Ist das Ebay Betrug? 76

[gone] Steffi Manthey
07.07.2011
Hallo ich habe mal ne Frage :)

Ich habe vor einer Weile bei Ebay mein Canon EF-S 18-55mm f/3.5-5.6 II verkauft...
Nun ist mir ein Fehler unterlaufen, ich habe ein Falsches Bild hochgeladen, dreimal dürft ihr raten welches^^
Natürlich ein Bild mit einem Bildstabilisator -.-

Weder im Text, noch in der Überschrift stand was von IS.

Nun beschwert sich mein Käufer, das ich einen Betrug begangen habe, hat Ebay eingeschaltet und ICH habe Recht bekommen.

(Das das Bild falsch war, habe ich erst kurz vor Schluß bemerkt, Auktion ging nur einen Tag... und es Tut mir auch leid)

Nun hat der Käufer mich nicht angeschrieben u nachgefragt, ich habe ihn also nicht belogen das das Objektiv ein IS ist. Dennoch droht er mir jetzt mit einem Anwalt, wegen Betruges.

Ich habe mich mehrfach entschuldigt, aber der Käufer bekommt sich nicht ein -.- (Trotz Klärung von Ebay)

Nun meine Frage,
kann der Anwalt irgendwas gegen mich machen?

Lg Steffi
07.07.2011
na der Käufer hat auf ein "Schnäppchen" spekuliert .... Ebay ist nicht das BGB, nimms halt wieder und stells neu ein.

anTon
07.07.2011
Original von miffi*
Nun meine Frage,
kann der Anwalt irgendwas gegen mich machen?

Lg Steffi


Ich bin kein Anwalt, daher stellt das auch keine Rechtsberatung da.
Du hast zwar nicht auf die IS-Version hingewiesen, hast aber ein Bild mit IS hochgeladen. Daher ist es durchaus nachvollziehbar, dass er von der IS-Version ausgegangen ist. Zumal Du ja im Text nicht darauf hingewiesen hast, das es sich nicht um die gezeigte IS-Version handelt.
Meiner Meinung nach kannst Du Dich auf "Irrtum" berufen. Ich glaube das heißt Eigenschaftsirrtum, die Profis wissen das genauer.
Daher kann der Käufer vom Kauf zurücktreten, er bekommt ja nicht das, was er erwarten durfte. Alle möglichen Kosten, wie z.B. Gebühren, Versand, Rückversand sollten dann aber der Fairness halber bei Dir hängen bleiben, da Du das falsche Foto eingestellt hast und nicht er.

Wie gesagt, meine Meinung.
[gone] Steffi Manthey
07.07.2011
naja es stand immer nur
Canon EF-S 18-55mm f/3.5-5.6 II

und von ebay wurden dann noch technische daten eingetragen, wo auch nix vom IS stand.

was mich halt bissl ärgert, das er nicht nachgefragt hat ob es sich um ein IS handelt, wenn nirgendwas was davon steht :(

ich mein, ist auf dem bild ein pferd und in der überschrift und im test steht Frosch und du erhälst einen Frosch, kannst du dich doch auch nicht beschweren?! oder seh ich das falsch^^
Biete Rücknahme des Artikels an. Wenn er dann darauf besteht, zu dem Schäppchenpreis die IS Version zu bekommen, wird er sicher schwere Karten haben dies durchzusetzen.
07.07.2011
Du sagst Du hast das falsche Bild hochgeladen.

Käufer sagt Du hast in der Beschreibung das "IS" vergessen.

Wer hat Recht?

Was der Käufer will ist doch klar, das Objektiv mit IS zum Preis des Objektivs ohne IS... Und persönlich finde ich das seine Chancen mit einem fähigen Anwalt garnich schlecht stehen...
07.07.2011
Original von miffi*
ich mein, ist auf dem bild ein pferd und in der überschrift und im test steht Frosch und du erhälst einen Frosch, kannst du dich doch auch nicht beschweren?! oder seh ich das falsch^^


Na ja, die EU hat gestern beschlossen, wenn auf dem Joghurt Erdbeeren drauf sind, müssen auch Erdbeeren drin sein, egal was bei Inhaltsstoffen steht.
Klar sollte er lesen können, aber genauso klar solltest Du das richtige Bild hochladen.
Betrug ist es m.E. nicht da du das nicht in der Absicht gemacht hast eine Ware vorzutäuschen die du nicht liefern kannst. Aber ich denke das der Käufer da auf jeden Fall im Recht ist wenn er Rückgabe verlangt. Hättest du deutlich im Text geschrieben das es sich um das Modell ohne IS handelt, aber du kein anderes Bild gefunden hast wäre das sein Ding. Was Ebay entscheidet ist dabei völlig irrelevant, die können entscheiden was sie wollen. Das ist nichts was vor Gericht irgendwas bewirrkt wenn der dich zivilrechtlich dranbekommen will.
07.07.2011
Du hast Mist gebaut - so what...? Vor dem Anwalt sollte doch von Dir noch das Angebot kommen, die Sache rückabzuwickeln, oder?

