Ist das Ebay Betrug? 76
07.07.2011
Genau in deinem verlinkten Beitrag steht aber, dass es im Kleingedruckten sehr wohl
einen Vermerk gab, dass es nur die Box gibt! Davon ab, handeln diese Leute ja in
betrügerischer Absicht - miffi hat einfach das falsche Bild hochgeladen, ohne sich
etwas Böses dabei zu denken.
einen Vermerk gab, dass es nur die Box gibt! Davon ab, handeln diese Leute ja in
betrügerischer Absicht - miffi hat einfach das falsche Bild hochgeladen, ohne sich
etwas Böses dabei zu denken.
#42Report
07.07.2011
Original von Dominik Skreta
Siehe diesen trick....hier bieten abzocker iphoneverpackungen an und kommen damit durch...obwohl iphones abgebildet sind...
http://computer.t-online.de/ebay-abzocker-verkaufen-leere-iphone-verpackung/id_42066794/index
Kommen MANCHMAL damit durch. Aber dort steht irgendwo in der Beschreibung drin das es nur eine Schachtel ist. Wer den Text nicht zu ende liest kann schon mal Pech haben. Aber hier ist der Fall ja ganz anders. Da stand eben nicht im Kleingedruckten das das Objektib kein IS hat...
Die meisten dieser Abzockauktionen haben übrigens KEIN Bild vom Iphone drin sondern nur von der Packung. Und das sind dann vermutlich die die zusammen mit dem Hinweis im Text damit durchkommen. ;-)
#43Report
[gone] Steffi Manthey
07.07.2011
so artikel wird zurück geschickt...
#44Report
[gone] cb photography
07.07.2011
Original von PicTrick wird "AltmühlBild"
Ich kenn das anders, meines Wissens gehört das Bild eben nicht zum verbindlichen Angebot. Der Text hingegen schon.
Aber auch hier zeigt sich wieder: Anwalt fragen...
Wenn mans genau nimmt lag NIE ein Angebot des Verkäufers vor:P
Original von miffi*
so artikel wird zurück geschickt...
Prima ;) Ersparrt euch eine Menge unnötigen Ärger und beim Preis hätte es sich eh nicht gelohnt.
Einfach nochmal mit richtigem Bild reinstellen ;)
#45Report
[gone] Femo66
07.07.2011
sagt mal ihr seid euch schon bewusst um was fuer summen es hier geht oder ?
die scherbe ging fuer 45 euronen, dieselbe linse mit IS geht fuer 100 euro NEU bei ebay.
also was waere sie wohl gebraucht wert !?
sorry miffi, aber das einzig richtige ist sofortige ruecknahme. und dann versuchen den schaden zu begrenzen, indem du die scherbe nochmals verkaufst....wuerde ich ohne ebay versuchen....zb in nem forum... ;-)
weil der kaeufer hat RECHT ;-) auch wenn du das nicht gerne hoerst.
viel glueck
gruesse
die scherbe ging fuer 45 euronen, dieselbe linse mit IS geht fuer 100 euro NEU bei ebay.
also was waere sie wohl gebraucht wert !?
sorry miffi, aber das einzig richtige ist sofortige ruecknahme. und dann versuchen den schaden zu begrenzen, indem du die scherbe nochmals verkaufst....wuerde ich ohne ebay versuchen....zb in nem forum... ;-)
weil der kaeufer hat RECHT ;-) auch wenn du das nicht gerne hoerst.
viel glueck
gruesse
#46Report
07.07.2011
Wenn Du Glück hast, verlangt der Käufer keine Erstattung der Versandkosten. Falls doch, musst du die ihm leider auch mit auszahlen.
Gab letztens bei uns einen eBay-Fall, wo der Verkäufer zu lange gewartet hat und dann mit Mahnbescheid letztendlich mehr bezahlt hat als die Ware überhaupt wert war.
Gab letztens bei uns einen eBay-Fall, wo der Verkäufer zu lange gewartet hat und dann mit Mahnbescheid letztendlich mehr bezahlt hat als die Ware überhaupt wert war.
