Adresse im Flyer? 25

22.06.2011
Original von Hermann Klecker
Das mit den e-mails, hast Du dafür eine Quelle?

Und bei Geschäftsbriefen?

§ 37a HGB

(1) Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, angegeben werden.
(2) Der Angaben nach Absatz 1 bedarf es nicht bei Mitteilungen oder Berichten, die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung ergehen und für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, in denen lediglich die im Einzelfall erforderlichen besonderen Angaben eingefügt zu werden brauchen.
(3) Bestellscheine gelten als Geschäftsbriefe im Sinne des Absatzes 1. Absatz 2 ist auf sie nicht anzuwenden.
(4) Wer seiner Pflicht nach Absatz 1 nicht nachkommt, ist hierzu von dem Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten. § 14 Satz 2 gilt entsprechend.

Alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen, Genossenschaften u.a.m. müssen Pflichtangaben in ihrer Geschäftskorrespondenz machen; geregelt wird das z.B. durch das HGB (siehe oben), sowie das GmbH-Gesetz, Aktiengesetz, Genossenschaftsgesetz usw., außerdem EU-Publizitätsrichtlinien.

Seit §15b der Gewerbeordnung aufgehoben wurde, gilt es meines Wissens nicht mehr für Gewerbebetriebe, die nicht im Handelsregister eingetragen sind.
22.06.2011
Original von Paul Starck
In ein Impressum muss keine Steuernummer!

Doch. Durchaus. Und zwar die USt-Ident-Nummer, sofern eine solche vorhanden ist.

§ 5 TMG Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
(...)
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,

(Den theoretisch wohl denkbaren Fall, daß jemand, der umsatzsteuerpflichtig ist und eine USt-Ident-Nummer hat, eine rein private Website betreibt, die nicht impressumspflichtig ist, lasse ich jetzt mal außen vor...)

Die E-Mail ersetzt heutzutage oft den Geschäftsbrief und deswegen soll/muss man diese Angaben mit hineinschreiben. Und das macht man in der Signatur ;)

Man kann's auch in den Text reinschreiben, Hauptsache es ist vorhanden.
22.06.2011
Original von Thomas Fröhlich, Berlin
na, das ist ja mal wieder klasse, wie bürgernah unsere gesetze sind.
eine einfache frage und gegenteilige antworten.

Da können die Gesetze ausnahmsweise nichts für, die Impressums-Pflicht für Druckwerke ist absolut klar geregelt, da gibt es überhaupt keine Grauzone (anders als die für Internetseiten, die eher schwammig geregelt ist).

Die Landespressegesetze stammen ja auch noch aus einer Zeit, in der handwerklich saubere Gesetze gemacht wurden. Und nicht von den heutigen Schwurbelkopf-"Rechtspolitikern".

die auslegung der unbestimmten rechtsbegriffe scheint mal wieder unklar.

Die ist vollkommen klar.

der grund meiner frage:
ein flyer hat nicht viel platz. er ist ästhetisch gestaltet und sollte keine informationen enthalten, die nicht unbedingt nötig sind. die angabe einer adresse erscheint mir sinnvoll, wenn man laufkundschaft ansprechen will. wenn jedoch aufgrund von außendiensten das büro oft gar nicht besetzt ist, macht es ja keinen sinn, mit der adress-angabe zu suggerieren, man könne einfach so vorbei kommen.

Dein Werbeflyer braucht kein Impressum.

mich interessiert explizit, wie das bei flyern geregelt ist, die ausschließlich der werbung dienen.

Steht im jeweils zuständigen Landespressegesetz drin (zuständig ist das Land, in dem die Sache gedruckt wird). Werbeflyer = braucht kein Impressum.
22.06.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von Paul Starck
In ein Impressum muss keine Steuernummer!

Doch. Durchaus. Und zwar die USt-Ident-Nummer, sofern eine solche vorhanden ist.
[...][/quote]
das klingt missverständlich, tom.

wer keine ust-id hat (freiberufler, dienstleister, künstler ohne innergemeinschaftlichen warenverkehr), braucht auch seine steuernummer ausdrücklich NICHT in der korrespondenz oder im impressum angeben. aber auf die rechnung gehört sie.
[gone] Hermann Klecker
22.06.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von Paul Starck
In ein Impressum muss keine Steuernummer!

Doch. Durchaus. Und zwar die USt-Ident-Nummer, sofern eine solche vorhanden ist.

§ 5 TMG Allgemeine Informationspflichten

...[/quote]

Die Rede ist von Druckwerken. Da ist das TMG nicht einschlägig.

Ich kenne kein Druckwerk, in dessen Impressum diese Informationen müssten.

Ob ein Flyer ein Impressum braucht, mag eine andere Frage sein.

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