Fotos in Polizeiuniform rechtswidrig? 333

21.06.2011
Original von Faces of Vegas
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit


Außerdem ist es ja nicht von ungefähr eine Straftat, es scheint also schon irgend etwas verwerfliches dran zu sein.



Eine ganz faszinierende Logik. Die Einstufung von Kunst als "verwerflich" hat auch mal was. Aber ist es wirklich eine Straftat? Da habe ich meine gerüttelten Zweifel.[/quote]

Selbst wenn es eine ist:

BVerfG - 1 BvR 581/00 -
BVerfG II - 1 BvR 266/86 und 913/87 -
#141Report
21.06.2011
also wenn ich hier ne uteilsbegründung zu schreiben hätte, dann würde die in etwa so beginnen:

es kann hahinstehen, ob es sich bei dem knipswerk als stein des anstoßes um kunst handelt, die vom grundrecht auf kunstfreiheit gedeckt und geschützt ist ...
#142Report
21.06.2011
Original von maxcloos.com
Bates, hast Du mal so ganz offiziell bei der Bullizei gefragt?

ich mein, Du hast nun von mindestens 4 seiten gehört das die nachgefragt haben und einfach nur die Abzeichen weg müssten, nun könnte man annehmen das da evtl. etwas dran ist und bei den freunden in blau selbst nach fragen.

ob Du Dich nun mit dem kripo-menschen hier disst, oder ob ihr nachher kuscheln geht ist hier völlig egal!



Ja, diverse Male und verschiedene Beamte.

Und wer sich die Mühe macht und von Anfang an diesen Thread durchgelesen hat, wird schon zu Beginn mindestens ebenso viele gegenteilige Meinungen gehört haben.

Auschlaggebend sollte aber schlicht und ergreifend das Gesetz sein.

Man lese sich den Paragraphen 132a StGB durch, überlege zudem, was ein Mensch, der so etwas nicht trägt, sondern lediglich fotografiert hat, verbrochen haben könnte...und kann dann meinetwegen (wieder einmal) die Staatsanwaltschaft damit beglücken -- um dann vielleicht endlich mal die Realität zu akzeptieren.
#143Report
Original von monochromatic
Diese Einschätzung der Kunstfreiheit ist nicht falsch ... sie ist völlig abwegig.

1.) Die Kunstfreiheit ist vorbehaltlos - sie unterliegt nicht (wie viele andere Grundrechte) einem Gesetzesvorbehalt

Stimmt
Original von monochromatic
2.) Die Kunstfreiheit kann nur durch Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte eingeschränkt werden

Stimmt
Original von monochromatic (Stichwort hierzu: Schrankentrias)

Schrankentrias???
Zur Schrankentrias gehören die verfassungsmäßige Ordnung, die Rechte anderer und das Sittengesetz.

Die verfassungsmäßige Ordnung ist die Summe aller formell und materiell rechtmäßigen Rechtsnormen, also die gesamte Normenpyramide von verfassungsgemäßen Bundesgesetzen bis hinunter zu verfassungsgemäßen Gemeindesatzungen. (BVerfGE 6, 32).

Unter Pkt 1 hast Du doch selber gesagt, dass die Kunstfreiheit NICHT durch ein Gesetz eingeschränkt werden kann und jetzt kann man es im Rahmen der Schrankentrias doch durch ein einfaches Gesetz einschränken???

Ich glaube, Du weißt gar nicht, was die Schrankentrias ist

Die Schrankentrias ist für Art 2 Abs 1 (Handlungsfreiheit)

Den Art 5 Abs. 1 (Meinungsfreiheit, Pressefreiheit) kannst Du gem. Abs. 2 einschränken (Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.), aber Art. 5 Abs 3 nicht.
#144Report
Original von Bates
[...] Ganz besonders nicht dieser Tinnef mit dem "Bilder wurden in der Behörde rumgezeigt um herauszufinden, ob es sich um eine Beamtin handelt!"
(sie scheint sich sehr gut verstecken zu können!?) ;)


Wenn Du sagst, dass sich das Model ganz gut verstecken konnte, dann willst Du damit echt sagen, dass das Model auf dem Foto eine Polizistin ist???

