Adresse im Flyer? 25

Kennt sich jemand aus?
Auf Websites gibt es ja die Impressum-Pflicht.
Gibt es sowas auch für Printmedien wie Flyer, Broschüren etc.?
Und wenn ja, wo ist das geregelt?
21.06.2011
Nein, nur auf Geschäftsbriefen, Websiten, E-Mails, Rechnungen usw..
Danke, das macht Sinn.
:)
Sonst wären manche Flyer
(vor allem die Mini-Dinger in DIN A7) ziemlich überladen.

Hinweise zur Impressumspflicht findest du im Telemediengesetz.
(vor 2007 war es das Teledienstegesetz)

http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht
21.06.2011
Original von Paul Starck
Nein, nur auf Geschäftsbriefen, Websiten, E-Mails, Rechnungen usw..

Nein. Auf denen nun gerade nicht.

Die Impressumspflicht für Druckerzeugnisse ist in den jeweiligen Landespressegesetzen geregelt, und in denen weitgehend gleich.*

Landespressegesetz Schleswig-Holstein

§ 7 Impressum
(1) Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift der Druckerin oder des Druckers und der Verlegerin oder des Verlegers, beim Selbstverlag der Verfasserin oder des Verfassers oder der Herausgeberin oder des Herausgebers, genannt sein.
[...]

Und was ist ein "Druckwerk" im Sinne des Landespressegesetzes?

Das sagt uns §6 desselben Gesetzes:

§ 6 Begriffsbestimmungen.

(1) Druckwerke im Sinne dieses Gesetzes sind alle mittels der Buchdruckerpresse oder eines sonstigen zur Massenherstellung geeigneten Vervielfältigungsverfahrens hergestellten und zur Verbreitung bestimmten Schriften, besprochene Tonträger, bildliche Darstellungen mit und ohne Schrift, Bildträger und Musikalien mit Text oder Erläuterungen.

(2) Zu den Druckwerken gehören auch die vervielfältigten Mitteilungen, mit denen Nachrichtenagenturen, Pressekorrespondenzen, Materndienste und ähnliche Unternehmungen die Presse mit Beiträgen in Wort, Bild oder ähnlicher Weise versorgen. Als Druckwerke gelten ferner die von einem presseredaktionellen Hilfsunternehmen gelieferten Mitteilungen ohne Rücksicht auf die technische Form, in der sie geliefert werden.

(3) Den Bestimmungen dieses Gesetzes über Druckwerke unterliegen nicht

1. amtliche Druckwerke, soweit sie ausschließlich amtliche Mitteilungen enthalten,
2. die nur Zwecken des Gewerbes und Verkehrs, des häuslichen und geselligen Lebens dienenden Druckwerke wie Formulare, Preislisten, Werbedrucksachen, Familienanzeigen, Geschäfts-, Jahres- und Verwaltungsberichte und dergleichen sowie Stimmzettel für Wahlen.


(4) Periodische Druckwerke sind Zeitungen, Zeitschriften und andere in ständiger, wenn auch unregelmäßiger Folge und im Abstand von nicht mehr als sechs Monaten erscheinende Druckwerke.
Geschäftsbriefe, E-Mails und Rechnungen, Werbebroschüren usw. brauchen kein Impressum.

Geschäftsbriefe (und dazu zählen auch geschäftliche E-Mails) müssen gemäß HGB (Handelsgesetzbuch) und UStG (Umsatzsteuergesetz) unter bestimmten Umständen bestimmte Pflichtangaben enthalten.** Das hat aber nichts mit einer Impressumspflicht zu tun.

Die Impressumspflicht für Websites ist sowohl im Teledienstegesetz (TDG) als noch ein zweites Mal auch im Rundfunk-Staatsvertrag geregelt.

Grundsätzlich zu unterscheiden ist immer zwischen

- Druckerzeugnissen (auf Papier), die unterliegen dem jeweiligen Landespressegesetz
und
- Websites, die unterliegen dem TDG und dem Rundfunkstaatsvertrag.

_____________________________

*) Man sollte in jedem Fall in das zuständige Landespressegesetz gucken - in einigen Ländern, Bayern z.B., gibt es zusätzliche Regelungen, die bei Zeitungen und Zeitschriften vorschreiben, daß in bestimmten Zeitabständen im Impressum Angaben über die Eigentumsverhältnisse an der Zeitung bzw. dem Verlag gemacht werden müssen.

**) Im Handelsregister eingetragene Unternehmen müssen auf Geschäftsbriefen z.B. die Handelsregisternummer und die Namen der Geschäftsführer angeben.
21.06.2011
wie "auf denen gerade nicht"?

