Verständnisfrage: Gültigkeit von Gesetzen 43
#2Report
18.08.2011
Original von plain
Allerdings - und jetzt kommt die Verständnisfrage: für mich als deutschen Staatsbürger würde weiterhin die Impressumspflicht gelten. Richtig? Auch wenn das natürlich in einem anderen Land komplizierter zu ahnden wäre.
Wieso? Du bleibst doch in Deutschland und bist daher genauso einfach zugänglich für die entsprechenden Stellen als wenn du über einen deutschen Anbieter hostest.
Deine Daten liegen in jedem Fall für jeden kontrollierbar offen.
Deshalb die Frage: kann man über das Hosten im Ausland die Impressumspflicht juristisch sauber umgehen oder nicht?
In meinen Augen nicht
Ach so, das wäre dann natürlich eine Seite zur Bildbearbeitung. Allerdings mache ich das immer kostenlos und nur zum Spaß. Also kommt mir nicht damit, dass ich eh Gewerbetreibender bin.
Bin ich nicht.^^
Ist egal, du bietest etwas an, ob du damit was verdienst oder nicht dürfte höchstens das Finanzamt interessieren, Die Gesetzte zur Impressumspflicht scheren sich nicht um deine Einkünfte. Da geht es lediglich darum, dass du für die Besucher deiner Seite "Greiffbar" bist, z.B. dann, wenn ein Model seine Bilder auf irgend einer Seite sieht, die sie nicht kennt dann muss sie die Mögllichkeit haben herauszufinden wem diese Seite gehört und ob derjenige das Recht hat diese Bilder auch zu veröffentlichen. Hätte er dieses Recht nicht müsste das Model dann die Mögllichkeit haben sich an den Betreiber der Seite zu wenden. Unter Anderem dafür braucht man das Impressum.
#3Report
Ja, so sehe ich das theoretisch auch (wollte mich hier ja nur vergewisssern, ob ich das auch richtig sehe^^).
An sich kann ich die Gründe durchaus nachvollziehen, wieso es ein Impressum gibt. Wenn ich das gewerblich machen würde (meinetwegen auch als Amateur), hätte ich damit auch weniger Probleme.
Aber es geht ja um meine Privatadresse. Und - bei aller Liebe - das ist dann doch was andere. Da wohne ich und meine Familie und bei der hab ich gerne die Kontrolle darüber, wer die kennt und wer nicht. Und will die nicht jedem Schnösel im Netz geben.
Also hat sich das mit der Website.
Spart mir auch Arbeit.^^ (Hätte halt auch paar Vorteile gehabt.)
An sich kann ich die Gründe durchaus nachvollziehen, wieso es ein Impressum gibt. Wenn ich das gewerblich machen würde (meinetwegen auch als Amateur), hätte ich damit auch weniger Probleme.
Aber es geht ja um meine Privatadresse. Und - bei aller Liebe - das ist dann doch was andere. Da wohne ich und meine Familie und bei der hab ich gerne die Kontrolle darüber, wer die kennt und wer nicht. Und will die nicht jedem Schnösel im Netz geben.
Also hat sich das mit der Website.
Spart mir auch Arbeit.^^ (Hätte halt auch paar Vorteile gehabt.)
#4Report
18.08.2011
Ich sehe kein Problem darin, wenn du zufälligerweise einen Schweizer kennst und der
löst eine .com Domain für dich und schaltet die Site bei einem schweizer hoster auf.
Woher du dann auf die Site zugreifst, ist ja egal.
löst eine .com Domain für dich und schaltet die Site bei einem schweizer hoster auf.
Woher du dann auf die Site zugreifst, ist ja egal.
#5Report
18.08.2011
ich steh grad auf dem schlauch... warum brauchst du bei der von dir beschriebenen homepage nen impressum...
auf was stellst du jetzt grad ab... 5 tmg???? oder was?
auf was stellst du jetzt grad ab... 5 tmg???? oder was?
#6Report
18.08.2011
was spricht gegen die angabe der adresse im impressum?
Ich hab seit jahren ein konformes impressum und kann nur sagen, dass ich kaum bis gar nicht belästigt werde. Weder mit spam noch mit werbung im briefkasten. Vielleicht sind deine bedenken unbegründet!?
Liebe grüsse,
phil
Ich hab seit jahren ein konformes impressum und kann nur sagen, dass ich kaum bis gar nicht belästigt werde. Weder mit spam noch mit werbung im briefkasten. Vielleicht sind deine bedenken unbegründet!?
Liebe grüsse,
phil
#7Report
Original von Phil Paul *ready to rumble*
was spricht gegen die angabe der adresse im impressum?
Ich hab seit jahren ein konformes impressum und kann nur sagen, dass ich kaum bis gar nicht belästigt werde. Weder mit spam noch mit werbung im briefkasten. Vielleicht sind deine bedenken unbegründet!?
