Widerruf der Einwilligung zur Bildnisnutzung - OLG Düsseldorf 57
[gone] Sa Rah (Model, Fotografin, Visagistin) *com.back*
05.08.2011
Hallo und guten Abend zusammen,
ich hab gerade auch Ärger an der Backe. Sind zwar keine MK Modelle - aber eine TFP-Geschichte. Mich würde es interessieren, was ihr hierzu sagt.
Ein TFP Vertrag für beide Modelle (Baby + Schwester) liegt mir von beiden Eltern unterschrieben vor. Auch die vereinbarten Aufnahmebereiche sind klar und deutlich formuliert:
- hauptsächlich Babybilder von P. (u.a. in Windel und mit freiem Oberkörper)
- sowie ein paar Gewschwisterbilder von A. und P.
Letzte Nacht habe ich vom Vater der beiden (der den Vertrag ja ebenfalls unterschrieben hat) eine sehr böse Mail erhalten, in der er mich der Pornografie, arglistigen Täuschung etc. bezichtigt und geschrieben, dass er und seine Frau mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurück treten, weil ihm die Bilder zu "freizügig" sind und er mir jegliche weitere Nutzung der Bilder untersagt. Auch hat er mit einer einstweiligen Verfügung und einer Strafanzeige gedroht, wenn ich die Bilder nicht entferne und ihm die Negative zukommen lasse.......
Die Bilder sind weder pornografisch noch sonst was. Sondern genau das was im Voraus vereinbart war, und auch die Grundvoraussetzung für das TFP Shooting war. Die Mutter war während des gesamten Shootings anwesend.
Nach §22 KUG hat er doch eigentlich keine Chance oder? Wie würdet ihr euch verhalten?
LG Sarah
ich hab gerade auch Ärger an der Backe. Sind zwar keine MK Modelle - aber eine TFP-Geschichte. Mich würde es interessieren, was ihr hierzu sagt.
Ein TFP Vertrag für beide Modelle (Baby + Schwester) liegt mir von beiden Eltern unterschrieben vor. Auch die vereinbarten Aufnahmebereiche sind klar und deutlich formuliert:
- hauptsächlich Babybilder von P. (u.a. in Windel und mit freiem Oberkörper)
- sowie ein paar Gewschwisterbilder von A. und P.
Letzte Nacht habe ich vom Vater der beiden (der den Vertrag ja ebenfalls unterschrieben hat) eine sehr böse Mail erhalten, in der er mich der Pornografie, arglistigen Täuschung etc. bezichtigt und geschrieben, dass er und seine Frau mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurück treten, weil ihm die Bilder zu "freizügig" sind und er mir jegliche weitere Nutzung der Bilder untersagt. Auch hat er mit einer einstweiligen Verfügung und einer Strafanzeige gedroht, wenn ich die Bilder nicht entferne und ihm die Negative zukommen lasse.......
Die Bilder sind weder pornografisch noch sonst was. Sondern genau das was im Voraus vereinbart war, und auch die Grundvoraussetzung für das TFP Shooting war. Die Mutter war während des gesamten Shootings anwesend.
Nach §22 KUG hat er doch eigentlich keine Chance oder? Wie würdet ihr euch verhalten?
LG Sarah
#22Report
05.08.2011
Original von Sa Rah (Model, Fotografin, Visagistin)
Letzte Nacht habe ich vom Vater der beiden (der den Vertrag ja ebenfalls unterschrieben hat) eine sehr böse Mail erhalten, in der er mich der Pornografie, arglistigen Täuschung etc. bezichtigt und geschrieben, dass er und seine Frau mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurück treten, weil ihm die Bilder zu "freizügig" sind und er mir jegliche weitere Nutzung der Bilder untersagt. Auch hat er mit einer einstweiligen Verfügung und einer Strafanzeige gedroht, wenn ich die Bilder nicht entferne und ihm die Negative zukommen lasse.......
