Andere nutzen meine Bilder von Modelen 39

Bei WKW braucht man - wie ich jüngst gelernt habe - sich gar nicht erst der Mühe der Bilderklauens unterziehen. Es genügt, sich mit den Bildern Anderer zu verlinken. Und schon erscheinen die auf wundersame Weise auf dem eigenen Profil, ohne dass man eine Urheberrechtsverletzung begangen hätte.

Wen belangt man nun in diesem Fall?
Original von BS
Es gibt einen Beruf bei der eein Männeken mit Aktenkoffer von Haus zu Haus tippelt und versucht Kohle einzutreiben.
Bei der heutigen Wirtschaftslage verläuft ein typisches Gespräch ungefähr so...
"Tach Herr Maier (Müller, Schulze...) es geht um die Forderung vom 01.04.2002.
Und ? Ham sie was ?"
"Ohhh ? Ist schon wieder ein Jahr rum ? Neeee...hab nix"
"Hmmm...okay....dann schaue ich mich hier mal kurz um (kurz umschau). Stimmt. Sie haben wirklich nix. Ich bekomme dann mal bitte eine Unterschrift hier unten rechts"


Ich würde auch niemals den Gerichtsvollzieher hinschicken und ne Taschenpfändung machen oder das Eigentum des Schuldners versuchen zu verpfänden.

Wenn (großes Wenn) der Schuldner nen Job hat dann Pfändung seines Lohns.
Wenn (großes wenn) der Schuldner Konten hat, Pfändung des Guthabens, das geht manchmal sogar bis zur Pfändung zum Disporahmen, also ins Minus.

Da der Dieb solcher Bilder ja nicht unbedingt arm sein muss, wie so manch ein anderer, bei dem der Gerichtsvollzieher kommt, könnte man gute Chancen haben.

Außerdem kann doch jeder Auskunft aus der Schuldnerkartei bekommen, da weiß ich vorher schon, ob der was hat oder nicht.
05.08.2011
Original von sk-photoart.de
Name und Anschrift recherchieren und dann Strafbewehrte Unterlassungserklärung hinschicken inkl. Kostennote! ;)

Die "Kostennote" kann nur ein Rechtsanwalt verschicken...

Und eine wasserdichte Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung lässt man als Laie auch besser vom Anwalt formulieren. Es sei denn, man hätte schon ein paar davon abgeheftet in seinen Unterlagen, und kann darauf zurückgreifen.
05.08.2011
Original von starfire
Was ist "eine normale Rechtsschutzversicherung"?

Ich kenne nicht eine einzige. ;-)

Eine handelsübliche Privatrechtschutzversicherung mit den handelsüblichen Versicherungsbedingungen. Wahlweise mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz.
05.08.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit Also ich sehe da keine Probleme, meine Anwaltskosten von dem "Raubkopierer" wieder zu bekommen.

Das Problem ist ggf. die Zahlungsunfähigkeit des Kontrahenten.
05.08.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit

Ich würde auch niemals den Gerichtsvollzieher hinschicken und ne Taschenpfändung machen oder das Eigentum des Schuldners versuchen zu verpfänden.

Wenn (großes Wenn) der Schuldner nen Job hat dann Pfändung seines Lohns.

Von den Pfändungsfreigrenzen hast Du schon mal was gehört?
Wenn (großes wenn) der Schuldner Konten hat, Pfändung des Guthabens, das geht manchmal sogar bis zur Pfändung zum Disporahmen, also ins Minus.

In den Dispo kann man nicht pfänden, das ist schlicht völliger Unfug. Und das würde auch keine Bank mitmachen. Davon abgesehen haben Menschen, die zahlungsunfähig sind, heute ein sogenanntes "P-Konto" - das ist pfändungssicher bis zur jeweiligen Freigrenze.

Da der Dieb solcher Bilder ja nicht unbedingt arm sein muss, wie so manch ein anderer, bei dem der Gerichtsvollzieher kommt, könnte man gute Chancen haben.

Bilderdiebe sind erfahrungsgemäß sehr oft insolvent.

Außerdem kann doch jeder Auskunft aus der Schuldnerkartei bekommen, da weiß ich vorher schon, ob der was hat oder nicht.

Was erstmal Geld kostet, und auch nur sehr begrenzt etwas aussagt.

Theoretisch ist das alles schön und gut, in der Praxis aber sieht die Sache dann meistens doch anders aus. Aber es wird bekanntlich nirgendwo soviel geklagt, einstweilig verfügt und gepfändet wie in WWW-Fotoforen.
Original von TomRohwer
Von den Pfändungsfreigrenzen hast Du schon mal was gehört?