Und dann veröffentlichst Du das Foto auch noch?

Dir war nicht klar, dass sie damit (wenn sie echt eine Polizistin ist) Ärger bekommen kann?

Bis Du so scharf darauf, halbnackte Mädchen abzulichten, dass Du nicht einmal darüber nachdenkst, ob die damit Ärger bekommen?

Wie gesagt, Deinem letzten Halbsatz entnehme ich, dass sie eine Polizistin ist.

Ich denke, dass es jedem hier in der MK einleuchtet, dass man, wenn man eine echte Polizeibeamtin erotisch in ihrer Uniform ablichtet, man dieses Foto NICHT veröffentlicht, damit sie keinen Ärger bekommt.
#145Report
Original von Bates

Auschlaggebend sollte aber schlicht und ergreifend das Gesetz sein.

Man lese sich den Paragraphen 132a StGB durch, überlege zudem, was ein Mensch, der so etwas nicht trägt, sondern lediglich fotografiert hat, verbrochen haben könnte...und kann dann meinetwegen (wieder einmal) die Staatsanwaltschaft damit beglücken -- um dann vielleicht endlich mal die Realität zu akzeptieren.



Oh Mann, schnallst Du es nicht:

Das Model hätte sich strafbar machen können (wenn es keine Polizistin ist, aber Du implizierst ja, dass es eine ist) und Dir war es vollkommen egal, ob sie Ärger bekommt oder nicht.
Du selber hättest vielleicht weniger Ärger bekommen.
#146Report
21.06.2011
1. ich hab es von anfang an gelesen, und mir ist nun nicht wirklich jemand in erinnerung geblieben der geschrieben "JA, das ist erlaubt und völlig OK!"

2. Uniform Tragen ist in der Öffentlichkeit deutlich geregelt, hier ist öffentlich!

3. ob Kunst oder nicht Kunst... ist die fettecke von beuys kunst? mal ehrlich meinst Du wirklich hier ist ein echter Künstler in der MK? überlebenskünstler vielleicht ;o)

ich finde es auch viel verwerflicher das Du das Mädel mit dem Bild in die pfanne haust! Du gibst sogar noch hinweise das sie evtl doch Polizistin ist und das finde ich mies [egal ob Sie es ist, oder nicht!]
#147Report
@ bates:

Wenn sie echt eine Polizeibeamtin ist und man hat es nicht herausbekommen, dann ist doch alles super.

Die Hamburger Behörde für Inneres hat mehrfach bei mir im Büro angerufen und mich gefragt, ob ich irgendwelche Hinweise habe, ob die Dame Polizeibeamtin HH ist.
Ich konnten nur sagen, dass ich dazu nichts sagen kann, ich aber stark davon ausgehen, dass sie keine Polizistin ist, weil JEDER Polizist weiß, dass die Veröffentlichung solcher Bilder ein Disziplinarverfahren nach sich zieht.

Man sagte mir von Seiten der Behörde für Inneres, dass man das Foto an die Fachhochschule, die Polizeischule, die BePo sowie an alle vorgesetzten Dienststellen senden würde, um zu prüfen, ob diese Frau dort als Kollegin bekannt sei.

Das bedeutet natürlich, dass nicht jeder kleine Hans dort das Foto sieht, sondern nur die Leiter bzw. die Sachbearbeiter Personal.
Du sagst, Du hast verschiedene Beamte gefragt. Die werden sicherlich niemals etwas von diesem Foto mitbekommen haben, denn die Behörde will den "Schaden" ja nicht noch größer machen, indem sie das Foto jedem zeigt.
#148Report
21.06.2011
Hmm ... mich irritiert dieser ganze Thread aus verschiedenen Gründen.

Warum nimmt man sich so wichtig, dass man über andere User urteilen und ihnen sogar drohen soll? Kann ein einzelner User wirklich entscheiden ob ein Foto Kunst ist oder nicht?

Desweiteren @ F.Dreyer ....