[...]
Wie würdet ihr euch verhalten?
LG Sarah
Zumindest würde ich ihm keine Negative geben. Wenn die Eltern wirksam vom Vertrag zurücktreten, dürfte damit auch der Anspruch auf die Aushändigung von Bildern hinfällig sein.
#23Report
[gone] Sa Rah (Model, Fotografin, Visagistin) *com.back*
05.08.2011
Ich bin der Ansicht, dass die nicht vom Vertrag zurück treten können (§22KUG), denn sonst lassen wir Fotografen uns ja mit den TFP Verträgen nur "veräppeln", wenn jeder nach Lust und Laune und Tagesbefinden zurücktreten kann, sobald er die Bilder hat.
#24Report
05.08.2011
Original von Sa Rah (Model, Fotografin, Visagistin)
[...]
Auch hat er mit einer einstweiligen Verfügung und einer Strafanzeige gedroht, wenn ich die Bilder nicht entferne und ihm die Negative zukommen lasse.......
[...]
für den erlass einer einstweiligen verfügung bedarf es einer gewissen dringlichkeit, und die sehe ich hier nicht. also abwarten und tee trinken, und auf keinen fall jetzt schon irgendwelche veröffentlichten bilder entfernen...
#25Report
[gone] Sa Rah (Model, Fotografin, Visagistin) *com.back*
05.08.2011
Original von Henning Zachow *Ein neues Bildchen :)*
[quote]Original von Sa Rah (Model, Fotografin, Visagistin)
[...]
Auch hat er mit einer einstweiligen Verfügung und einer Strafanzeige gedroht, wenn ich die Bilder nicht entferne und ihm die Negative zukommen lasse.......
[...]
für den erlass einer einstweiligen verfügung bedarf es einer gewissen dringlichkeit, und die sehe ich hier nicht. also abwarten und tee trinken, und auf keinen fall jetzt schon irgendwelche veröffentlichten bilder entfernen...[/quote]
Die Bilder sind wirklich harmlos. Und ich hatte im Vertrag zum Glück ordentlich die vereinbarten Aufnahmebereiche ausformuliert. Von beiden Eltern unterschrieben. Und nun sind dem Vater die Bilder in Windel, wo der Sprößling auf dem Bauch liegt plötzlich zu "freizügig", droht mit Anwalt, Anzeige, Klage, Gericht, Verfügung.....
#26Report
05.08.2011
Original von Sa Rah (Model, Fotografin, Visagistin)
...
Die Bilder sind wirklich harmlos. Und ich hatte im Vertrag zum Glück ordentlich die vereinbarten Aufnahmebereiche ausformuliert. Von beiden Eltern unterschrieben. Und nun sind dem Vater die Bilder in Windel, wo der Sprößling auf dem Bauch liegt plötzlich zu "freizügig", droht mit Anwalt, Anzeige, Klage, Gericht, Verfügung.....
Ich dneke, den Sachverhalt hatten wir öfter schon und soweit ich mich erinnere
fand diese Variante am meistetn Zuspruch:
Den normalen Stundensatz für ein Shooting mit Bildrechteübertragung ansetzen
und eine Rechnung schreiben. Sobald sie bezahlt ist,
die veröffentlichten Bilder entfernen.
Relativ einfach. Und profitabel.
:-)
#27Report
05.08.2011
Voraussetzung:
Du hast die vereinbarten Fotos gefertigt.
Beide Eltern haben unterschrieben.
Es sind die Eltern vom Baby und die Schwester ist auch minderjährig?
Aus dem Vertrag geht oben ohne (Schwester oben ohne?) hervor?
Baby oben ohne ist wohl klar, denn so etwas hat wohl kaum einen sexuellen Charakter.
Die Mutter von Baby und Schwester war anwesend.
Du hast also alles das gemacht, was die Eltern und die Schwester von Dir wollten.