Liebe grüsse,
phil
Ich hatte vor Ewigkeiten schon mal so Probleme - damals weil ich meine Adresse ganz unbedarft im Telefonbuch angegeben hatte. Da hab ich keine Lust mehr drauf zumal ich ja jetzt auch Kinder hab.
Und ich hab auch so noch ganz gerne eine gewisse Privatsphäre.^^
@Paul Poleski: Genau §5, TMG.
@Da Saint: Mit Strohmännen und so will ich eigentlich nicht arbeiten.^^
#8Report
18.08.2011
Original von Phil Paul *ready to rumble*
was spricht gegen die angabe der adresse im impressum?
allg. informationsfreiheit -> das recht daten zu veröffentlichen (oder eben gerade nicht)
#9Report
18.08.2011
Original von Paul Poleski
ich steh grad auf dem schlauch... warum brauchst du bei der von dir beschriebenen homepage nen impressum...
auf was stellst du jetzt grad ab... 5 tmg???? oder was?
Weil so gut wie jede deutsche Webseite ein Impressum braucht? Es gibt nur ganz eng gestecke Grenzen (rein private oder nur temporäre Homepage) für die die Impressumspflicht nicht gilt.
Aber auch eine Hobbyseite ist impressumspflichtig
Zu dem beschriebenen Problem:
Bei der DENIC kann man ja als Domaininhaber und Verwalter auch einen Admin-C angeben (üblicherweise ein Anwalt). Ich kenne mich da nicht gut genug aus, aber vielleicht kann man auch diesen im Impressum nennen
Das wird aber natürlich mit einigen Kosten verbunden sein
#10Report
Original von Paul Poleski
[quote]Original von Phil Paul *ready to rumble*
was spricht gegen die angabe der adresse im impressum?
allg. informationsfreiheit -> das recht daten zu veröffentlichen (oder eben gerade nicht)[/quote]
Genau. Das Volkzählungsurteil ist ja mittlerweile etwas in Vergessenheit geraten.
#11Report
18.08.2011
...... Vielleicht sind deine bedenken unbegründet!?
Liebe grüsse,
phil
Sehe ich ähnlich.
Die Betreiberadressen der mit .de endenden Domains werden ohnehin (frei zugänglich) von Suchbots wie z.B nic.de herausgegeben.
Auch wir sind (trotz vollständiger Adresse im Impressum) weder von Werbemail zugemüllt worden noch standen jemals "böse Jungs" vor der Tür.
Einfach mal locker bleiben. ;-)
#12Report
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Paul Poleski
ich steh grad auf dem schlauch... warum brauchst du bei der von dir beschriebenen homepage nen impressum...
auf was stellst du jetzt grad ab... 5 tmg???? oder was?
Weil so gut wie jede deutsche Webseite ein Impressum braucht? Es gibt nur ganz eng gestecke Grenzen (rein private oder nur temporäre Homepage) für die die Impressumspflicht nicht gilt.
Aber auch eine Hobbyseite ist impressumspflichtig
Zu dem beschriebenen Problem:
Bei der DENIC kann man ja als Domaininhaber und Verwalter auch einen Admin-C angeben (üblicherweise ein Anwalt). Ich kenne mich da nicht gut genug aus, aber vielleicht kann man auch diesen im Impressum nennen
Das wird aber natürlich mit einigen Kosten verbunden sein[/quote]
Naja, der wäre dann ja für die Inhalte verantwortlich. Ich würde ja denken, dass ein Anwalt da nicht wirklich mitmachen würde. :)
#13Report
18.08.2011
Original von Pixelspalter
Weil so gut wie jede deutsche Webseite ein Impressum braucht? Es gibt nur ganz eng gestecke Grenzen (rein private oder nur temporäre Homepage) für die die Impressumspflicht nicht gilt.
Aber auch eine Hobbyseite ist impressumspflichtig
haste da was handfestes als link vielleicht? wäre nett...
#14Report
Original von Paul Poleski
[quote]Original von Pixelspalter
Weil so gut wie jede deutsche Webseite ein Impressum braucht? Es gibt nur ganz eng gestecke Grenzen (rein private oder nur temporäre Homepage) für die die Impressumspflicht nicht gilt.
Aber auch eine Hobbyseite ist impressumspflichtig
haste da was handfestes als link vielleicht? wäre nett...[/quote]
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
blablabla
Das würde auf eine Bildbearbeiter-Seite in jedem Fall zutreffen.
Gesetzestext:
http://www.telemediengesetz.net/
Erläuterungen: http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht (da sind unten auch diverse links)
#15Report
18.08.2011
dann hab ich wohl deinen anfangspost falsch verstanden....
dachte du willst nur ne seite mit deinen werken.... du willst aber auch deine dienste anbieten? versteh ich doch jetzt richtig....
fals das so sein sollte, dann ne pn und eventuell telefon... denn das geht dann nich mehr öffentlich....
dachte du willst nur ne seite mit deinen werken.... du willst aber auch deine dienste anbieten? versteh ich doch jetzt richtig....
fals das so sein sollte, dann ne pn und eventuell telefon... denn das geht dann nich mehr öffentlich....