Sofern das Model wirklich im aktiven Polizeidienst ist, sollte sie wissen, was sie mit ihrer Uniform machen darf und was nicht. Handelt sie entgegen den ihr bekannten Vorgaben, dann macht sie das auf eigene Verantwortung.
#149Report
Original von Tobias Voss
Desweiteren @ F.Dreyer ....
Sofern das Model wirklich im aktiven Polizeidienst ist, sollte sie wissen, was sie mit ihrer Uniform machen darf und was nicht. Handelt sie entgegen den ihr bekannten Vorgaben, dann macht sie das auf eigene Verantwortung.


Und genau deshalb habe ich Bates zu Beginn per PN ganz höflich darauf angesprochen und ihm gesagt, dass das Model bestimmt Ärger bekommt, wenn es eine Polizistin ist und dass er als Fotograf dem Model doch so etwas sicherlich nicht antun möchte.

Wie gesagt, ich hatte es gesehen und ihn darauf aufmerksam gemacht. Aber er wurde gleich pampig und rotzfrech.
#150Report
Original von Thomas-Masuhr-Fotografie
[...]Mal kurz gefragt: Das besagte Fotos wurde also in Hamburg bei der Polizei und dem Senat dubliziert und verteilt? Ohne Wissen des Künstlers?


Ja genau und das ist auch erlaubt, wenn es der Strafverfolgung o.ä. dient.
#151Report
21.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von Tobias Voss
Sofern das Model wirklich im aktiven Polizeidienst ist, sollte sie wissen, was sie mit ihrer Uniform machen darf und was nicht. Handelt sie entgegen den ihr bekannten Vorgaben, dann macht sie das auf eigene Verantwortung.
Und genau deshalb habe ich Bates zu Beginn per PN ganz höflich darauf angesprochen und ihm gesagt, dass das Model bestimmt Ärger bekommt, wenn es eine Polizistin ist und dass er als Fotograf dem Model doch so etwas sicherlich nicht antun möchte.[/quote]Wie schon gesagt, sofern sie im aktiven Dienst ist wird sie wissen, dass sie sich damit Ärger einhandeln kann (wird). Weiß sie das nicht, geht sie scheinbar etwas naiv durch ihr Leben, dann wird sie das eben mit Lernen müssen.

Unabhängig davon finde ich es schon interessant, wie hier eine Behörde einfach Bilder kopiert und weitergibt und das ganze mit Sicherheit ohne die Erlaubnis des entsprechenden Bildurhebers ...

Aber da hier ja vermutlich eine Krähe der anderen kein Auge aushackt ...
#152Report
Original von Tobias Voss
[...]Warum nimmt man sich so wichtig, dass man über andere User urteilen und ihnen sogar drohen soll? Kann ein einzelner User wirklich entscheiden ob ein Foto Kunst ist oder nicht?


Hier ging es nie um die Entscheidung, ob es Kunst ist oder nicht. Es ist Kunst. Nur stellt diese Art der Kunst u.U. halt eine Staftat dar.

Nur weil es Kunst ist, darf ich nicht alles machen, was ich will:

"Es ist Kunst, ich musste ihn dafür töten, weil nur so meine Message rüberkommt"
#153Report
21.06.2011
@ Tobias Voss

zwei menschen treffen aufeinander...

der eine "fotograf" - keine anhnug was ein polizist so darf
die andere polizistin - keine ahnung vom tfp-vertrag

sie freut sich das sie für schöne bilder nix zahlen muss und alles ist gut. da sie nicht in der MK unterwegs ist erfährt sie nicht das ihr bild veröffentlich wurde (da sie ja dank tfp-vertrag zugestimmt hat für den fotografen völlig gefahrlos)

in dem moment wo der fotograf den hinweis bekommt, das es für das mädel rechtlich schwierig ist, sollte der fotograf so fair sein und es entweder löschen, die abzeichen rauszustempeln oder deutlich machen das sie keine polizistin ist!


sich einen spaß drauß zu machen und den job einer person zu riskieren hat nichts mit kunst oder fotografie zu tun, das ist einfach nur dumm!
#154Report
21.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit


Man sagte mir von Seiten der Behörde für Inneres, dass man das Foto an die Fachhochschule, die Polizeischule, die BePo sowie an alle vorgesetzten Dienststellen senden würde, um zu prüfen, ob diese Frau dort als Kollegin bekannt sei.