Dann:
Es heißt "pacta sunt servanda" = Verträge sind einzuhalten. Daran hast Du Dich zu halten und auch die Eltern.
Grds. zurücktreten ist nicht.
Wenn denen die Fotos nicht gefallen und die nicht möchten, dass man die Bilder veröffentlicht, dann könnt Ihr natürlich Euren Vertrag verändern.
Die Eltern zahlen Dir ein angemessenen Betrag dafür, dass Du die Bilder nicht veröffentlichst, bzw. dass die Eltern mit den Bildern "machen können, was sie wollen".
(Sie kaufen Dir die Bilder ab)
Das mit dem Abkaufen wurde einen oder zwei Beiträge weiter oben schon gesagt.
Du hast die vereinbarten Fotos gefertigt.
Beide Eltern haben unterschrieben.
Es sind die Eltern vom Baby und die Schwester ist auch minderjährig?
Aus dem Vertrag geht oben ohne (Schwester oben ohne?) hervor?
Baby oben ohne ist wohl klar, denn so etwas hat wohl kaum einen sexuellen Charakter.
Die Mutter von Baby und Schwester war anwesend.
Du hast also alles das gemacht, was die Eltern und die Schwester von Dir wollten.
Dann:
Es heißt "pacta sunt servanda" = Verträge sind einzuhalten. Daran hast Du Dich zu halten und auch die Eltern.
Grds. zurücktreten ist nicht.
Wenn denen die Fotos nicht gefallen und die nicht möchten, dass man die Bilder veröffentlicht, dann könnt Ihr natürlich Euren Vertrag verändern.
Die Eltern zahlen Dir ein angemessenen Betrag dafür, dass Du die Bilder nicht veröffentlichst, bzw. dass die Eltern mit den Bildern "machen können, was sie wollen".
(Sie kaufen Dir die Bilder ab)
Das mit dem Abkaufen wurde einen oder zwei Beiträge weiter oben schon gesagt.
#28Report
05.08.2011
Original von Fotocowboy
Den normalen Stundensatz für ein Shooting mit Bildrechteübertragung ansetzen
und eine Rechnung schreiben. Sobald sie bezahlt ist,
die veröffentlichten Bilder entfernen.
Relativ einfach. Und profitabel.
:-)
Einfachste Möglichkeit
#29Report
[gone] Sa Rah (Model, Fotografin, Visagistin) *com.back*
06.08.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Voraussetzung:
Du hast die vereinbarten Fotos gefertigt.
Beide Eltern haben unterschrieben.
Es sind die Eltern vom Baby und die Schwester ist auch minderjährig?
Aus dem Vertrag geht oben ohne (Schwester oben ohne?) hervor?
Baby oben ohne ist wohl klar, denn so etwas hat wohl kaum einen sexuellen Charakter.
Die Mutter von Baby und Schwester war anwesend.
Du hast also alles das gemacht, was die Eltern und die Schwester von Dir wollten.
Ja, beide Eltern haben im Voraus unterschrieben (Aufnahmebereich war genau definiert).
Die Schwester ist 5 Jahre, die Eltern selbstverständlich volljährig.
In der Vorababsprache (hab ich schriftlich) haben wir auch über oben ohne der Tochter auch gemailt - jedoch gibts davor nur 1 Bild und das ist total vom Baby verdeckt und kaum zu erkennen. Dass das Baby oben ohne und mit Windel fotografiert wird, war Grundvoraussetzung für das Shooting und ist auch im vereinbarten Aufnahmebereich definiert ( "hauptsächlich Babybilder von P. (u.a. in Windel und mit freiem Oberkörper).
Ich denke nicht, dass die bereit sind für die Bilder zu bezahlen (denn das wäre wirklich die einfachste Lösung). Von der Mutter und der Freundin (die ebenfalls anwesend war, volljährig) wollen sie nun die Bilder auch nicht mehr haben (Payshooting).