Gruß
Andreas
[gone] Steffi Manthey
07.07.2011
Ja ich habe einen Fehler gemacht, das sehe ich ein.
Das Bild kann man aber bei einer laufenden Auktion nicht ändern :(

ich habe ihm die Rücknahme eben angeboten, da mir das ganze auf den Keks geht...

dennoch finde ich das es auch ein stück seine schuld ist, er kann doch nicht davon ausgehen, wenn da nirgends IS steht und das ding für 45 euro rausgeht, das es ein IS ist ;-)

Is halt nervig. zumal er halt nicht einsieht auch einen Fehler gemacht zu haben
07.07.2011
Original von miffi*
dennoch finde ich das es auch ein stück seine schuld ist, er kann doch nicht davon ausgehen, wenn da nirgends IS steht und das ding für 45 euro rausgeht, das es ein IS ist ;-)



Doch kann er, es war ja eins abgebildet... Wie ich schon schrieb, ist der Text falsch oder das Bild? Genau da wird er hinwollen das Du ihm für 45 EUR auch ein IS-Objektiv zu liefern hast...
07.07.2011
Ach ja, stand in Deinem Auktionstext eventuell noch was wie
"Lieferumfang siehe Bild" oder "Zustand siehe Bild" oder sowas ähnliches?
Sehe ich nicht so. Nicht immer steht alles in der Beschreibung komplett drin. Manchmal steht da auch nur Canon Objektiv". Klar geht man da nach dem Foto um den Artikel und seinen Zustand zu beurteilen. Ich habe sowas auch schon rückabwickeln lassen. Der hatte ein 70-200 angeboten das ein halbes Jahr alt war und auf dem Bild stand es da in Top Zustand. Angekommen ist ein abgeschrabbeltes altes Objektiv. Er meinte dann er hätte sich das schnell aus dem Internet kopiert weil es ja das gleiche Modell wäre und man ja bei einem gebrauchten Objektiv mit Schrammen und Dellen leben müsse. Sah mein Anwalt anders. Erstens weil man bei einem halben Jahr nicht mit solchen Schäden rechnen muß und das er anhand des tatsächlichen Zustands bewusst ein anderes Foto verwendet hat. Er hat ihn letztendlich dazu bewegen können das aussergerichtlich zu regeln.

Wenn der sich ebenfalls einen Anwalt nimmt wirst du da auch schlechte Karten haben und es wird teuer. Regelt das unter euch, dann bleibt es mit Glück bei den 8 Euro Portokosten für dich.
[gone] janine h*
07.07.2011
Wurde ja schon gesagt biete ihm Rücknahme an, schließlich hast du ein falsches Foto verwendet (der Preis spielt dabei keine Rolle den auf Ebay ist mitunter alles bisserl günstiger und auch Schnäppchen.) Nur meine Meinung.
07.07.2011
....mein rechtlich kaufmänniches Verständnis sagt: (keine Garantie auf Richtigkeit, zumal sich mein "Wissen" nicht auf Privatverkäufe bezieht, sondern eher auf den Einzelhandel)

Du hast den Artikel falsch beschrieben. Das Bild gehört "meines Wissens" nach zur Beschreibung des Artikels, wenn im Text oder direkt am Bild nicht explizit "Abbildung ähnlich" erwähnt wird. Somit wärst du zur Rücknahme des Artikels verpflichtet. Grund: Da die Leistung nicht so erbracht wurde wie (lt. Beschreibung) geschuldet, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
[gone] Steffi Manthey
07.07.2011
nein es stand nirgends siehe bild oder ähnliches, es war kein bezug zum bild in der beschreibung...
es stand drin, keine rücknahme :D
07.07.2011
Das erhöht Deine Chancen da gut rauszukommen auf 50:50...

@Pepper: Der Käufer hat nicht nur das Recht den Artikel zurückzugeben, da dieser falsch beschrieben war, er kann (was er ja offensichtlich will) auch auf Lieferung des "richtigen" Artikels bestehen. So zumindest habe ich das aus meiner Zeit im Einzelhandel in Erinnerung...
[gone] janine h*
07.07.2011
Der pepper hat Recht du hast die Leistung nicht wie geschuldet erbracht deswegen kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und ich meine ich hab das studiert. mitunter kann man das Bild auch zur Beschreibung zählen. Also nimm dasa ding einfach zurück.
07.07.2011
Ein eingestelltes Bild ist immer Bestandteil der Beschreibung, nicht nur mitunter.
07.07.2011
Original von miffi*
nein es stand nirgends siehe bild oder ähnliches
... aber wenn es sich in der Auktion nicht um den abgebildeten Artikel handelt, muss als Vermerk "Abbildung ähnlich" in die Beschreibung, da sonst davon auszugehen ist, dass es sich beim abgebildeten Artikel auch um den angebotenen Artikel handelt...


Original von miffi*
es stand drin, keine rücknahme :D

... das hat nur Relevanz wenn der Artikel der Beschreibung enspricht. Wegen "nichtgefallen" könnte der Käufer es nicht zurückgeben, eben weil Privatverkauf (wenn er sich aufs Fernabsatzgesetz beruft, zwecks Rückgabe), aber wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht (was m.W. nach hier gegeben ist) bist du auch wenn du das drinstehen hattest zur Rücknahme verpflichtet.

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