Was hat das denn damit zu tun? Ich muss doch gar nicht alles auf einmal bekommen. Trotzdem bekomme ich etwas, und wenn es nur 100,- oder 50,- Euro im Monat sind...
"Pfändungsfreigrenzen"... Toller Einfall. Helfen dem Schuldner auch nicht immer.


Original von TomRohwerIn den Dispo kann man nicht pfänden, das ist schlicht völliger Unfug. Und das würde auch keine Bank mitmachen. Davon abgesehen haben Menschen, die zahlungsunfähig sind, heute ein sogenanntes "P-Konto" - das ist pfändungssicher bis zur jeweiligen Freigrenze.


Dein Jurastudium ist wohl schon lange rum. Es gibt sehrwohl (unter gewissen Voraussetzungen) die Möglichkeit in den Dispobereich hinein zu pfänden.
Das was Du vor Jahrzehnten mal im Studium gelernt hast, ist längst veraltet.
Ich habe Dir schon tausend Mal gesagt, schau doch einfach mal in die gängige Lektüre und in einschlägige "aktuelle" Kommentare.

Und ein P-Konto haben nicht so viele Leute.
Und die Bank macht das sehrwohl mit.



Außerdem kann doch jeder Auskunft aus der Schuldnerkartei bekommen, da weiß ich vorher schon, ob der was hat oder nicht.

Original von TomRohwerWas erstmal Geld kostet, und auch nur sehr begrenzt etwas aussagt.

es sagt mir, ob ich mich als Schuldner hinten an stellen muss oder ob die Aussicht auf Erfolg etwas größer ist.

Es muss ja nicht jeder so schnell aufgeben wie Du.
Original von TomRohwer
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit Also ich sehe da keine Probleme, meine Anwaltskosten von dem "Raubkopierer" wieder zu bekommen.

Das Problem ist ggf. die Zahlungsunfähigkeit des Kontrahenten.[/quote]

Damit ich absolut keinen Pfennig (Cent) von dem bekomme, muss er bereits mal "Die Hand gehoben" haben, wie man so schön sagt.

Das bekomme ich beim zuständigen Amtsgericht heraus.
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Es gibt sehrwohl (unter gewissen Voraussetzungen) die Möglichkeit in den Dispobereich hinein zu pfänden.


Da ich mich vor nicht all zu langer Zeit mit meiner Bank verkracht habe - oder besser gesagt: meine Bank mit mir - und ich deshalb die Bank gewechselt habe, kann ich dir sagen: Sobald kein regelmäßiger Geldeingang mehr auf dem Konto stattfindet, dauert das keinen Monat und der Dispo wird von der Bank gekündigt. Bei Mittellosen dürfte also gar kein Dispo vorhanden sein.

Du meinst wahrscheinlich das hier:

http://www.juraforum.de/forum/nachrichten-steuern-und-wirtschaft/bgh-pfaendung-des-dispo-kredits-zulaessig-3208

Wobei: Das Finanzamt ist noch eine ganz andere Liga. Da hätte ich wohl lieber Schulden bei dubiosen Kredithaien, als beim Finanzamt. ;)
Original von Enno Kiel - Berlin
Bei Mittellosen dürfte also gar kein Dispo vorhanden sein.



Aber wir hoffen doch, dass der Schuldner nicht mittellos ist...

Wenn er keine Kohle hat, dann hat er natürlich keinen Disporahmen
Original von TomRohwer
In den Dispo kann man nicht pfänden, das ist schlicht völliger Unfug. Und das würde auch keine Bank mitmachen. Davon abgesehen haben Menschen, die zahlungsunfähig sind, heute ein sogenanntes "P-Konto" - das ist pfändungssicher bis zur jeweiligen Freigrenze.


Unfug redest hier ausschließlich DU.

Enno hatte das Urteil bereits gepostet:

IX ZR 34/00, BGH Urteil vom 29.03.2001.

Hier ist der Link

Das Urteil spricht hier übrigens davon, dass JEDER Gläubiger dieses Recht hat, nicht nur das Finanzamt.

Leitsatz:
Die Ansprüche des Bankkunden gegen das Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit ("offene Kreditlinie") sind, soweit der Kunde den Kredit in Anspruch nimmt, grundsätzlich pfändbar.


Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 2. April 1998 führte als gepfändet u.a. ausdrücklich Ansprüche "aus bereits abgeschlossenen und künftigen Kreditverträgen" auf, wobei erläuternd insbesondere Überziehungskredite erwähnt waren. Damit erstreckte sich die Pfändung auf im Zusammenhang mit dem Girovertrag eingeräumte, erst später entstehende oder fällig werdende Kreditauszahlungsansprüche.



Es wäre wirklich besser, wenn Du hier nicht immer aus dem Bauch heraus etwas schreiben würdest, sondern auch mal schauen würdest, ob Deine uralte antiquierte Rechtsauffassung, aus der Zeit, als Du scheinbar einmal einige rechtswissenschaftliche Vorlesungen besucht hattest, überhaupt noch gängige Rechtspraxis ist.
Ich habe Dich in anderen Beiträgen in diesem Forum schon mehrfach darauf hingewiesen und Deine sehr gravierenden Fehler in der Rechtsauffassung schon diverse Male anhand von Urteilen und einschlägigen Kommentaren widerlegt.

Die große Schuldrechtsreform 2001 hast Du aber schon mitbekommen, oder?

Du tust hier immer so schlau, aber belegen kannst Du nichts, ist ja auch klar, stimmt ja kaum etwas von dem.

Hör bitte auf, zu behaupten, dass andere Leute hier Unfug reden, wo Du es bist, der hier mehrfach nachweislich den Unfug redet.

Du brüstest Dich so sehr, der Rechtskenner zu sein, da sollte es Dir schon peinlich sein, so häufig sowas von weit daneben zu liegen.
06.08.2011
Hm ja danke für die ganzen Kommentare.

Aber ich will wirklich kein Geld. Ich meine Was bringt mir das. Ich mache keine Bilder um Geld zu schäfeln durch Illegalität.

Ich Mache Bilder weil es mir Spaß macht und ich anderen eine Freude machen möchte.
Und dazu schlisse ich mit den Modellen einen Vertrag ab.

Also soll das Modell auch frei Entscheiden können wofür und von wem die Bilder genutzt werden dürfen.
Sonst brächte ich keinen Vertrag machen.

Außerdem habe ich Nicht das Geld um einen Anwalt zu bezahlen. Und den Ärger den ich dan habe ..... Lohnt das. denke eher nicht oder.
Dann macht das ganze keinen Spaß mehr wenn ich den aber haben will muss ich wissen was ich mache.

Ich denke .... ist es so das zb.WKW dann auch auf mein Bitten hin die Seite der Person ganz Löschen kann?
Wäre doch ne Masname oder wie schaut das aus?

Ich würde erst mehr machen wenn nach mehrmaligen Aktionen dieser Art die Person nicht aufhört.
Auf der anderen Seite kann ich den weg nicht dauernd bei neuen Leuten gehen.....


Hm Schwierig..

Aber Danke
06.08.2011
Außerdem Haben die meisten hier Wohl mehr Grund sich über einen Bilderklau zu Ärgern .
So gut bin ich ja auch noch nicht. Dennoch bleibt das ganze wohl wie es ist.:-)
06.08.2011
Original von Foto-Freund langeweile bock auf OutdoorShooting
Außerdem Haben die meisten hier Wohl mehr Grund sich über einen Bilderklau zu Ärgern .
So gut bin ich ja auch noch nicht. Dennoch bleibt das ganze wohl wie es ist.:-)



Dann muss ich wirklich mal nachfragen - warum startest du dann überhaupt so einen Thread?
06.08.2011
Na das steht doch in den Beiträgen von mir ;-)
Weil ich bei manchen Sachen nicht sicher bin wie ich handeln soll und weil ich manches nicht weis. und ich habe ja genug Fragen dabei gehabt.
Und durch die Antworten konnte ich auch Weiter denken;-) Das hat mir geholfen. Deswegen:-)

Und die Letzte Frage ist ja auch noch nicht Beantwortet;-)

Musde mal richtig Lesen :-) Dann weisde warum.
Lg. Mike
06.08.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Leitsatz:
Die Ansprüche des Bankkunden gegen das Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit ("offene Kreditlinie") sind, soweit der Kunde den Kredit in Anspruch nimmt, grundsätzlich pfändbar. .

Wenn Du auch verstehen würdest was Du gelesen hast, wüsstest Du, daß der entscheidende Punkt ist: "soweit der Kunde den Kredit in Anspruch nimmt".

Will sagen: wenn ich mir über den Dispo, den mir die Bank einräumt, Geld vom Konto hole, kann es gepfändet werden.