Er bezichtigt mich der Pornographie, der Arglistigen Täuschung, der Verletzung der Persönlichkeitsrechte seiner Kinder........ Um diese Bilder hier gehts:
http://www.model-kartei.de/bilder/bild/9342082/
http://www.model-kartei.de/bilder/bild/9390370/
http://www.model-kartei.de/bilder/bild/9390372/
http://www.model-kartei.de/bilder/bild/9390362/
http://www.model-kartei.de/bilder/bild/9390368/
#30Report
06.08.2011
Original von Sa Rah (Model, Fotografin, Visagistin)
Er bezichtigt mich der Pornographie,(...)..... Um diese Bilder hier gehts:
Boah.....voll Porno, ey ^^
Ich kenne deinen Vertrag nicht.
Wenn er so ist wie meiner und er wäre von allen unterschrieben dann würde ich mich zurücklehnen und sagen "Mach du mal..."
:)
#31Report
06.08.2011
Original von Sa Rah (Model, Fotografin, Visagistin)
... Von der Mutter und der Freundin (die ebenfalls anwesend war, volljährig) wollen sie nun die Bilder auch nicht mehr haben (Payshooting). ...
D.h., die haben dich bezahlt für ein Shooting und wollen nun die Bilder nicht? Solange die ihren Teil des Vertrages erfüllen, ist das doch ok.
Oder missverstehe ich da was?
#32Report
[gone] Sa Rah (Model, Fotografin, Visagistin) *com.back*
06.08.2011
/quote]
D.h., die haben dich bezahlt für ein Shooting und wollen nun die Bilder nicht? Solange die ihren Teil des Vertrages erfüllen, ist das doch ok.
Oder missverstehe ich da was?/quote]
Ausgemacht war ein Babyshooting in Windel und freiem Oberkörper weil ich da noch was auf meiner HP brauchte und mich daran mal versuchen wollte. Dann kam die Mutter, dass sie ja ihre Tochter (5 Jahre) auch mitbringt, weil sie die ja nicht alleine lassen kann, und wollte auch von der Bilder haben. Ok, hab mich breitschlagen lassen und das Babyshooting, auf Baby + Geschwisterbilder per TFP erweitert.
Dass sie bitte keine weiteren Begleitpersonen mitbringen soll/darf, hatte ich ihr ebenfalls geschrieben, da mein Studio wirklich sehr klein ist und ich auch keinen Aufenthaltsraum habe. Und am Tag des Shootings hat sie dann doch einfach eine Freundin mitgebracht und sich dumm gestellt. Plötzlich wollte die Mutter von sich und ihrer Freundin auch Bilder haben, hat dann versprochen dafür zu bezahlen...... und jetzt will sie die Bilder nicht mehr haben, weil die Weiber sich verstritten haben.... aber das ist ja nicht mein "Problem", ich habe das Shooting auftragsgemäß durchgeführt und kann ja für den Streit der beiden nichts. Wenn sie keine Bilder haben wollen, dann sollen Sie wenigstens eine kleine Aufwandsentschädigung bezahlen. Ich geh doch auch nicht zum Schneider und lass mir was schneidern und nehm das Kleid dann nicht, weil ich doch nicht auf die Party geh???? Oder?
D.h., die haben dich bezahlt für ein Shooting und wollen nun die Bilder nicht? Solange die ihren Teil des Vertrages erfüllen, ist das doch ok.
Oder missverstehe ich da was?/quote]
Ausgemacht war ein Babyshooting in Windel und freiem Oberkörper weil ich da noch was auf meiner HP brauchte und mich daran mal versuchen wollte. Dann kam die Mutter, dass sie ja ihre Tochter (5 Jahre) auch mitbringt, weil sie die ja nicht alleine lassen kann, und wollte auch von der Bilder haben. Ok, hab mich breitschlagen lassen und das Babyshooting, auf Baby + Geschwisterbilder per TFP erweitert.