#47Report
07.07.2011
Original von DIRK LORENZ
Was der Käufer will ist doch klar, das Objektiv mit IS zum Preis des Objektivs ohne IS... Und persönlich finde ich das seine Chancen mit einem fähigen Anwalt garnich schlecht stehen...
Die Chancen für den Käufer stehen extrem schlecht.
#48Report
07.07.2011
Warte das in aller Ruhe ab, und wenn Du wirklich ein Schreiben von einem Anwalt des Käufers bekommst, dann übergibst Du das Deinerseits einem Anwalt, und der regelt den Rest für Dich.
#49Report
[gone] cb photography
07.07.2011
Original von TomRohwer
Warte das in aller Ruhe ab, und wenn Du wirklich ein Schreiben von einem Anwalt des Käufers bekommst, dann übergibst Du das Deinerseits einem Anwalt, und der regelt den Rest für Dich.
Artikel kommt doch schon zurück! Bei dem Betrag auch das einzig sinnvolle.... wer vor Gericht rechtbekommt ist fraglich, aber das lohnt sich alles nicht. Mit ein bisschen Glück müssen die Portokosten nicht erstattet werden und dann mit eigenem Bild einfach nochmal ab zu ebay und fertig.
#50Report
07.07.2011
Original von DIRK LORENZ
@Pepper: Der Käufer hat nicht nur das Recht den Artikel zurückzugeben, da dieser falsch beschrieben war, er kann (was er ja offensichtlich will) auch auf Lieferung des "richtigen" Artikels bestehen. So zumindest habe ich das aus meiner Zeit im Einzelhandel in Erinnerung...
Grundsätzlich richtig, aber hier handelt es sich nicht um eine Gattungsschuld (es gibt viele von diesen Artikeln) sondern um eine Stückschuld (dieses gebrauchte Objektiv gibt es nur einmal, und er will auch nur dieses eine in seinem Eigentum befindliche Objektiv verkaufen).
Somit ist ihm eine Lieferung der mangelfreien Sache unmöglich (§ 275 BGB), denn er hat gar kein solches Objektiv und der Käufer hat keinen Anspruch auf die mangelfreie Sache.
Da dem Verkäufer die Lieferung der mangelfreie Sache (mit IS) unmöglich ist, hat der Käufer die Möglichkeit, vom Vertrag zurück zu treten (§ 326 Abs. 5 BGB).
Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, sind alle Dinge wieder an den Vertragspartner herauszugeben. (Geld und Objektiv)
#51Report
07.07.2011
Original von Jörg N.
[...]
Ich glaube das heißt Eigenschaftsirrtum,
[...].
Beim Eigenschaftsirrtum (§ 119 Abs. 2 BGB) hätte sich der Verkäufer in diesem Fall über gewisse Eigenschaften des Objektives geirrt.
Hat er aber hier nicht, denn er wusste ganz genau, dass sein Objektiv keinen Bildstabilisator hat.
Es handelt sich hier um einen Erklärungsirrtum. (§ 119 Abs. 1 2. Alt. BGB)
"Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung [...] eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte [...]"
Typischerweise fallen hier die Verprecher drunter und hier hat der Verkäufer hat versehentlich das falsche Foto verwendet, sich also quasi "versprochen"
Dieser Irrtum berechtigt den Verkäufer zur Anfechtung, wodurch das angefochtene Rechtsgeschäft gemäß § 142 BGB von Anfang an nichtig wird.
#52Report
[gone] jgobond
08.07.2011
auch wenn dieser eine Fall hier geregelt zu sein scheint, würde ich gerne noch mal eine andere Perspektive aufzeigen.
Es wurde in den Beiträgen hier mehrfach vermutet, der Käufer wolle sich einen höherwertigen Artikel zu einem zu niedrigeren Preis "erschleichen".
Genauso kann aber der Käufer behaupten, der Verkäufer wolle durch absichtlich gestreute Desinformation einen Preis über Wert erzielen.