Klar bist du verpflichtet Angaben wie z.B. Steuer-Nr., Bankverbindung, Sitz, etc. auf eine Rechnung zu setzen?! Auf Websiten ist es das Impressum und in E-Mails die Signatur..

Sendungen (Flyer), die an einen unbestimmten Personenkreis gehen brauchen solche Angaben nicht
21.06.2011
allerdings würde ich einige Angaben mit draufpacken - wenn du schon die Chance hast zu werben, dann nutze sie ;)
[gone] User_6449
21.06.2011
Original von Thomas Fröhlich, Berlin
Kennt sich jemand aus?
Auf Websites gibt es ja die Impressum-Pflicht.
Gibt es sowas auch für Printmedien wie Flyer, Broschüren etc.?
Und wenn ja, wo ist das geregelt?

Ich fertige berufsbedingt Flyer, Broschüren, Infoschreiben usw.
an und dort gehören natürlich auch die gesamten Kontaktdaten
des Herausgebers drauf.

Nur eine Handynummer oder eine E-Mail Adresse (wie man es
gelegentlich sieht) reicht nicht.

Sogar jeder Pizzabringdienst macht das so ... ;-)

Viele Grüße
Peter
21.06.2011
Schon krass, dass man sowas nicht einmal mehr in einer Mediengestalterausbildung gelehrt bekommt :/

Das hier könnte dir weiterhelfen.. man muss wie immer seeehr viel unterscheiden ;)
uiuiui, nicht ungefährlich was hier geschrieben wird! Es sollte immer, bei jeder verteilten oder veröffentlichten Sache ein Urheber erkennbar sein. Sei es bei einer Firma auf dem Werbeflyer die Anschrift und Rufnummer einer Filiale oder gar ein Impressum, oder eben auf einem normalen Flyer oder Informationsblatt der sog. "V. i. S. d. P.", also den sogenannten "Verantwortlichen im Sinne des Presserechts", sodass aus der Angabe mit wenig Umstand der Urheber des Werkes ausfindig gemacht werden kann. In einigen Bundesländern ist dies eine Pflichtangabe.
[gone] User_6449
21.06.2011
Original von Paul Starck
Das hier könnte dir weiterhelfen.. man muss wie immer seeehr viel unterscheiden ;)

Muß man allerdings komplett und ganz genau lesen, denn daraus ergibt sich,
daß der Verantwortliche eines Flyers als Publikation mit Angeboten (Waren,
Dienstleistungen usw.) für jedermann klar erkennbar sein muß.

Ein Impressum im klassischen Sinne muß natürlich nicht sein, denn niemand
interessiert sich für eine Steuernummer oder einen Registereintrag, wenn
er eine Pizza bestellt ... ;-)

Viele Grüße
Peter
[gone] Hermann Klecker
21.06.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von Paul Starck
Nein, nur auf Geschäftsbriefen, Websiten, E-Mails, Rechnungen usw..

Nein. Auf denen nun gerade nicht.

...[/quote]

Auf Webseiten gerade nicht?
[gone] Hermann Klecker
21.06.2011
Original von Paul Starck
wie "auf denen gerade nicht"?

Klar bist du verpflichtet Angaben wie z.B. Steuer-Nr., Bankverbindung, Sitz, etc. auf eine Rechnung zu setzen?! Auf Websiten ist es das Impressum und in E-Mails die Signatur..

Sendungen (Flyer), die an einen unbestimmten Personenkreis gehen brauchen solche Angaben nicht



Das mit den e-mails, hast Du dafür eine Quelle?

Und bei Geschäftsbriefen?
[gone] Hermann Klecker
21.06.2011
Original von Thomas Fröhlich, Berlin
Kennt sich jemand aus?
Auf Websites gibt es ja die Impressum-Pflicht.
Gibt es sowas auch für Printmedien wie Flyer, Broschüren etc.?
Und wenn ja, wo ist das geregelt?


Ja, mußt Du.

Nur sind die Inhalte anders als die auf Web-Seiten.

Regelt das Presserecht Deines Bundelsandes. Ist ber weitgehend einheitlich. Siehe also das Beispiel von Tom.
[gone] Hermann Klecker
21.06.2011
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Paul Starck
Das hier könnte dir weiterhelfen.. man muss wie immer seeehr viel unterscheiden ;)

Muß man allerdings komplett und ganz genau lesen, denn daraus ergibt sich,
daß der Verantwortliche eines Flyers als Publikation mit Angeboten (Waren,
Dienstleistungen usw.) für jedermann klar erkennbar sein muß.