Ich bin ja immer so fürchterlich neugierig...und verstehen möchte ich sowieso immer alles!

Wie sieht es denn eigentlich mit dem Urheberrecht eines Künstlers aus...wenn jemand sein Werk (unberechtigt?) herunterlädt, vervielfältigt und es einer Öffentlichkeit zugänglich macht für die es vom "Künstler" selbst nie bestimmt war?

Oder wird selbst das durch die blose Vermutung eines einzelnen ausser Kraft gesetzt?

Denn ich denke ja mal nicht das du all diesen Schulen, Behörden und Dienststellen dein MK Passwort überlassen hast, damit die das Foto sehen können...

Wieviel Kosten dem Steuerzahler alleine durch diesen Pixelhaufen in schwarz/weiß entstanden sind, da will ich ja gar nicht drüber nachdenken...
#155Report
[gone] Abgemeldet
21.06.2011
Ist denn Akt/Erotik-Fotografie ein soo schmutziges schmieriges Hobby, dass es im Zusammenhang mit Berufen immer noch als "ehrverletzend" angesehen werden sollte (?).
Hier sind doch auch 70000 User registriert, darunter Beamte ( auch Polizisten und Berufs soldaten).
Warum soll das was man selber macht an anderer Stelle soo verwerflich sein?

Die vermeintliche Polizeibeamtin modelt selber Akt - und regt sich über solch ein Foto auf .

Wozu muss die Gesellschaft heute eigentlich noch soo scheinheilig sein?
#156Report
Original von Tobias Voss
Unabhängig davon finde ich es schon interessant, wie hier eine Behörde einfach Bilder kopiert und weitergibt und das ganze mit Sicherheit ohne die Erlaubnis des entsprechenden Bildurhebers ...
Aber da hier ja vermutlich eine Krähe der anderen kein Auge aushackt ...


Ich verweise auf mein Posting über Deinem.

Bist Du wirklich so naiv?
Wie sollte das BVerfG denn die ganzen Kunsturteile fällen, ohne eine Kopie eines Fotos oder Bildes in den Akten zu haben???

Wenn ein Musiker sagt, dass seine Melodie von einem anderen Musiker verwendet wurde, dann muss das Gericht doch wohl Kopien beider Songs haben, oder nicht?

Und die werden wohl kaum beim Rechteinhaber anfragen.

So etwas fällt nicht unter einer unerlaubten Kopie
#157Report
21.06.2011
ob und was er als "seine kunst" ansieht spielt doch garkeine rolle ...

weder hier noch im wirklichen leben
#158Report
Original von M.K.Munich - Weißwurstschorle!
Wie sieht es denn eigentlich mit dem Urheberrecht eines Künstlers aus...wenn jemand sein Werk (unberechtigt?) herunterlädt, vervielfältigt und es einer Öffentlichkeit zugänglich macht für die es vom "Künstler" selbst nie bestimmt war?


Da bates mir bisher noch nicht erlaubt hat, zu sagen, ob eine Strafanzeige gegen ihn gefertigt wurde oder nicht, sage ich es mal so:

Hätte ich eine Strafanzeige geschrieben, so wäre das Foto ein Beweismittel, welches ich sichergestellt hätte indem ich es heruntergeladen hätte.
Natürlich hätte ich in solch einem Fall natürlich einen richterlichen Beschluss zum Herunterladen gehabt, weil ich vorher bei der Staatsanwaltschaft die Sicherstellung angeregt hätte und die das das beim Gericht beantragt hätte.

So etwas fällt nicht unter eine unerlaubte Kopie.

Das war jetzt rein hypothetisch, wenn es eine Strafanzeige gegeben hätte, hätte es so ablaufen können.


Original von M.K.Munich - Weißwurstschorle!
Wieviel Kosten dem Steuerzahler alleine durch diesen Pixelhaufen in schwarz/weiß entstanden sind, da will ich ja gar nicht drüber nachdenken...


Kaum Kosten, denn sowas läuft alles über Behörden Email und das ist kostenlos
#159Report
21.06.2011
... und dient auch manchmal der rechtssicherheit
#160Report

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