlaut der Norm unterlägen somit alle Webseiten von kommerziellen Anbietern keiner Impressumspflicht, wenn sie keine kostenpflichtigen Online-Dienste anbieten würden. Eine solch grundlegende Umwälzung der Rechtsvorschriften war vom Gesetzgeber keinesfalls beabsichtigt und ist auch mit der Entstehungsgeschichte des Gesetzes nicht vereinbar. Insofern ist die Vorschrift entsprechend ihrem Sinn und Zweck nach auszulegen: Es bleibt weitestgehend alles beim altem. Auch zukünftig müssen Webseiten mit kommerziellem Hintergrund, egal ob sie kostenpflichtige Online-Inhalte anbieten oder nicht, ein Impressum haben. Es bleibt abzuwarten, ob sich auch die Rechtsprechung dieser Ansicht anschließen wird.
Um die Verwirrung perfekt zu machen, findet sich im geänderten RfStV in § 55 Abs.1 ebenfalls eine Impressums-Regelung: "Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. Namen und Anschrift sowie 2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten."
Spätestens hier offenbart sich auch dem letzten Betrachter wie unausgereift und widersprüchlich die gesamte Reform ist. Denn absolut unklar ist, in welchem Verhältnis § 5 TMG und § 55 RfStV zueinander stehen. Zwar gibt die Gesetzesbegründung an, dass das TMG die "wirtschaftsbezogenen Bestimmungen" regeln will. Heißt dies nun, dass für ein und daselbe Medium unterschiedliche Impressumsregelungen gelten?
#240Report
Topic has been closed
Ähm... ob es geschäftsmässig ist oder nicht interessiert sehr wohl. Weil genau *darum* und nur darum dreht sich im grunde die gesamte Debatte. Denn unter die Impressumspflicht fallen geschäftsmässige Angebote.
Was dieser Begriff bedeutet haben hier auch (fast) alle verstanden - und dass nach diesem Verständins vermutlich alle Sedcards hier unter die Impressumspflicht fallen würden ist eigentlich wohl auch unstrittig.
Der springende Punkt ist: ist diese Definition durch den Gesetzgeber klug oder ist dies eine Gängelung viele Benutzer, weil die weite Fassung des Begriffs über das eigentliche Ziel hinaus schiesst.