Dass sie bitte keine weiteren Begleitpersonen mitbringen soll/darf, hatte ich ihr ebenfalls geschrieben, da mein Studio wirklich sehr klein ist und ich auch keinen Aufenthaltsraum habe. Und am Tag des Shootings hat sie dann doch einfach eine Freundin mitgebracht und sich dumm gestellt. Plötzlich wollte die Mutter von sich und ihrer Freundin auch Bilder haben, hat dann versprochen dafür zu bezahlen...... und jetzt will sie die Bilder nicht mehr haben, weil die Weiber sich verstritten haben.... aber das ist ja nicht mein "Problem", ich habe das Shooting auftragsgemäß durchgeführt und kann ja für den Streit der beiden nichts. Wenn sie keine Bilder haben wollen, dann sollen Sie wenigstens eine kleine Aufwandsentschädigung bezahlen. Ich geh doch auch nicht zum Schneider und lass mir was schneidern und nehm das Kleid dann nicht, weil ich doch nicht auf die Party geh???? Oder?
#33Report
06.08.2011
Bilder auf der SC lassen, zurücklehnen und abwarten. Wenn Post von einem Anwalt kommen sollte, Dr. Kötz fragen.
Was hast Du zu verlieren ?
Was hast Du zu verlieren ?
#34Report
06.08.2011
Sehe ich das richtig?
Es war vertraglich vereinbart, dass du das baby fotografierst? den vertrag mit den babyfotos haben BEIDE ELTERN unterschrieben?
vor ort wollte die mutter, dass du auch noch das 5jährige kind fotografierst?
d.h., bei dem 5jährigen kind hat NUR DIE MUTTER eingewilligt?
der vater findet die fotos mit dem 5jährigen kind porno und sagt, dass er einem vertrag für bilder mit dem 5jährigen kind im nicht genehmigen wird?
die kinder werden von BEIDEN eltern GEMEINSAM vertreten, soweit ich weiß
Es war vertraglich vereinbart, dass du das baby fotografierst? den vertrag mit den babyfotos haben BEIDE ELTERN unterschrieben?
vor ort wollte die mutter, dass du auch noch das 5jährige kind fotografierst?
d.h., bei dem 5jährigen kind hat NUR DIE MUTTER eingewilligt?
der vater findet die fotos mit dem 5jährigen kind porno und sagt, dass er einem vertrag für bilder mit dem 5jährigen kind im nicht genehmigen wird?
die kinder werden von BEIDEN eltern GEMEINSAM vertreten, soweit ich weiß
#35Report
06.08.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für ZusammenarbeitGanz sicher?
die kinder werden von BEIDEN eltern GEMEINSAM vertreten, soweit ich weiß
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass (zumindest theoretisch) die Unterschrift eines Elternteils auch ausreicht. Aber frag mich nicht, wo ich das jetzt gelesen hatte ...
#36Report
06.08.2011
Original von Tobias Voss
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass (zumindest theoretisch) die Unterschrift eines Elternteils auch ausreicht. Aber frag mich nicht, wo ich das jetzt gelesen hatte ...
Ziemlich sicher.
Entweder unterschreiben beide eltern, oder der "fehlende" elternteil hat den anderen elternteil ermächtigt, ihn zu vertreten, d.h., papa gibt mama die erlaubnis, dass mama in seinem namen unterschreiben darf.
Habe ch gerade gefunden:
Hat nur ein Elternteil den Vertrag mit unterschrieben, so hängt die Wirksamkeit des Vertrages mithin davon ab, ob der unterzeichnete Elternteil vom anderen Elternteil ermächtigt war, zugleich in dessen Namen zu handeln.
#37Report
06.08.2011
Original von Tobias Voss
[...]
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass (zumindest theoretisch) die Unterschrift eines Elternteils auch ausreicht. Aber frag mich nicht, wo ich das jetzt gelesen hatte ...
das wurde kürzlich *hier* diskutiert (siehe besonders den letzten beitrag von dr. kötz.)