#16Report
18.08.2011
Original von plain
[quote]Original von Paul Poleski
[quote]Original von Phil Paul *ready to rumble*
was spricht gegen die angabe der adresse im impressum?
allg. informationsfreiheit -> das recht daten zu veröffentlichen (oder eben gerade nicht)[/quote]
Genau. Das Volkzählungsurteil ist ja mittlerweile etwas in Vergessenheit geraten.[/quote]
Man MUSS seine Daten ja nicht veröffentlichen, solange man sich brav in seinem Keller einschliesst und da seine Bildchen Knippst (oder sonst was macht)
Aber sobald man (freiwillig!) auf die Idee kommt, eine Homepage online zu stellen unterliegt man eben den dafür gültigen Gesetzen die eine Veröffentlichung der Daten vorsieht.
Wer nicht will, der soll`s komplett bleiben lassen (kann und darf er auch) wer es machen will muss sich den dafür gültigen Regeln und Gesetzen unsterstellen
#17Report
18.08.2011
Original von Paul Poleski
haste da was handfestes als link vielleicht? wäre nett...
Siehe hier
Sobald sich eine Webseite nicht nur an einen persönlichen Kreis wendet besteht automatisch Impressumspflicht
Hier die Ausnahmen:
Keine Impressumspflicht
Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
Ende 2010 entschied das Landgericht Düsseldorf, dass sogenannte "Baustellen-Seiten" ebenfalls kein Impressum brauchen. In dem Fall bestand der Internetauftritt lediglich aus einer einzigen Seite mit einem Hinweis, dass die Internetseite überarbeitet werde, und verwies den Besucher darauf, die Internetseite später zu besuchen. Die Richter stellten fest, dass "der Internetauftritt zu diesem Zeitpunkt nicht den Zweck der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen" hatte und somit keine Impressumspflicht gemäß § 5 Abs. 1
#18Report
Original von Image Worx -> Suche Models f. Mi & Do
[quote]Original von plain
[quote]Original von Paul Poleski
[quote]Original von Phil Paul *ready to rumble*
was spricht gegen die angabe der adresse im impressum?
allg. informationsfreiheit -> das recht daten zu veröffentlichen (oder eben gerade nicht)[/quote]
Genau. Das Volkzählungsurteil ist ja mittlerweile etwas in Vergessenheit geraten.[/quote]
Man MUSS seine Daten ja nicht veröffentlichen, solange man sich brav in seinem Keller einschliesst und da seine Bildchen Knippst (oder sonst was macht)
Aber sobald man (freiwillig!) auf die Idee kommt, eine Homepage online zu stellen unterliegt man eben den dafür gültigen Gesetzen die eine Veröffentlichung der Daten vorsieht.
Wer nicht will, der soll`s komplett bleiben lassen (kann und darf er auch) wer es machen will muss sich den dafür gültigen Regeln und Gesetzen unsterstellen[/quote]
Genau. Deshalb lass ich das auch einfach mit der Webseite. Fertig.
Frage ist eigentlich eh auch schon beantwortet.
#19Report
18.08.2011
Original von Paul Poleski
dachte du willst nur ne seite mit deinen werken.... du willst aber auch deine dienste anbieten? versteh ich doch jetzt richtig....
Das würde sowieso nichts an der Impressumspflicht ändern. Wenn Du Deine Werke nicht nur dem persönlichen Umfeld zur Verfügung stellst (z.B. mittels Passwortschutz) sondern jedem, dann bist Du automatisch Impressumspflichtig
#20Report
Topic has been closed
Ich spiele seit einiger Zeit mit dem Gedanken, mir auch eine Website zuzulegen. Nur gibt es ja in Deutschland die Impressumspflicht und mit der kann ich mich nicht sonderlich anfreunden, weil ich keinerlei Lust habe, jedem im Internet surfenden Volldeppen meine vollständige Adresse unter die Nase zu reiben. Da ich das alles nur als Hobby betreibe, wäre das dann nämlich meine Privatadresse und die werde ich nie im Leben im Internet frei zugänglich machen.
So, nun gibt es ja die Möglichkeit sich in anderen Ländern, die da nicht so drauf pochen, eine Website hosten zu lassen.
Allerdings - und jetzt kommt die Verständnisfrage: für mich als deutschen Staatsbürger würde weiterhin die Impressumspflicht gelten. Richtig? Auch wenn das natürlich in einem anderen Land komplizierter zu ahnden wäre.
Nach meinem Verständnis wäre dieser Weg auch nur halblegal - und auf sowas würde ich mich auch nicht einlassen wollen. Deshalb die Frage: kann man über das Hosten im Ausland die Impressumspflicht juristisch sauber umgehen oder nicht?
Ach so, das wäre dann natürlich eine Seite zur Bildbearbeitung. Allerdings mache ich das immer kostenlos und nur zum Spaß. Also kommt mir nicht damit, dass ich eh Gewerbetreibender bin.
Bin ich nicht.^^