Zwar bedarf es für den Tatbestand des Betrugs einen Vorsatz, bzw einen Eventualvorsatz; den kann der Käufer aber auch erst mal unterstellen, das damit zu einem öffentlichen Interesse machen, was die Staatsanwalt zur Tätigkeit zwingt.....und der schwarze Peter geht flugs an den Verkäufer zurück, das Gegenteil zu beweisen.
Vor einem Richter stünden nun 2 Streithansel, von denen jeder was anderes behauptet, den anderen des versuchten Betruges bezichtigt und wie Richter urteilen, ist häufig nur sehr schwer vorherzusagen. Warum sollten Anwälte sonst Schiedssprüche anstreben?
Sauber kommt man bei sowas nur durch Rücknahme aus, was der Gegenpartei ja auch schnell den Wind aus den Segeln nimmt.
shoot on
jgobond
Es wurde in den Beiträgen hier mehrfach vermutet, der Käufer wolle sich einen höherwertigen Artikel zu einem zu niedrigeren Preis "erschleichen".
Genauso kann aber der Käufer behaupten, der Verkäufer wolle durch absichtlich gestreute Desinformation einen Preis über Wert erzielen.
Zwar bedarf es für den Tatbestand des Betrugs einen Vorsatz, bzw einen Eventualvorsatz; den kann der Käufer aber auch erst mal unterstellen, das damit zu einem öffentlichen Interesse machen, was die Staatsanwalt zur Tätigkeit zwingt.....und der schwarze Peter geht flugs an den Verkäufer zurück, das Gegenteil zu beweisen.
Vor einem Richter stünden nun 2 Streithansel, von denen jeder was anderes behauptet, den anderen des versuchten Betruges bezichtigt und wie Richter urteilen, ist häufig nur sehr schwer vorherzusagen. Warum sollten Anwälte sonst Schiedssprüche anstreben?
Sauber kommt man bei sowas nur durch Rücknahme aus, was der Gegenpartei ja auch schnell den Wind aus den Segeln nimmt.
shoot on
jgobond
#53Report
08.07.2011
Original von jgobond
[...]
Zwar bedarf es für den Tatbestand des Betrugs einen Vorsatz, bzw einen Eventualvorsatz;
Eventualvorsatz ist doch ein Vorsatz. Wieso unterscheidest du das?
Original von jgobond
[...]
den kann der Käufer aber auch erst mal unterstellen, das damit zu einem öffentlichen Interesse machen, was die Staatsanwalt zur Tätigkeit zwingt
wie? wer zwingt den Staatsanwalt zu etwas? Es ist völlig irrelevant, was der Käufer denkt. Der Staatsanwalt lässt sich nicht von den Gedanken des Käufers beeinflussen. Wenn der Staatsanwalt denkt, dass er hinreichende tatsächliche anhaltspunkte für eine straftat hat, dann verfolgt er diese.
Je nachdem, wie sich der Verkäufer gibt, nachdem er darauf hingewiesen wurde, dass das Produkt nicht dem Foto entspricht, lässt sich seine subjektive Gesinnung erahnen:
Sagt er, "mir doch egal, gekauft ist gekauft", dann könnte man es vielleicht annehmen.
sagt er aber, "sorry, falsches foto, lass uns den kauf rückgängig machen", dann kann man ihm kaum einen vorsatz unterstellen, denn er hat ja alles getan, um das vermögen des käufer nach dem kauf zu schützen und nicht zu schädigen.
#54Report
[gone] jgobond
09.07.2011
sagt er aber, "sorry, falsches foto, lass uns den kauf rückgängig machen", dann kann man ihm kaum einen vorsatz unterstellen, denn er hat ja alles getan, um das vermögen des käufer nach dem kauf zu schützen und nicht zu schädigen.
Na das ist doch genau mein Reden....
Bietet man dies nicht an und der Käufer erstattet Anzeige wegen (versuchten) Betrugs, IST die Staatsanwaltschaft verpflichtet, tätig zu werden und der Sache nachzugehen. Ob er dann seinerseits Anzeige erstattet, liegt in seinem ermessen......