#38Report
06.08.2011
OK , also haben wir es hier mal wieder mit zwei komplett gegensätzlichen Einschätzungen zu tun. Von der Logik her kann ich den Ausführungen Dr. Daniel Kötz eher folgen, denn in den allermeisten Fällen erfolgt eh nur die Abgabe einer Willenserklärung von EINEM Erziehungsberechtigten.
Oder anders ausgesprochen, mir fällt jetzt kein Grund ein, wo grundsätzlich beide Erziehungsberechtigten einer Sache zustimmen müssen, ausser im Krankenhaus vieleicht.
Unabhängig davon, ich möchte grundsätzlich beide Unterschrieften haben. Zumindest wenn ich die Bilder auch selbst nutzen möchte ...
Oder anders ausgesprochen, mir fällt jetzt kein Grund ein, wo grundsätzlich beide Erziehungsberechtigten einer Sache zustimmen müssen, ausser im Krankenhaus vieleicht.
Unabhängig davon, ich möchte grundsätzlich beide Unterschrieften haben. Zumindest wenn ich die Bilder auch selbst nutzen möchte ...
#39Report
06.08.2011
Original von Henning Zachow *Ein neues Bildchen :)*
das wurde kürzlich *hier* diskutiert (siehe besonders den letzten beitrag von dr. kötz.)
Nicht ganz.
Dr. Kötz sagte, dass es eine grundsätzlich erforderliche Gesamtvertretung gibt und dass der eine Elternteil, der unterschreibt häufig als Vertreter oder Bote des fehlenden Elternteils auftritt.
Der fehlende Elternteil, kann dem unterschreibenden Teil eine WIDERRUFLICHE Vollmacht geben. (Diese Vollmacht kann mündlich erteilt werden)
Dr. Kötz sagte auch, dass es möglich ist, dass der fehlende Elternteil widerspricht und darlegt, was er gegen diese bilder hat.
Aber er sagt auch, dass der andere Teil natürlich sagen wird, dass er eine Vollmacht des fehlenden Teils hatte.
Zitat von Dr. Kötz:
Allerdings bleibe ich dabei, daß die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten reicht, was model releases betrifft. Der - grundsätzlich erforderlichen, § 1629 Abs. 1 BGB - Gesamtvertretung wird dadurch genügt, wenn ein Elternteil allein auftritt, aber zugleich in Vertretung oder als Bote des anderen Elternteils handelt. Das ist aber der Regelfall.
Die Gesamtvertretung erfordert nicht die gleichzeitige Abgabe von Willenserklärungen und auch nicht, daß die Eltern beide tätig werden. Vielmehr können sie einem Dritten oder einander widerruflich Vollmacht, sogar in Form einer Generalvollmacht, erteilen. Ggf. müßte der Widersprechende darlegen, daß er/sie a) etwas gegen die Nutzung der Bilder hat und daß er/sie b) dem anderen keine Vollmacht erteilt hat. Das würde von dem, der einverstanden ist, naturgemäß bestritten werden.
Also grds. brauche ich schon beide Eltern. Beide Elternteile müssen mit dem Vertrag einverstanden sein.
Nur müssen nicht beide unterschreiben. Der eine kann dem anderen erlauben, in seinem namen zu handeln. diese erlaubnis muss nicht schriftlich sein.
#40Report
Topic has been closed
Stimmt, dieses Beispiel mit der Nonne und dem Kloster ist ein rein fiktives Beispiel. Man findet es häufiger, wenn man sich die Kommentare einiger Juristen anschaut, aber bisher scheint noch kein Aktmodel ins Kloster gegangen zu sein und während dessen geklagt zu haben.
Ein interessanter Teil scheint meines Erachtens der Schadensersatzanspruch des Urhebers zu sein...