Völlig andere Baustelle.

Solange der bestehende Dispo nicht in Anspruch genommen wird, kann er nicht gepfändet werden.
06.08.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit Also ich sehe da keine Probleme, meine Anwaltskosten von dem "Raubkopierer" wieder zu bekommen.

Das Problem ist ggf. die Zahlungsunfähigkeit des Kontrahenten.[/quote]

Damit ich absolut keinen Pfennig (Cent) von dem bekomme, muss er bereits mal "Die Hand gehoben" haben, wie man so schön sagt.

Das bekomme ich beim zuständigen Amtsgericht heraus.[/quote]
Auch das ist völliger Quatsch, denn auch wenn der Schuldner bisher noch keine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse geleistet hat, kann er selbstverständlich zahlungsunfähig sein...

Und dann guckst Du in dei Röhre. Und kannst höchstens - auf eigene Kosten! - Deinen Schuldner zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zwingen.

Tolle Wurst. Da hast Du dann auf Deinen Anspruch, den Du nicht durchsetzen kannst, noch ein paar Dutzend Euro Kosten draufgepackt, die Du ebenfalls nicht eintreiben kannst, weil beim Schuldner ja nun mal nichts zu holen ist.
Original von TomRohwer
Wenn Du auch verstehen würdest was Du gelesen hast, wüsstest Du, daß der entscheidende Punkt ist: "soweit der Kunde den Kredit in Anspruch nimmt".
Will sagen: wenn ich mir über den Dispo, den mir die Bank einräumt, Geld vom Konto hole, kann es gepfändet werden.
Völlig andere Baustelle.
Solange der bestehende Dispo nicht in Anspruch genommen wird, kann er nicht gepfändet werden.


Ja stimmt, deshalb habe ich insbesondere Dir auch diesen Link geschrieben.
Erst wenn der Schuldner der Bank sagt, "ich hätte gerne 1.000 Euro von meinem Disporahmen", muss die Bank das Geld dem Gläubiger geben, vorher nicht.
Das steht doch im Urteil drin, deshalb habe ich das Urteil verlinkt und nicht alles was im Urteil steht hier reingeschrieben.

Ich hatte doch geschrieben, dass es unter gewissen Umständen möglich ist. .

Lies doch bitte ein einziges Mal das, was andere schreiben, bevor Du mal wieder aus dem Bauch heraus Unsinn schreibst.

Ich hatte geschrieben:

Damit erstreckte sich die Pfändung auf im Zusammenhang mit dem Girovertrag eingeräumte, erst später entstehende oder fällig werdende Kreditauszahlungsansprüche.

...erst später... steht da doch.

Du bist echt lustig. Jeder weiß, was gemeint ist, immerhin habe ich das BHG Urteil hier verlinkt, nur Du versucht es mal wieder total falsch auszulegen, was ich hier schreibe.

Und da ich fest davon ausgehe, dass Deine kognitiven Fähigkeiten groß genug sind, dass Du mich eigentlich verstehen müsstest, bitte ich Dich nochmals, verstehe doch bitte nicht immer alles absichtlich anders, als es offensichtlich gemeint ist.
Tust Du das nur, um andere zu kritisieren? Nur um anderer Meinung zu sein?
Obwohl Du so häufig nachweislich im Unrecht bist mit Deinen uralten Rechtskenntnissen?

Du willst unbedingt anderen sagen, dass sie im Unrecht sind, auch wenn Du Dich selber damit lächerlich machst.
Beteilige Dich doch an diesen Diskussionen und höre bitte auf, immer zu sagen, dass andere (in diesem Fall ich) Unsinn rede, obwohl Du es bist, der hier nachweislich Unsinn redet.
Original von TomRohwer
Auch das ist völliger Quatsch, denn auch wenn der Schuldner bisher noch keine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse geleistet hat, kann er selbstverständlich zahlungsunfähig sein...


Da hast Du Recht.

Also ich kann aus eigener Erfahrung sagen (und wir reden von sehr, sehr vielen Fällen, Du kennst ja meinen vermeintlichen Beruf, auch wenn Du nicht glaubst, dass ich diesen Beruf ausübe), dass mir eine 100% Zahlungsunfähigkeit bisher sehr selten vorgekommen ist.

Die konnten immer Raten von etwa 50,- Euro abstottern...

Und das waren echt arme Schweine, so dass ich denke, dass ich bei jemandem, der meine Bilder klaut, vielleicht doch ganz gute Chancen habe.

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