#55Report
09.07.2011
Original von jgobond
Bietet man dies nicht an und der Käufer erstattet Anzeige wegen (versuchten) Betrugs, IST die Staatsanwaltschaft verpflichtet, tätig zu werden und der Sache nachzugehen. Ob er dann seinerseits Anzeige erstattet, liegt in seinem ermessen......
Erstens wäre es bereits ein vollendeter Betrug und kein versuchter, weil die Vermögensschädigung bereits eingetreten ist (er hat für sein Geld ein schlechteres Objektiv erhalten)
Zweitens ist der Staatsanwalt nicht dazu verpflichtet. Wenn der Staatsanwalt sich den Sachverhalt anschaut und der Meinung ist, dass das hier kein Betrug sein sollte (es liegt in seinem Ermessen), dann verfolgt er dass nicht.
Jeder Staatsanwalt sieht das anders.
Er kann es auch wegen Geringfügigkeit einstellen. Dann wäre auch alles ok.
Ich möchte aber noch anmerken, dass man u.U. nicht einmal bei der Polizei mit diesem Sachverhalt weiter kommt.
Würde der Käufer bei mir erscheinen, hätte ich ihm erst mal gesagt, "das ist Zivilrecht. Schreiben sie dem Verkäufer, sie wollen das richtige Objektiv oder das Geld wieder zurück"
#56Report
09.07.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von jgobond
[...]
Zwar bedarf es für den Tatbestand des Betrugs einen Vorsatz, bzw einen Eventualvorsatz;
Eventualvorsatz ist doch ein Vorsatz. Wieso unterscheidest du das?[/quote]
Jemand, der angeblich Polizist ist, sollte den Unterschied zwischen Vorsatz und Eventualvorsatz eigentlcih kennen.
Im Jurastudium kommt das im ersten Semester...
#57Report
09.07.2011
Original von TomRohwer
Jemand, der angeblich Polizist ist, sollte den Unterschied zwischen Vorsatz und Eventualvorsatz eigentlcih kennen.
Im Jurastudium kommt das im ersten Semester...
Für jemanden, der angeblich ebenfalls rechtlich geschult sein will, ist Dir die Unterscheidung wohl nicht bekannt.
Du verwechselt Vorsatz mit Absicht.
Der Vorsatz wird in drei Unterscheidungen geführt:
- Dolus directus 1. Grades, die Absicht (Ich WILL, dass der Erfolg eintritt)
- Dolus directus 2. Grades, der direkte Vorsatz (Ich WEIß, dass der Erfolg eintreten wird, aber es kommt mir gar nicht so doll darauf an)
- Dolus eventualis, der Eventual- oder auch bedingte Vorsatz( ich sage mir, "und wenn schon")
Die Fahrlässigkeitsformen lassen wir hier mal außen vor.
Wenn ich sage, "er tat dies vorsätzlich", so kann es eine von den drei o.a. Formen sein.
Natürlich meint der Laie damit häufig Absicht, also dolus directus 1. Grades.
Dies impliziert, dass Du Dich zu den Laien zählst?
Vorsätzlich bedeutet nur, dass es nicht fahrlässig ist, aber WELCHER Vorsatz es ist, muss dann noch geklärt werden.
#58Report
09.07.2011
@TOM
übrigens könntest Du ruhig ranschreiben, dass Der Spruch in deiner Signatur nicht von Dir stammt...
Mit fremden Federn schmücken gehört sich nicht...
übrigens könntest Du ruhig ranschreiben, dass Der Spruch in deiner Signatur nicht von Dir stammt...
Mit fremden Federn schmücken gehört sich nicht...
#59Report
10.07.2011
Eine Frage kam noch garnicht auf. Hat der Verkäufer beide Objektive oder hat er sich das Bild irgend wo gezogen?
Gruß
Ralf
Gruß
Ralf
#60Report
Topic has been closed
Ist halt blöd gelaufen auch wenn es keine bewusste Täuschungsabsicht war.
Zurück nehmen, neu und richtig beschrieben einstellen und vielleicht bekommst du an einem anderen Tag sogar mehr dafür als du jetzt bekommen hast. ;-)