Ein Impressum im klassischen Sinne muß natürlich nicht sein, denn niemand
interessiert sich für eine Steuernummer oder einen Registereintrag, wenn
er eine Pizza bestellt ... ;-)

Viele Grüße
Peter[/quote]

Ein Impressum im klassischen Sinn enthält auch keine Steuernummer oder Registrierung.

Eh Du antwortest überlege, ob Webseiten ein klassisches Medium sind im Sinne von "klassisch". :)
21.06.2011
In ein Impressum muss keine Steuernummer!

Musst mal "E-Mail Pflichtangaben" googlen...
Die E-Mail ersetzt heutzutage oft den Geschäftsbrief und deswegen soll/muss man diese Angaben mit hineinschreiben. Und das macht man in der Signatur ;)
na, das ist ja mal wieder klasse, wie bürgernah unsere gesetze sind.
eine einfache frage und gegenteilige antworten.
die auslegung der unbestimmten rechtsbegriffe scheint mal wieder unklar.

der grund meiner frage:
ein flyer hat nicht viel platz. er ist ästhetisch gestaltet und sollte keine informationen enthalten, die nicht unbedingt nötig sind. die angabe einer adresse erscheint mir sinnvoll, wenn man laufkundschaft ansprechen will. wenn jedoch aufgrund von außendiensten das büro oft gar nicht besetzt ist, macht es ja keinen sinn, mit der adress-angabe zu suggerieren, man könne einfach so vorbei kommen.

bei websites und bei geschäftsbriefen scheint mir klar, was zu tun ist, auch bei druckerzeugnissen journalistischen inhalts.
mich interessiert explizit, wie das bei flyern geregelt ist, die ausschließlich der werbung dienen.
die erreichbarkeit und identifizierbarkeit wäre ja auch über namen und telefon-nr. gegeben.
22.06.2011
Original von Paul Starck
wie "auf denen gerade nicht"?

Klar bist du verpflichtet Angaben wie z.B. Steuer-Nr., Bankverbindung, Sitz, etc. auf eine Rechnung zu setzen?!

Ja. Aber das ist kein Impressum.

Auf Websiten ist es das Impressum und in E-Mails die Signatur..

Websites brauchen (meistens) ein Impressum, geschäftliche und damit steuerrelevante E-Mails brauchen dieselben Angaben wie ein Brief auf Papier oder ein Fax. Weil: die Pflichtangaben gemäß HGB und UStG muß auf alle "Geschäftskorrespondenz".

Sendungen (Flyer), die an einen unbestimmten Personenkreis gehen brauchen solche Angaben nicht

Das ist so nicht richtig. Ein Flugblatt mit einer Meinungsäußerung o.ä. muß einen presserechtlich Verantwortlichen nennen. Eine Werbedrucksache nicht.
22.06.2011
Original von ..:: Sascha1979 ::.. Bacon makes everything better
uiuiui, nicht ungefährlich was hier geschrieben wird! Es sollte immer, bei jeder verteilten oder veröffentlichten Sache ein Urheber erkennbar sein. Sei es bei einer Firma auf dem Werbeflyer die Anschrift und Rufnummer einer Filiale oder gar ein Impressum, oder eben auf einem normalen Flyer oder Informationsblatt der sog. "V. i. S. d. P.", also den sogenannten "Verantwortlichen im Sinne des Presserechts", sodass aus der Angabe mit wenig Umstand der Urheber des Werkes ausfindig gemacht werden kann. In einigen Bundesländern ist dies eine Pflichtangabe.

Auf einem Werbeflyer muß kein Impressum stehen, in keinem deutschen Bundesland.

Das steht nun wirklich klar und eindeutig in allen 16 deutschen Landespressegesetzen so drin. Einfach mal lesen.

Daß man als Unternehmen häufig auf einen Werbeflyer seine Anschrift usw. setzt, damit die Kunden einen auch finden können - das ist logisch. (Aber nicht Pflicht...)

Bei einer Produkt-Werbung wiederum kann man gut darauf verzichten, zumal dann, wenn sie vom Hersteller stammt und der gar nicht an Endverbraucher verkauft.
22.06.2011
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Paul Starck
Nein, nur auf Geschäftsbriefen, Websiten, E-Mails, Rechnungen usw..

Nein. Auf denen nun gerade nicht.

...[/quote]

Auf Webseiten gerade nicht?[/quote]
Auf Geschäftsbriefen, E-Mails und Rechnungen muß kein Impressum stehen.

Leicht unpräzise von mir formuliert.

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